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Nr. 66

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Gießener Zeitung

( Neueste Nachrichten)

Erscheint Mittwochs und Samstags. Bezugspreis 2,40 M vierteljährlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rüd­sendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

41. Jahrg.

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Politische Tagesschau.

Die Untersuchung des Gesundheitszustandes des Reichsaußen: ministers Dr. Stresemann ist so ausgefallen, daß die Aerzte eine Reise des Außenministers nach Genf nicht für möglich halten.

Das thüringische Gesamtkabinett hat sich entschlossen, seinen Rücktritt einzureichen.

Die holländische Regierung hat die Einreise der unifor­mierten Rotfrontkämpfer verboten.

Der amerikanische Arbeitsminister Daves hält sich gegenwär tig in Berlin auf.

Japan hat die Zustimmung zum englisch- französischen Flottenablommen erklärt.

Drud und Verlag von Albin Klein in Gießen Geschäftsstelle: Gießen, Südanlage 21. Fernsprecher Nr. 2525 und 2526 Postscheckkonto Nr. 69 530 Amt Frankfurt a. M

Samstag, den 25. August 1928

nunmehr zu Wiesbaden gehörende Gebiet ebenso wie Wiesbaden der englischen Zone zugeteilt werden soll. Diesem Wunsche soll nunmehr entsprochen werden.

Estland für Handelsvertragsverhandlungen.

Der estländische Außenminister Rebane empfing am Donners= tag den deutschen Gesandten Schrötter und schlug ihm vor, die Handelsvertragsverhandlungen zwischen Deutschland und Eſt­land in Reval zu beginnen. Die Blätter geben der Hoffnung Ausdruck, daß die deutsche Regierung den Vorschlag annehmen werde und daß sich der Zollkrieg, der sonst am 15. Septemeber beginnen würde, vermeiden läßt.

Die jugoslawische Antwortnote wurde überreicht, fie enthält Der Fürft zu Wied

eine Richtigstellung über die Demonstrationen und bietet Genug­tuung durch Bestrafung der Schuldigen an.

Das russische Hilfskomitee für die Jtaliamannschaft hat end: gültig beschlossen, die Suche nach Amundsen und der Alessandri gruppe wieder aufzunehmen.

Die ersten Probefahrten des Luftschiffes Graf Zeppelin" werden für Anfang September erwartet.

Ein folgenschwerer Brand, dem ein 74jähriger Herr zum Opfer fiel, war am Mittwoch abend in Zwickau ausgebrochen.

Die Schweizer Bundesbahnen haben im Juli elf Millionen Reisende befördert.

Gegen die Wohnung des italienischen Konsuls in Lüttich wurde Mittwochnacht ein Bombenanschlag verübt.

In der englischen Kohlenerzeugung ist ein starker Rüdgang zu verzeichnen.

In der Sache der Ermordung des Generals Obregon find weitere größere Verhaftungen in Mexiko vorgenommen worden. In Mostau fand als Gegenstück zur Olympiade eine Sparta­tiede" statt.

Reichsfanzler Müller

vertritt Stresemann.

Berlin, 24. 8. Reichsaußenminister Stresemann wird nicht nach Genf fahren. Auf der Reise nach Paris wird er von Le­gationsrat Redelhammer und Konsul Bernhard begleitet sein. Dr. Stresemann wird am Sonntag mit Briand und am Montag mit Poincare konserieren.

Das Befinden des Reichsaußenministers ist durchaus gut, trotzdem hat sich Dr. Stresemann heute wieder zu Bett legen müssen, weil die Folgen der gestrigen anstrengenden Untersuchung sich bemerkbar gemacht haben.

Stresemann wird von Paris aus unmittelbar nach Baden­Baden sich begeben und noch etwa 6 Wochen Urlaub nehmen. Infolgedessen hat sich das Kabinett heute nachmittag um 4 Uhr zusammengesetzt, um nicht nur die politische Lage, sondern auch

die

Frage der Vertretung des Außenministers in Genf ein­gehend zu behandeln. Die Sigung fand unter dem Vorsitz des Reichskanzlers Hermann Müller statt, und sämtliche in Berlin anwesenden Minister haben an der Sigung teilgenommen. Be­reits gestern hatte Stresemann eine Unterredung mit Staats­jekretär Dr. Günther, bei der die Frage der Vertretung bespro­chen wurde. Es haben sich, wie wir berichteten, Bestrebungen geltend gemacht, den Minister für die besetzten Gebiete mit der Vertretung zu beauftragen. Inzwischen hat man aber erfreu­licherweise sich doch zu der Auffassung bekannt,

daß der Reichskanzler selbst nach Genf fahren muß. Gewisse Etikettefragen waren vorher zu lösen. Es ist nicht üblich, daß, wenn nur auswärtige Minister anwesend sind, der Chef einer Regierung diese in Genf vertritt. In dem Augenblick aber, in dem Hermann Müller als Stellvertreter Stresemanns nach Genf fommt, wird diese Schwierigkeit behoben sein. Deshalb wird Herr v. Schubert zunächst die deutsche Delegation in Genf vertreten, dann aber wird die eigentliche Vertretung durch den Reichskanzler übernommen werden.

Diese Lösung halten wir für die einzig richtige. Auf diese Weise wird der Gegenseite jeder Vorwand genommen, daß sie politische Entscheidungen nicht treffen könne. Dazu kommt, daß Hermann Müller als Führer der Sozialdemokratie und damit der größten deutschen Partei immerhin über eine besondere Auto­tität verfügt, und es schadet darüber hinaus durchaus nichts, wenn auch einmal die Sozialdemokraten bei dieser Gelegenheit tärkere Bindungen in der Außenpolitik in ihren eigenen Reihen zu spüren bekommen. Denn wenn man die Gesamtsituation be= trachtet, ist sie keineswegs sehr erfreulich und aussichtsreich.

Der deutsche Rheinlandschritt.

Die deutschen Botschafter in London, Paris und Rom und Der deutsche Gesandte in Brüssel haben die Außenminister der Tbetreffenden Länder am Donnerstag dahin verständigt, daß Dr. Stresemann gelegentlich der Unterzeichnung des Kelloggpaktes iin Paris oder im Anschluß an diese Unterzeichnung durch seinen Stellvertreter in Genf die Frage der Rheinlandräumung zur Sprache bringen wird.

Engländer statt Franzosen. Wiesbaden, 24. 8. Die französische Besatzungszone umfaßt Ibisher auch Erbenheim. Infolgedessen hat die Stadtverwaltung 100n Wiesbaden beantragt, daß das aufgrund der Eingemeindung

( Gießener Tageblatt)

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Nummer 67

Das Recht der Alten.

Von Landeserziehungsrat a. D. Seiffert,

Berlin- Friedrichshagen.

Das Selbstrentner- Entschädigungsgesetz steht nun schon jahrelang mehr oder weniger, meistens ,, Rentnerversorgungs­gesetz" genannt, im Mittelpunkt der innerpolitischen Kämpfe. Denn unsere Alten haben das ihnen gebührende Recht seit der Inflation verloren.

Nicht alle Alten. Das ist eben die Ungerechtigkeit. Diejenigen Alten, welche früher Beamte waren, haben ihr Recht als Pensionäre. Sie bekommen ihre Feierabendrente = Ruhegehalt unbeanstandet als einen Rechtsansprud). Der Staat( Reich, Land, Provinz, Kreis, Gemeinde) hat ihnen

und der albanische Thron. ihr Leben lang einen Teil ihres Gehaltes einbehalten und

Berlin, 24. August. Der Berliner Vertreter der ,, Associated Preß" hat den Fürsten zu Wied gebeten, sich zu den Meldun= gen zu äußern, wonach er erneut Ansprüche auf den albanischen Thron angemeldet haben sollte. Darauf ist vom fürstlichen Kabinett folgende Antwort eingegangen:

,, Fürst Wilhelm hat 1914 Albanien unter Wahrung aller seiner Rechte verlassen. Er hält für sich und seine Nachkommen alle Ansprüche auf den Thron auch jetzt noch aufrecht, trotz der persönlichen Königswünsche Achmed Zogus. Die Mehrheit des albanischen Volkes hängt auch jetzt noch dem Fürsten an. Für seine Rückkehr ist aber eine freie, unbeeinflußte Abstimmung zur Zeit unmöglich. Frei von persönlichem Ehrgeiz, nur das Wohl des albanischen Volkes im Auge, will der Fürst jetzt äußere und innere politische Schwierigkeiten. Er wartet den kommenden richtigen Zeitpunkt ab."

Gesamtaussperrung in der deutschen Bekleidungsindustrie.

Nachdem der im Juli d. J. gefällte Schiedsspruch für die deutsche Herrenbekleidungsindustrie vom Reichsarbeitsminister als für die Branche untragbar nicht für verbindlich erklärt wor­den ist, haben die beteiligten Gewerkschaften, ohne eine Ur­abstimmung vornehmen zu lassen und nochmals in Verhandlun­gen mit dem Arbeitgeberverband zu treten, den Streik über eine Anzahl Betriebe verhängt. Infolgedessen wurde vom Ar­beitgeberverband der Herren- und Knabenkleiderfabrikanten Deutschlands die Aussperrung über das ganze Reich mit Wir­fung vom 27. August ab beschlossen.

Wo bleibt die Sentung der Realsteuern?

Ueber die starke steuerliche Belastung wird seitens der ge= samten deutschen Wirtschaft ständig Klage geführt. Mit Recht hat daher noch fürzlich der Reichsverband des deutschen Hand­werks einen Ausgleich der Belastungen und insbesondere einen wesentlichen Abbau der drückenden Realsteuern gefordert. Ge­rade auf die letzteren Steuern hat das Handwerk immer wieder hingewiesen, eine Belastung, die umso schwerer empfunden wird, als fast durchweg in den städtischen Kollegien die Vertreter der Gruppen den Vorlagen zur Erhöhung dieser Steuern zu­stimmen, die sie nicht zu entrichten brauchen. Der Gesetzgeber hat die schwere Notlage von Handwerk und Gewerbe anerkannt und zu ihrer Abhilfe ausdrücklich im§ 4 a des Finanzaus­gleichsgesetzes vom 10. August 1925 in der Fassung vom 9. April 1927 die Länder verpflichtet, Vorsorge dafür zu treffen, daß die Mehrerträge der Ueberweisungen aus der Einkommensteuer, Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer, die über den Betrag von 2,4 Milliarden Reichsmark hinausgehen, in erster Linie zur Senkung der Grund- und Gebäudesteuern und Gewerbesteuern unter das am 31. März 1927 gegebene Maß verwendet werden. Bekanntlich hat das angeführte Gesetz die sogenannte Garantie­summe an die Länder und Gemeinden auf 2,6 Milliarden R.M. erhöht. Leider hat man von einer auf Grund dieser Bestim mung erfolgten Herabsetzung der Realsteuerzuschläge, die eine wesentliche Erleichterung gebracht hätte, nicht gehört. Die an­fangs Juni vom Reichsminister der Finanzen dem Reichstag vorgelegte Uebersicht über die Gestaltung der Reichseinnahmen und ausgaben in den Rechnungsjahren 1924 bis 1928 weist überraschenderweise auf, daß die den Ländern vom Reich zuge­flossenen Steuerbeträge für 1927 ein Rechnungsergebnis von 3 011 761 153 R.M. hatten. Somit hätten 611 Millionen R.M. zur Senkung der Realsteuern im verflossenen Haushaltsjahr zur Verfügung gestanden. Wie erleichternd für die Wirtschaft sich eine Verwendung dieser Ueberweisungen in dem vorgeschriebe­nen Sinne ausgewirkt hätte, mag daraus hervorgehen, daß das gesamte Aufkommen an Realsteuern für 1927( ohne Hauszins­steuer) mit rund 2 Milliarden R.M. angenommen werden kann. Demnach hätten die Zuschläge zu den Realsteuern, roh gerechnet, um ein Drittel ermäßigt werden können. Die Ueberweisungen für das Rechnungsjahr 1928 sind nach dem Haushaltsplan für 1928 mit 3 217 817 000 R.M. angesetzt, sodaß voraussichtlich über 800 Millionen R.M. zur Sentung der Realsteuern im laufenden Haushaltsjahr zur Verfügung stehen. Es wird Aufgabe der Wirtschaftsvertreter in den städtischen Kollegien sein, mit allem Nachdruck auf diese Zusammenhänge hinzuweisen. Mit großem -Interesse kann auch die durch den kürzlichen Reichstagsantrag der Abgeordneten Scholz und Genossen geforderte Denkschrift er­wartet werden, die Auskunft geben soll über die Steuersenkun­gen, welche die Länder und Gemeinden auf Grund des§ 4 a des Finanzausgleichsgesetzes vorgenommen haben.

kapitalisiert. Daraufhin zahlt er ihnen als den Staatspensio­nären nach der Altersgrenze oder Arbeitsunfähigkeit ihre Pen­sion. Dieselbe ist klagbar. Nichts wird davon abgezogen, auch wenn der Pensionär nebenbei ein Häuschen besitzt, oder eine gute Wohnungseinrichtung hat, oder aufgewertetes Privatver­mögen, oder noch irgendwelche Nebeneinkünfte aus Arbeit. Ebenso erhalten sie ihre Pension gestaffelt nach ihren früheren Leistungen, d. h. ihrer früheren Gehaltsklasse. Schließlich be­kommen sie ihre Altersrente ehrenvoll ausgezahlt durch die Post oder von ihrer zuständigen Amtsstelle. Niemand macht dem Staatspensionär einen ehrenkränkenden Vorwurf, wenn er sich seine Pension abholt, ebensowenig wird Arbeitszwang als Gegenleistung verlangt. Im Gegenteil, jeder aktive Be­amte freut sich, wenn ein alter pensionierter Herr einmal wie­der die alte Amtsstelle betritt, d. h. sie haben ihre frühere Ar beitsehre durch die Pensionierung nicht verloren.

einen ehrenvollen Die bekommen sie Sie ist für die Ar­

Ebenso haben die Arbeiterinvaliden und Angestellten ihr Altersrecht gewährleistet durch die Versicherungsgesetze der Ar­beiter gegen Invalidität, Unfall, Krankheit und durch die An­gestelltenversicherung. Auch diese Gruppe, der von der Wirt­schaft abhängigen Arbeitsinvaliden, hat Rechtsanspruch auf ihre Feierabendrente. unbeanstandet durch die Poſt ausgezahlt. beiter nach 5 Stufen, für die Angestellten nach 9 Klassen ge= staffelt. Also auch hier ist die Höhe der Rente nach den frü­heren Leistungen verschieden hoch gerechterweise angesetzt. Auch bei diesen Angestellten- und Arbeiterrentnern wird ihnen von ihrer berechtigten Altersrente nichts abgezogen, was sie sonst durch eigene Arbeit oder Privatvermögen hinzubekommen. Ebensowenig wird ihnen auf ihr Häuschen eine Zwangshypo­thek für die Versicherungsanstalt gelegt, noch Arbeitszwang. Im Gegenteil, darum haben einst alle Gewerkschaften diesem Gesetz zugestimmt und arbeiten an seiner Vervollkommnung dauernd mit, weil nicht bloß der soziale Gedanke verwirklicht werden sollte, daß jeder Arbeiter an seinem Lebensabend wenig­stens das Existenzminimum, bei den höheren Stufen auch eini­germaßen das Kulturminimum haben sollte, sondern zugleich auch der national- ökonomisch richtige Grundsatz, daß die alten und arbeitsunfähigen Kopf- und Handarbeiter den jüngeren Arbeitskollegen nicht das Brot wegnehmen sollten.

Diese bei den Staats- und Wirtschaftspensionären richtig durchgeführten Rechtsansprüche und Wirtschaftsgrundsätze hat man bei der dritten Gruppe der Arbeitsinvaliden vollständig mit Füßen getreten. Das ist die Gruppe der alten Selbst­rentner.

Das sind diejenigen Mitglieder des Mittelstandes, welche sich freiwillig ihr Glück geschmiedet haben. Die selbstän= digen Handwerksmeister, Kaufleute, sonstige Gewerbetreibende, die Bauern, die freien geistigen Berufsvertreter, wie Aerzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten, Schriftsteller, Künstler, wissenschaftliche Forscher usw. Sie haben das Risiko ihres Wirtschaftsverdienstes selbst getragen, ohne dem Staat zur Last zu fallen, haben ihre Steuern dem Staate gebracht und zugleich mit derselben freien Zielbewußtheit für eine eigene Alters: rente gesorgt. Sie haben dazu ihr Leben lang einen Teil ihrer Arbeitseinkünfte aufgespart und im Vertrauen auf die Rechts­grundlagen des Staates ,, mündelsicher" angelegt. Von den Zinsen dieses ihrer Selbstpension zugrunde liegenden Renten­tapitals wollten sie an ihrem Lebensabend nicht bloß das Eri­stenzminimum haben, sondern auch auf demselben Kulturniveau bis an ihren Tod leben können. Diese Selbstrentner waren. die besten Kreise unseres Volkes. Sie waren die arbeitslusti­gen, willensstarken und zugleich staatstreuen Schichten. Sie waren auch die allein unabhängigen Menschen: der Bauer ein König auf seinem Ader, der Handwerker ein freier Mann vor Königsthronen oder Bürgermeistern."

Was hat man während und nach der Inflation mit dieser unersetzlichen Kulturschicht des deutschen Volkes gemacht?

Man hat ihnen zuerst ihr Vermögen geraubt und als sie nun hungernd nach Entschädigung schrieen, da hat man sie so wohlwollend von den gristlichen und menschenfreundlichen Da­men des Zentrums, der Deutschnationalen und der Deutschen Volkspartei, recht schnell in die Fürsorge" gebracht!

Ob dieser großen ,, sozialen" Tat rühmen sich jene Parteien und haben den Rentnerbund dadurch immer wieder blind und taub zu machen versucht, daß man die Fürsorgesäge von 15 M um etliche Groschen erhöhte.

Ist dieser Ruhm berechtigt? Jst solche Fürsorge" ,, sozial"? Im Gegenteil, es ist das grausamste Unrecht, was je einem