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Nr. 93

18. November

27. Juni 1911

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Samstag, den 24. November 1928

der Außenwand eines Neubaues angebrachten Gerüstes waren acht Arbeiter beschäftigt, als das Gerüst plötzlich nachgab und zusammenstürzte. Die Leute wurden sämtlich mit in die Tiefe

"

., Gießener Zeitung"

Die christlichen Gewerkschaften

gerissen. Zwei von ihnen erlitten ernste Verlegungen, die üb gegen die Wohnungszwangswirtschaft.

rigen kamen veils mit geringfügigen Hautabschürfungen, teils mit dem Schrecken davon.

Frankfurt im Licht.

Frankfurt a. M., 23. Nov. Jm vergangenen Jahr hat Frank­furt. als erste deutsche Stadt den Versuch unternommen, durch eine großzügige Lichtpropaganda nach innen und außen zu wer­ben. Die Durchführung der Idee, die von dem Frankfurter Städtischen Elektrizitätswerk, dem Frankfurter Verkehrsverein, dem Verband der Reklamefachleute, dem Verein für Einzel­handel und zahlreichen anderen Organisationen gefördert wurde, hat außerordentlich glückliche Ergebnisse gezeitigt. Die Vater­stadt des Gedankens der Lichtfeste wird auch in diesem Jahr, und zwar an den Adventsonntagen, sowie an den Weihnachts­feiertagen das Licht wieder in den Dienst der Werbung stellen. Wiederum wird eine größere Anzahl schöner alter und neuer Gebäude bestrahlt werden.

Wer hat nach der Ehescheidung Anspruch auf die Mieträume.

Kläger hatte von einem Hauseigentümer Wohnräume und Laden gemietet, in dem er ein Backwarengeschäft betrieb. Der Mieter verfiel in Geisteskrankheit, kam in eine Anstalt und wurde entmündigt. Die Ehefrau des Mieters, die den Miet­vertrag nicht mitunterschrieben hatte, ließ sich wegen der Geistes­frankheit ihres Mannes von ihm scheiden und betrieb in dem Laden das Geschäft weiter. Der Ehemann wurde wieder ge­sund und strengte gegen seine frühere Ehefrau Klage auf Her­ausgabe der Wohnung an, womit er vor dem Oberlandesge­reicht Hamburg auch Erfolg hatte. Der Einwand der Beklagten, Sie habe als Ehefrau des Klägers ein selbständiges Mitbe­nutzungsrecht an den Mieträumen erworben und sei später an die Stelle ihres Mannes getreten, sei nicht stichhaltig. Denn dadurch, daß der Kläger in die Anstalt verbracht wurde, ver­lor er weder seine Ansprüche gegen den Vermieter, noch den Besitz der Räume. Auch die Benutzung der Räume und die Be­zahlung der Miete durch die Ehefrau während der Krankheit des Mannes sei wenigstens bis zur Scheidung Vertretung des Mannes geschehen. Allerdings war der zwischen dem Kläger und dem Hauseigentümer abgeschlossene Mietver­trag inzwischen abgelaufen. Aber damit war doch gemäß§ 1, Abs. 2 des Mieterschutzgesetzes das Mietverhältnis nicht be­endigt, vielmehr galt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, da ja die Aufhebung der Miete nicht vereinbart und eine Auf­hebungsklage nicht durchgeführt worden war. Die Beklagte hatte eigene Mietrechte an der Wohnung nicht erworben; denn sie hatte den Vertrag weder mitunterschrieben, noch war er seitens des Klägers zu ihren Gunsten geschlossen worden. Wenn auch der Hauseigentümer den mit dem Kläger geschlossenen Mietvertrag mit dessen Ehefrau stillschweigend fortsetzte, so ist dieses Einvernehmen zwischen dem Vermieter und der Beklag­ten dem Ehemann gegenüber wirkungslos, denn es fehlte ja die gesetzlich vorgeschriebene Genehmigung des Wohnungsam­tes.( Oberlandesgericht Hamburg Bf. IV. 494. 27.)

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In der Monatsschrift für die Bestrebungen der christlich­nationalen Arbeiterschaft Deutsche Arbeit( Nr. 9 1928), die vom Gesamtverband der christlichen Gewerkschaften, Berlin­Wilmersdorf, herausgegeben wird, befindet sich ein sehr be= achtlicher Aufsatz von Gregor Lorani über Der Arbeiter unter der Herrschaft des Staatskapitalismus". Unter anderem macht der Verfasser sehr bemerkenswerte Ausführungen gegen die Wohnungszwangswirtschaft und gegen die Sozia= lisierung unserer Bauwirtschaft. Er schreibt wörtlich:

Merkwürdig sind die Zustände auch in der Bauwirt schaft. Auch hier machen letzten Endes die Unternehmer mit den Leitern von städtischen Wohnungsämtern und Baugenossen­schaften ein Geschäft. Freie Wohnwirtschaft würde nach Lage der Dinge eine Steigerung der durchschnittlichen Woh­nungsmiete um höchstens 15 v. H. bedeuten. Rechnen wir ein­mal, daß der Arbeitnehmer heute durchweg 20 v. H. seines Einkommens für die Wohnung ausgibt, so ergibt sich aus der Aufhebung der Wohnungszwangswirtschaft für ihn eine drei­proz. Kauffrafteinbuße. Wir lassen dabei zunächst einmal außer acht, daß er in manchen Fällen beim Wiedereintritt der Frei­zügigkeit durch Aufhebung der Wohnungszwangswirtschaft in die Nähe seiner Arbeitsstätte wird ziehen können und dadurch an Zeit und Fahrgeld spart. Wir lassen ferner außer acht, daß die Aufhebung der öffentlichen Bauwirtschaft über 1 Milliarde Steuermittel freimachen würde, was bei richtiger Ausnutzung dieser Ersparnis im Sinne steuerlicher Entlastung der unteren Volksklassen auch der Arbeiterschaft zugute kommen müßte. Wir lassen drittens außer acht, daß nach der ersten Steigerung die Mieten wahrscheinlich alsbald ins Abgleiten kommen wür­den, weil die Baustofflieferanten den jeden Preis bezahlenden öffentlichen Auftraggeber verlieren und für schärfer kalkulie­rende Privatleute bauen müßten. Wir rechnen also damit, daß der Arbeitnehmer für eine gewisse Uebergangszeit drei v. H. an Kaufkraft einbüßen würde. Es ist natürlich und billig, daß die Arbeitnehmer versuchen würden, diese Kaufkraftver­schlechterung durch höhere Löhne wettzumachen. Weil nun das Unternehmertum fürchtet, im Falle der Beseitigung der Woh­nungszwangswirtschaft etwas höhere Löhne zahlen zu müssen, läßt es seine von Haus aus liberalen Prinzipien im Stich und führt den Kampf um die freie Wohnungswirtschaft mit einer solchen Schlappheit, daß von einem eigentlichen Kampf gar nicht die Rede sein kann. Praktisch besteht also eine gleichlaufende Front zwischen Unternehmertum und Baubürokratie. Da nun keine Krähe der anderen die Augen aushadt, hat man das Bündnis gleich auf die gesamte Beamtenschaft mit ausgedehnt. Aus Hauzinssteuermitteln, also aus den Mitteln, die es den davon Beglückten ermöglichen, besser und billiger als andere zu wohnen, sind bisher hauptsächlich öffentliche( also von Be­amten benutzte) Gebäude und Beamtenwohnungen finanziert worden, während die übrige Bevölkerung, also namentlich die Arbeiterschaft, verhältnismäßig leer ausgegangen ist.

Die Arbeiterschaft hat heute kein wirkliches Interesse mehr an der Wohnungszwangswirtschaft. Gewiß, für den Au­genblick brächte die freie Wohnungswirtschaft eine dreiprozen­tige Kaufkraftschmälerung. Aber diese könnte, abgesehen von dem in den meisten Industrien möglichen Lohnausgleich, durch die eben erwähnten Faktoren bald kompensiert und darüber hin­aws in einen Kauftraftzuwachs umgewandelt werden.

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50 bis 100 prozentige gemeinnützige" Mietsteigerung!

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Die in der letzten Zeit bekanntgewordenen zahlreichen Sied­lungsskandale in verschiedenen gemeinnützigen" Bauvereinig ungen werden bei weitem noch übertroffen durch die fast un­glaublich anmutende Mißwirtschaft im Gemeinnügigen Bauver­ein der Beamten und Angestellten des Bezirksamts Cöpenic e. G. m. b. 5.( jetzt Wohnverein Wendenschloß e. G. m. b. H.). Dieser Gemeinnützige Bauverein hat unter den Augen der Woh­nungsfürsorgegesellschaft Berlin, des Städtischen Bezirksamts Cöpenick und des Magistrats Berlin die in seiner Siedlung Wendenschloß wohnenden Beamtenmieter neuerdings in schwerste wirtschaftliche Bedrängnis gebracht. Durch Rundschreiben an die Genossenschaftsmitglieder vom 4. 10. 1928 wurden wie in einem redaktionellen Aufsatz der Zeitschrift Das Grund­eigentum" vom 18. 11. 1928 ausgeführt ist kurzerhand die bar zu zahlenden Mieten ab 1. 11. 1928 um 50 bis 100 v. H. erhöht. Dies, obwohl der Bauverein rund 285 000 R.-Mt. Hauszinssteuermittel und Magistrats- Arbeitgeberdarlehen erhal­ten hat! Da die Vereinsmitglieder mit einem durchschnittlichen Monatsgehalt von etwa 375 R.-Mt. zum Beispiel jetzt in einer - Zimmer- Wohnung etwa 140 R.-Mt. Miete ohne Neben­leistungen für Wassergeld, Müllabfuhr, Schornsteinfegergebüh­ren usw. zahlen sollen vorbehaltlich der Genehmigung von verschiedenen Zinsermäßigungsanträgen usw., andernfalls er­höht sich die Miete noch mehr! sind diese Beamten der Ver­zweiflung nahe. Es rächt sich hier die nicht genügend sorgfäl­tige Prüfung des seinerzeit eingereichten Bauvoranschlags durch die Wohnungsfürgegesellschaft Berlin, bei dem ein nicht vor: handenes Eigenkapital der Wohnungsfürsorgegesellschaft vor­getäuscht werden konnte. Damit die Beamtenmieter die Mög= lichkeit hätten, die neuen Mieten aufzubringen, hat der Bau­vereinsvorstand durch Rundschreiben seinen Mitgliedern den überaus bezeichnenden Rat gegeben, sie sollten doch Untermieter in ihre Wohnungen aufnehmen!

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Abgeordneter Ladendorff von der Reichspartei des deutschen Mittelstandes( Wirtschaftspartei) hat dieses ganze Material in einer Großen Anfrage zusammengefaßt und das Staatsmini­ſterium gefragt, was es zu tun gedenke, um die Wohnungsfür­sorgegesellschaft Berlin zu einer sachgemäßen Verwendung der für den Wohnungsbau bestimmten öffentlichen Mittel anzuhal­ten, um den schuldlos vor den Ruin gestellten Beamten- Mietern in der Siedlung des Wohnvereins Wendenschloß schnell und durchgreifend zu helfen und um generell solchen Mißständen in gemeinnützigen Siedlungen vorzubeugen.

400- Jahr- Feier.

Unter dem Vorsitz von Kirchenrat Dekan Schiller hat sich in Augsburg ein Ausschuß gebildet, der die Vorarbeiten für die 400jährige Gedächtnisfeier des Reichstags von Augsburg im Jahre 1930 in Angriff genommen hat. Eine Reihe führender Persönlichkeiten der Stadt Augsburg haben sich in den Dienst der Sache gestellt. Mit den Vorbereitungen ist jetzt schon be­gonnen worden, da die Jubelfeier in großem Stil feierlich be= gangen werden soll. Die vom Augsburger Reichstag des Jahres 1530 verabschiedete Konfession" stellt bekanntlich das grundle­gende Bekenntnis der von Martin Luther ausgehenden Refor­mation dar und das Band, das heute das Luthertum der ganzen Welt umschlingt. So wird Augsburg 1930 neben den offiziellen

Altwerden und jungbleiben? Ja- wenn Sie Kaffee Hag trinken!

Aus meiner Husarenzeit.

Jugenderinnerungen von Georg von Ompteda.

Durchs Fähnricheramen gefallen!... Nun, für uns Ver­brecher" wurde eine Lösung gefunden. Sie hieß: Eintritt als Gemeiner und Wiederholung der Prüfung nach einigen Mo­

naten.

Das bedeutete zwar einen Verlust in der Beförderung, der in höheren Stellen einmal entscheidend werden konnte, vor allem im kleinen Sachsen, weil es damal nur ein einziges, das zwölfte Armeekorps, aufstellte. Aber der Husar, der ich nun war, wollte ja nicht gerade Feldmarschall werden, schien ich doch nun einmal für Auszeichnungen nicht geschaffen. Jeder nach seinen Gaben!

Der Empfang beim Regiment war, wie sich denken läßt, nicht eben begeistert. Der Herr Oberst wurde mir saugrob und redete sich in zunehmende Heftigkeit hinein. Im Hintergrunde stand der Regiments adjutant, ein geistig überlegener Offizier, und über seiner aus der Korpsstudentenzeit mit einigen Schmis­sen bestickten Nase lächelten mich seine Kneifergläser an, als wollten sie sagen: Alles ist ja nur bedingt! Denn wie ich spä= ter hörte, war das ein Wort, das er gern gebrauchte.

Ich war zur dritten Eskadron gekommen. Der Rittmeister, eine gute Husarenfigur mit kleinem blonden Schnurrbart und betonter Stirn, führte die Schwadron seit kaum zwei Jahren. Dann wurde ich dem Wachtmeister Gottschalk übergeben, einem Mann mit gewaltigem Schnauzbart, das dickgeschwollene Dienst­buch in die Attila geschoben, wozu er ständig den zweiten Knebel offen trug. Scheinbar barsch, war er eigentlich ein guter Kerl. Wohl polterte er bisweilen, doch dann kniff er wieder seltsam das linke Auge zu, als wollte auch er wie der Adjutant sagen: Alles ist ja nur bedingt! Mein Berittführer wurde gerufen, Unteroffizier Harzer, ein Mann von wohlwollender Sicherheit. Und nun gab es plötzlich so viel zu tun, daß mir die scharfe Stundeneinteilung des Korps wie ein Schlaraffenleben erschien.

Vor allem wurde ich auf der Kammer der Schwadron einge­kleidet. Zum erstenmal erblickte ich da die endlosen Reihen Don Stiefeln, Hosen, Attilas, Bandelieren, Feldmützen, Säbeln und Säbeltaschen, Koppeln, Mänteln, Pelzmützen, Unterhosen, Hemden, Sätteln, Frieskogen und Zaumzeugen. Peinliche

Ordnung hielt Unteroffizier Harzer, zugleich Kammerunter­offizier der Schwadron. Immer wiederholte er, der Staat dürfe nichts verlieren durch Motten, Unordnung und Sauerei ver­fluchte"; das klang, als ob der Rittmeister spräche. Und ich begriff das Schillersche ,, Wie er räuspert und wie er spukt".

Erst als Offizier kam ich dahinter, daß jede Schwadron einen anderen Ton hatte, je nachdem, ob der Schwadronschef ein Draufgänger war oder ein Pomadentopf, eine Generalſtäb­lernatur, ein Schöngeist oder einer, der im Dienst eine Volks­sprache redete, die keusche Jungfrauen nicht wohl hätten ver­nehmen dürfen.

Man konnte nicht gerade behaupten, daß es bei uns wie in einem Nonnenkloster zugegangen sei- wir waren eben Husaren! Feine Hunde", und Moralprediger hätten weder getaugt, an den Feind zu gehen, noch auch die Pferdeäppel aus der Streu zu lesen, wie ich es jetzt mußte. Und zwar mit bloßen Händen. Man wusch sich im Stalleimer wieder rein. Geschadet hat es mir wahrlich nichts. Im Gegenteil. Das Leben im Stall und mit dem Schinder". wie mein erster Reitlehrer, Sternburg, der spätere deutsche Botschafter in Wa­shington, gesagt hätte, trieb, was etwa Verzärteltes an mir gewesen, gründlich aus.

Auch verband es unsereinen mit den Bauern- und Arbeiter­söhnen der Schwadron. Sie sahen, daß der junge Mann aus gutem Hause nichts voraushatte vor ihnen, sahen aber auch, daß er ihnen an Wissen weit überlegen war, obwohl man ihn im Kadettenkorps hinausgesetzt hatte. Denn das war der ganzen Schwadron bekannt, und sie freute sich über solche ,, Sauerei verfluchte". Ich aber lernte, daß diese Husaren gute, unverbil­dete Jungen waren, wenn auch hier und da ein durchtriebener Bursche nicht fehlte.

Von Anfang an mußte ich mein Pferd puzzen, die Streu auslesen, die Hufe reinigen, die Krippe auswischen. Kurz, ich lernte den Dienst von unten auf. Nichts besonderes übrigens, denn das mußten die Fähnriche ein paar Woche ebenso, nur ließ mich mein Rittmeister den Stalldienst monatelang tun, und nebenbei sollte ich mich noch für die Wiederholung der Fähn­richsprüfung begeistern.

Der Befehl traf nämlich ein, daß wir Schwerverbrecher", um uns auf die Prüfung in Berlin vorbereiten zu können ,,, tun­

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lichst vom Nachmittagsdienst befreit werden sollten. ,, Tun­lichst" ist aber ein weiter Begriff, und so tam es fast nie dazu. Nun hätte ich dem Rittmeister eigentlich gram sein müssen, daß er mich am ,, Büffeln" verhinderte, ich hatte ja aber gehört, daß alles nur bedingt sei, so war ich von vornherein gesonnen, mich mit so zweifelhaften Dingen nicht zu schinden. Ich hoffte auch so zu bestehen. Und wenn nicht: Amerika Tellerputzen Flaschenspülen. Immerhin wäre es hart gewesen, das Regiment zu verlas= sen, denn im allgemeinen entsprach das Leben bei der Husaren ganz meinen Forderungen an das Glück. Auch jene Müdigkeit, die mich abends wie erschlagen ins Bett hat sinken lassen, war nichts andres. Hermann Sudermann hat einmal ein schönes Wort geprägt: Ein ganzes Müdewerden ist schon ein halbes Glücklichsein!"

Auf die Dauer freilich wäre ein Leben, wie ich es führte, unmöglich gewesen. Denn nicht allein der Dienst hielt mich im Bann, sondern auch die Kameradschaft. Wir angehenden Fähnriche mußten uns nämlich in jenem Stammlokal ein­finden, wo.e Junggesellen des Regiments meist ihr Abend­brot verzehrten; im Kasino man zu Mittag.

Dabei erforderten es Rang und Bescheidenheit bis die Letzten gegangen waren, wie wir auch warten mußten, daß die Vorgesetzten das Wort an uns richteten. So blieben nur wir Gleichgestellten zu gedämpfter Unterhaltung, nämlich der Graf Friz Schimmelmann, mit dem ich eingetreten war, und ich. Wir sind später zugleich Offizier geworden, sind zusammen auf Reit­schule, zusammen jahrelang beim Regiment gewesen. Dann hat uns das Leben getrennt, aber wenn es uns, wie im großen schweren Kriege, einmal wieder zusammenführte, so war es mir in den Tagen der Gemeinschaft mit diesem wahrhaft vornehmen Menschen, als hätten wir uns vor einer Stunde erst getrennt. An solchen Abenden bin ich oft vor Müdigkeit fast vom Stengel gefallen; dennoch wagte ich nicht, vor dem allerletzten Nachtlicht aufzubrechen Davon ist mir eine tiefe Abneigung gegen jegliches Kneipenleben geblieben, so daß ich später als Offizier ein seltener, dann aber freilich desto ausdauernderer Gast bei solch abendlichen Sizungen gewesen bin.

( Fortsetzung folgt.)