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Nr. 92

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Gießener Zeitung

( Neueste Nachrichten)

Erscheint Mittwochs und Samstags. Bezugspreis 2,40 M vierteljährlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rüd­fendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

41. Jahrg.

Politische Tagesschau.

Reichspräsident von Hindenburg hat an den Präsidenten der argentinischen Nation zu seinem Amtsantritt ein Glüd: wunschtelegramm gerichtet. Präsident Yrigoyen hat mit herz­lichen Worten des Dantes erwidert.

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Die deutsche Delegation für die Wirtschaftsverhandlungen mit Rußland ist unter Führung von Ministerialdirektor Posse am Donnerstagabend nach Moskau abgereist. Die Delegation hat die Aufgabe, die seinerzeit wegen des Ingenieurprozesses abgebrochenen Verhandlungen wieder aufzunehmen.

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Der Reichsbahnoberrat Schulze vom Eisenbahnzentralamt wurde Donnerstag vormittag nach mehrwöchiger Verhandlung von der gegen ihn erhobenen Anklage der Bestechung freige­sprochen.

Bei der Moskauer Handelskammer für die westlichen Län: der ist eine deutsche Abteilung gegründet worden. Dem Vor: stande gehören elf russische und fünf deutsche Mitglieder an.

Der Berichterstatter der Finanzkommission der französischen Kammer stellte die Forderung nach fünfzig deutschen Jahres­leistungen von je 2,5 Milliarden Mark auf.

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Einflußreiche Kreise der amerikanischen Delindustrie beab­fichtigen, auf der nächsten Sigung des American Petroleum: Institutes Präsident Coolidge den Vorsitz des Institutes anzu­tragen.

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Die technische Arbeitergewerkschaft und die Schiffsbauge: werkschaft in England haben beschlossen, die deutschen Metall­arbeiter zu unterstützen.

Der Inhalt des deutschen Reparationsmemorandums.

Das Memorandum der Reichsregierung über die Repara­tionsfrage steht unmittelbar vor der Fertigstellung, nachdem die Besprechungen zwischen den beteiligten Stellen zum Ab­schluß gekommen sind. Es wird am Sonnabend in den Händen der fünf Regierungen sein, denen es auf demselben Wege zur Kenntnis gebracht werden soll, auf dem der deutschen Regie: rung von den Memoranden der Gläubigerregierungen Mit­teilung gemacht worden ist. Der sachliche Inhalt dieses Memo­randums wird sich im wesentlichen an die Darstellungen des Außenministers in der außenpolitischen Aussprache im Reichs= tag anschließen. Es wird darin besonders zum Ausdruck ge­bracht werden, daß nach deutschert Auffassung im Vordergrund der Kommissionsarbeit zunächst die Frage der deutschen Lei­stungsfähigkeit stehen müsse, nach deren Prüfung und Unter­suchung erst konkrete Vorschläge der Sachverständigen erfolgen fönnten. Es ist sehr wahrscheinlich, daß in dem deutschen Me­movandum auch auf die Notwendigkeit des baldigen Zusammen­tritts der Sachverständigentommission hingewiesen werden wird, der nicht nur im Interesse Deutschlands, sondern zum minde sten ebensosehr in dem seiner Gläubigerstaaten liege.

Die Tarifverträge.

Der Arbeitgeberverband der mitteldeutsch. Metallindustrie hat den am 31. Dezember ablaufenden Tarifvertrag mit dem Me­tallarbeiterverband gekündigt. Zur Begründung weisen die Arbeitgeber darauf hin, daß die Rentabilität der in Frage kommenden mitteldeutschen Betriebe schon im Vorjahre sehr schlecht gewesen sei. Sie erklären sich aber bereit, den jetzt ge= fündigten Tarifvertrag zu erneuern und auch über den 31. De­zember hinaus in Geltung zu lassen, sofern der Vertrag für eine längere Zeit und zu denselben Sägen abgeschlossen wird.

Das Gebiet des mitteldeutschen Arbeitgeberverbandes der Metallindustrie erstreckt sich über die Provinz Sachsen und über den Freistaat Anhalt. Wie wir noch weiter hören, werden auch in anderen Bezirken des Gesamtverbandes der Deutschen Me­tallindustrie die Tarifverträge gekündigt werden, soweit sie am 31. Dezember ablaufen. Das betrifft die Gebiete Hannover, Braunschweig, Hamburg- Land und Kiel- Land.

Drud und Verlag von Albin Klein in Gießen Geschäftsstelle: Gießen, Südanlage 21. Fernsprecher Nr. 2525 und 2526 Bostschecktonto Nr. 69 530 Amt Frankfurt a. M

Samstag, den 24. November 1928

Am 5. Dezember

( Gießener Tageblatt)

Anzeigenpreise: die 30mm breite Petitzeile auswärts 24 Pfg. lokal 12 Pfg., die 90mm breite Reflame- Petitzeile 96 Pfg. Platz vorschriften ohne Verbindlichkeit. Bei Wiederholung Rabatt. für Bollklischee- Anzeigen außerdem besondere Ermäßigung.

Nummer 93

weil diese Einheitswerte die Grundlage für die Vermögens: besteuerung bilden. In Zukunft soll auch die Realbesteuerung

Wahl des Bundespräsidenten in Desterreich. auf diese Werte aufgebaut werden, deswegen kommt ihnen be=

Da der Vorschlag des Bundeskanzlers, die Amtsdauer des amtierenden Bundespräsidenten Hainisch zu verlängern, von den Sozialdemokraten abgelehnt worden ist, hat der Bundespräsident auf Antrag der Bundesregierung die Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten auf Mittwoch, 5. Dezember ein­berufen.

Der englische König erkrankt.

London. Nach einem gestern morgen herausgegebenen of= fiziellen Bulletin leidet König Georg an einer leichten ,, Kon­gestion" des einen Lungenflügels.

Nach dem am Freitagmittag ausgegebenen ärztlichen Bul­letin über das Befinden des Königs von England ist eine ge= ringe Ausbreitung der Kongestion in der Lunge zu verzeichnen. Temperatur 38,3. Die Aerzte haben einen großen Teil des Vormittags im Buckingham- Palast verbracht.

sondere Bedeutung zu.

Der Einheitsbewertung ist, wie bei früheren Veranla­gungen, der Wehrbeitragswert aus dem Jahre 1913 zu Grunde gelegt. Während bei den früheren Veranlagungen die Miet­wohnhäuser durchweg mit 45 Prozent dieses Wehrbeitrags­wertes angesetzt wurden, sind nunmehr die Hauswerte je nach der Größe der darin befindlichen Wohnungen gestaffelt. Aber auch die Werte der Einfamilienhäuser und der Geschäftshäuser sind gegen die letzte Veranlagung nicht unwesentlich erhöht ( Verordnung des Reichsfinanzministers die Einheitsbewertung und Vermögenssteuerveranlagung 1928 vom 9. Juli 1928). Wir haben diese Verordnung in Nr. 12 S. 179 ff. der ,, Sessi= schen Hausbesitzer- Zeitung" vom 20. Juni 1928 zum Abdruck ge= bracht. Danach sind Villen

bei einem Wehrbeitragswert von mehr als 100,000 Mt. mit 70% bei einem Wehrbeitragswert üb. 60.000 bis 100.000 Mt. m. 75% und bei einem Wehrbeitragswert bis zu 60 000 Mt. mit 80% des Wehrbeitragswertes zu bewerten.

Geschäftsgrundstücke, sofern sie der Raumfläche

Jeder englische Soldat muß fliegen fönnen! ihrer Gebäude nach überwiegend Fabrikgrundstücke oder Lager­

Das britische Kriegsministerium veröffentlicht eine Verfüg­ung, wonach Offiziere und Mannschaften der Armee in Zukunft verpflichtet sind, soweit das förperlich möglich ist, sich einem Flugkursus zu unterziehen. Die Absicht geht dahin, alle Mit­glieder der Armee flugtechnisch so weit auszubilden, daß sie in der Lage sind, gelegentlich Flüge zu unternehmen. Entspre= chende Anweisungen sind an alle Teile der Wehrmacht zu Lande und zur See ergangen.

Der hessische Innenminister

in der Enklave Steinbach.

Steinbach. Als Antwort auf den einstimmigen Beschluß des Gemeinderats, die hessische Enklave Steinbach von dem un­natürlichen Zustande zu befreien, unter dem sie, getrennt von Hessen, leidet, sprach vorgestern Minister Leuschner in einer öf­fentlichen Versammlung. Wohl alle hatten erwartet, daß Hes= sen das Selbstbestimmungsrecht der Gemeinden achten, und, wenn auch vielleicht unter schwierigen Verhandlungen mit Preußen, den Versuch machen würde, Steinbach gegen ein entsprechendes Aequivalent einzutauschen. Steinbach das diesen vernünftigen Beschluß gefaßt hat, soll aber warten, bis die große Verwaltungs­reform im Reiche zur Wirklichkeit wird. Erst im Schlußwort erklärte der Herr Minister sich bereit, falls Preußen wegen der Enklaven an Hessen herantreten sollte, Steinbach als Tauschob­jekt im Auge zu behalten.

Hessische Verwaltungsreform.

Mainz. Zu einer gemeinsamen Aussprache traten kürzlich Vertreter der Hessischen Handwerkskammer, der Hessischen Land­| wirtschaftskammer und des Hessischen Industrie- und Handels­fammertages zusammen. Im Mittelpunkt der Erörterungen standen die Fragen der Reichs- und Verwaltungsreformen, so­wie des Verhältnisses zwischen Handel und Genossenschaften, insbesondere zu den landwirtschaftlichen. Ueber den heutigen Stand der Frage der Reichs- und Verwaltungsreform berich­tet Generaldirektor Dr. Hamann von der Hessischen Land wirtschaftskammer in Darmstadt. In eingehender Aussprache wurde übereinstimmend die Auffassung vertreten, daß unge­achtet der Notwendigkeit einer Reichsverwaltungs- und Reichs­verfassungsreform eine Reform der Verwaltung Hessens bal­digst Platz greifen müsse. Als besonders wichtig wurde hier­für der Bericht des Sparkommissars über die Verhältnisse in Hessen angesehen, dessen baldige Veröffentlichung von allen Seiten als dringend erwünscht bezeichnet wurde. Ueber das Verhältnis der landwirtschaftlichen Genossenschaften zum Han­del berichtete Dr. Charisse von der Industrie- und Handels­tammer in Mainz. In der eingehenden Aussprache ergab sich der einmütige Wille der Vertreter der drei Berufsvertretun gen, unter Anerkennung der Berechtigung beider Wirtschafts­formen und im gegenseitigen Verständnis, etwaige Differenzen, die sich zwischen Handel und Genossenschaften ergäben ,, zu be­seitigen. Schon diese erste Zusammenkunft zeigte, daß solche per­sönlichen Aussprachen von Vertretern verschiedener Berufs­

Neue Verhandlungen in Düsseldorf geplant. gruppen durchaus geeignet sind, gegenseitiges Verſtändnis für

Die Lage in der Gruppe Nordwest ist unverändert. Die Verhandlungen ruhen vollständig. Es ist aber zwischen den bei­den Parteien eine Vereinbarung getroffen worden, wonach un­mittelbar nach Fällung des Urteils durch das Landesarbeits­gericht Duisburg die weiteren gemeinsamen Verhandlungen sofort wieder aufgenommen werden sollen.

Gegen das Deutschtum in Sirol. Nachdem sich die deutschen Seelsorger geweigert hatten, den Religionsunterricht in der den Schülern völlig unverständl. ita­lienischen Sprache zu erteilen und den Religionsunterricht in die Kirchen verlegten, wo ihnen die Anwendung der deutschen Sprache gestattet ist, erging nun an alle südtiroler Schulleitun­gen ein amtlicher Erlaß, den Religionsunterricht nur nach dem vom Ministerium aufgestellten Programm und natürlich in ita­lienischer Sprache zu erteilen.

die Interessen jeder Berufsgruppe zu wecken und somit der gesamten deutschen Volkswirtschaft in schwerer Zeit zu nügen.

Die Einheitswertbescheide für 1928 und deren Nachprüfung.

Zur Zeit werden den Steuerpflichtigen die auf Grund der in diesem Sommer abgegebenen Steuererklärung neu ermit­telten Einheitswerte zugestellt, die den meisten Steuerpflichti­gen, soweit sie Hausbesizer sind, die überraschende Tatsache mit­teilen, daß sie wieder um so und so viel ,, reicher" geworden sind. Dieser Reichtum, der vorläufig nur auf dem Papier steht, eilt in sehr vielen Fällen den vielleicht eintretenden Fällen vor­aus. Der Steuerpflichtige hat an diesem Zuwachs kein Interesse, er hat davon nicht einmal Nutzen, da sich dieser angebliche Zu­wachs in den meisten Fällen nicht realisieren läßt. Interesse an einer Höherschätzung des Grundbesizes hat einzig nur das Reich,

häuser darstellen, sind mit 70 Prozent, im übrigen mit 80 Pro3. des Wehrbeitragswertes zu bewerten. Für Geschäftsgrundstücke mit überwiegend neuzeitlicher Einrichtung erhöht sich der Be= wertungssatz um 5 Prozent des Wehrbeitragswertes, für solche mit überwiegend veralteter Einrichtung ermäßigt er sich um 5 Prozent. Desgleichen sind noch Erhöhungen bezw. Ermäßi­gungen um je 5 Prozent vorgesehen für gute und schlechte Lagen und für besonders schlechte Lagen Ermäßigungen um 10 Prozent.. Für Grundstücke, die sowohl Wohn- wie auch gewerb­lichen Zwecken dienen( Wohnhäuser mit Läden, Büros usw.) wird, vorausgesetzt, daß die eine oder die andere Benutzungs­art 20 Prozent des Gebäudes überschreitet, der Wert getrennt ermittelt. Werden für die eine oder andere Benutzungsart 20 Prozent nicht überschritten, so wird dieser kleine Teil dem an­deren überwiegenden Teil zugerechnet und nach den dafür in Betracht kommenden Bewertungssägen bewertet. Die Vertei­lung bei gemischter Benutzung ist nach dem Wertverhältnis vorzunehmen, an dem die einzelnen Teile des Grundstücks am Feststellungszeitpunkt( 1. Januar 1928) zu einander stehen. Da­bei ist insbesondere auf die aus den einzelnen Teilen erzie!- bare Jahresrohmiete abzustellen.

Mietwohngrundstücke sind, wenn sie der Raum­fläche ihrer Gebäude nach überwiegend Wohnungen von nicht mehr als 2 Wohn-( Schlaf-) Räumen enthalten mit wenn sie überwiegend Wohnungen von drei oder vier Wohn( Schlaf-) Räumen enthalten mit und im übrigen mit

45%

50% 60%

des Wehrbeitragswertes zu bewerten. Mietwohngrundstücke, die sämtliche oben bezeichneten drei Wohnungsgrößen aufwei­sen, ohne daß sie die eine oder andere überwiegt, sind mit 50 Prozent zu bewerten. Mietwohngrundstücke sind, sofern sie Vil­lencharakter tragen, ohne Rücksicht auf die Größe der Wohnun­gen, mit 60 Prozent zu bewerten. Für gute und schlechte Lagen sind Erhöhungen bezw. Ermäßigungen von 5 Prozent vorge­sehen, für besonders schlechte Lagen treten Herabsetzungen um 10 Prozent des Wehrbeitragswertes ein. Als Mietwohngrund­stücke gelten alle bebauten Grundstücke, die nicht als Villen oder Geschäftsgrundstücke anzusehen sind.

Die Ausführungsbestimmungen des Landes­finanzamtes Darmstadt vom 12. Juli 1928 haben wir in Nr. 15 unserer Zeitung vom 5. August 1928 S. 233 zum Abdruck gebracht. Dieselben befassen sich mit den Höher- und Geringer­bewertungen. Danach kommen die erhöhten bezw. ermäßigten Bewertungssäge für Villen in besonders guten oder schlechten Lagen nur für die Gemeinden Darmstadt, Gießen und Offen­bach in Betracht.

Die Berücksichtigung besonders guter oder schlechter Lagen bei Geschäftsgrundstüden tommt in Betracht in den Gemeinden Darmstadt, Gießen, Mainz, Offenbach und Worms. Die Zu- bezw. Abschläge für besonders gute oder schlechte Lagen bei Mietwohngrundstücken kommen in Betracht in den Gemeinden Darmstadt, Gießen und Offenbach.( Bezüglich der Berücksichtigung der Städte Mainz und Worms schweben zur Zeit Verhandlungen mit der zuständigen Behörde.) Als schlechte und besonders schlechte Lagen gelten insbesondere die Altstadtteile dieser Städte. Diese Bestimmungen finden auch Anwendung auf die Grundstücke, die teils Wohn- teils Ge­schäftszwecken dienen.

Für die sämtlichen Grundstücksgruppen in der Gemeinde Wimpfen ist ein Abschlag von 10 Prozent des ermittelten Gesamtwertes vorgesehen.

Dieselbe Vergünstigung wird den sämtlichen im im be= setten Gebiet liegenden Grundstücksgruppen zu Teil

Besondere Vergünstigungen genießen noch die Grundstücke, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt. Wir verwei­sen dieserhalb auf die auf Seite 181(§ 27) dieses Jahrgangs unserer Zeitung abgedruckten gesetzlichen Bestimmungen. We­gen der nicht zwangsbewirtschafteten Grundstücke( Neubauten) verweisen wir auf Seite 182 und 233 unserer Zeitung von 1928. Aus dieser ziemlich schematischen Bewertung ergeben sich vielfach Grundstückswerte, die heute und auch in der nächsten Zeit den Verkehrswert erheblich übersteigen. Die Werte der Häuser richten sich keineswegs nach der Größe der darin be­findlichen Wohnungen. Die Lage des Objektes und die Zahl