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Gießener Zeitung

( Neueste Nachrichten)

Erscheint Mittwochs und Samstags. Bezugspreis 2,40 M vierteljährlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr- Für Aufbewahrung oder Rüd­lendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert

41. Jahrg.

Bolitische Tagesschau.

Drud und Verlag von Albin Klein in Gießen Geschäftsstelle: Gießen, Südanlage 21. Fernsprecher Nr. 2525 und 2526 Postscheckkonto Nr. 69 530 Amt Frankfurt a. M

Samstag, den 24. März 1928

Mehr Verständnis für Hessen.

Die Neuwahlen zum Reichstag werden aller Voraussicht richten zufolge der Abgeordnete Dr. Cremer im Verlaufe der nach am 20. Mai stattfinden.

Ein Gesetz gegen die Splitterparteien", wie es von ver­schiedenen parlamentarischen Seiten geplant wurde, kommt für die Neuwahlen im Mai noch nicht in Frage.

Die Deutsche Demokratische Partei hatte Oberbürgermeister Boeß für eine Kandidatur zum Reichstag in Aussicht genommen. Boeß hat jedoch die Annahme eines Mandates abgelehnt, weil die städtischen Arbeiten ihn zu sehr in Anspruch nehmen.

Im Zentrum sind sehr ernste Bemühungen im Gange, Dr. Wirth wieder zu einem Mandat zu verhelfen. Man versucht jezt, Dr. Wirth einen Platz auf der Reichsliste des Zentrums zu verschaffen.

Brasilien beantwortet die Einladung des Völkerbundes mit einer, wenn auch sehr höflichen Absage.

Im Haushaltsausspruch des Reichstags hat Zeitungsnach­finanzpolitischen Aussprache Bemerkungen über die finanzielle Lage des Volksstaates Hessen gemacht. Er sprach dabei von der ,, übersetzten hessischen Verwaltung" und schien zu beanstan­den, daß dem Lande unter diesen Umständen aus Reichsmitteln Unterstützung gewährt werde.

In der Nachmittagssigung wies der Reichsfinanzminister in seiner Antwort darauf hin, daß das Land Hessen auf Grund seiner Vereinbarung aus dem Jahre 1926 ein gewisses Anrecht auf Vorschüsse durch das Reich habe. Bisher seien Vorschüsse in Höhe von 13,8 Millionen RM. an Hessen gegeben worden. Nunmehr müsse, da die Besetzung noch fortdauere, nach neuer Prüfung über die Höhe der Bevorschussung neuerdings entschie­den werden. Hessen habe ein Anrecht auf diese Kassedarlehen, zumal vereinbarungsgemäß eine Prüfung der hessischen Ver­hältnisse durch den Reichssparkommissar erfolge.

Aus hessischen Regierungskreisen wird dazu folgendes be­merkt: Die Auffassung, die aus den Aeußerungen des Abgeord­

Die letzten Sizungen des Reichstags. neten Cremer spricht, läßt erkennen, daß das Verständnis für

In der Sitzung des Aeltestenrates am Freitag einigten sich sämtliche Parteien darüber, daß am 31. März die letzte Sigung des gegenwärtigen Reichstages abgehalten werden soll.

Der Arbeitsplan für die letzte Arbeitswoche dieses Reichs­tages ist folgendermaßen festgesetzt worden:

Montag: Fortsetzung der Beratung des Haushalts des Innenministeriums und Nachtragsetat für 1927.

Dienstag: Marineetat und Phoebus- Angelegenheit, Er­gänzungsetat für 1928.

Mittwoch: Haushalt der Reichsfinanzverwaltung und Etat­

gesetz.

Donnerstag: Zweite und dritte Lesung des Gesetzes über die Kreditrentenbank, fleinere Vorlagen. Schlußabstimmung über das Ueberleitungsgesetz.

Freitag und Sonnabend: Dritte Lesung des Etats. Außer dem werden noch einige kleinere Vorlagen an den einzelnen Tagen eingeschoben werden.

Ob auch noch die Reform des Ehescheidungsrechts, das Ge­setz über den Schutz der Jugend bei Lustbarkeiten und die No­velle zum Tabaksteuergesetz zur Beratung kommen werden, dar­über ist noch keine Entscheidung erzielt worden.

Der Reichstag stürzt sich also mit einer Art Feuereifer auf die ,, Schularbeiten", die noch abzuarbeiten sind. Das Programm, wie oben aufgestellt, enthält eine ganze Reihe von schweren Problemen, die gerade dieser Reichstag zu normalen Zeiten nicht in mehreren, geschweige denn in einer einzigen Sigung erledigt hätte.

Die Vereinigung Waldecks mit Preußen.

Berlin. Der Amtliche Preußische Pressedienst teilt mit: Der Staatsvertrag über die Vereinigung Waldecks mit Preußen ist im preußischen Staatsministerium am 23. März d. J. unter­zeichnet worden. Die Vorlage an die beiderseitigen Landtage wird unverzüglich erfolgen.

Die deutschnationalen Kandidaten für Hessen- Nassau.

Der Landesvertretertag der Deutschnationalen Volkspartei für Hessen- Nassau, Waldeck und Wetzlar stellte folgende Kan­didaten für Reichs- und Landtag auf:

a) Reichstag: 1. Abg. von Lindeiner- Wildau, Berlin, Amtsrichter a. D.; 2. Abg. Lind, Niederissigheim, Landwirt; 3. Faßbender, Landwirt. b) Landtag: 1. Abg. Justi, Landwirt in Lüzelwig; 2. Abg. Steuer, Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes, Kassel; 3. Reftor Jaspert, Frankfurt a. M.; 4. Buchhändler Sonnenschein, Marburg.

Lohnkampf im Buchdruckergewerbe.

Berlin, 23. März. Ohne den Abschluß der zwischen den be­teiligten Organisationen schwebenden Verhandlungen in Ber­lin abzuwarten, haben die Arbeitnehmer aller Buch- und Zei­tungsdruckereien, soweit sie im Verbande der deutschen Buchdrucker und im Verband der graphischen Hilfsarbeiter und Arbeiterinnen zusammengeschlossen sind, durch ihre Vertrauens= männer am Donnerstag den Arbeitgebern die ultimative For­derung auf Erhöhung der Löhne um etwa 20 Prozent gestellt und, als diese von Arbeitgeberseite als untragbar abgelehnt wurde, im Laufe des Freitag in sämtlichen Betrieben die Kün­digung zum 30. d. M. ausgesprochen.

Die Arbeitgeber haben von der Kündigung mit dem Sin­weis darauf Kenntnis genommen, daß die Kündigung tarif widrig sei, weil die Verhandlungen vor dem Arbeitsminister noch nicht abgeschlossen seien und ferner, daß die Kündigung, da sie in Ausführung und Anweisung der Gewerkschaftsleitung erfolgt, nach ständiger Rechtsprechung des Reichsschiedsamts als Massenfündigung gegen den Tarif verstoße und einer Streif­erklärung gleichkomme. Die Arbeitgeber haben sich alle aus dern Tarif und Gesez sich ergebenden Ansprüche gegen den ein­zelnen Arbeitnehmer und die Gewerkschaftsleitungen vorbehal

tere.

die besonderen hessischen Verhältnisse selbst bei führenden poli­tischen Persönlichkeiten noch immer nicht genügend vorhanden ist Hessen will vor anderen Ländern nichts voraus haben, son­dern verlangt gerechte Behandlung, d. h. Entlastung von den durch die in seinem Gebiet konzentrierte Besatzung verursachten besonderen Lasten, die es für das gesamte Reich trägt und die dem Lande vom Reich abgenommen werden müssen. Man wird es begreiflich finden, daß es in dem schwer leidenden Hessen­lande Verstimmung hervorruft, wenn ein Reichstagsabgeord­neter noch immer eine unzutreffende Auffassung über die hes= sischen Verhältnisse bekundet.

Zur hefiiichen Besoldungspolitik.

Durch die deutschnationale Presse, so geht uns vom amt= lichen Staatspressedienst zu, geht eine Gegenüberstellung von Beamtengehältern aus den Jahren 1914 und 1918, die dar­zustellen sucht, daß durch den Entwurf der Besoldungsneuord­nung das Gehalt der höheren Beamten unverhältnismäßig mehr gesteigert werden soll, als das der unteren Beamten. Dieser Eindruck wird dadurch erweckt, daß völlig unvergleichbare Zah­len dabei verwandt werden. So wird z. B. behauptet, daß das Gehalt des Amtsgehilfen von 2000 M im Jahre 1914 auf 2384 M im Jahre 1928, d. h. nur um 20 Prozent steigen soll. Hierbei ist außer Acht gelassen, daß jetzt als sozialer Ausgleich eine Kinderzulage gewährt wird, die 1914 unbekannt war. Nimmt man nur an, daß ein Kind vorhanden ist, dann ergibt sich ein Gehalt in der untersten Stufe von 1750 M in 1914 und 2274 M in 1928, das ist aber schon eine Steigerung um 30 Pro­zent. In der höchsten Stufe der Amtsgehilfen betragen die entsprechenden Gehälter 2250 M, bezw. 3172 M, das ist ein Mehr von 41 Prozent.

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Ebenso ist in dem deutschnationalen Blatt bei dem im Ent­wurf vorgesehenen Gehalt des Staatspräsidenten nicht berück­sichtigt, daß im Jahre 1914 der Staatsminister ein Repräsen­tationsgehalt bezog und genau wie der Staatspräsident jekt- freie Wohnung hatte. Es beträgt demnach das Gehalt des Staats:( Minister-) Präsidenten 1914 nicht 15 000 M, son­dern 27 000 M, 1928: nicht 28 160 M, sondern 27 980 M. Die Steigerung im Gehalt des Staatspräsidenten würde also nicht 88 Prozent, wie fälschlich angegeben, betragen, sondern mit Kinderzulage 4 Prozent, ohne diese 2 Prozent.

Außerdem sind bei einer Wertung der Gehälter auch die Verhältnisse in den anderen deutschen Ländern in Betracht zu ziehen. Hessen kann es sich nicht leisten, seine Beamten wesent­lich schlechter zu bezahlen, ohne Gefahr zu laufen, als Staat zweiten Ranges betrachtet zu werden. In Sachsen bezieht der Ministerpräsident, ebenso wie die Minister, einen Jahresgehalt von 32 160 M; in Baden beträgt das Gehalt des Staatspräſi­denten 29 160 M, das der Minister 26 160 M. Die Minister­gehälter in Baden gleichen also denjenigen in Hessen.

Will man die schwierige Gegenüberstellung der Besol­dungsordnungen von 1914 und 1928 sachlich einwandfrei durch­führen, wird sich ergeben, daß die Republik den Vergleich mit dem alten Staat hinsichtlich der sozialen Gestaltung der Be­amtengehälter feineswegs zu scheuen braucht.

Zur Gefrierfleischversorgung.

Da die Herabsetzung des Gefrierfleischkontingents fünftig nur die Berücksichtigung eines kleineren Personenkreises mit zollfreiem Gefrierfleisch zuläßt, hat der Hess. Minister für Ar­beit und Wirtschaft bereits vor einiger Zeit bei der Reichs­regierung Schritte unternommen, damit auch in Zukunft bei der Verteilung des Kontingents Hessen im Verhältnis seines ſeit­herigen Bedarfs an Gefrierfleisch berücksichtigt wird. Insbe­fondere wurde für die Städte Darmstadt, Mainz und Offenbach und deren Umgebung gefordert, daß bei der Zuteilung des ge= minderten Kontingents diese Gebiete gegenüber anderen, gleich dicht besiedelten Bezirken, im Reich nicht benachteiligt werden dürfen. Die endgültige Regelung ist noch nicht getroffen. Es steht jedoch zu erwarten, daß in Zukunft auch Hessen in einer Weise berücksichtigt wird, die es gestattet, den Bevölkerungs­freisen zollfreies Gefrierfleisch in ausreichendem Maße zuzufüh­ren, die auch in anderen Teilen des Reiches mit gleicher Be­völkerungsdichte damit versorgt werden.

( Gießener Tageblatt)

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Nummer 25

Um deutsche Kultur und Wirtschaft in Südtirol.

Der Kampf gegen die wenigen noch in Südtirol lebenden deutschen Führer ist in einer besonders sinnfälligen Weise zum Ausdruck gekommen. So wurde im Februar Domherr Michael Gamper zur Quästur in Bozen geladen und dort vom Quä­stor in Anwesenheit des Vizeqästors nach einer mehrstündigen Strafpredigt in möglichst feierlicher und eindrucksvoller Form neuerlich verwarnt. Obwohl sich Kanonikus Gamper längst von jeder politischen und öffentlichen Tätigkeit zurückgezogen hat, hielt es der Quästor für erforderlich, unmöglich scharfe Aus­drücke zu gebrauchen, indem er beispielsweise erklärte, Gamper werde seine italienfeindliche Tätigkeit nicht eher einstellen, be­vor er nicht eins auf sein Maul"( Muso) bekommen habe. Außerdem wurde er darauf aufmerksam gemacht, daß diese zweite Verwarnung( diffida) den ersten Schritt für weitere schwerere Maßnahmen bilden werde. Domherr Gamper mußte schließlich eine Erklärung unterfertigen, in welcher er die Versicherung abgab, seine Pflichten als italienischer Staatsbürger loyal zu erfüllen.

Die beiden deutschen Abgeordneten Südtirols, Baron Sternbach und Dr. Tinzl, haben im Zusammenhange mit der Vorsprache bei dem neuen Unterstaatssekretär im Minister­ratspräsidium, die unlängst in Rom stattfand, eine ausführ­liche Denkschrift über die augenblickliche Wirtschaftslage in Südtirol überreicht. Die deutschen Abgeordneten betonen da rin freimütig, daß die Ursache der Südtiroler Wirtschaftskrise vor allem in der gewaltsamen Zerreißung der natürlichen Wirt­schaftseinheit mit Nordtirol gelegen sei. Italien habe außer­dem seit der Annexion Südtirols durch offenkundige Verletzung der Bestimmungen des Friedensvertrages und durch willkür­liche, mit den Bedürfnissen des Südtiroler Wirtschaftslebens vielfach in Widerspruch stehende Zwangsmaßnahmen den Groß­teil der bodenständigen deutschen Wirtschaftseinrichtungen plan­mäßig zerschlagen. Die Verluste, welche das Wirtschaftsleben in Südtirol im ersten Jahrzehnt italienischer Herrschaft zu ver­zeichnen hat, belaufen sich auf rund eine halbe Milliarde Gold­tronen oder auf rund drei Milliarden Papierlire. Abgesehen von den Verlusten, die durch die völlig mangelhafte Bargeld­umwechslung, durch die Nichteinlösung der österreichischen Kriegsanleihen und Vorkriegsrenten, sowie anderer ausländi­scher Wertpapiere entstanden sind, ist die Wirtschaftskriese durch die Einführung der neuen italienischen Steuergesetzgebung und die Vorschreibung willkürlich bemessener Syndikatsbeiträge wesentlich verschärft worden. Obwohl die Provinz Bozen im Verhältnis zu den übrigen 91 Provinzen Italiens mit Rücksicht auf ihre Bodenbeschaffenheit die geringste wirtschaftliche Er­tragsfähigkeit aufweist, ist in Südtirol die Steuerbelastung um etwa ein Viertel höher als im übrigen Italien.

Der Zusammentritt des Hessischen Landtags

wird nunmehr am kommenden Mittwoch, den 28. März, erfol gen, damit die Erledigung der wichtigsten Vorlagen, soweit irgend möglich, noch vor Ostern erfolgen können.

Zubfoff aus Belgien ausgewiesen.

Auf Anweisung der belgischen Regierung mußte sich Zub­fow im Polizeipräsidium vorstellen, wo er aufgefordert wurde, Belgien zu verlassen, da man ihn sonst ausweisen müsse. Zub­tom hat Belgien inzwischen verlassen. Er ist vermutlich nach Luxemburg abgereist.

Zur Lohnbewegung.

Die Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hat kürzlich eine besondere Denkschrift zur Lohnbewegung heraus­gegeben, worin mitgeteilt wird, daß nach der bei der Vereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände geführten Tarifstatistik zu Ende der Monate Februar, März und April 247 Tarifverträge für rund 3,2 Millionen Arbeiter fast aller wichtigen Wirtschafts­zweige gekündigt werden können. Es werde daher in größtem Umfange mit dem Abschluß neuer Tarifverträge zu rechnen sein, wozu die Gewerkschaften durchweg Forderungen auf weitere erhebliche Lohnerhöhungen planen. Unter Hinweis auf die starke Steigerung der Steuerlasten und Soziallasten wird be­tont, daß auch für die Zukunft die Tendenz zur Senkung der Selbstkosten aufrecht erhalten und alles vermieden werden müsse, was zu deren Steigerung führen könnte. Wörtlich heißt es dann:

Das deutsche Unternehmertum hat immer anerkannt, daß eine gesunde Wirtschaftsentwicklung auch von einem steigenden Einkommen der Arbeitnehmer, als den Mitarbeitern am Pro­duktionsprozeß, begleitet sein muß. Hierbei darf aber nicht übersehen werden, daß ein ständig steigendes Lohneinkommen nur möglich ist, wenn die Lohnkosten für die Produktionsein­heit ständig entsprechend gesenkt werden und wenn nicht gleich­zeitig durch Erhöhung der Selbstkosten an anderer Stelle infolge einer weiteren Steigerung der oben angeführten Lasten die Bewegungsfreiheit zur Lohnerhöhung genommen wird. Sonst führt stetige Lohnsteigerung zur Preissteigerung und über die Absazkrise zur Arbeitslosigkeit.

Die Denkschrift tommt zu dem Schluß, daß Fragen von Arbeitszeit und Lohn niemals für sich allein entschieden werden können, sondern nur unter Berücksichtigung aller unsere gesamte Wirtschaft beherrschenden technischen, geldlichen und kommer­ziellen Momente.