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Gießener Zeitung
( Neueste Nachrichten)
Erscheint Mittwochs und Samstags. Bezugspreis 2,40 M vierteljährlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr- Für Aufbewahrung oder Rüdlendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert
41. Jahrg.
Bolitische Tagesschau.
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Samstag, den 24. März 1928
Mehr Verständnis für Hessen.
Die Neuwahlen zum Reichstag werden aller Voraussicht richten zufolge der Abgeordnete Dr. Cremer im Verlaufe der nach am 20. Mai stattfinden.
Ein Gesetz gegen die„ Splitterparteien", wie es von verschiedenen parlamentarischen Seiten geplant wurde, kommt für die Neuwahlen im Mai noch nicht in Frage.
Die Deutsche Demokratische Partei hatte Oberbürgermeister Boeß für eine Kandidatur zum Reichstag in Aussicht genommen. Boeß hat jedoch die Annahme eines Mandates abgelehnt, weil die städtischen Arbeiten ihn zu sehr in Anspruch nehmen.
Im Zentrum sind sehr ernste Bemühungen im Gange, Dr. Wirth wieder zu einem Mandat zu verhelfen. Man versucht jezt, Dr. Wirth einen Platz auf der Reichsliste des Zentrums zu verschaffen.
Brasilien beantwortet die Einladung des Völkerbundes mit einer, wenn auch sehr höflichen Absage.
Im Haushaltsausspruch des Reichstags hat Zeitungsnachfinanzpolitischen Aussprache Bemerkungen über die finanzielle Lage des Volksstaates Hessen gemacht. Er sprach dabei von der ,, übersetzten hessischen Verwaltung" und schien zu beanstanden, daß dem Lande unter diesen Umständen aus Reichsmitteln Unterstützung gewährt werde.
In der Nachmittagssigung wies der Reichsfinanzminister in seiner Antwort darauf hin, daß das Land Hessen auf Grund seiner Vereinbarung aus dem Jahre 1926 ein gewisses Anrecht auf Vorschüsse durch das Reich habe. Bisher seien Vorschüsse in Höhe von 13,8 Millionen RM. an Hessen gegeben worden. Nunmehr müsse, da die Besetzung noch fortdauere, nach neuer Prüfung über die Höhe der Bevorschussung neuerdings entschieden werden. Hessen habe ein Anrecht auf diese Kassedarlehen, zumal vereinbarungsgemäß eine Prüfung der hessischen Verhältnisse durch den Reichssparkommissar erfolge.
Aus hessischen Regierungskreisen wird dazu folgendes bemerkt: Die Auffassung, die aus den Aeußerungen des Abgeord
Die letzten Sizungen des Reichstags. neten Cremer spricht, läßt erkennen, daß das Verständnis für
In der Sitzung des Aeltestenrates am Freitag einigten sich sämtliche Parteien darüber, daß am 31. März die letzte Sigung des gegenwärtigen Reichstages abgehalten werden soll.
Der Arbeitsplan für die letzte Arbeitswoche dieses Reichstages ist folgendermaßen festgesetzt worden:
Montag: Fortsetzung der Beratung des Haushalts des Innenministeriums und Nachtragsetat für 1927.
Dienstag: Marineetat und Phoebus- Angelegenheit, Ergänzungsetat für 1928.
Mittwoch: Haushalt der Reichsfinanzverwaltung und Etat
gesetz.
Donnerstag: Zweite und dritte Lesung des Gesetzes über die Kreditrentenbank, fleinere Vorlagen. Schlußabstimmung über das Ueberleitungsgesetz.
Freitag und Sonnabend: Dritte Lesung des Etats. Außer dem werden noch einige kleinere Vorlagen an den einzelnen Tagen eingeschoben werden.
Ob auch noch die Reform des Ehescheidungsrechts, das Gesetz über den Schutz der Jugend bei Lustbarkeiten und die Novelle zum Tabaksteuergesetz zur Beratung kommen werden, darüber ist noch keine Entscheidung erzielt worden.
Der Reichstag stürzt sich also mit einer Art Feuereifer auf die ,, Schularbeiten", die noch abzuarbeiten sind. Das Programm, wie oben aufgestellt, enthält eine ganze Reihe von schweren Problemen, die gerade dieser Reichstag zu normalen Zeiten nicht in mehreren, geschweige denn in einer einzigen Sigung erledigt hätte.
Die Vereinigung Waldecks mit Preußen.
Berlin. Der Amtliche Preußische Pressedienst teilt mit: Der Staatsvertrag über die Vereinigung Waldecks mit Preußen ist im preußischen Staatsministerium am 23. März d. J. unterzeichnet worden. Die Vorlage an die beiderseitigen Landtage wird unverzüglich erfolgen.
Die deutschnationalen Kandidaten für Hessen- Nassau.
Der Landesvertretertag der Deutschnationalen Volkspartei für Hessen- Nassau, Waldeck und Wetzlar stellte folgende Kandidaten für Reichs- und Landtag auf:
a) Reichstag: 1. Abg. von Lindeiner- Wildau, Berlin, Amtsrichter a. D.; 2. Abg. Lind, Niederissigheim, Landwirt; 3. Faßbender, Landwirt. b) Landtag: 1. Abg. Justi, Landwirt in Lüzelwig; 2. Abg. Steuer, Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes, Kassel; 3. Reftor Jaspert, Frankfurt a. M.; 4. Buchhändler Sonnenschein, Marburg.
Lohnkampf im Buchdruckergewerbe.
Berlin, 23. März. Ohne den Abschluß der zwischen den beteiligten Organisationen schwebenden Verhandlungen in Berlin abzuwarten, haben die Arbeitnehmer aller Buch- und Zeitungsdruckereien, soweit sie im Verbande der deutschen Buchdrucker und im Verband der graphischen Hilfsarbeiter und Arbeiterinnen zusammengeschlossen sind, durch ihre Vertrauens= männer am Donnerstag den Arbeitgebern die ultimative Forderung auf Erhöhung der Löhne um etwa 20 Prozent gestellt und, als diese von Arbeitgeberseite als untragbar abgelehnt wurde, im Laufe des Freitag in sämtlichen Betrieben die Kündigung zum 30. d. M. ausgesprochen.
Die Arbeitgeber haben von der Kündigung mit dem Sinweis darauf Kenntnis genommen, daß die Kündigung tarif widrig sei, weil die Verhandlungen vor dem Arbeitsminister noch nicht abgeschlossen seien und ferner, daß die Kündigung, da sie in Ausführung und Anweisung der Gewerkschaftsleitung erfolgt, nach ständiger Rechtsprechung des Reichsschiedsamts als Massenfündigung gegen den Tarif verstoße und einer Streiferklärung gleichkomme. Die Arbeitgeber haben sich alle aus dern Tarif und Gesez sich ergebenden Ansprüche gegen den einzelnen Arbeitnehmer und die Gewerkschaftsleitungen vorbehal
tere.
die besonderen hessischen Verhältnisse selbst bei führenden politischen Persönlichkeiten noch immer nicht genügend vorhanden ist Hessen will vor anderen Ländern nichts voraus haben, sondern verlangt gerechte Behandlung, d. h. Entlastung von den durch die in seinem Gebiet konzentrierte Besatzung verursachten besonderen Lasten, die es für das gesamte Reich trägt und die dem Lande vom Reich abgenommen werden müssen. Man wird es begreiflich finden, daß es in dem schwer leidenden Hessenlande Verstimmung hervorruft, wenn ein Reichstagsabgeordneter noch immer eine unzutreffende Auffassung über die hes= sischen Verhältnisse bekundet.
Zur hefiiichen Besoldungspolitik.
Durch die deutschnationale Presse, so geht uns vom amt= lichen Staatspressedienst zu, geht eine Gegenüberstellung von Beamtengehältern aus den Jahren 1914 und 1918, die darzustellen sucht, daß durch den Entwurf der Besoldungsneuordnung das Gehalt der höheren Beamten unverhältnismäßig mehr gesteigert werden soll, als das der unteren Beamten. Dieser Eindruck wird dadurch erweckt, daß völlig unvergleichbare Zahlen dabei verwandt werden. So wird z. B. behauptet, daß das Gehalt des Amtsgehilfen von 2000 M im Jahre 1914 auf 2384 M im Jahre 1928, d. h. nur um 20 Prozent steigen soll. Hierbei ist außer Acht gelassen, daß jetzt als sozialer Ausgleich eine Kinderzulage gewährt wird, die 1914 unbekannt war. Nimmt man nur an, daß ein Kind vorhanden ist, dann ergibt sich ein Gehalt in der untersten Stufe von 1750 M in 1914 und 2274 M in 1928, das ist aber schon eine Steigerung um 30 Prozent. In der höchsten Stufe der Amtsgehilfen betragen die entsprechenden Gehälter 2250 M, bezw. 3172 M, das ist ein Mehr von 41 Prozent.
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Ebenso ist in dem deutschnationalen Blatt bei dem im Entwurf vorgesehenen Gehalt des Staatspräsidenten nicht berücksichtigt, daß im Jahre 1914 der Staatsminister ein Repräsentationsgehalt bezog und genau wie der Staatspräsident jekt- freie Wohnung hatte. Es beträgt demnach das Gehalt des Staats:( Minister-) Präsidenten 1914 nicht 15 000 M, sondern 27 000 M, 1928: nicht 28 160 M, sondern 27 980 M. Die Steigerung im Gehalt des Staatspräsidenten würde also nicht 88 Prozent, wie fälschlich angegeben, betragen, sondern mit Kinderzulage 4 Prozent, ohne diese 2 Prozent.
Außerdem sind bei einer Wertung der Gehälter auch die Verhältnisse in den anderen deutschen Ländern in Betracht zu ziehen. Hessen kann es sich nicht leisten, seine Beamten wesentlich schlechter zu bezahlen, ohne Gefahr zu laufen, als Staat zweiten Ranges betrachtet zu werden. In Sachsen bezieht der Ministerpräsident, ebenso wie die Minister, einen Jahresgehalt von 32 160 M; in Baden beträgt das Gehalt des Staatspräſidenten 29 160 M, das der Minister 26 160 M. Die Ministergehälter in Baden gleichen also denjenigen in Hessen.
Will man die schwierige Gegenüberstellung der Besoldungsordnungen von 1914 und 1928 sachlich einwandfrei durchführen, wird sich ergeben, daß die Republik den Vergleich mit dem alten Staat hinsichtlich der sozialen Gestaltung der Beamtengehälter feineswegs zu scheuen braucht.
Zur Gefrierfleischversorgung.
Da die Herabsetzung des Gefrierfleischkontingents fünftig nur die Berücksichtigung eines kleineren Personenkreises mit zollfreiem Gefrierfleisch zuläßt, hat der Hess. Minister für Arbeit und Wirtschaft bereits vor einiger Zeit bei der Reichsregierung Schritte unternommen, damit auch in Zukunft bei der Verteilung des Kontingents Hessen im Verhältnis seines ſeitherigen Bedarfs an Gefrierfleisch berücksichtigt wird. Insbefondere wurde für die Städte Darmstadt, Mainz und Offenbach und deren Umgebung gefordert, daß bei der Zuteilung des ge= minderten Kontingents diese Gebiete gegenüber anderen, gleich dicht besiedelten Bezirken, im Reich nicht benachteiligt werden dürfen. Die endgültige Regelung ist noch nicht getroffen. Es steht jedoch zu erwarten, daß in Zukunft auch Hessen in einer Weise berücksichtigt wird, die es gestattet, den Bevölkerungsfreisen zollfreies Gefrierfleisch in ausreichendem Maße zuzuführen, die auch in anderen Teilen des Reiches mit gleicher Bevölkerungsdichte damit versorgt werden.
( Gießener Tageblatt)
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Nummer 25
Um deutsche Kultur und Wirtschaft in Südtirol.
Der Kampf gegen die wenigen noch in Südtirol lebenden deutschen Führer ist in einer besonders sinnfälligen Weise zum Ausdruck gekommen. So wurde im Februar Domherr Michael Gamper zur Quästur in Bozen geladen und dort vom Quästor in Anwesenheit des Vizeqästors nach einer mehrstündigen Strafpredigt in möglichst feierlicher und eindrucksvoller Form neuerlich verwarnt. Obwohl sich Kanonikus Gamper längst von jeder politischen und öffentlichen Tätigkeit zurückgezogen hat, hielt es der Quästor für erforderlich, unmöglich scharfe Ausdrücke zu gebrauchen, indem er beispielsweise erklärte, Gamper werde seine italienfeindliche Tätigkeit nicht eher einstellen, bevor er nicht eins auf sein„ Maul"( Muso) bekommen habe. Außerdem wurde er darauf aufmerksam gemacht, daß diese zweite Verwarnung( diffida) den ersten Schritt für weitere schwerere Maßnahmen bilden werde. Domherr Gamper mußte schließlich eine Erklärung unterfertigen, in welcher er die Versicherung abgab, seine Pflichten als italienischer Staatsbürger loyal zu erfüllen.
Die beiden deutschen Abgeordneten Südtirols, Baron Sternbach und Dr. Tinzl, haben im Zusammenhange mit der Vorsprache bei dem neuen Unterstaatssekretär im Ministerratspräsidium, die unlängst in Rom stattfand, eine ausführliche Denkschrift über die augenblickliche Wirtschaftslage in Südtirol überreicht. Die deutschen Abgeordneten betonen da rin freimütig, daß die Ursache der Südtiroler Wirtschaftskrise vor allem in der gewaltsamen Zerreißung der natürlichen Wirtschaftseinheit mit Nordtirol gelegen sei. Italien habe außerdem seit der Annexion Südtirols durch offenkundige Verletzung der Bestimmungen des Friedensvertrages und durch willkürliche, mit den Bedürfnissen des Südtiroler Wirtschaftslebens vielfach in Widerspruch stehende Zwangsmaßnahmen den Großteil der bodenständigen deutschen Wirtschaftseinrichtungen planmäßig zerschlagen. Die Verluste, welche das Wirtschaftsleben in Südtirol im ersten Jahrzehnt italienischer Herrschaft zu verzeichnen hat, belaufen sich auf rund eine halbe Milliarde Goldtronen oder auf rund drei Milliarden Papierlire. Abgesehen von den Verlusten, die durch die völlig mangelhafte Bargeldumwechslung, durch die Nichteinlösung der österreichischen Kriegsanleihen und Vorkriegsrenten, sowie anderer ausländischer Wertpapiere entstanden sind, ist die Wirtschaftskriese durch die Einführung der neuen italienischen Steuergesetzgebung und die Vorschreibung willkürlich bemessener Syndikatsbeiträge wesentlich verschärft worden. Obwohl die Provinz Bozen im Verhältnis zu den übrigen 91 Provinzen Italiens mit Rücksicht auf ihre Bodenbeschaffenheit die geringste wirtschaftliche Ertragsfähigkeit aufweist, ist in Südtirol die Steuerbelastung um etwa ein Viertel höher als im übrigen Italien.
Der Zusammentritt des Hessischen Landtags
wird nunmehr am kommenden Mittwoch, den 28. März, erfol gen, damit die Erledigung der wichtigsten Vorlagen, soweit irgend möglich, noch vor Ostern erfolgen können.
Zubfoff aus Belgien ausgewiesen.
Auf Anweisung der belgischen Regierung mußte sich Zubfow im Polizeipräsidium vorstellen, wo er aufgefordert wurde, Belgien zu verlassen, da man ihn sonst ausweisen müsse. Zubtom hat Belgien inzwischen verlassen. Er ist vermutlich nach Luxemburg abgereist.
Zur Lohnbewegung.
Die Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hat kürzlich eine besondere Denkschrift zur Lohnbewegung herausgegeben, worin mitgeteilt wird, daß nach der bei der Vereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände geführten Tarifstatistik zu Ende der Monate Februar, März und April 247 Tarifverträge für rund 3,2 Millionen Arbeiter fast aller wichtigen Wirtschaftszweige gekündigt werden können. Es werde daher in größtem Umfange mit dem Abschluß neuer Tarifverträge zu rechnen sein, wozu die Gewerkschaften durchweg Forderungen auf weitere erhebliche Lohnerhöhungen planen. Unter Hinweis auf die starke Steigerung der Steuerlasten und Soziallasten wird betont, daß auch für die Zukunft die Tendenz zur Senkung der Selbstkosten aufrecht erhalten und alles vermieden werden müsse, was zu deren Steigerung führen könnte. Wörtlich heißt es dann:
Das deutsche Unternehmertum hat immer anerkannt, daß eine gesunde Wirtschaftsentwicklung auch von einem steigenden Einkommen der Arbeitnehmer, als den Mitarbeitern am Produktionsprozeß, begleitet sein muß. Hierbei darf aber nicht übersehen werden, daß ein ständig steigendes Lohneinkommen nur möglich ist, wenn die Lohnkosten für die Produktionseinheit ständig entsprechend gesenkt werden und wenn nicht gleichzeitig durch Erhöhung der Selbstkosten an anderer Stelle infolge einer weiteren Steigerung der oben angeführten Lasten die Bewegungsfreiheit zur Lohnerhöhung genommen wird. Sonst führt stetige Lohnsteigerung zur Preissteigerung und über die Absazkrise zur Arbeitslosigkeit.
Die Denkschrift tommt zu dem Schluß, daß Fragen von Arbeitszeit und Lohn niemals für sich allein entschieden werden können, sondern nur unter Berücksichtigung aller unsere gesamte Wirtschaft beherrschenden technischen, geldlichen und kommerziellen Momente.


