Samstag, den 22. September 1928.
Deutschland hat eine Küstenausdehnung von Emden bis Memel, in gerader Linie gemessen, von rund 1000 Kilometern Länge. Ueber die Küstengewässer steht ihm die Ausübung des Hoheitsrechtes bis auf eine Entfernung von drei Seemeilen Abstand von der Küste zu. Vielfach ist schon der völkerrechtliche Anspruch erhoben worden, die Hoheitsgrenze weiter auszudehnen, denn die drei Seemeilengrenze entspricht der Tragweite der damaligen Geschütze, die von den heutigen um das dreifache übertroffen wird. In diesem Gebiet hat die Marine die Seepolizei auszuüben. Im Frieden beschränkt sich deren Tätigkeit hauptsächlich auf den Schutz der Seefischerei. Bei der Unsicherheit der heutigen Verhältnisse muß mit Aufständen gerechnet werden, die sich im Küstengebiet ebenso katastrophal für unser Wirtschaftsleben auswirken können, wenn es den Aufrührern gelingt, wichtige Küstenplätze in ihre Hand zu bringen, wie es bei Aufständen in unseren Hauptindustriegebieten der Fall wäre. Mit großer Wahrscheinlichkeit ist aber anzunehmen, daß die Vorbereitung eines Aufruhrs sich sowohl auf die Küstenplätze, wie auf solche ebenso lebenswichtige Wirtschaftsgebiete streden wird. Die Reichswehr kann dann bei ihrer geringen Stärke den Anforderungen an allen Seiten nicht gewachsen sein. Die Sicherheit des Küstengebietes fällt der Marine zu, die auch allein imstande ist, den Zuzug von Unterstützung mit Menschen, Waffen, Geld und Proviant auf dem Wasserweg zu verhindern und bei der großen Beweglichkeit der Schiffe rechtzeitig an den bedrohten Orten auzutreten. Ihr bloßes Erscheinen könnte schon genügen, wie im Jahre 1919 in Emden, Bremen und Hamburg oder vor Stettin in der Odermündung im Frühjahr 1920, daß der Widerstand oder die Absicht dazu aufgegeben wird. Solange der Gedanke der Weltrevolution noch fortbesteht,- und es könnte eine verhängnisvolle Täuschung sein, die als Phantom zu betrachten- würden bolschewistische Absichten auf einen Stützpunkt an unserer Küste beim Fehlen der Abwehrmöglichkeit durch eine Marine erst recht genährt werden.
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Das Hoheitsrecht legt dem betreffenden Lande auch die Verpflichtung auf, im Kriegsfalle seine Neutralität zu wahren und zu verhindern, daß sein Gebiet von einer der kriegsführenden Parteien ausgenutzt wird. Sonst werden Schadenersatzansprüche erhoben oder das eigene Land wird, wenn es seine Rechte als neutraler Staat nicht wahren kann, gegen seinen Willen mit in den Krieg hineingezogen, wie es im Weltkrieg bei China, Portugal, Brasilien und anderen der Fall war. Holland, Spanien, Schweden dagegen haben, gestützt auf ihre, wenn auch nur schwachen Seestreitkräfte, die sie in Bereitschaft hielten, solchem Ansinnen Widerstand leisten können. Der Alabamafall aus dem Sezessionskrieg der Vereinigten Staaten hat England eine Entschädigungssumme von 15 Millionen Dollars da= für gekostet, daß es in den damals neutralen englischen Gewässern ausgerüstete Kreuzer den Handel der Nordstaaten durch Kaperkrieg schwer geschädigt hatten.
Ein wirksamer Küstenschutz läßt sich nur durch angriffs= weise vorgehende Schiffe durchführen. Sonst laufen wir wieder die Gefahr einer Blockade durch Kleinstaaten, die uns auf dem Wasser überlegen sind, wie der deutsche Bund und Preußen gegenüber Dänemark 1848 und 1864. Das Fehlen einer Wehr zur See wäre eine direkte Herausforderung an unsere Nachbarn im Osten, die eine Marine besitzen, oder, wie Polen, im Begriff sind, sie zu schaffen, mit einer Blockadedrohung uns ihren Willen aufzwingen. Das durch den polnischen Korridor vom Reich getrennte Ostpreußen kann nur auf dem Wasserweg davor ge= schützt werden, sich der von Polen drohenden Gefahr zu er=
,, Gießener Zeitung"
wehren. Der Besitz Ostpreußens ist allein das Halten einer Marine wert, die den anderen Ostseeflotten an Leistungsfähigkeit überlegen ist. Und es ist eine Ehrenpflicht des Reichs, sie nicht durch Ueberaltern unseres Schiffmaterials noch unter den bescheidenen Kampfwert, der ihr nach dem Versailler Diktat verblieben ist, herabsinken zu lassen.
Neben dieser notwendigen Sicherung unserer Küste, einer Verteidigungsfront, die allein von der Marine gehalten werden kann und muß, hat sie auch im Frieden eine Reihe von Nebenaufgaben zu erfüllen, die ein Kulturvolk wie das deutsche, das es doch auch bleiben will, nicht vernachlässigen darf. Das sind 3. B. die Hilfeleistung bei Seenot oder bei der gerade in der Ostsee häufig eintretenden Eisgefahr, daneben die Seevermessung und das Seekartenwesen, auf die unsere wieder im Aufblühen begriffene Handeelsschiffahrt angewiesen ist, wenn unsere Reedereien dafür nicht Geld im Ausland bezahlen sollen, während gerade die Güte und Zuverlässigkeit der deutschen Arbeit auf diesem Gebiet sich Absahmöglichkeit im Ausland geschaffen hat. Ferner der Wetter- und Handelsnachrichtendienst, die Ueberwachung der Seezeichen, die Beaufsichtigung der Fischerei, die volkswirtschaftlich eine große Rolle spielt, und zu deren Förderung auch die wissenschaftliche Erkundung der Meeresverhältnisse und der in dauerndem Wechsel begriffenen Möglichkeiten zum Betrieb des Fischfangs gehört. Die von allen Kulturstaaten betriebene Arbeit zur Förderung der Wissenschaft hat eine große Tragweite für die so wünschenswerte Annäherung der Völker untereinander. Auch auf diesem Gebiet kann die Marine wertvolle Dienste leisten, wie es die vor kurzem beendete zweijährige Expedition des Vermessungsfahrzeugs„ Meteor" im Atlantischen Ozean bewiesen hat. Nicht nur, daß dabei ein ganz neues Bild von der Gestaltung des Meerbodens im Zusammenhang mit den für die Schiffahrt so wichtigen Meeresströmungen ge= wonnen worden ist, sondern die gleichzeitig vorgenommenen meteorologischen Beobachtungen haben auch Aufschluß gebracht über die Windverhältnisse in großen Höhen, die für die Luftschiff= fahrt von besonderem Werte sind.
Als der erste Chef der Admiralität, General von Stosch, den Entschluß faßte, die Schiffe der neuzugründenden Reichsmarine nur aus deutschem Material und auf deutschen Werften bauen zu lassen, hat er damit der deutschen Industrie einen mächtigen Ansporn gegeben, der sich weit über den eigentlichen Schiffbau hinaus geltend gemacht und unsere Eiſenindustrie erst in der Welt konkurrenzfähig gemacht hat. Die technische Fortentwicklung im Schiffbau kann auch künftig nur von einer Reichsbehörde, die durch den Kriegsschiffbau auf der Höhe der Anforderungen bleibt, so gefördert werden, daß sie unserer Handelsschiffahrt zugute kommt und unserer Industrie Aufträge aus dem Auslande zuführt. Volkswirtschaftlich wirkt sich der Bau von Kriegsschiffen auch noch dahin aus, daß der größte Teil ihrer Kosten in Höhe von 80 Prozent dem an der Herstellung beteiligten Werkspersonal als Arbeitslo; n bezahlt wird. Lassen wir unsere staatliche Schiffahrt, die Marine, verkümmern oder ganz eingehen, ſo iſt die unausbleibliche Folge auch ein Niedergang in der personellen und materiellen Leistungsfähigkeit der Handelsmarine, die durch die Tatkraft und Unternehmungslust der hanseatischen Reedereien auf dem besten Wege ist, sich ihren Weltruf zu erhalten.
Wenn ihre Schiffe auch viel dazu beitragen, Zeugnis von deutschem Können ablegen, so ist ihre Wirkung als Repräsentanten des deutschen Reichs und seiner Macht nicht zu vergleichen mit dem von Alters her gebräuchlichen Zeigen der Flagge durch Kriegsschiffe.
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Nr. 75.
Darin liegt das Geheimnis der Wirkung, daß Organisationstalent, Ordnung, Disziplin und Bildung eines Volkes ihren prägnantesten Ausdruck finden in einem Kriegsschiff mit seiner Besagung, die dem Ausland gegenüber eine erlesene Aus: wahl seiner Volkskraft und seiner Leistungsfähigkeit in technischer Hinsicht vor Augen stellt.
Eine Nation, die sich selbst aufgibt, ist verloren. Dazu haben wir Deutsche keinen Grund. Wir dürfen stolz sein auf die Taten unserer Flotte. Wir brauchen Seegeltung. Wir dürfen die Tradition nicht abreißen lassen, denn eine Flotte läßt sich nicht wie eine Armee aus dem Boden stampfen. Wir wollen Anteil haben an der von uns erkämpften Freiheit der Meere, denn die innere Berechtigung dazu liegt in der Leiſtungsfähigkeit und der Betriebsamkeit des deutschen Volkes, das in der Heimat nicht den nötigen Raum für seine Arbeitskraft findet. Deshalb darf unsere Flagge nicht vom Meere verschwinden und:
Dazu braucht Deutschland eine Marine!
„ Die Faust" verboten.
Der hessische Minister des Innern hat die in Worms erscheinende Nationalsozialistische Wochenschrift„ Die Faust" mit Wirkung vom 20. September 1928 an verboten. Das Verbot ſtützt sich auf die Paragraphen 8 und 21 des Gesetzes zum Schutze der Republik und ist veranlaßt durch einen in Nr. 58 des zweiten Jahrgangs der„ Faust" erschienenen Artikel: ,, Ein Traum ein Gespenst und die Verfassung", der nach Form und Inhalt eine öffentlich erfolgte Beschimpfung der verfassungsmäßig festgestellten republikanischen Staatsform des Reiches sein soll.
Neue Bücher.
„ Deutschland unter dem Dawesplan". Unter diesem Titel erschien gerade zu Beginn des ersten Normaljahres aus der Feder eines führenden Nationalökonomen, Professor Dr. Mar Sering, ein neues Buch zur Reparationsfrage, das jedem Staatsbürger zur Lektüre wärmstens empfohlen werden kann. Das Buch ist erschienen im Verlag von Walter de Gruyter u. Co., Berlin W 10. Preis Mt. 10.-.
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