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Samstag, den 22. September 1928.

heit gestürzt sei. Jedoch lassen die näheren Begleiterscheinungen nunmehr den Schluß zu, daß Sälzer eines gewaltsamen Todes gestorben ist. Die Staatsanwaltschaft hat die Untersuchung eingeleitet.

Rosenthal bei Marburg. Mittwoch nachmittag geriet hier der Landwirt Konrad Meg in das Getriebe der Dreschmaschine und erlitt schwere Quettschungen und sonstige Verlegungen, die icine Ueberführung in die Marburger Klinik notwendig mach­fen. Dort ist er Donnerstag früh gestorben.

Die Auswertung

amerikanischer Lebensversicherungen.

Von Rechtsanwalt und Notar Dr. Kühn, Berlin. Die Frage der Aufwertung der Markversicherungen bei amerikanischen Lebensversicherungsgesellschaften ist noch immer nicht entschieden. Gegen die vier hauptsächlich in Frage kom­menden Gesellschaften

die Newyork Life Insurance Company,

die Germania( Guardian) Life Insurance Company ,, die Equitable Life Assurance Society,

und die Mutual Life Insurance Company

sind von den zusammengeschlossenen Versicherten grundsätzliche Verfahren eingeleitet worden. Der Zeitpunkt ihrer Beendigung ist infolge der Saiinädigkeit der Gesellschaften noch nicht zu übersehen, obwohl sich die Anzeichen mehren, daß ein endgültiger Erfolg der Versicherten nicht mehr allzu lange auf sich warten läßt.

Alle vier Gesellschaften haben während der Inflation in rechtzeitiger Erkennung deren wahren Charakters, die günstig scheinende Gelegenheit, sich von ihren Verpflichtungen zu be= freien, zu benutzen versucht. Die Newyork und die Germania­Guardian übertrugen ihren deutschen Versicherungsbestand auf Nachfolgegesellschaften den Kronos bezw. die Phönix A.-G. Nach den Entscheidungen des Reichsgerichts( RG. Band 112, G 224 ff. und RG. VI, 96-27 vom 4. 10. 27) sind trotz der Ueber­tragung des Versicherungsbestandes die Ansprüche der Versicher­ten gegen die amerikanischen Gesellschaften unberührt geblieben. Die Equitable und Mutual versuchten schon 1921 zum großen Teil mit Erfolg, ihre deutschen Versicherten zur Annahme einer vorzeitigen Abfindung zu veranlassen. Auf diese werden sie sich aber nicht berufen können, da das Reichsgericht auf dem Stand­punkt steht, daß Vergleich und Abfindungen in der Inflations= zeit nicht den Auswertungsanspruch ausschließen, weil die Par­teien bei Abschluß der Vereinbarung die Möglichkeit und den Begriff einer Aufwertungsforderung nicht kannten.

Während in den Verfahren der Markversicherten bezüglich der Höhe der Aufwertung die amerikanischen Gesellschaften bis­her jede Verständigung ablehnten, haben die Rubelversicherten durch ihr geschlossenes Vorgehen erreicht, daß die Newyork und Equitable ihnen ein Vergleichsangebot auf der Grundlage von etwa 17 Cent für einen Rubel gemacht haben. Dieser Erfolg ist umso höher zu bewerten, wenn man bedenkt, daß die Rubel­versicherten zunächst in langwierigen Gerichtsverhandlungen erreichen mußten, daß ein von der Newyork gegen sie erwirktes Ausnahmegesetz als verfassungswidrig erklärt wurde. Die Ver­jahren der deutschen Markversicherten konnten zunächst in Ame­rita nicht zur Durchführung gelangen, da die Newyorker Ge­

Die Bautätigkeit im Deutschen Reich im Jahre 1927.

Die Angaben des Statistischen Reichsamts über die Bau­tätigkeit in Groß- und Mittelstädten ließen bereits erkennen, daß die Wohnungsbautätigkeit im Jahre 1927 ein günstiges Ergebnis zu verzeichnen hatte. Dieser Eindruck wird nun durch die in einem der letzten Hefte von Wirtschaft und Statistik veröffentlichten Ergebnisse über die Wohnungsbautätigkeit im Deutschen Reiche im Jahre 1927 vollauf bestätigt. Zum ersten Male seit Beendigung des Krieges wurde im Jahre 1927 nicht nur der laufende Bedarf gedeckt, sondern es konnte noch darüber hinaus ein Teil des aus den Vorjahren übernommenen Fehl­bedarfes an Wohnungen abgetragen werden. Der Reichszu= gang an Wohnungen im ganzen Deutschen Reiche betrug näm­lich im Jahre 1927 288 635 gegen 205 793 Wohnungen im Vor­jahre, die Zunahme betrug somit 40,3 v. 5. Der aus den Vor­jahren übernommene Fehlbedarf konnte also um rund 89 000 Wohnungen vermindert werden, wenn man den jährlichen Zu­wachsbedarf auf etwa 200 000 Wohnungen beziffert.

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42,9 v. H. In Neubauten wurden 284 444 Wohnungen 44,1 v. 5. mehr als 1926 fertiggestellt, davon 281 090 mehr in Wohngebäuden. Unter den Bauherren überwogen bei weitem die privaten Bauherren, auf die 60,3 v. H. aller in Wohngebäuden errichteten Wohnungen entfielen. meinnützigen Baugesellschaften stellten 27,9 v. H., öffentliche Kör­perschaften und Behörden 11,8 v. H. aller Wohnungen in Wohn­gebäuden her, von den gemeinnützigen Baugesellschaften wur­den nur in den Großstädten, auf die sich der überwiegende Teil ihrer Tätigkeit beschränkte, mehr Wohnungen als von den son­figen privaten Bauherren errichtet.

Durch Umbauten, zum Teil im Wege der Umwandlung von Geschäfts- zu Wohnräumen, in starkem Maße aber auch durch Aus- und Anbauten, sind 22 390 Wohnungen gegen 21 445 im Vorjahr gewonnen worden. Nach dem Rückgang von 1925 auf 19 26 war also wieder eine geringe Zunahme zu verzeichnen, die jedoch durch einen gleichfalls etwas größeren Abgang infolge erheblich ver­umbauten- 2839 Wohnungen gegen 2445 imgert wurde. Die zunehmende Bautätigkeit gestattete auch in. größerem Umfang den Abbruch von überalterten oder un­wedmäßigen Gebäuden. Hierdurch kamen 13 360 Wohnungen gegen 12 291 im Vorjahr in Fortfall, d. h. 25,0 v. H. mehr als 19926. Die Abbrauchtätigkeit war also verhältnismäßig weit schwächer als die Neubautätigkeit.

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Der Reinzugang an Wohnungen ist gegenüber 1926 am meisten in den Gemeinden über 5000 bis 10 000 Einwohner, unter diesen besonders, um 53 v. H., in den Gemeinden von 100 000 bis 20 000 Einwohnern gestiegen. Am geringsten war dile Zunahme in den ganz kleinen Gemeinden bis zu 2000 Ein­

,, Gießener Zeitung"

Deutsche! Kauft deutsche Waren! Es ist leider eine sehr betrübende Tatsache, daß in unserem Familienhaus­halt eine Menge Waren ausländischen Fabrikats Ver­wendung finden. Da sind z. B. englische Schuhcreme, französisches Parfüm, italienische und spanische Früchte usw. Wäre es nicht unser erste Pflicht, deutsche Ware der ausländischen vorzuziehen? Abgesehen da= von, daß das deutsche Geld dann im Inland bliebe, gä­ben wir unseren deutschen Volksgenossen dadurch Ar­beit und Brot. Mögen diese Zeilen genügen, uns Deut­sche, besonders die deutsche Hausfrau, an unsere vater­ländische Pflicht zu erinnern!

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richte eine Entscheidung mit der Begründung abgelehnt haben, daß die deutschen Gerichte über diese Ansprüche zu entscheiden hätten. Im Gegensatz hierzu hat sich kürzlich ein Gericht im Staate Oregon für die Klage eines deutschen Markversicherten zuständig erklärt. Auch hat zum ersten Male das Dastriktge= richt in San Franzisko die Mutual in einem Prozeß aus einer mit der Niederlassung der Gesellschaft in Berlin zum Abschluß gebrachten Markversicherung in Höhe von 10 000 Mart zur 3ah­Jung von 4884,46 Dollar kostenpflichtig verurteilt. Es scheint sich hiernach eine andere Auffassung der amerikanischen Gerichte anzubahnen, doch wird sicherlich dieses kommt auch in den ,, Findings of Fact and Conclusions of Law" des Franziskoer Urteils zum Ausdruck der weitere Verlauf der amerikanischen Verfahren von der Entscheidung der deutschen Gerichte über die Aufwertung abhängig sein. In den in Deutschland anhängigen Verfahren hat sich die Gesamtlage nicht wesentlich verändert. Nachdem die Newyork und Germania vom Landgericht 1 Ber­lin zur grundsätzlichen Haftung außerhalb des Aufwertungs­gesetzes für die Ansprüche aus im Ausland abgeschlossener Mark­versicherungen verurteilt worden sind, schweben diese Prozesse in zweiter Instanz. Auch gegen ihre Verurteilung zur vollen Auswertung der angesammelten Dividende hat die Newyork Berufung eingelegt. Das Kammergericht hat in dieser Sache einen Beweisbeschluß erlassen, aus dem hervorgeht, daß es grundsätzlich ebenfalls auf dem Standpunkt steht, daß die an­gesammelten Dividenden außerhalb des Aufwertungsgesetzes auszuwerten sind. Es hat seine Entscheidung von der Verneh­mung eines Sachverständigen über versicherungstechnische Fra­gen abhängig gemacht. Die Verfahren bezüglich des Haupt­anspruches schweben immer noch in erster Instanz, da die Rechts­fragen äußerst kompliziert sind.

Das Landgericht 1 will sein endgültiges Urteil offenbar von der Auslegung des Artikels 115 der Durchführungsverord­rung abhängig machen. Das Reichsaufsichtsamt hat jedoch den dort vorgesehenen Entscheid mit Rücksicht auf das gegen die Mutual in San Franzisko erzielte Urteil und den der Regierung vorliegenden Antrag auf eindeutige Fassung dieses Artikels bisher abgelehnt.

Die Versicherten haben sich kürzlich zu der Reichsgemeinschaft amerikanischer Versicherten mit dem Sitz in Berlin zusammen­geschlossen, um die grundsätzlichen Verfahren zur Durchführung zu bringen und zu erreichen, daß die Regierung die maßgebliche Bestimmung des Aufwertungsrechtes klarlegt. Es ist zu hof­fen, daß dieser Zusammenschluß den Versicherten die erstrebten Erfolge bringt.

wohnern. In den Jahren 1919 bis 1927 zusammengenommen war die Wohnungsbautätigkeit, verglichen mit der Bevölkerungs­zahl, am größten in den mittleren Gemeinden mit 5000 bis 50 000 Einwohnern und am geringsten in den ganz kleinen Ge­meinden unter 2000 Einwohnern, und den Großstädten.

Die Zahl der im Jahre 1927 fertiggestellten Wohngebäude betrug 131 368 und übertraf damit das Vorjahr( 97 838) um 34,3 v. H. An Kleinhäusern mit 1-2 Wohngeschossen und höch stens 4 Wohnungen wurden 112 050 gegen 84 933 im Jahre 1926 fertiggestellt, d. h. 31,9 v. H. mehr; die Zunahme war also bei diesen verhältnismäßig geringer als bei den größeren Wohnhäusern und der Anteil der Kleinhäuser an der Gesamt­zahl der Wohngebäude ist daher von 86,8 v. H. im Vorjahre auf 85,3 zurückgegangen. Auch im ganzen hat die Durchschnitts­größe der Wohnhäuser nach der Zahl der in ihnen enthaltenen Wohnungen wieder um ein geringes zugenommen. Im Jahre 1924 famen auf ein neuerrichtetes Wohngebäude 1,7 Wohnun­gen, im Jahre 1925 1,8, im Vorjahre 2,0, und im Berichtsjahre 2,1 Wohnungen. Mit zunehmender Gemeindegröße stieg auch die Durchschnittsgröße der erstellten Wohnungen. In den Ge­meinden mit 2000 Einwohnern entfielen auf ein neuerrichtetes Wohngebäude 1,3, in den Gemeinden über 100 000 Einwohner 3,8 Wohnungen. Die Durchschnittsgröße der erstellten Woh­wenn man die Berichte der Groß- und nungen selbst hat wieder um ein geringes abgenom Mittelstädte zugrundelegt men. Durch öffentliche Körperschaften und Behörden wurden 8,6 v. H. aller Wohngebäude, durch gemeinnützige Baugesell­schaften 18,8 v. H. und durch sonstige private Bauherren 72,6 v H. errichtet. Die von gemeinnützigen Baugesellschaften er­richteten Wohngebäude waren im Durchschnitt mit 3,2 Woh­nungen je Wohnhaus am größten, die von sonstigen privaten Bauherren errichteten mit 1,8 am kleinsten. Durch Abbrüche, Brände usw. kamen 10 755 Wohngebäude in Fortfall, 24,6 v. H. mehr als 1926, an Kleinhäusern allein 1082 oder 23,3 v. 5. mehr. Der Reinzugang an Wohngebäuden stellte sich mithin im Berichtsjahre auf 120 613 gegenüber 89 204 im Vorjahr. Die Zunahme betrug 35,2 v. H.

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An Gebäuden für öffentliche, gewerbliche und sonstige wirt­schaftliche Zwecke wurden im Berichtsjahre 76 052 gegen 63 757 im Vorjahr, d. h. 19,3 v. 5. mehr errichtet. Die Bautätig­keit des Jahres 1925 mit 76 328 Gebäuden wurde jedoch der Zahl nach nicht ganz erreicht; da aber im Berichtsjahre die industrielle Bautätigkeit verhältnismäßig stark, die landwirt­schaftliche dagegen gering war, dürfte das Bauvolumen auch größer als 1925 gewesen sein. Durch Abbruch kamen 8242 Ge­bäude oder 11,9 v. H. mehr als 1926 in Fortfall. Die Zunahme war also verhältnismäßig geringer als bei den Wohnungen und Wohngebäuden, der Reinzugang an Gebäuden für öffentliche, gewerbliche oder sonstige wirtschaftliche Zwecke betrug 67 810 Gebude oder 20,2 v. H. mehr als 1926.

Nr. 75.

Wozu braucht deutschland eine Marine?

Von Admiral Scheer.

Der nachstehende Aufsatz ist ein Originalbeitrag aus dem soeben erschienenen weltbekannten Köhler: schen Flottenkalender 1929, 27. Jahrgang, der auf über 300 Seiten spannende See- Erzählungen, un terhaltende und belehrende Beiträge von promi­nenten Persönlichkeiten und ca. 150 Abbildungen enthält. Preis R.-M. 1.20. Verlag von Wilhelm Köhler, Minden in Westfalen.

Wozu brauchen wir noch eine Marine? Daß diese Frage aufgeworfen werden kann, zeigt deutlich, wie nahe wir daran sind, den unheilvollen Gedanken auf Machtverzicht in uns auf­tommen zu lassen.

Wozu brauchen wir eine Flotte? Um unsere Stellung in der Welt zu behaupten, nicht um die Weltherrschaft zu erobern, wie uns fälschlicher Weise nachgesagt wurde. Die wirtschaftliche Entwicklung des Reichs, seine starke Bevölkerungszunahme von 41 Millionen im Jahre 1871 auf 68 Millionen im Jahre 1914, die raschen Fortschritte der Technik, die Umwandlung in einen Industriestaat, die Unzulänglichkeit der eigenen landwirtschaft­lichen Produktion für die Volfsernährung und das Bedürfnis die Einfuhr von Rohstoffen für die industrielle Verarbeitung, die auf eigenen Kolonialbesitz hingewirkt hatte, waren unaus­bleibliche Begleiterscheinungen des immer stärker mit der Welt­wirtschaft verflochtenen und gegen früher so erheblich vergrö­Berten, einheitlichen deutschen Wirtschaftskörpers.

Trotz des unglücklichen Kriegsausgangs hat die deutsche Flott die Bahn frei gemacht für die Freiheit der Meere", und die britische Vorherrschaft zur See beseitigt. Denn der Glaube an die Unüberwindlichkeit und die unbedingte Ueberlegenheit der englischen Flotte ist dahin; England muß sich darein finden, daß seine Flotte auf ein bestimmtes Stärkeverhältnis zu der an­derer großer Seemächte festgelegt ist. Das dadurch angebahnte Gleichgewicht der Kräfte wird von Amerika sorgsam gehütet, trotz aller Freundschaftsversicherungen britischerseits, die drüben nicht ernst genommen werden.

Von dieser Freiheit der Meere, die ein Erfolg der deut­schen Seefriegsführung ist, nach Maßgabe unserer Kräfte und Bedürfnisse Nutzen zu ziehen, und sie auch für unsere Seeinter­essen zu sichern, ist auch in Zukunft der Zweck einer deutschen Marine.

Je knapper der Raum im eigenen Lande für die große Be­völkerungszahl geworden ist, umsomehr sind wir auf übersee­ische Betätigung in Schiffahrt, Handel und Gewerbe ange­wiesen.

Die Geschichte des Deutschen Reiches hat eine kontinuier­liche Fortentwicklung der Seemacht nicht zugelassen. Man mag dabei zurückschauen bis in die Zeiten der Hansa, in die Ge­schichte des deutschen Ritterordens oder auf den Flottenbau des Großen Kurfürsten, Friedrichs des Großen, auf die deutsche Bundesmarine, die preußische und schleswig- Holsteinische Ma­rine, die Marine des Norddeutschen Bundes nach 1866 und schließlich die Kaiserlich deutsche Marine seit 1870. Immer wieder hat die Entwicklung zwangsläufig aussetzen müssen, auch wenn es eine Zeit lang den Anschein hatte, als könne der Deutsche auch ohne eine Kriegsflotte, gestützt auf ein brauch­bares Heer, in Ruhe weiter leben. Angesichts dieser durchaus einheitlichen und eindeutigen historischen Erfahrung wäre eine freiwillige Verschleuderung der aus unserer letzten großen Ma­rineentwicklung noch vorhandenen Marinewerte( Schiffe, An­lagen, Personal, Erfahrungen) und ein Abreißenlassen jeder Tradition nicht zu verantworten.

Kein einziges der Geevölker, das sich seit der Zeit der gro­Ben Entdeckungen um Welt- und Seegeltung bemüht hat, ist wie Spanien, selbst nach dem Fehlschlag seiner Ambitionen Portugal, Holland, Schweden deren Landbasis und Bevöl­kerungszahl nicht in Einklang mit jenen stand auf den Ge­danken verfallen, seine Marine abzuschaffen, sondern hat sie in das richtige Verhältnis zu seinem Seegeltungsbedürfnis zu bringen verstanden. Sie haben nicht ohne weiteres von der Weltbühne abtreten wollen, und diesem Geltungsbedürfnis ist es zuzuschreiben, daß die spanische Sprache heute noch in einem großen Bevölkerungskreise Amerikas herrscht, die portugiesische in Brasilien, daß der afrikanische Kolonialbesitz Portugals so­gar als ein weit über seine Ausnutzbarkeit durch das Mutter­land hinausgehender Gebietskörper fortbesteht, daß Holland seinen Reichtum aus Niederländisch- Indien noch weiter erhält und Deutschland allein sollte verzichten?! Seine neue wirt­schafts- und sozialpolitische Lage seit der Reichsgründung hatte den Seeverkehr von einem mehr oder weniger nebensächlichen Bestandteil des Wirtschaftslebens zu einem integrierenden Be­standteil desselben erhoben, ihm mußte machtpolitisch Rechnung getragen werden. England aber hatte begriffen, daß es unbe­schadet des Vorhandenseins der Seemacht Frankreichs, Ruß­lands, Jtaliens und anderer Länder die Existenzberechtigung einer deutschen Flotte als historisch unbegründet hinstellen müsse, womit es der noch unbelehrbaren, engherzig fontinen­talen Auffassung in Deutschland entgegenkam und seinen Han­delsneid, der immer die Triebfeder für Albions Feindseligkeit war, unter der Vorspiegelung versteden konnte, Deutschland brauche teine Marine.

Sollten wir uns für alle Zeit damit abfinden, daß Eng­land uns auf dem Wasser nicht dulden wollte? Wir, das einzige Volf, das sich ihm an Seetüchtigkeit gewachsen gezeigt hat! Ge­rade in einer Zeit, wo die Umwertung der Machtverhältnisse durch den Weltkrieg, der doch nichts anderes war, als der große Kampf um Seegeltung, andere Beziehungen der Völker zu­einander geschaffen hat, die sich im Zusammenschluß großer Wirtschaftsgebilde zu entsprechenden Machtfaktoren auswirken. Welche Rolle Deutschland dabei zufällt, wird davon abhängen, wie es nach Befreiung von den Fesseln des Versailler Vertrags, die nur eine Frage der Zeit sein kann, seinen staatlichen Zu­sammenhang gewahrt und gefestigt hat, wie seine Arbeitslei­stung in der Welt geschätzt wird, und wie es seine Ansprüche auf Gleichberechtigung mit anderen großen Völkern vertreten tann. Die uns jetzt noch verbliebene bescheidene militärische Macht ist das Mindestmaß dessen, was wir zur Erhaltung der Staatsautorität bedürfen, und diese auch nach außen hin in Erscheinung treten zu lassen, ist die besondere Aufgabe, die der Marine zufällt.