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Gießener Zeitung

( Neueste Nachrichten)

Erscheint Mittwochs und Samstags. Bezugspreis 2,40 M vierteljährlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rüd endung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

41. Jahrg.

-

Politische Tagesschau.

Die Schwierigkeiten, auf die Hermann Müller bei der Re­gierungsbildung stößt, werden immer zahlreicher. Volkspartei und Zentrum warten nunmehr ein festes Regierungsprogramm von Hermann Müller ab.

*

Nachdem der Schiedsspruch im Lohnstreit in der Rheinschiff­fahrt durch den Reichsarbeitsminister von Amts wegen für ver­bindlich erklärt worden ist, wurde die Arbeit in der Rhein­schaffahrt wieder aufgenommen.

Aus Madrid wird gemeldet, daß ein Dekret veröffentlicht worden sei, in dem jede Diskussion oder Propaganda politischer Art in privaten Klubs verboten werde.

Wie Moskau meldet, nähert sich der Schachty- Prozeß, in den auch deutsche Ingenieure verwidelt wurden, seinem Ende. Man erwartet die Anklagerede des Staatsanwalts am 26. Juni und das Urteil am 2. Juli.

Die Bremen Flieger in Deutschland.

Ganz Nordwestdeutschland erwartete mit großer Spannung

das Eintreffen der deutschen Ozeanflieger. In den festlich ge

schmückten Straßen Bremerhavens, wo die Bremen- Flieger zu­erst wieder deutschen Boden betraten, herrschte reges Leben und Treiben.

Der Dampfer ,, Columbus" traf bereits frühmorgens auf der Weser vor Bremerhaven ein. Unter den ersten, die zum ,, Columbus" tamen, befanden sich natürlich die Familienange­hörigen der Ozeanflieger. Als Abgesandter der Reichsregie­rung traf Ministerialdirektor Brandenburg vom Reichsver­tehrsministerium ein, der von den Vertretern der Stadt Bre= men und dem Direktor des Norddeutschen Lloyd, Stadtländer, begleitet war. Ueber dem Schiffe kreisten fünf Junkers- Groß­flugzeuge unter Führung des Großflugzeuges Hermann Köhl". Jubelnd von den Passagieren begrüßt, erschien Hauptmann Köhl auf der Kommandobrüde des ,, Columbus" und donnernde Hurras mischten sich mit dem Geheul der Sirenen.

Um 10 Uhr begann in dem Großen Saal des Columbus" die Begrüßungsfeier mit der Rede des Generaldirektors Stim­ming vom Norddeutschen Lloyd. Er überreichte den Ozeanflie­gern als Gabe der Erinnerung eine Medaille, die der Nord­deutsche Lloyd prägen ließ.

Nachdem als Vertreter des Bremer Senats Staatsrat Dudwitz den Fliegern den Willkommensgruß Bremens entboten hatte, nahm für die Reichsregierung Ministerialdirektor Bran­denburg das Wort zu einer Ansprache. Er überbrachte ferner Die Willkommensgrüße der deutschen Luftfahrt.

Hierauf sprach der geschäftsführende Vorsitzende des Reichs­verbandes der Deutschen Presse, Gustav Richter, der die Flieger im Namen des Reichsverbandes der Deutschen Presse begrüßte und willkommen hieß.

Im Namen der Flieger dankte sodann Hauptmann Köhl mit herzlichen Worten und überbrachte die Grüße der Deutsch­Amerikaner.

Gegen 11,45 Uhr setzte sich der ,, Columbus" zum Einlaufen in die Kaiserschleuse in Fahrt. An den Landungsplätzen hatte sich eine zehntausendköpfige Menschenmenge angesammelt. Als sich der, Columbus" dann kurz vor der Schleuse befand, setzte von allen Schiffen und Fabriken ein vielstimmiges Sirenen­geheul ein. Eine Schupotapelle spielte das Deutschlandlied, in das die Menge begeistert einstimmt. Auf dem Wasser wimmelte es von Ruderbooten, Segelschiffen und Dampfern und in der Luft kreisten mehr als 30 Flugzeuge.

Die Begeisterung wollte kein Ende nehmen, und immer wieder ertönte das Deutschlandlied. Um 12 Uhr begrüßte Ober­bürgermeister Becké die ,, Bremen"-Flieger im Namen der Unter­weserstädte Bremerhaven und Wesermünde. Nach den Be­grüßungsansprachen ergriff bei dem Frühstück an Bord des ,, Columbus" zunächst Hauptmann Köhl das Wort, um den Stolz über das Gelingen nach soviel Widerwärtigkeiten und Gefahren Ausdruck zu geben. Hierauf sprach Fizmaurice, der in herzlichen Worten der Kameradschaft der beiden deutschen Flieger gedachte. Der Hauptanteil an dem Erfolg sei ihnen zu­zuschreiben. Als dritter sprach sodann von Hünefeld, der der Freude Ausdruck gab, nunmehr die Kameraden begrüßen zu können, die seinerzeit auch das Mißlingen des ersten Fluges miterlebten. Der Flug habe eine Brücke nicht nur zwischen den Menschen, sondern auch zwischen der alten und der neuen Welt geschaffen.

Bis zum späten Abend überstürzten sich die Feierlichkeiten. Am Dienstag früh fuhren die Flieger unter begeistertem Jubel der Unterweserbevölkerung im Auto nach Bremen, das in gleich großzügigem Rahmen alles auf einen glänzenden Empfang ,, ihrer" Fliegerhelden vorbereitet hatte und das Fest­programm glatt abwickelte.

Begrüßung im Rathaus, auf der Direktion des Norddeut­schen Lloyd und im Stadion vor 40 000 Bremern und 2000 Sängern. Jubel und Begeisterung bei allen.

Am Mittwoch früh beginnen die Festlichkeiten in Berlin. Auf dem Fluge nach dort wird ein kurzer Abstecher nach Ham­burg gemacht.

Drud und Verlag von Albin Klein in Gießen Geschäftsstelle: Gießen, Südanlage 21. Fernsprecher Nr. 2525 und 2526 Postscheckkonto Nr. 69 530 Amt Frankfurt a. M

Mittwoch, den 20. Juni 1928

Nobile noch nicht gefunden.

Wie der Sonderforrespondent des ,, Corriere della Sera" in der Kingsbay berichtet, sind die Erkundungsflüge über dem Gebiet, wo sich Nobile befindet, ergebnislos geblieben. Troy allen Suchens gelang es nicht, das rote Zelt Nobiles zu ent­decken. General Nobile und seine fünf Gefährten haben da­gegen die Flugzeuge schon zweimal gut wahrgenommen, die sich ihrem Standort bis auf etwa 2 Kilometer genähert hätten und dann leider verschwanden.

Keine Zwischenlandungen Amundsens.

Wie gemeldet wird, hat sich Amundsen bei seinem Start von Tromsö mit dem französischen Flugzeug entschlossen, nicht nach Kingsbay zu fliegen, sondern direkt Kurs auf das Lager der Italia"-Mannschaft zu nehmen.

Der Rafetenwagen auf Schienen.

Die Reichsbahndirektion Hannover teilt mit, daß die Fahrt des Raketenwagens des Herrn Fritz v. Opel am 23. Juni auf einer neuerbauten Bahnstrecke bei Burgwedel bei Hannover

stattfinden wird.

( Gießener Tageblatt)

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Nummer 50

Abgabe der Erfläungen für die Vermögenssteuer

und die Gewerbsteuer.

Am 16. Juni 1. J. haben die Finanzämter in den Tages­zeitungen die öffentlichen Aufforderungen über die Abgabe der Vermögenserklärungen und der Erklärungen für die Gewerb­steuer erlassen.

Für die Gewerbtreibenden ist diesmal die Abgabe dieser Erklärungen von besonderer Bedeutung, denn die Vermögens­erklärung bildet nicht nur die Grundlage für die auf den 1. Januar 1928 abgestellte neue Einheitsbewertung, und die Ver­mögensteuerveranlagung für 1928, sie bildet auch in Verbindung mit der ergänzenden Gewerbsteuererklärung die Grundlage für die Gewerbsteuer für 1928. Außerdem hat die Vermögens­erklärung auch praktische Bedeutung für die künftigen Jahres­leistungen nach dem Ausbringungsgesetz. Es liegt daher im Interesse aller Gewerbtreibenden, die ihnen zugesandten Er­klärungsvordrucke so vollständig und genau als möglich aus­zufüllen.

Vor der Ausfüllung der Erklärungsvordrucke hat sich jeder Gewerbtreibender diese Vordruce genau anzusehen, zu prü

Ist die Möglichkeit einer Einkommen- fen, ob und inwieweit die einzelnen Spalten der Erklärungen steuerermäßigung beim Bau eines

Einfamilienhauses gegeben?

Die für den Bau eines Einfamilienhauses gemachten Auf­wendungen sind grundsätzlich bei der Feststellung der Einkom mensteuer nicht zu berücksichtigen. Dasselbe gilt auch für die Aufwendungen, die zum Zwecke der Errichtung von Kleinwoh­nungsbauten gemacht wurden, nachdem in dem Einkommen­steuergesetz vom 10. August 1925 die in früheren Gesetzen ent= haltene Vergünstigungsklausel nicht übernommen wurde. Hat sich der Pflichtige durch den Bau eines Einfamilienhauses ver= schuldet, so werden diese Verhältnisse im allgemeinen durch den Abzug der Schuldzinsen an dem Einkommen abgegolten. Eine Ermäßigung der Einkommensteuer darüber hinaus tommt nur dann in Frage, wenn der Abzug der Schuldzinsen keinen ge= nügenden Ausgleich bildet und trotz der zugleich mit dem Ein­kommen verminderten Steuer die wirtschaftliche Leistungs­fähigkeit des Pflichtigen wesentlich beeinträchtigt. Dieser Um­stand wird beispielsweise dann gegeben sein, wenn der Pflich tige gezwungen ist, durch hohe Kapitalrüdzahlungen Schulden zu tilgen, und hierzu einen namhaften Teil seines Einkommens verwenden muß. Daß auch der Reichsfinanzhof sich diesen Aus­führungen anschließt, geht aus einem Urteil vom 28. Septem­ber 1927( VI A 578-27 St.), wenn auch in einem negativen Sinne, hervor. In diesem Urteil bestätigt der Reichsfinanzhof die Ausführungen eines Finanzgerichts, wonach die von einem Pflichtigen geltend gemachte Verschuldung als eine die Lei­stungsfähigkeit wesentlich mindernde Belastung des Einkom mens nicht anerkannt wird. Die dem Pflichtigen aus der Er­stellung des Wohngebäudes erwachsenen Verbindlichkeiten, auch wenn sie zurzeit durch den Wert des Gebäudes nicht gedeckt sein sollten, sind bei der zu erwartenden Wertsteigerung nur als eine vorübergehende Verschuldung anzusehen. Ebenfalls mindern die niedrigen Zins- und Tilgungsverpflichtungen das Einkom­men nicht in dem Maße, in dem eine Ermäßigung der Einkom= mensteuer gemäß§ 56 EStG. gerechtfertigt wäre.

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für ihn in Betracht kommen. Soweit dies der Fall ist, hat er sich zur Vermeidung von Weiterungen, von Unannehmlichkeiten durch die Finanzbehörden oder von steuerlichen Nachteilen, mit der Anleitung zur Ausfüllung der Steuererklärung vertraut zu machen. Wer diese Anleitung mit Verständnis liest, wird über den wesentlichsten Inhalt der zu fordernden Erklärungen hin reichend unterrichtet sein und sich vor Schaden schützen können. Zu den Erklärungsvordrucken ist noch folgendes zu be merten:

A. Vermögensteuererklärung.

Wie in den letzten Jahren sind auch jetzt nicht von allen Steuerpflichtigen die gleichen Erklärungsvordrucke auszufüllen. Personen, die in der Hauptsache landwirtschaftliches Vermögen besitzen, haben den amtlichen Vordrud mit der auf der Border= seite unten links angegebenen Bezeichnung Muster Vm 2( 1928) auszufüllen. Alle übrigen Einzelpersonen, also Gewerbtrei­bende, Haus- und Grundbesitzer, Kapitalbesitzer, haben das Muster Vm 1( 1928) auszufüllen. Für juristische Personen, Gesellschaften usw. kommt ein weiteres Muster Vm 3( 1928) in Frage. Die Mehrzahl der Gewerbtreibenden werden das Muster Vm 1 auszufüllen haben. Gewerbtreibende, die neben ihrem Gewerbebetrieb auch Landwirtschaft treiben, werden von dem Finanzamt das für Landwirte maßgebende Muster er­halten, wenn die Landwirtschaft der Hauptberuf ist. Diese Personen werden im Veranlagungsverfahren vielleicht noch einen Fragebogen über ergänzende Angaben für den Gewerbe­betrieb bekommen; ebenso werden die nebenbei Landwirtschaft treibenden Handwerker und sonstigen Gewerbtreibenden später noch einen Fragebogen erhalten über das landwirtschaftliche Vermögen. In einfach gelagerten Fällen wird das Finanzamt von weiteren Ermittlungen und Zusendung von Fragebogen absehen können. Bei dem Muster Vm 1 ist nach dem Studium der Anleitung zunächst der Anhang Gewerbe auszufüllen. Hat der Steuerpflichtige eignes Grundvermögen, z. B. ein Haus, das er teilweise bewohnt und teilweise gewerblich benutzt, so ist in allererster Linie der Anhang Gr.( Grundvermögen) auszufü len, weil hier Angaben über den gewerblich benutzten Teil des Grundstückes zu machen sind, die mit den Angaben in dem An­hang Gewerbe und in der Steuererklärung selbst im Einklang stehen müssen.

Zur Erläuterung einzelner Fragen des Anhangs Gr., die für die Gewerbtreibenden von Bedeutung sind, wird noch auf folgendes hingewiesen: Die Frage 3b nach der Art der Einrich tung des gewerblich benutzten Gebäudes hat Einfluß auf die Höhe des Bewertungssatzes. Ist eine neuzeitliche Einrich­tung vorhanden, so erhöht sich der Bewertungssatz um 5 v. H. des Wehrbeitragswerts. Umgekehrt ermäßigt sich der Satz um 5 v. H. bei veralteter Einrichtung. Mit der Frage 3d ist zum Teil derselbe Zweck verfolgt. Nicht geklärt ist bis jetzt die Frage, ob die Werkstätten zu den Fabrikgrundstücken rechnen. Gehören sie dazu, dann sind sie 10 v. H. des Wehrbeitrags­wertes niedriger zu bewerten als die übrigen Geschäftsgrund­stücke. Die Frage 3c, teilweise auch 3d, hat ebenfalls Einfluß auf den Bewertungssatz, da Grundstücke mit kleinen Wohnungen niedriger bewertet werden als mit größeren Wohnungen.

Die Frager unter 4aa- 4ff fommen nur für bebaute Grund­stücke, deren Gebäude nach dem 30. Juni 1918 bezugsfertig ge­worden sind, in Betracht. Soweit dies der Fall ist, empfiehlt es sich, der Einfachheit halber, die erste Frage vor aa) mit Ja zu beantworten, da diese Bewertung angemessen, übrigens auch niedriger ist als bisher.

Anhang Gew.( Gewerbe).

Bei der Frage 4 ist der Gesamtwert des Betriebs einschl. der Betriebsgrundstüdsteile nach Abzug der Betriebsschulden einzusetzen. Der Ansatz der gewerblichen Gebäude muß im Ein­flang stehen mit der Frage 5 des Anhangs Gr. Hinsichtlich der Wertangabe für die gewerblichen Gebäudeteile wird auf die Anleitung Ziffer 6d aa) verwiesen. Bei solchen Gewerbtrei­benden, bei denen die Gewerbsgebäude nicht in der Bilanz er­