Einzelbild herunterladen

Nr. 91

rauf hin, daß die hre Anträge auf

und Gewerbelegi i den zuständigen Infang des näd

itimationspapiere technischen Ange gen seinen dies

morgen im Café ter, die im Jahre haben.

Der am Sonntag

habten Suchhund Des der Polizei lizei: und Schutz

stättenverein für Sauptversammlung ittags 10.30 Uhr, Dieser Hauptver Heilstättenvereins mertjam gemacht, sollten auch hier

e auf der Straße genug Pläge, wo

u gefährlich dazu. ngsjahre 1927 hat Deldstrafen wegen r 13,6 Millionen. wurden in 17 478 Millionen.

rhessen,

der der General ggestellt sei. Das llerdings hat das

einer Denkschrift ich die Errichtung nooranschläge auf

it den bäuerlichen gehend besprochen nnen, die sie reif en machen.

en das lieb.

Sie find fich nit ,, Aecht äftige Ge­- Die Haus­

t fie zu je­

kaffee ftets

bige gnis

nck

tühle

DE

stadron gegen d che Brüde bei de

Division ebenfall chlagen mußte.

unversehrt aber e

De gegen den F

Infanterie tommer

5 Ravallerietorp

te den Rüdmar

Papianice ha

mber, der dem

eten tonnte, her

ie aber noch ni

ei mußten Taufe den. Die 49.

Brüde bei Kan

icher Keilform Gauden, zwei

pfen als totgeme

besteht diefe Held

ann. Im Laufe

8. Das Ravaller

Miazga gegen

en nachdrängen Durchbruch un

marschierenden Dem von Often Lodz tomment

Generals Renn

gebrochen wer

Often erfolgen

In einem fritid

Schützenlinie mi

Ceute zur Gland

Samstag, den 17. November 1928

Aus Nah und Fern.

Lang- Göns, 15. Nov. Der hiesige Geflügel- und Kaninchen­Zuchtverein hält morgen seine diesjährige Lokalausstellung ab. Ungefähr 200 Tiere bester Qualität kommen zur Schau.

Grünberg. Auf der Strecke Gießen- Lollar- Grünberg fuhr bei Beltersheim bei der Ueberquerung eines ungesicherten Feld­weges bei starkem Nebel ein Personenzug in eine Schafherde, wobei 15 Schafe sofort getötet bezw. infolge der erlittenen Ver­legungen abgeschlachtet wrdn mußten.

Schotten. Am 1. Dezember scheidet durch Erreichen der Al­tersgrenze unser Kreisdirektor, Geh. Regierungsrat Böck= mann, aus seinem Amte aus. Ueber seine Nachfolge ist bis­her noch nichts belannt geworden.

Schotten. In Breungesheim zertrümmerte ein Tobsichtiger jeine Wohnungseinrichtung und bombardierte verschiedene Häu­ser mit Wurfgegenständen. Er mußte in eine Heilanstalt ge­bracht werden.

Darmstadt. Die 300- Jahrfeier des Ludwig- Georg- Gymna­siums soll anfang September 1929 stattfinden.

Darmstadt. In der Nacht zum Mittwoch entstand in der Tempelschen Pappenfabrit zwischen Babenhausen und Sicken­hosen Großfeuer, dem das Wohnhaus und der Mühlenbetrieb zum Opfer fielen. Die Brandursache soll Kurzschluß sein.

Darmstadt. Nach dem Ueberfall im Neuen Palais zu Darmstadt auf den Grafen Hardenberg in der Frühe des 8. Oktobers( Montags) wurden am Tatort Papierfetzen gefunden. Sie stammen aus Seite 25, 26, 31, 32 der Nummer 77 der in Hamburg erscheinenden ,, Deutschen Hotelnachrichten", vereinigt mit ,, Küche und Keller". Es ist anzunehmen, daß die Täter entweder aus dem Gaststättengewerbe stammen oder sich in einer Gaststätte, in welcher diese Zeitung gehalten wird, ein Doppelblatt der Zeitung haben geben lassen, um etwas einzu­wideln. Vermutlich ist die für den Ueberfall benutzte Waffe darin eingewickelt worden. Sachdienliche Nachrichten sind an die Staatsanwaltschaft Darmstadt zu E 5045/28 zu richten.

Frankfurt a. M. Mit einem Kapital von R.-M. 100 000.­ist die Oberbau G. m. b. S. in Frankfurt am Main errichtet worden, die sich mit der Fabrikation, dem Bau und Vertrieb von normalspurigen Anschlußgleisen, Weichen, Drehscheiben usw. befaßt und deren Vorstand Herr Fabrikdirektor Otto Jüdell, seitheriger Leiter der Bahnbedarfsabteilung der Ba­mag- Meguin A.-G. Butzbach, geworden ist.

Frankfurt. Diebstahl in der Ausstellung deutscher Krieger­gräber. In einem unbeaufsichtigten Augenblick haben unbe­tannte Besucher der Ausstellung deutscher Kriegergräber zwei für den Volksbund Deutscher Kriegergräberfürsorge unersetz­liche Abbildungen von Kriegerfriedhofsanlagen entwendet.

Aus dem Hessischen

., Gießener Zeitung"

beit an. Zum Schluß spricht er dem Ministerium, insbesondere dem Herrn Arbeits- und Wirtschaftsminister Koreil für die geleistete Unterstützung, sowie den Landtagsabgeordneten, den Vorsitzenden der Ausschüsse und den Referenten den Dank der Versammlung aus und richtet an diese den Appell, zusammen­zustehen und nicht durch Sonderbestrebungen die Einheits­front zu durchbrechen.

Als weiterer Redner spricht Herr Landtagsabgeordneter Schreinermeister Lautenbacher über Altersfürsorge und Ren­tenversicherung für das selbständige Handwerk", ein Problem, das das Handwerk schon seit seinem Bestehen beschäftigt. Redner legte dar, daß das Handwerk einer Eingliederung in die Reichs= versicherung niemals zustimmen dürfe, da es dadurch einen Teil seiner Selbständigkeit aufgebe, und schildert die Vor- und Nach­teile einer freiwilligen bezw. einer Zwangsversicherung. Er empfiehlt, diesen Gedanken in den einzelnen Organisationen zu besprechen, damit aus dem so gewonnenen Material eine be­friedigende Lösung gefunden werden könne.

Ueber die die Interessen des Handwerks berührenden Ge­jegesvorlagen berichtete Herr Direktor Schüttler. Redner be­handelte insbesondere die Handwerkernovelle, die nunmehr zur Beschlußfassung an den Reichsrat gelangt sei, das Berufsaus: bildungsgesetz und das Arbeitsschutzgesez. Jm allgemeinen könne gesagt werden, daß einer Reihe von Wünschen des Hand­werks und Gewerbes Rechnung getragen sei. Es bleibe jedoch noch Wichtiges zu erfüllen, so z. B. sei die Hauptforderung, die Schwarzarbeit, durch gesetzgeberische Maßnahmen zu unterbin­den, auch gefordert von der Spizenvertretung des Handwerks, nicht durchgedrungen.

Nach Erstattung der Rechnungsablage durch den stellv. Vor­sitzenden, Herrn Bildhauer Dieter, wurde in die Diskussion eingetreten, in deren Verlauf zu den einzelnen Referaten von zahlreichen Rednern Stellung genommen wurde.

Als nächstjähriger Tagungsort wurde Alzey bestimmt. Zum Schlusse tam noch ein Vertreter der Opposition, wie er sich selbst nannte, zu Wort und versuchte in längeren Aus­führungen die Berechtigung zur Gründung eines neuen Landes­verbandes nachzuweisen.

Erziehungsbeihilfen für Kriegerwaisen.

Vom Reich ist bis auf weiteres ein Betrag von jährlich 20 Millionen Reichsmark zu Erziehungsbeihilfen für Kriegerwaisen zur Verfügung gestellt. Zweck der Erziehungsbeihilfen ist, die Waisen möglichst einem gelernten Beruf zuzuführen. Eine Er­ziehungsbeihilfe fann gewährt werden, wenn für die Schul- oder Berufsausbildung der Waisen ,, besondere Kosten" entstehen, die aus dem Einkommen der Waisen und ihrer unterhaltspflichtigen Angehörigen nicht ohne Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Ver­hältnisse bestritten werden können. Auf die Erziehungsbei­hilfen kommen bekanntlich Hinterbliebenenbezüge der Waisen aus anderen Quellen, z. B. Renten aus der Invaliden- und An­

Handwerks- u. Gewerbeverband. gestelltenversicherung, Waisengeld, Kinderzuschläge, zur An­

Am 10. und 11. November 1928 hielt der Hessische Hand­werks- und Gewerbeverband in Offenbach seine Jahrestagung ab. Am Samstag, den 10. November, nachmittags 3 Uhr, fand die Sigung des Landesausschusses statt, in der insbesondere das für die öffentliche Hauptversammlung vorgesehene Programm besprochen wurde. Außerdem wurden die Wahlen des Vor­sitzenden, des stellv. Vorsitzenden, des Hauptausschusses und der Unterausschüsse vorgenommen. Der seitherige Vorsitzend. Nohl= Darmstadt wurde wiedergewählt.

Um 9 Uhr vereinigte ein von dem Handwerkerkartell Of= fenbach veranstalteter Begrüßungsabend die Teilnehmer zu einigen frohen Stunden.

In der am Sonntag, vormittags 10% Uhr, stattfindenden öffentlichen Hauptversammlung erstattete nach Begrüßung durch den ersten Vorsitzenden des Offenbacher Handwerkerkartells der Vorsitzende Nohl den Verwaltungsbericht. Er gab zunächst be­Jannt, daß infolge der veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse der in Bad Nauheim gefaßte Beschluß auf Veranstaltung einer Landesgewerbeausstellung unter eigener Trägerschaft des Ver­bandes nicht aufrecht erhalten werden kann. In seinen weite­ren Ausführungen schilderte der Vorsitzende die Tätigkeit der 10 Unterausschüsse und erkannte die von diesen geleistete Ar­

tigkeit anzufeuern. Bald rafft ihn Maschinengewehrfeuer hin­weg. General von Thiesenhausen tritt an seine Stelle. Abends General gegen 7 Uhr freten die Divisionen zum Sturm an. Lizmann führt mit blankem Säbel selbst die Garde. Mit dem des Bahndammes. Der Bajonett gelingt die Erstürmung Feind weicht nach Galkow zurück.

Der Durchbruch ist noch nicht vollendet. Balkow und weiter nördlich Brzeziny mit seiner wichtigen Straßenkreuzung ist noch in feindlichen Händen. Jeder Tag kann dem Feind wei­tere Verstärkung bringen. Die Truppe ist zum Tode ermattet. Da faßt Lizmann den verzweiflungsvollen aber entscheiden­den Entschluß, noch in der Nacht Brzeziny zu erobern. Gleich nach dem Sturm auf den Bahndamm in einem Bahnwärter­haus diktierte er den denkwürdigen Befehl: Der Feind ist ge­schlagen, die Division formiert sich zu einer Marschkolonne bricht nach Norden durch. Befehlsempfang nach der Erstürmung Brzezinys auf dem Marktplatz im alten Divisionsstabsquar­tier vom 18. November." Lizmann rafft 9000 Mann und vier Geschütze zusammen. Den Befehl über die übrige Division, die ihm folgen soll, übergibt er an Generalmajor v. Schweinig. Beim Vormarsch ist Lizmann mit seinem Stab, bei dem ein anderer Waenker von Dankenschweil, der heutige General in der Reichswehr, als Generalstabsoffizier war, bei der Spitze. Gegen Mitternacht wird ohne Schuß Galkow, in dem die Rus­sen schlafen, mit dem Bajonett gestürmt. Wer Widerstand lei­stet, wird niedergemacht, alles andere zu Gefangenen gemacht. Weiter geht es nach Malzcew, das vom Feinde gesäubert wird und dann nach Brzeziny, wo Litmann mit seiner Truppe um 2 Uhr ankommt. Auch hier schlafen die Russen ohne Sicherung. In furchtbarer Uebermüdung und fortgesetter Nervenan­spannung geradezu rasend geworden, dringt die Garde stür­mend nach Brzeziny ein und bis zum Marktplatz, von dem aus die Stadt beherrscht wird, vor. Die Russen setzen alles daran, die Garde wieder hinauszuwerfen, die sich aber Brzeziny nicht

rechnung.

Für die Entscheidung auf einen Antrag um Gewährung einer Erziehungsbeihilfe ist nun von größter Bedeutung, was unter ,, besonderen Kosten" für Schul- oder Berufsausbildung verstanden wird. Die Beantwortung dieser Frage macht meist dann keine Schwierigkeiten, wenn die Ausbildung nicht am Woh­nungsort der Mutter, z. B. auf einer auswärtigen Schule oder bei einem auswärtigen Lehrherrn, erfolgt. Anders verhält es sich aber, wenn die Ausbildung am Wohnort der Mutter erfolgt und die Waise sich im Haushalt der Mutter befindet. Es erhebt sich dann die äußert wichtige Frage: ,, Sind die Aufwendungen

D

Drohl Husten. Grippe, Heiserkeit hall'

Rheila Perlen

00°

hilfsbereit!

Schachtel Mk.1.- nur in Apotheken u. Drogerien

mehr entreißen läßt. Allmählich naht Unterstützung. Erst im Morgengrauen ist Brzeziny völlig erstürmt. Lizmanns Befehl ist mit ihm selbst an der Spitze der Garde ausgeführt. Die anderen Teile der Gardedivision unter General v. Schweinig kommen über Galkow nach.

Die 3. Gardedivision hat den Feind durchbrochen. Nun­mehr macht sie kehrt und nimmt Front nach Süden und Süd­osten. Die russischen Trümmer fluten nach Osten und nach We­sten ab. Im Laufe des Tages trafen die 49. Reservedivision der Generalleutnant v. d. und die 50. Reservedivision, mit Golz, noch den linken Flügel Rennenkampfs bei Koluzski um­faßt und aus den Angeln gehoben hatte, in und bei Brzeziny ein. Alle Kolonnen und die Nachhuten folgen nach. Als lette Staffel rückt das Kavalleriekorps, welches erfolgreich den Rücken gedeckt hatte und hart bedrängt, von Abschnitt zu Ab­schnitt zurückgewichen war, in Brzeziny ein. Der Durchbruch war geglückt und die Verbindung mit der Armee Mackensens, mit dem 20. Amreekorps wieder hergestellt. General von Schef­fel- Boyadel geht mit seiner Armeeabteilung unter Abwehr weiter aufgebotener Feinde noch in die Linie Strykow- Glowno zurück, um dann von neuem Stellung in der Linie der 9. Ar­mee zu nehmen und mit ihr bald darauf Lodz zu erobern.

Durch die Heldenhaftigkeit von Führer und Mannschaft, durch das unermüdliche Draufgehen der Garde und ihres Füh­Kein rers Litzmann war das ungeheuere Wagnis geglückt. Geschütz war verloren. Die Verwundeten wurden zurückge­bracht und die Leiche des Generals Waenter von Danten­schweil. Umgekehrt wurden 64 erbeutete Geschütze und 30 Ma­schinengewehre mitgeführt. Außerdem wurden 16000 Gefangene gemacht und mit zurückgeschleppt. Die Russen hatten schon einen glänzenden Sieg verkündet. Umgekehrt waren zwei ihrer besten Korps zersprengt. Nachträglich mußten die russischen Zeitungen zugeben, daß die eingeschlossenen Deutschen sich, in heldenhaf­

Nr. 91

für Kost, Wohnung und Kleidung, die die Mutter der Waise gewährt, zu den ,, besonderen Kosten" zu rechnen und inwieweit?"

Wird diese Frage ganz verneint mit der Begründung, daß die Kosten für Verpflegung, Wohnung und Kleidung unab­hängig von der Ausbildung erwachsen und durch die Waisen­und Zusatzrente von zusammen monatlich rund 30 R.-M.( höch stens) gedeckt werden, so muß die Erziehungsbeihilfe in der weit­aus größten Zahl dieser Fälle versagt werden. Hier ist unseres Erachtens der Begriff ,, besondere Kosten" zu eng ausgelegt. Es dürfte ohne weiteres einleuchten, daß. 3. B. einem jungen Menschen, der ein Handwerk erlernt, in den Entwicklungsjahren steht und eine besonders reichliche und kräftige Ernährung nötig hat, Kost, Wohnung und Kleidung für monatlich 30 R.-M. nicht gegeben werden können. Es entstehen der Mutter für diese Lei­stungen zweifellos besondere Kosten", die durch die Waisen­und Zusatzrente nicht gedeckt werden und die mit 12 bis 15 R.­M. monatlich nicht zu hoch gegriffen sind.

Allein bei dieser Auslegung des Begriffs ,, besondere Kosten" wird der beabsichtigte Zweck der Erziehungsbeihilfen, möglichst vielen Waisen die Erlernung eines Berufes zu ermöglichen, er= füllt, andernfalls werden auch die für die Erziehung der Krieger­waisen besonders zur Verfügung gestellten Mittel ihrer Bestim mung überhaupt nicht voll zugeführt werden können.

Die persönlichen Dienste des Geschäftsinhabers bei der Gewerbesteuer. Eine Entscheidung des Oberverwal­tungsgerichts.

Gegenstand eines Rechtsstreites vor dem preußischen Ober­verwaltungsgericht war infolge einer Rechtsbeschwerde die Frage, ob von dem gewerbesteuerpflichtigen Ertrage des Be­schwerdeführers die Beträge von 900 R.-M. für 1925 und 1500 R.-M. für 1926 als Entgelt für die persönlichen Dienste des Ge­schäftsinhabers abgezogen werden konnten. Der Gewerbesteuer­berufungsausschuß hatte die Frage verneint, weil der§ 5 Abs. 3 der Gewerbesteuerverordnung nur eine Kann- Vorschrift sei, und es der Prüfung im Einzelfall überlassen bleiben müsse, ob die gedachte Vergünstigung gewährt werden sollte. Wie von unter­richteter Seite geschrieben wird, ist das Oberverwaltungsgericht, 8. Senat, dieser Auffassung nicht beigetreten. Nach der Entschei­dung des preußischen Oberverwaltungsgerichts bedeutet die an­gezogene Vorschrift der Gewerbesteuerverordnung nur, daß der Steuerpflichtige die genannten Summen von dem Gewerbe­ertrag abziehen kann. Sie gibt ihm also eine Grundlage dafür, wie er sich bei der ihm obliegenden Steuererklärung oder, wenn er zu einer solchen nicht verpflichtet ist, im Laufe des seine Her­anziehung behandelnden Verfahrens zu verhalten hat. Dies er­gibt sich aus der Stellung des Absatzes 3 innerhalb des Para­graphen 5. Der Absatz 1 dieses Paragraphen ordnet allgemein an, daß der Gewerbeertrag nach den Bestimmungen des Reichsein­fommensteuergesetzes über das steuerbare Einkommen aus Ge­werbebetrieb und dessen Ermittelung festgestellt wird. Absatz 2 enthält Vorschriften über die nicht abzugsfähigen Betriebs­ausgaben, Absatz 4 nimmt bestimmte Gruppen von Beträgen von dem Gewerbeertrag aus. Alle diese Vorschriften enthalten in erster Linie die Richtlinien für den Steuerpflichtigen; deshalb ist die Vorschrift des Absatzes 3 ebenfalls als eine solche anzu­sehen. wie Hieraus folgt, daß, wenn der Steuerpflichtige. hier die Vorschrift des Absatzes 3 für sich in Anspruch nimmt, dem ohne weitere Prüfung Folge gegeben werden muß. Aber auch wenn der Steuerpflichtige es unterläßt, die Vorschriften in Anspruch zu nehmen, muß sie berücksichtigt werden. Dann wäre die veranlagende Behörde nur auf solches ausdrückliches Geltendmachen angewiesen und müßte, wenn es nicht stattge= funden hat, die Abzugsfähigkeit unberücksichtigt bleiben, so würde damit eine von Zufälligkeiten abhängende Ungleichmäßigkeit in der Handhabung der Steuergesetze eintreten. Dies widerspricht dem steuerlichen Grundsatze der Gerechtigkeit. Mit Recht habe daher eine Anweisung des preußischen Finanzministers vom 15. April 1926 Ministerialblatt der inneren Verwaltung Seite angeordnet, daß die Beträge von 900 und 1500 R.-M. bei Vorliegen der gesetzlichen Art des Gewerbebetriebs ohne weiteres abzusetzen sind. Diese Anordnung müsse als der Ge­werbesteuerverordnung durchaus entsprechend angesehen werden.

373

-

-

Verantwortlich: Paul Chrißian Klein in Gießen.

ten Kämpfen einen Weg durch die Russen gebahnt, was die gewon= achtungsvolle Bewunderung aller russischen Militärs nen hat."

Geschmacklosigkeiten.

Wir lesen im Wochenspielplan des Mainzer Stadttheaters folgende Voranzeige:

Mittwoch, den 21. November( Preußischer Buß- und Bet­tag), 19.50 Uhr. Anläßlich des Verkehrstages in Mainz. Frem­denvorstellung. Zum vierten Male. Die neue Schwant- Ope= rette. ,, Die tolle Lola." Operette in drei Akten nach G. Kadel­burg von A. Rebner. Musik von Hugo Hirsch. Ende 21.30 Uhr.

Mittwoch, den 21. November( Preußischer Buß- und Bet­tag), 22 Uhr. 1. Werbe- und Nachtvorstellung zu kleinen Prei­sen. Zu ersten Male: Rasch ein Kind". Burlesker Schwant in 3 Aufzügen.

Da fannst nig machn.

,, Draxler! Aus welchen Teilen besteht das Geschützrad?" ,, Aus den 12 Speichen, den 4 Felgen und der bronzenen Nabe, Herr Leutnant!"

,, Woraus bestehen die Felgen und Speichen? Prast!" ,, Aus Holz, Herr Leutnant!"

,, Und woraus besteht die bronzene Nabe? Mauracher!" ,, Auch aus Holz, Herr Leutnant!"

,, Döstopp! Na der Kainsbauer, woraus?"

,, Aus Eisen, Herr Leutnant!"

,, Mein Gott, weiß denn niemand, woraus eine bronzene Nabe besteht?!"

Schweigen.

,, Aigmüller, woraus besteht ein Leberknödel?" ,, Aus Brot, Herr Leutnant!"