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Gießener Zeitung
( Neueste Nachrichten)
Erscheint Mittwochs und Samstags. Bezugspreis 2,40 M vierteljährlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rüdsendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.
41. Jahrg.
Politische Tagesschau.
Anläßlich der Jubelfeier des 400- jährigen Bestehens der evangelischen Kirchengemeinde in St. Goar, der ältesten im Rheinland, ließ der Reichspräsident ein wertvolles Chorfenster überreichen.
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Poincaré überreichte dem deutschen Botschafter eine Zusam menfassung des französischen Standpunktes zur Reparations: frage.
Zwanzig ostpreußische Verbände haben eine Entschließung gefaßt, in der sie den Panzerkreuzer dringend fordern.
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In einem Antrag der Zentrumspartei des Reichstages wird die Reichsregierung ersucht, dem Reichstag so bald als möglich den Entwurf eines Gesetzes vorzulegen, das eine stärtere Verarbeitung von inländischem Brotgetreide durch die Mühlenbetriebe je nach dem Ausfall der inländischen Ernte ficherstellt.
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Der sozialistische Abgeordnete Paul- Boncour hat den Posten des Vertreters der französischen Regierung beim Völkerbund niedergelegt.
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Das englische Unterhaus hat den Mißtrauensantrag der Arbeiterpartei mit 309 gegen 158 Stimmen zu Gunsten der Schutzollpolitik abgelehnt.
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Der Manielvertrag für das deutsche Holzgewerbe, dem rund 120 000 Arbeiter im ganzen Reiche unterstehen, ist von den beteiligten Gewerkschaften zum Ablauf am 15. Februar gekün= digt worden.
Drud und Verlag von Albin Klein in Gießen Geschäftsstelle: Gießen, Südanlage 21. Fernsprecher Nr. 2525 und 2526 Bostschecktonto Nr. 69 530 Amt Frankfurt a. M
Samstag, den 17. November 1928
gezeichnet, einmal durch die Haltung Amerikas, das irgendeine Verbindung zwischen Schulden und Reparationen nicht haben will, und zweitens das Versailler Diktat, das selbst eine Reparationsfrist von 30 Jahren vorsicht. Eine Regelung also, die uns in einem Gegensatz zu den Vereinigten Staaten bringen könnte und zu dem noch Lasten über das Versailler Diktat hinaus aufbürden würde, ist für uns schlechterdings nicht diskutierbar. Darüber sollte das Auswärtige Amt die fremden Mächte feine Stunde länger im unklaren lassen.
( Gießener Tageblatt)
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Nummer 91
Der Zweck dieser Darstellung ist lediglich die Sorglosigkeit, die die Ehegatten gegenüber den Verhältnissen in Bezug auf das Ehevermögen und die Gestaltung der Vermögensregelung nach dem Tode bezeugen, zu bekämpfen.
Bei allen Ehen, die nach dem 1. Januar 1900 geschlossen wurden, besteht, nicht wie fälschlich angenommen wird, eine Gü= tergemeinschaft, bei der die Erträgnisse durch gemeinsame Arbeit errungenschaftliches Vermögen werden und woran Mann und Frau zu je der Hälfte beteiligt sind. Vielmehr herrscht der gesetzliche Güterstand, bei dem aller Erwerb durch gemeinschaftliche
Polnische Absichten auf die Schichauwerft. Arbeit regelmäßig dem Mann allein gehört. Das von der Frau
Der Haushaltungsausschuß des Reichstages beschäftigte sich am Donnerstag vertraulich mit der Frage, ob und welche Kredite das Reich der Schichau- Werft zur Verfügung stellen könne. Die Lage der Schichau- Werft ist durch den Wegfall der Kriegsdrohend geworden. Es wird befürchtet, daß der polnische Staat schiffsaufträge und durch die Losreißung Westpreußens gefahrsich in Danzig und Elbing durch eine Erwerbung der Werke weitere Vorposten schassen will.
Gegen das Reichsehrenmal in Berka.
Im Hause des Vereins Deutscher Ingenieure in Berlin fand eine stark besuchte Versammlung der Mitglieder des ,, Reichsausschusses für das Reichsehrenmal" statt. An der Versammlung nahmen zahlreiche auswärtige Mitglieder und Abgeordnete von Behörden und Körperschaften teil.
Die Stimmung äußerte sich sehr scharf gegen eine einseitige und übereilte Lösung der bedeutungsvollen Frage, ins= besondere gegen eine Verfügung über Ort und Art des Ehrenmals oder Ehrenhaines durch den Reichsinnenminister, der kürzlich in einer Pressekonferenz erklären ließ, daß er Berka als Ort des Ehrenhaines bestimmt habe. Nicht die Reichsregierung dürfe als Bauherr auftreten, sondern das EhrenDarstellen.
Der Banzerfreuzer wird weiter gebaut. mat müsse eine freiwillige, vom ganzen Wolf getragene Ehrung
Berlin. Im Reichstage wurde am Freitag abend der so= zialdemokratische Antrag auf Einstellung des Baues des Panzerfreuzers A in namentlicher Abstimmung mit 255 gegen 13 Stimmen bei 8 Enthaltungen abgelehnt. Die Panzerfreu= zer- Schlacht ist geschlagen. Die S. P. D. hat ihren Spaß ge= habt, und die wilden Männer im kommunistischen Lager kön= nen nicht mehr darauf pochen, daß sie sich alleine nach Strich und Faden blamieren, wo und wann es nur möglich ist. Die Front derer, die noch nicht die Achtung vor der Vernunft und vor der Notwendigkeit fonsequenten Handelns verloren haben
vom Willen zum Wehrgedanken wollen wir in diesem Zusammenhang nicht sprechen war groß und stark genug, um den groben Unsug nicht zur Auswirkung gelangen zu lassen, den die Wels- Anhänger verüben wollten. Das ist an sich keine Heldentat, sondern eine Selbstverständlichkeit. Und wenn wir die Tatsache hervorheben, geschieht es lediglich deshalb, weil wir nicht allzu verwöhnt durch vernünftige Handlungen unserer Volksvertretung sind. Mit der gestrigen Abstimmung sollte nunmehr der Panzerkreuzer endgültig aus der Politik verschwinden.
Auf dem Wege zum Frieden in der Arbeitsgruppe Nord- West.
Düsseldorf. Wie wir hören, ist die Angelegenheit am Freitag so, daß die Anwesenheit des Reichsarbeitsministers in Düs seldorf die Parteien auf dem Wege zur Einigung näher ge bracht hat. Von den Arbeitgebern ist die Bereitwilligkeit erklärt worden, für einzelne Gruppen der Arbeiter Lohnerhöhungen über die bisherigen Bewilligungen hinaus zuzugestehen und auch hinsichtlich der Arbeitszeit Konzessionen zu gewähren. Das Unternehmertum geht aber nicht bis an den Schiedsspruch heran. Auch die Arbeitnehmer haben sich zu Entgegenkommen bereit erklärt. Es soll am Samstag mit beiden Parteien in gemeinsamer Sizung weiter verhandelt werden. Man nimmt an, daß man bereits im Laufe des morgigen Tages zu einer Einigung kommen wird, zumal auf beiden Seiten der dringende Wunsch besteht, die Aussperrung zu beendigen.
Die bisherigen amtlichen Vorbereitungen konnten nicht als ausreichend angesehen werden.
Geh. Justizrat Prof. Dr. Rießer 75 Jahre.
Dankbares Interesse wird heute, 17. November, aus weiten Kreisen dem Manne entgegengebracht werden, der vor fast zwei Jahrzehnten den Hansabund für Gewerbe, Handel und Industrie gründete, ihm in den ersten elf Jahren seines Bestehens Führer gewesen ist und seitdem als Ehrenpräsident und Ehrenmitglied noch seinen Rat zur Verfügung stellt.
Wer fühlt nicht die gegenwärtige Notwendigkeit, Pflicht der heutigen Stunde, wenn er die Worte nachliest, mit denen Rießer die Gründung des Hansa- Bundes vollzog:„ Wir wollen wicht nur an die Begeisterung dieser Stunde appellieren, denn die Begeisterung ist eine Flamme, die schnell aufleuchtet, aber ebenso schnell erlischt. Wir appellieren vielmehr an jenen tiefen Ernst, an jene ruhig erwägende und dann wagende zielbewußte Entschlossenheit, die dem deutschen Kaufmann und Industriellen eigen ist, damit auch hier das Böse Gutes gebäre und endlich aus der Not der Stunde das vor allem Notwendige erwachse: ein fester und dauernder Zusammenschluß des gesamten in Gewerbe, Handel und Industrie erwerbstätigen deutschen Bürgertums zur Vertretung seiner gesamten Interessen. Der Bund aber, der aus dieser Versammlung erwachsen wird, soll in Erinnerung an den früheren Schutz- und Trutzverband deutscher Kaufleute tragen und bei Freund und Feind zu Ehren bringen den Namen: Hansa- Bund für Gewerbe, Handel und Induſtrie."
Auf ein Leben, überreich an Arbeit und Erfolg, vermag Geh. Rat Rießer zurückblicken. Als Förderer der Wissenschaft wie als Praktiker des Lebens, als Politiker wie Wirtschaftler stand und steht er mit in der vordersten Reihe. Kaum übersehbar ist das Arbeitsfeld, auf das das Vertrauen zu seiner Persönlichkeit und seiner reichen Lebenserfahrung ihn berufen hat.
Geh. Dr. Rießer, geborener Frankfurter, studierte Jura und trat nach kurzer Anwaltstätigkeit in die Leitung der Bank für Handel und Industrie ein. Zur Zeit ist er Mitglied des Zentralvorstandes der Deutschen Volkspartei, ist Präsident der Berliner Juristischen Gesellschaft, Vizepräsident des Vereins Ber
Die kommenden Reparationsverhandlungen. Liner Kaufleute und Industrieller, Mitglied der Ständigen
Aus Berlin wurden am Freitagvormittag private Mitteilungen verbreitet, wonach die Antwort der Reparations= mächte auf die deutschen Schritte zur Einberufung der Sachverständigenkommission bereits bei der Reichsregierung eingegangen sein soll. Diese Nachrichten werden von amtlicher Seite dementiert. Die Antwort der Reparationsmächte, so wird in der amtlichen Mitteilung gesagt, könnte schon deshalb nicht in Berlin eingetroffen sein, weil die Besprechungen über die Einjegung des Sachverständigenausschusses noch nicht abgeschlos sen seien. Man darf aber von dieser Antwort der Reparationsmächte nicht zu viel erwarten, denn aus allem, was bisher von den Verhandlungen in London und Paris durchgesichert ist, geht deutlich das Bestreben der Gegenseite hervor, die Reparationen praktisch mit den interalliierten Schulden in Zusammenhang zu bringen. Und dahinter steht der offensichtliche Wunsch, die deutschen Tribute genau so lange laufen zu las= jen, wie die interalliierten Schuldenabkommen Zahlungen vorehen, also 62 Jahre. Dem gilt es von vornhevein ganz ener= gisch entgegenzutreten. Unsere Stellungnahme ist eindeutig vor
Deputation des Deutschen Juristen- Tages, Vorsitzender des Zentralverbandes des Deutschen Bank- und Bankiergewerbes und Mitglied des Reichstags.
Vom Güter und Erbrecht.
Von Adolf Krebs, Bürovorsteher in Darmstadt. Die seit dem 1. Januar geltenden Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs über das eheliche Güterrecht sind für die Ehefrauen mit großen vermögensrechtlichen Nachteilen verbunden, die im Nachstehenden an Hand eines Beispiels vor Augen geführt werden, wobei gleichzeitig der Weg gezeigt wird, wie dagegen Abhilfe geschaffen werden kann.
Der zur Verfügung stehende Raum ist natürlich nicht ausreichend, eine bis ins Kleinste gehende Darstellung zu geben. Die Verhältnisse bei den einzelnen Ehen sind auch zu verschieden, als daß man sie allgemein behandeln kann. Vielmehr ist gründliche Beratung durch einen erfahrenen Notar hier für die Interessen von Nöten.
eingebrachte oder später als sog. eingebrachte Gut( Mitgift, Erbschaft) erworbene Vermögen wird der Verwaltung des Mannes unterworfen, dem allein die Erträgnisse desselben gehören.
Kommt es zur Scheidung der Ehe, so geht sie leer aus. Löst sich die Ehe durch den Tod des Mannes auf, so steht der Frau an dessen Nachlaß, worin das Errungene nach dem vorher Gesagten steckt, nur der gesetzliche Erbteil zu. Derselbe beträgt, wenn Kinder des Mannes da sind, ein Viertel, neben Verwandten des Mannes( Eltern, Geschwister) die Hälfte, die dann der Frau den Stuhl vor die Türe setzen können.
Es ist sicher, daß die Eheleute solche Wirkungen nicht haben wollen, zumal in Ehen, in denen die Frau von früh morgens bis spät abends im Betrieb mithelfen muß.
Wollen die Ehegatten haben, daß die Frau auch die Hälfte an dem während der Ehe erworbenen Vermögen haben soll, so müssen sie in einem vor einem Notar oder Gericht zu schließenden Ehevertrag eine entsprechende Regelung treffen.
Wollen die Ehegatten auch gleich die Verhältnisse bei dem Ableben eines von ihnen geregelt wissen, wollen sie insbesondere eine Abhängigkeit von Kindern und Verwandten abwenden, so können sie ohne besondere Kosten und Formalitäten damit einen Erbvertrag errichten.
Auf die Gefahren und Nachteile eines eigenhändigen Testaments sei hier nochmals besonders hingewiesen.( Siehe Abhandlung Seite 234.)
Die Vorteile und Nachteile sind im folgenden kurz dargestellt:
1. Die Chegatten haben keinen Vertrag und feine leztwillige Verfügung errichtet.
In der Ehe wurden durch gemeinschaftliche Arbeit erworben
Dieselben gehören dem Mann. Dieser stirbt mit Hinterlassung von Kindern
Den Kindern steht zu drei Viertel der Frau ein Viertel
20.000 R.-M.
15.000 R.-M. 5.000 R.-M.
Die Frau muß das Vermögen, sofern die Kinder minderjährig sind, dem Amtsgericht gegenüber angeben.
Mit dem 21. Lebensjahr können die Kinder ihr Vermögen herausverlangen.
Wird auch vielfach auf die Kinder Rücksicht zu nehmen sein, so wird doch meist möglichst selbständige Stellung des Ueberlebenden gewünscht, damit dieser nicht zum Almosenempfänger seiner Kinder wird.
Unser heute heranwachsendes Geschlecht ist zu sehr materiell eingestellt und läßt es oft an der kindlichen Pietät fehlen. Sie scheuen sich deshalb mitunter nicht im Entferntesten, ihr Erbteil als ihr gutes Recht zu verlangen, ja, ihren Elternteil und Geschwister in der schamlosesten Weise zu schädigen und zu betrügen. Der Aufwertungsrummel hat hier die widerlichsten Blüten gezeitigt.
Man tann trok bester Erziehung nie wissen, wie die Kinder ausfallen, welche Schwiegerkinder man bekommt und welchen Einfluß diese auf die Kinder ausüben.
Bei der heute so schwierigen Kapitalbeschaffung kann es für den überlebenden Ehegatten verhängnisvoll werden, wenn Kinder und Verwandte plötzlich auf sofort zu be= friedigenden Ansprüchen hervortreten.
Unterlassene oder verfehlte Verfügungen rufen hier oft bittere Enttäuschungen hervor.
Was Ehegatten oft sehr mühsam zusammengehalten, zusammengearbeitet und erspart haben, wollen sie, so lange sie leben, auch im Besitz und Genuß haben.
Wie oft kommt es vor, daß der Sohn kurz nach seiner Volljährigkeit in Unerfahrenheit leichtsinnig sein Vermögen vergeudet, eine Tochter es zur möglichst baldigen, wenn auch unüberlegten Verheiratung herausverlangt.
Um dem all zu steuern ist gründliche Beratung durch einen erfahrenen Notar erforderlich. Die Kosten der Errichtung entsprechender Verträge sind gering gehalten, so daß dies kein Grund ist, die Regelung zu unterlassen.
Wenn in dem unter I erwähnten Beispiel der Ehemann feine Kinder hinterläßt, so erbt die Frau neben den Haus-. haltungsgegenständen die Hälfte des Nachlasses. Das übrige erhalten Eltern oder Geschwister bezw. deren Abkömmlinge. Diese werden meist gar keine Rücksicht auf die Witwe nehmen.
Es sei hier ein mir bekannter Fall mitgeteilt, der zeigt, wie nachteilig eine verfehlte Verfügung sein kann.
Ein Mann starb mit Hinterlassung von 11 Kindern. Er hatte seiner Frau neben ihrem gesetzlichen Erbteil( ein Viertel) den lebenslänglichen Nießbrauch an dem übrigen, den Kindern zufallenden Erbteil( drei Viertel) vermacht. Sie konnte wohl die Nutzungen ziehen, aber nicht verfügen( ver


