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Samstag, den 15. Dezember 1928.

maliger Zuschuß von 500 Rmt. für die Autolinie Gießen- Crum­bach Frankenbach wird genehmigt.- 15. u. 16. Für Instand­

Denkmals werden 1350 Rmt. zur Verfügung gestellt.

Gießener Zeitung"

Vorsicht

fehungszwede eines städtischen Materialschuppens und des 116er gegenüber gewissen Kredit" nitituten!

17.

Der Polizeiverordnung und Ortssatzung über Reinigung der Straßen und Müllabfuhr wurde zugestimmt. Die neuen Müll­eimer müssen bis spätestens 1. Februar 1929 von jedem Haus­halt benutzt werden. 18. Gegen die Stimmen der Mittel­standspartei wurden 50 000 Rmf. zur Einrichtung einer Kraft­wagenlinie in Gießen bewilligt. Es ist anzunehmen, daß es sich hierbei um einen neuen Zuschußbetrieb der Stadt handelt. 19. 100 Rmt. für eine Nähmaschine für die Schillerschule werden kreditiert.- 20. Von dem für 1927 verbliebenen un= gedeckten Fehlbetrag der Gewerbe- und Maschinenbauschule werden anteilmäßig 11 283,51 Rmk. auf die Stadtkasse über­nommen. Mitteilungen der Stadtverwaltungen liegen keine Dor. Im Anschluß an die öffentliche fand eine nichtöffentliche Sigung des Stadtverordnetenkollegiums statt.

Aus Rab und Fern.

Niederkleen. Der Umbau eines weiteren Teiles des elektr. Ortsnetzes der hiesigen Gemeinde ist dieser Tage beendet wor­den. Insgesamt wurden rund 300 Meter Eisenleitung durch Kupferdraht ersetzt.

Friedberg. In den Tagen vom 2. bis 4. Januar findet hier ein Dirigententursus statt, der von der Zentralstelle zur För= derung der Volksbildung in Hessen veranstaltet und von dem bekannten Musikpädagogen Studienrat Werle geleitet wird.

Laubach. In der letzten Gemeinderatssitzung wurde be­schlossen, das Wassergeld um 50 Prozent zu erhöhen und be­sondere Kanalgebühren nicht zu erheben. Wegen Entwässerung in Laubach soll bei allen Anliegern angefragt werden, ob sie mit der Durchführung der Entwässerung einverstanden sind.

Mainz. Eine teuere Kuh. Im hiesigen Schlacht- und Vieh­hof handelten gestern ein Metzger und ein Viehhändler. Ueber den Kaufpreis für eine Kuh war man sich bis auf einen kleinen Teil einig. Der Metzger hatte bereits den Betrag von 246 Mark, zum größten Teil in Papiergeld, auf den Pflock gelegt. Wäh­rend nun Metzger und Händler miteinander handelten, fraß die Kuh das Papiergeld. Es gelang noch, den Betrag von 95 Mark aus dem Maul des Tieres zu retten; die Kuh wurde geschlachtet, doch es fanden sich im Magen nur noch kleine Papiergeldreste ohne Nummern.

Offenbach( Kr. Wetzlar). Auf der Grube ,, Rothland" ver­unglückte am Mittwoch der Bergmann Robert Gröh von Alten­firchen. Durch die Explosion eines Benzinbehälters wurde der bedauernswerte Mann im Gesicht schwer verletzt.

Marburg. Ganz im stillen, aus den kleinsten Anfängen heraus, hat Marburg einen 300 erhalten. Gutsbesitzer Löchel hat auf seinem Gebiet einen Tierpark errichtet, in dem bisher ein Hirsch, zwei Wölfe, japanische Zwergziegen, Füchse, Dachse, Flamingos, Pelikane, Adler und sonstige Raubvögel vorhanden sind. Weiter ist ein Assenhaus geschaffen, ein Gehege für Wild­jauen angelegt, ein Bärenzwinger im Bau, und ein Löwe wird demnächst seinen Einzug halten.

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Kassel. Donnerstag kam es hier zu einem heftigen Zusam­menstoß zwischen einem Straßenbahnwagen und einem Last­traftwagen. Der Straßenbahnwagen wurde in der Mitte aus­einandergerissen. Mehrere Personen erlitten Verletzungen.

Recht bedauerlich ist es, daß gerade in der jetzigen Zeit des aufstrebenden wirtschaftlichen Lebens, in der Zeit der Existenz­fräftigung, immer wieder Einrichtungen auftauchen, die sich mit Flugblättern, in Zeitungsinseraten oder durch sonstige Re­flame allen denjenigen zur Hilfe anbieten, denen vom Schicksal schlecht mitgespielt ist. Der Kredit- und Darlehensschwindel, auch der Lombard- und Pfandscheinschwindel hat ja gerade in den letzten Jahren nicht nur in den Großstädten, sondern auch. in der Provinz in Blüte gestanden. Seit es berufstätigen Kreisen wieder möglich ist, Ersparnisse zu machen, um auf Grund dieser Spargroschen sich eine Existenz zu gründen oder geschäftliche Anschaffungen zu machen, tauchen immer wieder Dunkelmänner auf, die es in geschickter Weise verstehen, sich für die Hilfsbereitschaft in den Vordergrund zu stellen. Leider sind jene Unternehmungen dunkler Existenzen oft so täuschend guten Organisationen nachgebildet, daß man schwer das Schädliche an ihnen entdeckt. Auch die gute genossenschaftliche Form muß darunter leiden. Unter Hochtönenden Namen, Bank" oder aber mit den Bezeichnungen der Mittelstandskreditinstitute: Volks= bank, Mittelstandsbank, Gewerbebant, Kreditbank, versuchen gescheiterte Existenzen, sich eine Verdienstmöglichkeit zu schaffen. Leider gibt es nicht selten Fälle, in denen direkt mit der be­trügerischen Seite begonnen wird. Zu leicht ist so mancher, dem daran liegt, weiterzukommen, geneigt, dort, wo eine Hilfe an­geboten wird, schnell zuzugreifen, ohne sich vorher genau zu vergewissern, ob man der betreffenden Stelle auch vertrauen fann. Erst wenn man solchen Genossenschaftsfreunden in die Hände gefallen ist, oder der leichtfertigen Geschäftsführung einer nicht genügend bekannten Organisation sich anvertraut hat, kommt man zu den Stellen, die man vorher hätte aufsuchen sollen, um sich Auskunft zu holen. Meist ist es dann zu spät, und auch von hier aus kann Hilfe nicht mehr gebracht werden.

Man hat nunmehr nicht nur allein den Schaden, man hat auch indirekt dazu beigetragen, daß, wenn es sich um eine, 10= genannte" Genossenschaft handelt, der gute Ruf und die segens­reiche Arbeit der genossenschaftlichen Volksbanken des Mittel­standes, unserer deutschen Kreditgenossenschaften, schwere Ein­buße erleidet. Für derartige geschäftliche Manöver gibt es leider bisher keine gesetzlichen Mittel, sie ganz zu verhindern. Man schützt sich aber, indem man sich vor Eingehen irgend einer Verbindung bei den genossenschaftlichen Verbänden, bei den Industrie- und Handelskammern, sowie Handwerkskammern erfundigt.

Verzicht auf den Tariflohn.

Immer wieder kommt es vor dem Arbeitsgericht zu Strei­tigkeiten über untertarifliche Bezahlung. Wir möchten deshalb nochmals allgemein auf die Rechtslage in diesem Falle hinwei­sen. Zu der Frage, ob der Bericht eines Angestellten oder Ar­beiters auf den ihm zustehenden Tariflohn zulässig ist, ist grundsätzlich zu sagen, daß Arbeitsverträge zwischen den an einem Tarifbedingungen abgeschlossen werden können und Ab­weichungen nur insoweit möglich sind, als sie zu Gunsten des Arbeitnehmers erfolgen oder im Tarifvertrag zugelassen sind.

Es wird jedoch von der Mehrzahl der Landarbeitsgerichte und auch vom Reichsarbeitsgericht die Zulässigkeit des Verzich­tes auf tarifliche Ansprüche für die Vergangenheit anerkannt, nicht aber für die Zukunft. Wann ein Verzicht anzunehmen ist,

Jeder kluge Geschäftsmann richtet sich nach den besonderen Umständen. Ein Verzicht wird

benutze die überall beliebten Reichssteuer- Kassebücher von Albin Klein, Gießen.

nach der bisherigen Rechtspragis nicht anzunehmen sein, wenn der Arbeitnehmer unter wirtschaftlichem Druck gehandelt hat, in der Annahme, durch die Mehrforderung seine Stellung zu ver­lieren. Soweit bisher Entscheidungen über diesen Fall vor­

Noch einmal trat der gefeierte Kriegsheld an die Spitze der preußischen Armee im Jahre 1815. In der Schlacht bei Ligny fonnte ihn Napoleon schlagen. Blücher führte seine Reiterregi- heitsfälle, so gilt dies noch in verstärktem Maße für die Zei­menter selbst gegen den Feind. Sein von einer Kugel getroffenes Pferd stürzte zusammen. Er kam darunter zu liegen. Zweimal stürmte der Feind über ihn weg. Sein Adjutant, v. Nostiz, ver= deckte ihn, so daß er unerkannt blieb. Die erwartete und zuge­jagte englische Hilfe blieb aus. Zwei Tage darauf leistete er dem englischen Heere die Hilfe. Der Heldengreis von 73 Jahren war trotz des Sturzes und der erlittenen Verletzungen wieder an der Spitze des Heeres. Nach dem genialen Plan Gneisenaus ging Blücher mit seiner Armee gegen Flanke und Rücken des französischen Heeres vor und erkämpfte den entscheidungsvollen Sieg von Waterloo oder Belle- Alliance, womit die Herrlichkeit Napoleons endgültig ein Ende hatte.

Nur noch vier Jahre waren dem zum Fürsten von Wahl­stadt erhobenen Blücher beschieden. Von hoch und niedrig wurde er gefeiert und besonders groß war der Jubel in London, als er auf Einladungen dorthin gehen mußte. Dem deutschen Volk blieb diese echtgermanische Heldengestalt immer vertraut. Sein lichtes Heldentum hat das Volk in den Befreiungskriegen ange­spornt, hat das größtenteils ungeübte Heer Taten ausführen Jassen, die ewig in preußischer und deutscher Geschichte hervorra= gen werden.

Die Freude als Heilmittel.

Von Medizinalrat Dr. Weber- Waldkirch( Baden).

Zum Gesundbleiben und zum Gesundwerden gehört eine freudig gehobene Stimmung, durch welche die ganze Spann­traft des Körpers gesteigert wird, welche uns Schmerzen und Leiden vergessen läßt und den Willen zur Gesundheit in uns festigt. Und gerade der Wille zur Gesundheit ist die wirksamste Waffe im Kampf gegen die Krank­heit. Diese gehobene, lebensbejahende Stimmung wird aus­gelöst durch die Freude, durch die Freude auf etwas, oder durch die Freude über etwas. Der Mensch muß, um glücklich und zufrieden zu sein, immer etwas haben, und sei es etwas noch so bescheidenes, worauf oder worüber er sich freuen kann, also ein in näherer oder fernerer Zukunft liegendes Ereignis oder eine schöne Erinnerung.

Wenn dies schon in gesunden Tagen nötig ist, um die

Stimmung zu heben und durch erhöhte seelische Spannkraft den Körper widerstandsfähig zu machen gegen allerlei Krank­ten der Krankheit selbst, nur daß die Mittel im allgemeinen andere und dem jeweiligen Zustand angepaßt sein müssen. Auf alle Fälle aber müssen sie immer das Ziel erstreben, den Wil­len zur Gesundheit und zum Leben anzufachen. Man wird die Umgebung des Kranken so gestalten, daß er nur freundliche Eindrücke bekommt. Man wird dafür sorgen, daß auch die Sonne, die größte Freudenquelle unseres Lebens, Zutritt. zu seinem Zimmer findet, ohne ihn durch Hitze oder Blendung zu belästigen, und man wird ihm alle ärgerlichen oder traurigen Eindrücke, alle Sorgen des täglichen Lebens fernhalten. Die größte Freude spendet uns immer die Natur, und so werden ein paar Blumen im Krankenzimmer unentbehrlich sein. Aber es dürfen deren nicht zu viele sein, damit der Krante sich der Schönheit der einzelnen recht bewußt wird. Man findet manch­mal Krankenpimmer, die vor Blumenfülle einem Treibhaus gleichen. Das kann zur erdrückenden Last werden. Und man muß dafür sorgen, daß die Blumen beizeiten entfernt werden, ehe sie anfangen zu welken. Der Eindruck der Vergänglichkeit, des Absterbens, muß dem Kranten erspart bleiben. Aber im­mer wieder frisch auftnospende Blüten bringen ihm die Un­erschöpflichkeit und Unsterblichkeit der Natur zum Bewußtsein. Ebenso wie mit den Blumen soll man mit den Kranken­Nur solche Menschen besuchen sparsam und wählerisch sein. sollen einen Kranken besuchen, die wissen, daß sie ihm innerlich nahestehen und ihm wirklich eine Freude mit ihrem Besuch machen. Krankenbesuche aus konventionellen Rüdsichten sollen unterbleiben. Hier wirkt ein kurzes Briefchen oder eine Er­fundigung nach dem Befinden bei den Angehörigen viel besser. Und was soll der Besucher sprechen? Nach Möglichkeit soll er selbst die Unterhaltung führen und den Kranken, soweit es sein Zustand verlangt, nicht viel sprechen lassen. Er soll auf den Krankheitszustand nur so weit eingehen, wie es nötig ist, um sein Interesse zu zeigen. Er kann auch von einem oder dem anderen Fall erzählen, der von derselben Krankheit glücklich genesen ist, nie aber von solchen Fällen, die unglücklich aus= gegangen sind. Man klage einem Kranken niemals sein eige­nes Leid und verlange keine Teilnahme, sondern spende nur solche. Auch über die Qualität des Arztes und des Pflegeper­

Nr. 99.

liegen und sich eine gewisse Praxis gebildet hat, lassen sich fol= gende Grundsätze als beachtlich für die Arbeitsgerichte erkennen: 1. Die Vereinbarung untertariflichen Lohnes kann niemals als Abänderung des Tarifvertrages zugunsten des Arbeit­nehmers angesehen werden.

2. Der Verzicht auf zukünftige tarifliche Forderungen ist in jedem Fall rechtsunwirksam.

3. Der Arbeitnehmer hat jederzeit das Recht, den ihm zuste­henden Arbeitslohn zu fordern. Ein dahingehendes Ver­langen verstößt nicht gegen Treu und Glauben, auch wenn der Arbeitnehmer vorher untarislichen Lohn vorbehaltlos hinnahm.

4. Der Verzicht auf den Tariflohn für die Vergangenheit bezw. im Zeitpunkt der Fälligkeit ist zulässig.

5. Der Verzicht kann auch stillschweigend erfolgen; doch sind an den Beweis für den Verzicht strenge Anforderungen zu stellen.

Zur Vermeidung fruchtloser Streitigkeiten empfiehlt es sich daher, diese Grundsätze bei dem Abschluß von Dienstverträgen genau zu beachten.

Kyffhäusergeist"

ift dem ganzen deutschen Volke not! Wenn man vom Kyffhäusergeist" spricht, so denkt man zu allererst an die deutschen Kriegervereine, die im, Kyff­häuserbunde zusammengeschlossen sind und die Pflege rechten ,, Kyffhäusergeistes" auf ihre Fahne geschrieben haben. Was ist ,, Kyffhäusergeist"? Das ist der Geist, der das Vaterland über alles, vor allem über jede politische Partei stellt. Es ist der Geist, der das Ganze sieht und nicht irgendeine Partei, der also in vorderster Reihe Deutsche tennt und nicht nach Politik, Kon­fession, Bildung und Besitz getrennte und sich nach solchen Grundsätzen" befehdende Volksteile, der mit allen Kräften das Wohl, die Ehre und Macht des gemeinsamen Vaterlandes zu fördern gewillt ist und solches Wollen auch in die Tat umsetzt. ,, Kyffhäusergeist" ist auch rechter Kameradengeist, der sich nicht mit schillernden Worten begnügt, sondern ohne Unterlaß in fa­meradschaftlichen Taten sich kundgibt. ,, Kyffhäusergeist" ist also ebenso national wie sozial, ebenso umfassend wie auf das einzelne gerichtet. Das ist der Geist, der in mehr als 30 000 Kriegervereinen mit 3 Millionen herrscht, also( die Familien der Kameraden mit eingeschlossen) in einem ansehnlichen Teil des deutschen Volkes richtung- und zielgebend ist. Wie an­ders- vor allem wieviel mehr nationaler und dem Deutsch­tum würdiger- würde es in unserem lieben Vaterlande aus­sehen, wenn unser ganzes Volk in allen seinen Schichten vom ,, Kyffhäusergeist" beseelt wäre! Wenn nicht die entsetzlichen Parteiungen wären, nicht die leidige Sucht, um jeden Preis international sein zu wollen und vor allem nicht in breiten Schichten die abscheuliche Art herrschte, dem anderen die Ehre abzuschneiden, wenn er sich deutsch nennt! Auf dem Boden des guten ,, Kyffhäusergeistes" könnten sich sehr wohl alle Deutschen die Hand reichen und sie würden damit vor aller Welt Ehre einlegen. W.

Neue Bücher.

D. Kulturgeschichtliche und schöne Literatur. Schlöter, Herm.: Helden der Arbeit. Lebensbilder großer Män­ner des deutschen Wirtschaftslebens. 4. Auflage. Ver­lag von Quelle& Meyer, Leipzig, Kreuzstraße 14. Muthesius, K.: Goethe und das Handwert. Verlag von Quelle & Meyer, Leipzig, Kreuzstraße 14. 1927. Preis geb. 5,40 RM.

Wissell, Rudolf, Reichsarbeitsminister: Des alten Handwerks Recht und Gewohnheit. Herausgegeben von der Ar­jonals soll möglich wenig und nur das nötigste gesprochen wer­den, um das Vertrauen des Kranken zu stärken. Sobald es aber die Umstände erlauben, soll die Unterhaltung abgelenkt werden, um den Kranken nicht in seine Krankheitsideen zu ver­tiefen. Und jetzt soll das Motiv der Freude einsetzen. Man spricht über gemeinsame frohe Erlebnisse und frischt freundliche Erinnerungen auf, oder macht fröhliche Pläne für die Zukunft mit starker Betonung der Zuversicht auf baldige Genesung. Man bringe möglichst wenig Alltägliches und vermeide jeden Klatsch und Tratsch aus der Gesellschaft, wenn es sich nicht um besonders witzige Einfälle handelt.

Die Besuche dürfen dem Kranken nicht zur Last werden, sie dürfen nicht zu lange dauern und nicht zu zahlreich sein. Bittet aber der Krante um längeres Verweilen und erlaubt es sein Zustand, so soll man ihm willfahren. Niemand aber darf sich be­beleidigt fühlen, weil er nicht empfangen wird, weil schon zu viel Besuche dagewesen sind. Er soll dann am nächsten Tage mir um so freundlicherem Gesicht wiederkommen. Wer sich durch solche Rüdsichtnahme gekränkt fühlt, gehört nicht zu den Personen, die den Kranken überhaupt besuchen sollen.

Außer den Blumen sind es Leckerbissen und Lektüre, mit denen wir unsern Kranken Freude machen wollen. Bei beiden wird man sich nach dem Geschmad und nach dem Zustand des Kranken und den ärztlichen Anordnungen richten müssen. Eben­so wie bei den Blumen ist auch hier Maßhalten das erste Ge­bot. Der Lesestoff ist ganz besonders sorgfältig auszuwählen, da man mit ihm am meisten nützen und schaden kann. Es ist flar, daß keinerlei Schriften über Krankheiten gelesen werden dürfen. Der Krante soll sich nach dem richten, was ihm der Arzt sagt. Er wird sich aus populären Schriften nie ein richtiges Ur­teil über seinen Zustand bilden können, wird anfangen zu be= obachten und zu grübeln und alles viel schwerer nehmen, als es ist. Leichte Schriften mit heiterem Inhalt, nach Geschmack womöglich auch lebensfrohe Poesie, nicht zu lange und span= nende Bücher, die man nicht aus der Hand legen kann, auch etwas Nachdenkliches, ohne daß es tief philosophisch sein soll, aber nichts, was mit dem Beruf des Kranten in gar zu innigem Zusammenhang steht, sondern was ihn über den Alltag hin­aushebt. Das sind die geeigneten Mittel, einen Kranken in freudige Stimmung zu versetzen, mit denen man einen nicht unwesentlichen Teil zur Genesung beitragen kann.