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Gießener Zeitung

( Neueste Nachrichten)

Erscheint Mittwochs und Samstags. Bezugspreis 2,40 M vierteljährlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr.- Für Aufbewahrung oder Rüd­Jendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

41. Jaheg.

Politische Tagesschau.

Die Demokraten und die Deutsche Volkspartei werden im Reichstag einen Initiativantrag auf Beseitigung der Kapital­ertragssteuer einbringen, der Aussicht auf Annahme hat.

Der Grenzfonds des Reiches soll schon in diesem Monat zur Berteilungkommen. Auch Hessens besezte Gebiete finden Be: rücksichtigung.

Die Reichsregierung und das preußische Kabinett haben 75 Millionen als Ostpreußenhilfe bewilligt.

*

Der König von Afghanistan wird am 21. Februar von der Schweiz her an der deutschen Grenze antreffen. Er wird dort von Vertretern der Reichsregierung empfangen und fährt im Sonderzuge über Frankfurt a. M. nach Berlin.

Hessens neue Regierung.

Darmstadt. Das neue Kabinett hat sich gestern, am 7. Fe­bruar, endgültig gebildet.

Staatspräsident und Kultusminister wird Adelung ( Soz.),

Minister des Innern Leuschner( Soz.), Finanzminister Kirnberger( Zentr.),

Minister für Arbeit und Wirtschaft Korell( Dem.). Das Justizministerium wird von Ministerialdirektor Dr. Schwarz versehen.

*

Wer sind die neuen Minister?

Staatspräsident Adelung.

Bernhard Adelung, 1876 in Bremen geboren, ist gelernter Buchdrucker. Von 1897 ab arbeitete er als Schriftseter in Mainz und wurde 1902 Redakteur der Mainzer Volkszeitung. In den folgenden Jahren wurde Adelung in die Stadtverordneten­Versammlung und in den Kreistag gewählt. 1903 trat er in die zweite Kammer des Hessischen Landtags ein, der er bis zu dessen Auflösung im Jahre 1928 angehörte. Nach den Neu­wahlen zum konstituierenden Landtag wurde Adelung zum Prä­fidenten gewählt und bekleidete seit dieser Zeit ununterbrochen das Amt des Landtagspräsidenten; er genoß wegen seiner unparteiischen Geschäftsführung hohes Ansehen bei allen Par­teien des Hauses.

*

Innenminister Leuschner.

Wilhelm Leuschner ist im Jahre 1888 geboren, besuchte die Volksschule, dann verschiedene Kunstschulen und widmete sich dem Bildhauerberuf. In der Gewerkschaftsbewegung tat er sich schon früh hervor und ist schon viele Jahre als Gewerk­schaftssekretär tätig. Seit einigen Jahren gehört Leuschner der Darmstädter Stadtverordneten- Versammlung und dem Pro­vinzial- Landtag an; Mitglied des Hessischen Landtags ist er seit Dezember 1924.

Finanzminister Kirnberger.

Ferdinand Kirnberger wurde 1875 als Sohn des Medizi­nal- Rates Dr. Kirnberger in Mainz geboren. Im Oktober 1901 bestand er in Gießen die juristische Staatsprüfung. Er war zunächst als Regierungsassessor bei den Kreisämtern Mainz, Groß- Gerau und Darmstadt und im Ministerium des Innern tätig. 1906 wurde er Kreisamtmann. Den Krieg machte er als Hauptmann der Landwehr beim Feldartillerie- Reg. Nr. 27 mit. 1917 wurde er in das Ministerium des Innern beru­fen. 1920 erfolgte seine Ernennung zum Oberregierungsrat 1921 fam er als vortragender Rat in das Ministerium für Arbeit und Wirtschaft. 1922 wurde er unter Beförderung zum Ministerialrat wieder in das Ministerium des Innern über­nommen. Während der schweren Erkrankung des Ministers von Brentano im Juli 1927 versah er das Ministerium des Innern als Minister ohne Portefeuille und wurde nach dem Tode des Herrn von Brentano zum Minister des Innern ernannt. Kirnberger gehört dem Zentrum an.

Minister für Arbeit und Wirtschaft Korell. Adolf Korell ist in Obergleen im Kreise Alsfeld geboren, besuchte die Volksschule zu Pohlgöns, die höhere Bürgerschule zu Butzbach und das Gymnasium in Gießen. An der Landes­universität absolvierte er auch sein Studium der Theologie. Er bekleidete in den nächsten Jahren Pfarrstellen in Alsfeld, Darmstadt, Düdelsheim, Königstädten und seit 1912 in Nied.­Ingelheim. Schon als Pfarrassistent war er politisch tätig im Sinne der Jdeen des Pfarrers Naumann. 1911 wurde er als Vertreter des Wahlkreises 5 Rheinhessen in die Zweite Kam­mer des Hessischen Landtages gewählt, der er bis zur Staats= umwälzung im Jahre 1918 angehörte. Er schloß sich dann der Demokratischen Partei an. 1924 wurde Pfarrer Korell in den Reichstag gewählt, wo er sich der Interessen des besetzten Gebietes annahm. Dem Hessischen Landtag gehört Pfarrer Korell seit den Neuwahlen vom 13. November vergangenen Jahres an.

Drud und Verlag von Albin Klein in Gießen Geschäftsstelle: Gießen, Südanlage 21. Fernsprecher Nr. 2525 und 2526 Postscheckkonto Nr. 69 530 Amt Frankfurt a. Mr.

Mittwoch, den 8. Februar 1928

Schwierigkeiten.

Darmstadt, 7. 2. Die Unterhändler der Koalitionsparteien werden sich über die Besehung der zweiten Stellen in den ver­schiedenen Ministerien( Ministerialdirektoren, Staatsräte usw.) nicht einig. Die Verhandlungen sollen am nächsten Donners­tag fortgesetzt werden. Angeblich besteht besonders über die Besetzung der Stelle des Ministerialdirektors im Arbeits- und Die Wirtschaftsministerium ernste Meinungsverschiedenheit. demokratische Fraktion stellt ihre kategorischen Ansprüche, da ste als zweiten Beamten eine mit den Verhältnissen mehr ver­traute und geschulte Persönlichkeit nötig habe. Auch von seiten der Zentrumsfraktion werden jetzt Forderungen gestellt, über die man sich noch nicht einigen konnte.

Eine Einladung zum Zusammentritt des Landtags hat der Präsident noch nicht ergehen lassen; es ist nicht ausgeschlossen, daß mit Rücksicht auf weitere Verhandlungen die für nächste Woche( Dienstag) vorgesehene Tagung noch einmal verschoben wird.

Offensichtlich will die Sozialdemokratie im Gesamtkabinett den stärksten, entscheidenden Einfluß gewinnen und scheut dem= gemäß auch nicht vor einer Benachteiligung der beiden anderen Koalitionsparteien zurück.

So bestehen 3. 3t. schwere Gegensätze zwischen dem Demo­fraten Korell und den Sozialdemokraten, dem letztere den Ge­werkschaftssekretär Thomas- Mainz als Ministerialdirektor auf­nötigen wollen. Korell dagegen will sich für diesen Posten eine ihm selbst geeignet erscheinende Persönlichkeit auswählen, und man spricht davon, daß Korell, der als temperamentvoll be= kannt ist, die Uebernahme des Ministeriums davon abhängig machen will, daß sein Wille respektiert wird.

Weiterhin verlangt das Zentrum die Beförderung eines bekannten Zentrumsabgeordneten, der zugleich Volksschulrefe­ren im Landesamt für das Bildungswesen ist, zum Ministe­rialdirektor unter Uebergehung der ihm bisher gleichgeordneten Volksschulreferenten aus der Sozialdemokratischen und Demo­fratischen Partei. Das würde natürlich bei allen Anhängern des hessischen Volksschulgesetzes und der bestehenden hessischen Simultanschule im Lande äußerstes Befremden erregen. Die demokratische Fraktion vermag ihre Zustimmung zu einer solchen Verschiebung innerhalb des Kultusministeriums nicht zu geben.

Vizepräsident Ruß wird hessischer Gesandter in Berlin.

Das Zentrum hat das Justizministerium und das Innere aufgegeben und dafür das Finanzministerium übernommen. Es hat also eine Stimme in der Regierung verloren. Um einen Ausgleich herzustellen, wird deshalb dem Zentrum der seit dem 1. April 1927 unbesetzte Posten des hessischen Gesandten in Berlin zugesprochen, der jetzt wieder besetzt werden soll. Als ernsthafter Bewerber kommt der Vizepräsident des Landtages, der Zentrumsabgeordnete August Nuß, Rechtsanwalt in Worms, in Frage.

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Neuer Austritt aus dem Reichsbanner.

Berlin. Der sächsische Ministerpräsident Dr. Heldt( Altsoz.) hat in einem Schreiben an den Bundesvorstand des Reichsban­ners Schwarz- Rot- Gold seinen Austritt aus dem Reichsbanner und dem Bundesvorstand erklärt. In dem Schreiben stellt Heldt die Frage,

was denn überhaupt der Kampf der politischen Parteien untereinander das Reichsbanner angehe,

das sich doch bisher immer politisch als unabhängige Organi­sation zu bezeichnen pflegte. Die Antwort könne nur sein, daß das Reichskanner zur sozialdemokratischen Parteigruppe ge= worden sei.

Zur Frage der Oberpostdirektion Darmstadt fand im Staatsministerium auf Wunsch des Herrn Reichs­postministers eine Besprechung statt, zu der vom Reichspostmi nisterium die Herren Staatssekretäre Satter und Ministerial­rat Baurhorst erschienen waren. An den Verhandlungen unter dem Vorsitz des Staatspräsidenten Ulrich nahmen außer den Ministern mit ihren Sachbearbeitern auch der Oberbürgermei­ster Dr. Glässing, Landtagspräsident Adelung und für die Oberpostdirektion Darmstadt Geheimrat Martin teil.

Die Staatsregierung, der Landtagspräsident und der Ober­bürgermeister legten eindringlich die Gründe dar, aus welchen das Land Hessen und die Stadt Darmstadt durch die Aufhebung der Oberpostdirektion schwer geschädigt würden.

Die Wegnahme einer oberen Reichsbehörde für Hessen be= deutet eine Maßnahme, die die Not des Landes nur vergrös= sern würde. Mindestens müsse gefordert werden, daß die Durch­führung einer für Hessen in Frage stehenden Zusammenlegung insolange aufgeschoben würde, bis die Vorschläge der anderen großen Verwaltungen vorliegen, um zu verhindern, daß ein­zelne Länder und Städte von allen Zentralbehörden des Reichs entblößt würden.

Der Staatssekretär Sautter nahm die Einwendungen zur Kenntnis und stellte in Aussicht, sie in Berlin in vollem Maße zur Sprache zu bringen. Die Frage werde noch im Verwal­tungsrat der Deutschen Reichspost verhandelt werden, in dem das Land Hessen auch einen Vertreter habe.

( Gießener Tageblatt)

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Nummer 12

Gegen die Auflösung der O.-P.-D. Darmstadt. Auch der Hessische Verkehrsverband hat in einem eingehen­den Schreiben an das Reichspostministerium Berlin gegen den unglücklichen Gedanken einer Aufhebung der Oberpostdirektion Darmstadt Stellung genommen. Mit besonderem Nachdruck wurde hierbei darauf hingewiesen, daß die Stadt Darmstadt, die durch die Folgen des unglücklichen Kriegsausganges und der gegnerischen Besayung ohnehin schwer zu leiden habe, nicht noch eine weitere Schädigung in Gestalt der Aufhebung einer so wichtigen Behörde erleiden dürfe.

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Bestrafter Wohnungsschwindel.

Berlin. Das große Schöffengericht Berlin- Schöneberg ver­handelte gegen den Architekten Gustav Metz und den Kauf­mann Willi Brand, die Gründer eines Deutschen Bau­und Sparvereins", der tausende, in kurzer Zeit bezugsfertige, Wohnungen und Eigenheime anbot, obwohl die Genossenschaft noch nicht einmal das Terrain erworben hatte, und im übri­gen auch vollkommen mittellos war. Viele Leute, die auf diese Weise zu einem kleinen Besitztum zu gelangen hofften, opferten ihre gesamten Ersparnisse, die von den Gründern für ihre eigenen Zwecke verwendet wurden. Metz wurde zu Jahren Zuchthaus, 1500 RM. Geldstrafe, sowie zu fünf Jahren Ehrverlust, der Mitangeklagte Brand, der unter dem Einfluß von Metz gestanden hatte, zu sechs Monaten Gefängnis ver­urteilt.

Steuervereinfachungsmaßnahmen im Jahre 1928.

Der Reichsminister der Finanzen hat in einem Erlaß an die Präsidenten der Landesfinanzämter vom 4. d. Mts. folgende Bestimmungen getroffen:

In meinem Erlaß vom 19. Februar 1927 habe ich zur Entlastung der Finanzämter eine Reihe von Vereinfachungs­maßnahmen getroffen. Diese Maßnahmen galten zunächst für das Jahr 1927.

1. Ich bestimme nunmehr, daß folgende in dem genannten Er­laße getroffenen Anordnungen bis auf weiteres unverändert fortgelten: a) bei der Lohnsteuer die Anordnung über die zweimalige Abführung der Lohnsteuer im Monat und über die Einziehung von Rückständen an Lohnsteuer durch die Außen­kontrollbeamten( Abschnitt 2 des Vorjahrserlasses); b) bei der Umsatzsteuer der Verzicht auf die Leistung monatlicher Voranmeldungen und monatlicher Vorauszahlungen und die Anordnungen über die Berichte über das Umsatzsteueraufkom­men und die Tätigkeitsstatistik( Abschn. 3, Ziffer 1 und 3 des Vorjahrserlasses); c) bei der Erbschaftssteuer die Ein­schränkung der Erbschaftssteuerprüfungen bei den Landesfinanz­ämtern( Abschnitt 4 des Vorjahrserlasses); d) die Bestimmungen über die erweiterte Zuständigkeit der Finanzämter und Lan­desfinanzämter über den Erlaß von Steuern aus Billigkeits­gründen und den Erlaß von Geldstrafen usw.( Abschnitt 5 des Vorjahrserlasses); e) die Anweisungen über die Behandlung kleiner Zinsbeträge( Abschnitt 6 des Vorjahrserlasses); f) die Bestimmungen über die Einschränkung der Auskunftserteilung ( Abschnitt 7 des Vorjahrserlasses).

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2 Hinsichtlich der dann noch verbleibenden Vorjahrserlasses gilt folgendes: a) Die Anordnung wegen der weiteren Befreiung der Umsatzsteuerpflichtigen mit einem Jah­resumsat von nicht mehr als 10 000 M von der Abgabe der Voranmeldung hat durch Ziffer 6 meines Erlasses vom 22. Dezember 1927 seine Erledigung gefunden. b) Wegen der Auf­stellung der Wirtschaftsstatistik bei der Umsatzsteuer verweise ich auf den Runderlaß vom 1 7.Dezember 1927, Abschnitt 5. c) Hin­sichtlich der Einheitsbewertung und Vermögenssteuerveranla­gung bezog sich Abschnitt 1, Nr. 1, des Vorjahrserlasses nur auf das Jahr 1927. Für 1928 fommt eine entsprechende An­ordnung nicht in Frage, da auf den 1. Januar 1928 eine allge­meine Neubewertung und Vermögenssteuerveranlagung vor­Die für die Führung der Einheitswertbogen zunehmen ist. im Abschnitt 1, Nr. 2, des Vorjahrserlasses zugelassenen Erleich­terungen bleiben bis auf weiteres aufrechterhalten.

Steuernachrichten.

mitgeteilt von der Firma Hessische Treuhandgesellschaft Felir Graetz& Dr. jur. Michel, Darmstadt, Georgenstr. 9, Fernspr. 2895. Steuerkalender für Monat Februar 1928: 1.- 15. Reichssteuertermine.

1.- 15. Februar: Frist für die Abgabe der Steuererklärungen zur Einkommen-, Körperschaft- und Umsatz­steuer für 1927.

10. Februar: Anmeldung und Zahlung der Börsenumsaz­Steuer für Januar 1928 im Verrechnungsver= fahren. Keine Schonfrist.

15. Februar: Einkommensteuervorauszahlung für die Land­wirtschaft. Höhe:% der zuletzt festgesetzten Jahressteuerschuld. Keine Schon frist.

15. Februar: Zahlung der Vermögenssteuervorauszahlung. Höhe: grundsätzlich ½ der zuletzt festgestellten Jahressteuerschuld. Keine Schon frist.