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Nr. 87

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Gießener Zeitung

( Neueste Nachrichten)

Erscheint Mittwochs und Samstags. Bezugspreis 2,40 M vierteljährlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rüd­endung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

41. Jahrg.

Drud und Verlag von Albin Klein in Gießen Geschäftsstelle: Gießen, Südanlage 21. Fernsprecher Nr. 2525 und 2526 Bostschecktonto Nr. 69 530 Amt Frankfurt a. M

Mittwoch, den 7. November 1928

Der Besuch des Graf Zeppelin" in Berlin.

Ein schwieriges Landungs- Manöver.

Das Pech, das Dr. Eckener über dem Ozean verfolgt hat, blieb ihm auch bei seinem Fluge nach Berlin treu. Es regnete auch am Montag morgen noch in Strömen. Die Wolken hingen tief herab und machten fast jede Sicht unmöglich. Das einzig Festliche war reicher Fahnenschmud der Häuser. Man hörte bas Summen der Propeller und sah die undeutlichen Kon­turen. Auf dem Flugplatz waren mehr als 80 000 Eintritts­farten verkauft worden. Dazu kamen Hunderttausende, die als Zaungäste den Platz umsäumten. Gegen 10 Uhr erschien ,, Graf Zeppelin" über dem Flugplatz. Es war ein Kampf mit dem Ankermast. Es dauerte fast dreiviertel Stunden, bis die Ver­anferung gelungen war. Mit großer Geduld hatten die Zu­schauer dem Landungsmanöver zugesehen, dann aber gab es tein Halten mehr. Sie durchbrachen die polizeilichen Absperr­Tetten und traten die neu errichteten Drahtzäune einfach nie­der, hielten sich aber noch in respektvoller Entfernung von dem Luftschiff und erhielten nun einen kleinen Vorblick davon, wie sich das Bahnhofsleben der Zukunft entwickeln wird. Das Ausbooten der Passagiere erforderte einige Zeit. Als letzte steigen Dr. Edener, Dr. Dürr und Direktor Colsmann aus dem Luftschiff, von brausenden Hochrufen überschüttet. Sie werden quer über den Platz zur Ehrentribüne geleitet, wo der Reichs­perkehrsminister von Guérard im Namen der Reichsregierung und der preußischen Staatsregierung die Glückwünsche und Will­tommensgrüße übermittelte. Im Namen der Bürgerschaft und der Verwaltung Berlins begrüßte Oberbürgermeister Böß das Luftschiff, seinen Führer und seine Mannschaft. Dr. Edener dankte Reichsminister v. Guérard und Oberbürgermeister Böß für den Willkommen und die Ehrung durch den Empfang. Nach der Begrüßung fuhren Dr. Eckener und die Vertreter der Be­satzung des Luftschiffes in Kraftwagen zum Empfang beim Reichspräsidenten. In der Wilhelmstraße, por dem Palast des Reichspräsidenten gab es kein Vor und Zurüd mehr. Die Poli­geimannschaften konnten den Wagen, die im Schritt fahren mußten, nur mit größter Mühe Platz schaffen. Die Wache vor dem Reichspräsidentenpalais trat beim Herannahen der Ehren­gäste ins Gewehr, während die Zuschauer in begeisternde Hoch­und Hurrarufe ausbrachen.

Empfang beim Reichspräsidenten.

Jm großen Empfangszimmer begrüßte Reichspräsident von Hindenburg Dr. Edener und die Besatzung. Dr. Eckener er­widerte die Worte des Reichspräsidenten. Die Rückkehr von Amerika hat uns gezeigt, daß die Leistungsfähigkeit unseres Luftschiffes doch noch ein wenig zu wünschen übrig ließe, aber man wisse, wie dies zu bessern sei. Er schloß: Wir bitten Sie,

Bolitische Tagesschau.

Die Berhandlungen über einen deusch- rumänischen Han­delsvertrag scheinen günstig zu verlaufen.

Die christlichen Metallarbeiter fordern vorzeitigen Zu­Jammentritt des Reichstags, um zum Streit Stellung zu nehmen.

Im Eisentonflitt soll eine Vermittlungsaktion einge­leitet worden sein.

Die katholischen Arbeiter: und Knappschaftsvereine in Gel­fentirchen haben ihre Sympathie zum Ruhrstreit kundgegeben. Einer Information zufolge soll zum deutschen Bertreter Reparations sachverständigenkomitee Reichsbankpräsident Dr. Schacht ernannt werden.

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Der Thüringer Landtag hat mit 27 Stimmen der Rechts­Parteien und der Demokraten beschlossen, die Zahl der Mi­nister von 5 auf 3 herabzusetzen. Die Ministerien für Inneres ud Justiz sowie die für Volksbildung und Wirtschaft sollen fünftig von je einem Minister verwaltet werden. Nur das Finanzministerium behält seinen Chef für sich allein. Die Wahl ber neuen Landesregierung soll am nächsten Dienstag erfolgen. Zwischen Frankreich und Italien steht die Unterzeichnung eines Freundschaftsvertrages bevor.

Zalesti erklärte, daß Polen auf der Aufnahme des direkten Berkehrs mit Litauen bestehen müsse.

Folgen der Aussperrung im Ruhrgebiet.

Der

Essen. Ueber die Folgen der Aussperrung in der west­deutschen Eisenindustrie auf die Rohstoffversorgung der arbeitenden Gewerbe läßt sich vorerst ein sicherer Ueberblick nicht ermöglichen. Die vielfach auftauchenden Meldungen über eine bereits bestehende Materialknappheit in der verarbeitenden Industrie sind jedoch übertrieben. Es kommen allerdings im allgemeinen, soweit das Aussperrungsgebiet in Betracht zu diehen ist, für die Dauer des Streifes nur Lieferungen aus Vor­räten, insoweit in Frage, als sie dem Lagerhandel entſtammen.

Landtagsabgeordneter Kindt gestorben.

Am Sonntag starb in Darmstadt der deutschnationale Land­tagsabgeordnete Rudolf Kindt im Alter von 55 Jahren. Er ge­hörte seit 1921 dem Hessischen Landtag an.

Herr Reichspräsident, unseren Bestrebungen auch fernerhin ein freundliches Interesse erhalten zu wollen."

Während im großen Saal des Präsidentenhauses Rede auf Rede folgte, verlangte die Straße gebieterisch nach Dr. Eckener, der dann schließlich mit dem Reichspräsidenten auf dem Balkon erschien, von brausenden Ovationen des Publikums empfangen. Die Menge hielt aus, bis die Automobile die Gäste nach dem Kaiserhof brachten und auch dort kam es zu allerlei Verkehrsstockungen.

Begrüßung durch den Reichskanzler.

Im Festsaal des Reichsverkehrsministeriums fand ein gro= ßes Frühstück zu Ehren der Zeppelinmannschaft statt. Der Reichskanzler und der Reichsverkehrsminister von Guérard be­bei ihrem von einer großen Menge bejubelten Eintreffen auf das herzlichste. Im Namen der Besatzung dankte sodann Dr. Eckener für den außerordentlich ehrenvollen Empfang und die freundlichen Worte des Reichskanzlers.

Am Abend, als die Zeppelinmannschaft zur Festvorstellung nach der Städtischen Oper fuhr, eilte die Menge nach dem Thea­ter und brachte auch hier den kühnen Luftfahrern immer wie­der neue Huldigungen.

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Der Rückflug.

Staaten, 6. Nov. Das Luftschiff ,, Graf Zeppelin" ist heute morgen um 7.10 Uhr unter dem Jubel der Zuschauer zur Heim­fahrt nach Friedrichshafen abgeflogen. Troß der frühen Morgen­stunde waren zahlreiche Personen auf dem Flugplatz erschienen.

Wieder daheim.

Friedrichshafen. Der ,, Graf Zeppelin" ist um 15,30 Uhr glatt gelandet. Gegen 15 Uhr kam der Graf Zeppelin" aus nordöstlicher Richtung und von einem Doppeldecker begleitet, in Sicht. Nach einer Kreuzfahrt über Stadt und See erschien das Schiff gegen 16 Uhr über dem Werftgelände. Um 15,25 Uhr fielen die Haltetaue aus dem Bug, und um 1530 Uhr war das Schiff, von zahlreichen Zuschauern begrüßt, glatt gelandet.

Dr. Eckener in Berlin geblieben.

Berlin. Wie wir erfahren, wurde das Luftschiff Graf Zeppelin von den beiden Führern Lehmann und Flem= ming nach Friedrichshafen zurückgeführt, während Dr. Eckener in Berlin geblieben ist, um hier noch Verhandlungen zu führen.

Asch( Böhmen). Die Stadt Asch hat für die neue Zeppelin­Spende 27 000 Kronen gezeichnet.

( Gießener Tageblatt)

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Nummer 88

Im Wege des Steuerabzugs sind 6 v. H. von 8400= 504 Rmt. einbehalten worden. Der Steuerausschuß ermäßigt die Steuer mit Rücksicht auf außergewöhnliche Belastung durch Berufsaus= bildung eines Kindes auf 400 Rmt. Der Unterschiedsbetrag von 104 Rmf. ist zu erstatten.

Entsprechend ist zu verfahren, wenn der Steuerpflichtige hauptsächlich Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit, da= neben aber auch noch in gewissem Umfange sonstiges Einkommen bezogen hat und der Steuerausschuß die Anwendung des§ 56 beschließt.

Wenn also im vorgenannten Beispiel der Pflichtige 9000 Rmt. Arbeitslohn und 600 Rmt. Einkommen aus schriftstelleri­scher Tätigkeit bezogen hat und

im Wege des Steuerabzugs als Vorauszahlungen

468 Rmf. 36 Rmf. 504 Rmt.

zusammen also entrichtet hat, so sind, wenn die Steuerschuld nach§ 56 auf 400 Rmt. festgesetzt wird, die 36 Rmt. Vorauszahlungen und ferner 68 Rmt. Steuerabzugsbeträge, zusammen also 104 Rmt., zu erstatten.

2. Ergibt sich bei einem Pflichtigen, der mehr als 8000 Rmt. Arbeitslohn und daneben noch andere Einkünfte hat, bei einer Einkommensart ein Verlust oder Ausgabenüberschuß und wird demgemäß eine Steuerschuld festgesetzt, die niedriger ist als der im Wege des Steuerabzugs einbehaltene Betrag, so ist nach der Veranlagung im Erstattungsverfahren(§ 93 ESt.G.) zu prüfen, ob besondere, die Leistungsfähigkeit beeinträchtigende Umstände im Sinne des§ 56 EStG. gegeben sind. Bei der Prüfung soll nicht engherzig verfahren werden. Wird die Frage bejaht, so ist ein angemessener Betrag zu erstatten.

Beispiel: Ein abgebauter Angestellter oder Beamter ist im Steuerabschnitt Agent geworden. Er ist verheiratet und hat zwei minderjährige Kinder. Von den lohnsteuerpflichtigen Be­zügen von 12 000 Rmt. sind 7 v. 5. von 10 800 Rmt.= 756 Rmt. einbehalten, außerdem sind 300 Rmf. Vorauszahlungen ent­richtet worden. Bei der Veranlagung wird für den Gewerbe­betrieb ein Verlust von 2500 Rmt. festgestellt; es ergibt sich also eine Steuerschuld von 590 Rmt. Hier sind auf Grund des § 102 Abs. 3 zunächst die 300 Rmt. Vorauszahlungen zu erstat= ten. Darüber hinaus kann das Finanzamt im Verfahren nach § 93( 756Rmt. 590 Rmt.) also 166 Rmt. ganz oder teilweise erstatten.

Ist einem solchen Falle( Arbeitslohn neben Verlust aus einer anderen Einkommensart) schon bei der Veranlagung vom Steuerausschuß§ 56 EStG. zugebilligt worden, so bedarf es einer Prüfung im Erstattungsverfahren nach§ 93 EStG. nicht mehr, der Unterschiedsbetrag ist ohne weiteres zu erstatten. Wie oben ausgeführt, sollen die vorstehenden Richtlinien Särten ausgleichen, die sich ergeben, wenn das Einkommen in

Erstattung von Steuerabzugsbeträgen. gewissem Umfange über 8000 Rmt. hinausgeht. Sie sollen nicht da­

In der Antwort zu einer Anfrage aus Neu- Isenburg in Nr. 4 unserer Zeitung vom 20. Februar 1928 hatten wir Aus= kunft erteilt, die dem Wortlaut des§ 90 des Einkommensteuer­gesetzes entsprach. Ein Leser aus Offenbach macht uns darauf­hin auf einen Erlaß des Reichsfinanzministers aufmerksam, der sich mit der Frage befaßt, und der den Finanzämtern die Mög­lichkeit gibt, offenbaren Härten und Ungerechtigkeiten abzu­helfen. Der Erlaß des Reichsfinanzministers datiert vom 20. Februar 1927 und ist abgedrudt im Abendblatt der Frank­furter Zeitung" Nr. 165 vom 3. März 1927. Dort heißt es:

,, Die ,, Frankfurter Zeitung" hat im Abendblatt vom 4. Februar d. J. ein Gutachten des Reichsfinanzhofs mitgeteilt, das sich mit der Frage der Erstattung von Lohnsteuerbeträgen an veranlagte Pflichtige befaßt und das zu dem Ergebnis kommt, daß im Falle der Ueberzahlang gegenüber der im Steuerbescheid festgestellten Steuerschuld durch Vorauszahlungen und Steuer­abzugsbeträge nur die Vorauszahlungen erstattet werden fön­nen, daß dagegen die einbehaltenen Steuerabzugsbeträge nicht erstattungsfähig sind. Der am Schlusse jener Ausführungen von der Frankfurter Zeitung" ausgesprochenen Erwartung, der Reichsfinanzminister werde die aus einer starren Anwendung des§ 102 Abs. 3 des Eint.- St.- Ges. sich ergebenden Härten aus Billigkeitsgründen auszugleichen suchen, hat der Minister durch einen Runderlaß an die Landesfinanzämter vom 20. Februar 1927( Aktenzeichen IIIe 600) nun entsprochen. Es handelt sich insbesondere um Fälle, in denen vom Steuerausschuß eine Eteuerermäßigung auf Grund von§ 56 zugebilligt worden ist, und ferner um die Fälle, in denen sich bei anderen Einkommens­arten ein Verlust ergeben hat und ein Ausgleich nach§ 7 Abs. 3 EStG. und§ 102 Abs. 3 nicht stattfinden kann. Um eine gleich­mäßige Behandlung solcher Fälle zu gewährleisten, hat der Minister folgende Richtlinien gegeben:

1. Fälle, in denen der Pflichtige wegen eines Einkommens von mehr als 8000 Reichsmart mit seinem gesamten Einkommen nach§ 92 EtG. veranlagt wird

1. Wird bei der Veranlagung eines Pflichtigen, der nur Einkommen auch nicht selbständiger Arbeit bezogen hat, auf Grund eines Beschlusses des Steuerausschusses nach§ 56 EStG. die Steuerschuld unter den Betrag ermäßigt, der im Wege des Steuerabzuges einbehalten ist, so ist der Unterschiedsbetrag nach § 93 Abs. 1 Nr. 2 EStG. zu erstatten.

Beispiel: Ein verheirateter Gehaltsempfänger mit drei minderjährigen Kindern hat 9600 Rmt. Arbeitslohn bezogen

zu führen, die Vorschrift des§ 102 Abs. 3 völlig zu beseitigen. Für Einkommen, das 30 000 Rmt. übersteigt, kommt die An­wendung des§ 56 niemals in Frage. Dem Grundsatz des§ 49 EStG. entsprechend, ist die Erstattung von besonderen Aus­nahmefällen abgesehen immer auch dann abzulehnen, wenn der Verbrauch oder der Arbeitslohn 15 000 Reichsmart über­stiegen hat.

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II. Fälle, in denen der Steuerpflichtige nach§ 89 EStG. nicht veranlagt wird.

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1. Für die Fälle, in denen der Steuerpflichtige lediglich Arbeitslohn und daneben ein geringes sonstiges Einkommen bis zu 500 Rmt. bezogen hat, gelten die allgemeinen Vorschrif= ten über Lohnsteuer- Erstattungen( Runderlasse vom 26. Februar 1926 IIIe 1050 und vom 30. November 1926 Ille 9750) ( Abendblatt der Frankfurter Zeitung" vom 17. Dezember 1926.) 2. Nach§ 89 EStG. findet eine Veranlagung auch dann nicht statt, wenn ein Lohnsteuerpflichtiger neben Arbeitslohn noch sonstiges Einkommen bezieht und sich bei diesem Einkom­men ein Verlust oder ein Ausgabeüberschuß ergibt, sei es, daß der Arbeitslohn von vornherein sich innerhalb der 8000 Rmt.­Grenze hält, sei es, daß der Arbeitslohn 8000 Rmt. übersteigt, das Einkommen aber durch Verlust aus anderen Einkommens­arten unter die 8000 Rmt.- Grenze herabgedrüdt wird. In die­sen Fällen ist im Erstattungsverfahren nach§ 93 zu prüfen, ob besondere wirtschaftliche Verhältnisse der im§ 56 bezeichneten Art vorliegen, die nicht schon durch Erhöhung des steuerfreien Lohnbetrages(§ 75 Nr. 1 EStG.) berücksichtigt worden sind.

Nach§ 89 soll geringes Einkommen( bis zu 500 Rmt.) neben steuerabzugspflichtigen Bezügen außer Betracht bleiben. Der Absicht des Gesetzes entspricht es, daß ebenso auch geringe Verluste bis zu 500 Rmt. neben Steuerabzugspflichtigem Ein­fommen nicht berücksichtigt werden.

III. Ist ein besonderer Erstattungsantrag nach§ 93 Abs. 3 EStG. nicht rechtzeitig( bis 31. März) gestellt, so ist zu prüfen, ob die fristgemäß abgegebene Steuererklärung als eine Willens­erklärung des Steuerpflichtigen anzusehen ist, durch die er die Erstattung begehrt.

IV. Nach den vorstehenden Grundsägen sollen auch die noch vorliegenden Erstattungsanträge für Steuerabschnitte, die im Kalenderjahre 1925 geendet haben, erledigt werden.

Handelt es sich nur um ,, Kann"-Vorschriften, so darf doch erwartet wrden, daß die Finanzämter entsprechend der Anwei­sung des Finanzministers nicht engherzig verfahren.

Der Erlaß ist auf jeden Fall für Hausbesizer äußerst wichtig.