Samstag, den 2. Juni 1928.
fertig hergestellt und zu diesem Zeitpunkt mit nicht mehr als 20 v. H. des Steuerwerts( Friedenswerts) belastet waren, sofern sie ausschließlich vom Eigentümer und seiner Familie bewohnt werden und die Wohnfläche nicht mehr als 70 Quadratmeter beträgt. Die Freistellung wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß das Einfamilienhaus zum geringen Teil auf Grund behördlicher Maßnahmen vermietet worden ist. Die Bedingung des Flächeninhalts gilt als erfüllt, wenn der Steuerwert( Friedenswert) den Wert von 4000 Mart nicht erreicht; nach Art. 7 der Verordnung in der Hauptsache solche auf Ermäßigung der Steuer bei Grundstücken, die am 31. Dezember 1918 entweder unbelastet waren oder deren dingliche privatrechtliche Belastung nicht mehr als 30 v. H. des Steuerwerts( Friedenswert) betrug. nach Art. 9 der Verordnung solche auf Herabsetzung des Steuwerts auf die Hälfte, wenn der veranlagte Neubau oder der durch Umbau oder Einbau neu geschaffene Gebäudeteil nach dem 1. Juli 1918 bezugsfertig ge= worden ist und hierzu Beihilfe aus öffentlichen Mitteln in Anspruch genommen worden sind; nach Art. 9a der Verordnung solche auf Ermäßigung der Steuer auf die Hälfte, wenn der Steuerwert der ihr unterliegenden Gegenstände, insoweit sie nicht gewerblichen Zwecken dienen, zusammen 4000 Mark nicht erreicht und für den Steuerpflichtigen eine Einkommensteuer nach§ 50 des Reichseinkommensteuergesetzes für den im Rechnungsjahr 1927 endigenden Steuerabschnitt nicht festgesetzt wird;
nach Art. 9b der Verordnung solche auf weitere Herabsetzung der bereits nach Art. 7 Absatz 3 der Verordnung( siehe oben) ermäßigten Steuern, wenn für den Steuerpflichtigen eine Einkommensteuer nach§ 50 des Reichseinkommensteuergesetzes für den im Rechnungsjahr 1927 endigenden Steuerabschnitt nicht feſtge= setzt wird.
Die vorgenannten Anträge sind im Einspruchsverfahren geltend zu machen, sie sind also innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zustellung des Steuervorauszahlungsbescheids bei dem Finanzamt zu stellen. Sollte die Einkommensteuer für den im Rechnungsjahr 1927 endigenden Steuerabschnitt noch nicht festgesetzt sein, ist aber zu erwarten, daß die Voraussetzung wegen der Einkommensteuer erfüllt werden wird, so empfiehlt es sich zur Wahrung der Frist, bei dem Finanzamt den Einspruch zunächst vorsorglich einzulegen.
Uebersteigen die nach Maßgabe des später zu erteilenden endgültigen Staatssteuerbescheides für das Rechnungsjahr 1928 zu entrichtenden Ratenbeträge diejenigen des Vorauszahlungsbescheides für 1928, so ist der Unterschiedsbetrag mit der nächsten nach der Zustellung des endgültigen Steuerbescheides fällig werdenden Rate zu entrichten. Ist das Gegenteil der Fall, so wird der mehr bezahlte Vorauszahlungsbetrag auf die nächste nach Zustellung des endgültigen Steuerbescheids fällig werdende Rate angerechnet und ein etwa überschiedener Betrag zurückbezahlt.
,, Gießener Zeitung"
Die Erhebung einer vorläufigen gemeindlichen pp. Gewerbesteuer vom landwirtschaftlichen und Forstwirtschaftlichen Anlage und Betriebskapital findet wie im Vorjahr- nicht statt.
Nr. 44
Samstag, den 2. Juni
Laufenden Staatssteuern endgültige Gewerbesteuerf erst nach Infrafttreten de werbesteuergefeges für 192 anlagung ermittelt werde jeftfteht, lann die Frage verbleibende Gewerbe figfeilswege weiter ermäß Für dieses Erlaßverfahren wom Anlage und Betriebs ober 1926 vom Ertrag ge
meindeverbände aus Zweckmäßigkeitsgründen so vorgenommen, Berücksichtigung kann aber ihren Niederschlag nur finden in daß ein bestimmter Hundertsatz von den festgesetzten Voraus- einem ganzen oder teilweisen Erlaß dieser Beträge aus Billigzahlungen auf die staatliche Sondergebäudesteuer für 1928 er- keitsgründen. Die Abwickelung der gestundeten Staatssteuerhoben wird. beträge soll deshalb folgendermaßen vorgenommen werden: Der Erlaß der gestundeten Steuern kann von den Finanzämtern erst dann in Angriff genommen werden, wenn die für die vorläufigen Anforderungen und Vorauszahlungen auf die Staatssteuern für die Rechnungsjahre 1925 bis 1927 vorgese= hene Rechtsmittelfrist abgelaufen ist bezw. im einzelnen Falle die in dem etwa beschrittenen Rechtsmittelweg ergangenen Entscheidungen rechtskräftig geworden sind. Erst dann sind die festgesetzten vorläufigen Anforderungen und Vorauszahlungen endgültig.
Die vorläufigen Steuern der Gemeinden und Gemeindeverbände werden durch gemeinsamen vorläufigen Steuerbescheid angefordert, gegen den ebenfalls der Einspruch bei dem Finanzamt binnen 1 Monat nach Zustellung gegeben ist.
Die Erhebung der vorläufigen Gemeinde-, Kreis- und Provinzialumlagen und der vorläufigen Gemeinde- und KreisSondergebäudesteuer für das Rechnungsjahr 1928 erfolgt ebenfalls nach den Besteuerungsgrundlagen für das Rechnungsjahr 1926. Da aber bei den Festsetzungen der Vorauszahlungen auf die staatliche Sondergebäudesteuer für das Rechnungsjahr 1928 die im Laufe des Rechnungsjahres 1926 etwa eingetretenen Nachlässe aus Rechts- und Billigkeitsgründen und die von den Finanzämtern im Rechnungsjahr 1927 vorgenommenen Stundungen, die demnächst zu Erlässen führen werden, einerseits ebenso berücksichtigt sind wie andererseits die durch die 10prozentige Erhöhung der gesetzlichen Miete ab 1. April 1927 bedingte( 26prozentige) Erhöhung des staatlichen Steuersages für Steuerwerte von über 700 Mark, so wird der Ausschlag der Sondergebäudesteuer für die Gemeinden und Ge=
Volksdeutsche Pfingsten.
Zur Gmundener Tagung des Vereins für das Deutschtum im Ausland.
Hierbei sei bemerkt, daß die oben erwähnten Anträge im Sinne der Artikel 2, 6, 7, 9, 9a und 9b der Sondergebäudesteuerverordnung vom 10. März 11. Oktober 1926 hinsichtlich der vorläufigen Gemeinde- pp., Sondergebäudesteuer nicht noch einmal gestellt zu werden brauchen, wenn sie bereits wegen der vorläufigen Staatssondergebäudesteuer für 1928 geltend gemacht worden sind.
Das Steuervorauszahlungsgesetz für das Rechnungsjahr 1928 enthält in seinem
II. Abschnitt.
die Vorschrift, daß die Schuldigkeit an Vorauszahlungen auf die staatliche Grund-, Gewerbe- und Sondergebäudesteuer für 1927 ebenso wie diejenige an vorläufiger Gewerbesteuer für 1926 vom Ertrag und von dem Anlage- und Betriebskapital und an vorläufiger Gewerbesteuer für 1925 vom Ertrag als endgültige Steuerschuldigkeit dieser drei Steuerjahre gilt. Das Gesetz verleiht zugleich gegen diese endgültige Steuerleistungen das ordentliche Rechtsmittelverfahren nach der Reichsabgabenordnung, also im ersten Rechtszug den Einspruch bei dem Finanzamt, und zwar in denjenigen Fällen, in denen die Grundlagen für die vorläufigen Anforderungen und die Vorauszahl= ungen nicht schon rechtskräftig feststehen. In der Praxis wird diese Bestimmung jedoch nur bei den vorläufigen Anforderungen bezw. Vorauszahlungen auf die staatliche Gewerbesteuer für die Rechnungsjahre 1925, 1926 und 1927 von Bedeutung sein, weil nur hinsichtlich dieser die Grundlagen nicht bereits rechtskräftig feststehen. Hier ist das Rechtsmittel auch nur insoweit gegeben, als etwa die vorläufigen Anforderungen und die Vorauszahlungen nicht den hierfür maßgebenden gesezlichen Bestimmungen entsprechend festgesetzt worden sind. Je= denfalls aber kann im Einspruchsverfahren nicht etwa geltend gemacht werden, daß die für die Steuerjahre 1925, 1926 und 1927 angeforderten vorläufigen Zahlungen und Vorauszahlungen auf die staatliche Gewerbesteuer dem in den genannten Jahren tatsächlich erfallenen Gewerbeertrag oder dem zu Beginn der Rechnungsjahre 1926 und 1927 tatsächlich vorhanden gewesenen gewerblichen Anlage- und Betriebskapital nicht entsprechen. Auch kann die versäumte Stellung von aus Rechtsgründen zugelassenen Anträgen auf Erstattung der staatlichen Sondergebäudesteuer für 1925, 1926 und 1927( Art. 6, 7, 9a und 9b der Sondergebäudesteuerverordnung vom 10. März 11. Oktober 1926) in diesem Verfahren nicht nachgeholt werden.
Wird jedoch hinsichtlich der Anforderungen vor vorläufigen Staatssteuern und von Vorauszahlungen auf diese Steuern für die genannten Rechnungsjahre die subjektive oder objektive Steuerpflicht an sich bestritten, so wird dies in dem Einspruchsverfahren geltend zu machen sein. Die Rechtsmittelfrist 1 Monat läuft beginnt am 5. Mai 1928.
die
Jst von dem Finanzamt Stundung genehmigt worden, weil dem Steuerpflichtigen Steuererlaß gewährt worden wäre, wenn thm Rechtsmittel gegen die Vorauszahlungen zugestanden hätten, oder weil nach Ansicht des Finanzamts die endgültige Steuerveranlagung zu einer Verminderung der Stenerlast führen mußte, so kann der gestundete Betrag, soweit es berech tigt erscheint, erlassen werden. Hierunter fallen auch die aus Anlaß der vorjährigen Unwetterschäden bisher nur gestundeten Landessteuern. Außer Betracht bleiben jedoch diejenigen gestundeten Vorauszahlungen an Gewerbe- und Sondergebäudesteuer für 1927, die auf für die Steuerpflichtigen günstigere Bestimmungen der hessischen Steuergesetzentwürfe vom Frühjahr deren Nichtverabschiedung von dem Hessischen Landtag seinerzeit beschlossen worden ist bewilligt worden sind. Soweit diese Beträge nunmehr zu zahlen sind, wird erwartet werden dürfen, daß ihre Einziehung mit gebührender Rücksichtnahme auf die von besonderer Bedrängnis betroffenen Steuerpflichtigen vorgenommen wird.
In nicht seltenen Fällen sind von den Finanzämtern Staatssteuer- Vorauszahlungen bis zur endgültigen Steuerveranlagung für die Rechnungsjahre 1925 bis 1927 gestundet worden. Da eine endgültige Steuerveranlagung der Staatssteuern für diese Jahre nunmehr aber nicht stattfindet, so würden die gestundeten Beträge demnächst zur Zahlung fällig. Es entspricht dem Willen der Mehrheit des Hessischen Landtages und auch der Absicht der Hessischen Regierung, daß bei voller Wahrung der steuerlichen Gerechtigkeit die Ansprüche der Bevölkerung, soweit sie begründet sind, mit Wohlwollen geprüft und, soweit irgend angängig, berücksichtigt werden. Diese wohlwollende
Pfingsten, das deutsche Frühlingsfest der himmlischen Geistesausgießung, hat in der Nachkriegszeit für alle Deutschen, die sich zur Gemeinschaft ihres Schicksals und ihrer Kultur über staatliche Grenzen hinweg bekennen, einen ganz besonderen Sinn erhalten. Zu Pfingsten haben die großen Schutzverbände im Reich seit Jahren ihre Tagungen einberufen, und Deutsche aus aller Welt haben sich in den Pfingsttagen mit den Führern des volksdeutschen Gedankenkreises zu Arbeit und Feier zusammengefunden. Die Jahreshauptversammlungen des Vereins für das Deutschtum im Ausland bedeuten Marksteine einer Entwicklung, wie sie als Ergebnis der Nachkriegszeit überall dort, wo Deutsche bewußt ihrer Volksart leben, freudig begrüßt wird. Die Hamburger Tagung 1923 brachte den ergreifenden Augenblick, der die Hände hoher Würdenträger der evangelischen und katholischen Kirche zum Gelöbnis für die gemeinsame Volksschutzarbeit zusammenfügte. In Sannoversch- Münden beteiligte sich zum ersten Male die Schulgruppenjugend des V. D. A. zu mehreren Tausenden und erfüllte die alte Stadt an der Wiege der Weser mit Buntheit und freudigem Bekenntnis. In Kufstein konnte der Zusammenschluß des österreichischen Verbandes des V. D. A., des Schulvereins, mit der„ Südmark" zum Deutschen Schulverein Südmark gefeiert werden. Blauer Frühlingshimmel spannte sich über die ragenden Berge und die bunten Häuser der kleinen Tiroler Stadt, die in diesen Tagen viel mehr Gäste bei sich sah, als sie selbst Einwohner zählte. Hirschberg rückte das deutsche Volkstum im Osten und die Gefahrenlage dieser ringsum bedrohten Provinz Schlesien in das Gesichtsfeld. Im Herzen Mitteldeutsariunds, in der stolzen alten Kaiserstadt Goslar, fanden sich 1927 die Zehntausende der Anhänger des V. D. A. und der Mithelfer seiner Arbeit in der Hingabe an das Gesamtdeutschtum zusammen. Eine ,, Morgenfeier des deutschen Volkes" bildete den weihevollen Höhepunkt der zahlreichen Sigungen und Kundgebungen. Ins Salzkammergut, nach Gmunden, hat der Deutsche Schulverein Südmark in diesem Jahre den V. D. A. und die Auslandsdeutschen eingeladen. Rings um die Ufer des Traunsees werden die blauen Wimpel einer
Jugend wehen, die stärker und tiefer als ihre Väter den Gedanken des deutschen innerlich verbundenen Großvolfes im Herzen trägt.
1927
Die Gewerbesteuer 1926 vom Anlage- und Betriebskapital soll im allgemeinen im Billigkeitswege nur dann erlassen werden, wenn wenigstens ½ des ihr zugrunde liegenden Vermögensbetrags verloren gegangen ist. Es ist danach zu vergleichen, das für die Gewerbesteuer unterlegte Anlage- und Betriebskapital nach dem Stand vom 31. Dezember 1923 mit demjenigen nach dem Stand vom 1. April 1926.
penden
Die Gefahren der 2 Klagen des Bankgewe Scheds haben dem Preuß geben, auf das Gefährlich gesehen von offenbaren nen vordatierten Sched jeigung des Schecks noch i bringen zu können. Auch megen Betruges erfolgen, Scheds dem Empfänger n hat und wenn er nicht no lichkeit rechnen durfte, re Ronto zwar noch besteht, schon nicht mehr darauf wie besondere Bedeutung
Die vorläufige Gewerbesteuer 1925 oder 1926 vom Ertrag ist aus Billigkeitsgründen dann ganz zu erlassen, wenn nach-. weisbar in dem betreffenden Steuerjahr oder Geschäftsjahr keinerlei Ertrag erzielt worden ist, wobei als Ertrag das gewerbliche Einkommen im Sinne des Reichs- Einkommen- und Körperschaftssteuergesetzes nach sinngemäßer Berichtigung gemäß den Vorschriften in Artikel 7 bis 10 des Entwurfs eines Gewerbesteuergesetzes für 1928 zu gelten hat. Bei der Entscheidung über einen solchen Erlaß wird aber zu beachten sein, ob ein Steuerpflichtiger durch hohe Entnahmen oder sonstwie offensichtlich selbst dazu beigetragen hat, daß ein Gewerbeertrag in steuerlichem Sinne nicht vorhanden ist.
Worin besteht nun das Wesen und die Auswirkung dieser volksdeutschen Pfingsttagung? Der Verein für das Deutschtum ist Ausland ist ein Verband, der bewußt das deutsche Volk, seine Wesenserhaltung und seine Bestandssicherung, in den Mittelpunkt seiner Werbe- und Schubarbeit gestellt hat. Dieser Gedanke der Verbundenheit aller Deutschen, ohne Unterschied der Staatszugehörigkeit, des Standes, der Konfession und der Partei findet auf den Pfingsttagungen seine nach außenhin sichtbarste Verkörperung. Aus allen Ländern des Reiches und Desterreichs, aus den meisten deutschen Außengebieten, strömen diese Menschen zusammen, die aber wiederum nicht regellose Menschen sind, sondern die kommen mit dem festen Ziel, etwas voneinander zu erfahren, sich kennenzulernen und sich etwas zu geben. Vor allem die Jugend, Jugend aller Gaue und aller Mundarten, rückt zum großen Pfingstappell des V. D. A. an. Sie sucht Fühlung untereinander im persönlichen Kennenlernen, sie weist in großem Festzuge durch Trachten und Sinnbilder ihre Stammeseigentümlichkeit vor, sie singt sich gegenseitig, auch in einem Wettbewerb der Sangeskunst, ihre Heimatlieder, sie spielt ihre Heimatspiele und tanzt heimatliche Volkstänze. Sie mißt sich in sportlicher Leistung. Sie zeigt durch ihre rei gegliederte Fülle, wie ein neues Geschlecht sich zu einem neuen aufbauenden Gedanken bekennt, der geeignet erscheint, aus den Erschütterungen des Zusammenbruchs ein neueres und besseres Dasein zu gestalten.
Ist zwar ein Gewerbeertrag erzielt worden, steht er aber außer Verhältnis zur Gewerbeertragssteuerbelastung, so wird maßgebend sein, ob die staatliche oder die kommunale Gewerbeertragssteuer zusammengerechnet den Gewerbeertrag zu hoch belasten wür den. Höher als 20 Prozent insgesamt soll der gewerbliche Ettrag mit Gewerbeertragssteuer nicht belastet sein. Der Erlaß an Staatssteuer wird sich alsdann anteilsmäßig berechnen. Die Behandlung der von dem Finanzamt gestundeten Gewerbesteuervorauszahlungen für zunächst ausgesezt
Zu dieser Jugend, zu allen Tagungsteilnehmern, sprechen die Männer, die draußen auf den Vorfeldern und in den Insel= siedlungen unseres Volkes an führender Stelle stehen, die vielfach ihrem Namen nach schon bekannt sind und die nun durch ihre Persönlichkeit und ihre lebendigen Worte sich tief und bleibend in das Bewußtsein der Tagungsteilnehmer einprägen. Das vielfältige Leid, die tausendfache Not, aber auch der stolze Wille zur Treue, zum Ausharren, wird auf den Tagungen in immer verschiedener Form, aber im starken einheitlichen Klange der Grundmelodie laut und wirksam. Nicht nur Stadt und Land, wo gerade die Tagung stattfindet, das große weite
bleiben, weil der Steuerpflichtio Art. 9 des Steuervor
nach auszahlungsgesetzes für 1928 unter gewissen Voraussetzungen das Recht hat, die Herabsehung seiner Gewerbesteuer- Vorauszahlung für 1927 auf die endgültige Gewerbesteuerschuld für 1928 zu verlangen. Uebersteigt nämlich die Vorauszahlung an staatlicher Gewerbesteuer für 1927 die auf Grund eines zu erlassenden Gewerbesteuergesetzes für das Rechnungsjahr 1928, das zurzeit dem Hessischen Landtag zur Beschlußfassung vorliegt, zu entrichtende staatliche Gewerbesteuer für das Rechnungsjahr 1928 um mehr als den 4. Teil derselben und um mindestens 10 R.-M., so ist die Vorauszahlung für 1927 in Höhe des Unterschiedes soweit möglich durch Anrechnung auf die
Deutschland horcht auf und beginnt einmal wieder in der Unrast des Alltages sich auf Augenblicke hin auf sich selbst, seine Not und seine ernsten Notwendigkeiten, zu besinnen. Die Auslandsdeutschen selbst nehmen den Eindruck dieser Tage mit heim und tragen ihre Erlebnisse und Eindrücke weiter. Sie haben es einmal bis in die Tiefe empfunden, wie das binnendeutsche Brudervolk in Gedanken und in Opferwilligkeit hinter ihnen und ihrem Kampfe steht.
Wichtig und bedeutsam sind die verschiedenen Arbeitstagungen, die Verwaltungssigungen des Vereins, in welchem die Rechenschaftsberichte erstattet und die Pläne der Weiterarbeit besprochen werden. Auch hier kommen die Auslandsdeutschen mit ihren Vorträgen und Anregungen zu Wort. Die einzelnen Arbeitsgruppen finden sich zu besonderen Beratungen zusammen. Die Frauen, denen als Hüterinnen des Hauses und der Erziehung, als tätige Mitarbeiter in der Fürsorgearbeit und Lie bestätigkeit eine besonders wichtige Aufgabe zufällt und die es verstanden haben, die V. D. A.- Gedanken weithin werbend zu verbreiten, die Studenten und Akademiker, denen in der Volksführung und Volkserziehung neue fruchtbare Wege sich gerade in der Nachkriegszeit geöffnet haben, die Leiter und Vertreter der Schulgruppen und Jugendgruppen halten ihre Sondersitzungen ab. Auf den Jahrestagungen bietet sich die Möglichkeit, über wichtige und zeitgemäße Fragen Meinungen einzu holen und Anschauungen festzustellen, da sie ja fast alle zu Pfingsten zusammenkommen, die am Werke des Volksschuzes tätigen Männer und Frauen der deutschen Lebenswelt.
Ein neuer Geist ist es, der alljährlich zu Pfingsten besonders vernehmbar sich regt, der Geist der deutschen Brüderlichkeit und einer Volksgemeinschaft, die zwar noch nicht vollendet ist, zu deren Gestaltung aber sich bereits Millionen von Herzen, Händen und Hirnen regen. Es ist kein Geist des Hasses und unduldsamen Kampfes gegen andere Völker. Wo unserem Volke der Kampf aufgezwungen wird, da hat es ihn aufgenommen und kann ihn mit der Anteilnahme des Binnendeutschtums wirksamer führen. Aber das Grundmotiv der volksdeutschen Pfingsttage ist im Bundesliede des V. D. A. ausgesprochen: ings, wo deutsche Menschen wohnen,
Da ist unserer Liebe Land.
Badendied.
at der Minister angeord hwindels regelmäßig nich hern durch die Staatsan bearbeiten sind.
Eine sehr g thielt der hiesige Hausbest gegen die von der Stadt Wassergeldes, der Grund Mach kurzen Begrüßungs Raunspach, referierte beifällig aufgenommenen Steuererhöhungen und di Deren und die des selbsto wu denselben. Eine rege mollauf zustimmte, schloß Die äußerst wirkung ssich, nachdem man einstim Ibürgermeister zugehen m
,, Die heute abend,
jammelten Gießener wejenden Interessenter den erheben hierdurch Stadt Gießen geplant Grund- und Gewerbe Mehrbelastung ab, w
1. sie nur aus der 2. dadurch diejenigen Erhaltung des Ha wendig sind;
3. viele der Hausbe Schlimmste bedroht
* Straßensperre. beiten am Turm der S Den 30. Mai, bis einso Kirchenplay und Burg
perrt.
* Bon der Unive Universität im laufend
fingittagun Deutichtum in Gmun
Bon
Wie alljährlich, so die Hauptversammlung Ausland statt. In der Deutschen, die sich zur
Kultur über staatliche
des Erlebens. Die Tagungen in Kufstein beweisen dies ebenjo, Jugend, die in vielen Vaterlandes und der um sich zu erwärmen Bufammenfünften ausst heißt hier die Losung, geisterung gerade groß Bestandssicherung des d Werbe- und Schuharbei Den Pflichten unserer a ihrem eigenen Staat fe
jo lange der Gaststaat
Dem kulturellen Eigent
flitte entstehen erit dan Grunde wesensfremden den, die für die lebensu wefentlich sind, unterdr Diejen Feststellungen en Boltstumsarbeit des V Kein Wunder, daß namentlich unserer Jug
tum einsetzen. Und g außen hin eine mächtig Alljährlich werden iho Bfingitfahrt getroffen u
Der Extrazug Hessen m


