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Gießener Zeitung

( Neueste Nachrichten)

Erscheint Mittwochs und Samstags. Bezugspreis 2,40 M vierteljährlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr.- Für Aufbewahrung oder Rüd­fendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

41. Jahrg.

Politische Tagesschau.

Der Reichspräsident hat den hessischen Gesandten Nuß in Berlin zum ständigen Mitglied des Reichsaufsichtsamts für Pri­natversicherung im Nebenamt auf die Dauer des von ihm be: fleideten Staatsamts erannt.

*

Das allgemeine Abkommen über Luftverkehr zwischen Deutschland und Spanien ist nunmehr ratifiziert worden. Als Ergebnis dieses Abkommens wurde zunächst die Linie Berlin­Basel- Marseille- Barcelona von der deutschen Lufthansa in Betrieb genommen.

Von den britischen Dominien haben bisher Neuseeland, Kanada und der irische Freistaat der amerikanischen Regierung ihre Zustimmung zu dem Kriegsverzichtspaktvorschlä­gen Kelloggs mitgeteilt.

*

Rumänien lehnt den Vermittlungsvorschlag des Völ­ferbundes im rumänisch- ungarischen Optantenkonflikt ab.

Protest beim Staatsgerichtshof

Drud und Verlag von Albin Klein in Gießen Geschäftsstelle: Gießen, Südanlage 21. Fernsprecher Nr. 2525 und 2526 Postschecktonto Nr. 69 530 Amt Frankfurt a. M

Samstag, den 2. Juni 1928

Fahrt nach Amerita Lakehurst und zurück über Berlin nach Friedrichshafen unternehmen. Außerdem einen Erdflug, der über Rußland, Japan( Tokio), quer durch Amerika, auch wieder von Lakehurst, nach Deutschland führen soll. Für den letzten Flug werden etwa vierzehn Tage gerechnet. Vorher wird das neue Luftschiff Graf Zeppelin" noch seine

Dankesfahrt über Deutschland

machen, die einen großen Teil der deutschen Städte berühren wird, die sich für den Bau eingesetzt haben. Da Dr. Eckener diesmal keinerlei Beschränkungen bei seinen Probeflügen auf­erlegt sind, wird dieser Flug über Deutschland bis hoch nach dem Norden ausgedehnt werden, um gleichzeitig die Navigation mit dem neuen Schiff in nördlichen Regionen auszuprobieren.

Kleine Nachrichten von Nobile.

Der General Nobile, der bekanntlich mit dem italienischen Luftschiff Italia" den Nordpol wissenschaftlich ergründen woll­te, ist am Freitag letzter Woche bei unruhigem Wetter aufge= stiegen. Das Wetter wuchs zum Sturm an. Plötzlich hörte jeglicher drahtlose Funkverkehr- Nobile war bis dahin dau­ernd in Verbindung mit der Umwelt auf. Seitdem hat man von der Italia" nichts gehört und gesehen. Der Betriebsstoff

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gegen die Berteilung der Reichstagsmandate. wird am gleichen Tag schon zu Ende gegangen sein. Proviant

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für die 22 Mann starke Besatzung ist reichlich mitgenommen. Bisher ist alles Suchen nach der Italia" vergeblich gewesen. Weder in Rom noch in Kingsbay, nicht in Wladimostok, nicht in Alaska, nirgends weiß man etwas von der Italia". An der Feststellung, daß die Lage fast hoffnungslos ernst ist, tommt man nicht mehr vorbei; der Hinweis, daß Amundsen und Rijser Larsen fünf Wochen im Polareis festsaßen, läßt immerhin weiter hoffen.

( Gießener Tageblatt)

Anzeigenpreise: die 30mm breite Petitzeile auswärts 24 Pfg. lotal 12 Pfg., die 90 mm breite Reflame- Petitzeile 96 Pfg. Platz­vorschriften ohne Verbindlichkeit. Bei Wiederholung Rabatt. für Vollklischee- Anzeigen außerdem besondere Ermäßigung.

Nummer 44

Die Vorauszahlungen

auf die Landessteuern für 1928

und die Abwidelung der vorläufigen Landessteuern für 1925, 1926 und 1927.

Von Steuerinspektor Ernst Kötting, Darmstadt. Am 28. März ds. Js. hat der hessische Landtag das Steu­ervorauszahlungsgesetz für das Rechnungsjahr 1928 verabschie= det. Dieses Gesetz gibt in seinem ersten Abschnitt die Grund­lage für die Fortsetzung der Erhebung der direkten Landessteu­ern und kommunalen Steuern, die mangels neuer Steuergesetze hätte zum Stillstand kommen müssen. Der zweite Abschnitt enthält die Bestimmungen über die endgültige Regelung der Landes- und Gemeindesteuern für die Steuerjahre 1925, 1926 und 1927, die sich darstellt in Form der Abgeltung dieser Steu­ern durch die auf Grund des Gewerbesteuergesetzes für 1925 und dessen Ausführungsgesetz in Verbindung mit den Finanz­gesetzen für 1925, 1926 und 1927 sowie des Steuervorauszahl­ungsgesetzes für 1927 geleisteten Zahlungen.

Die Vorschriften im

1. Abschnitt

des Gesetzes, die die Vorauszahlungen auf die Landessteuern für das Rechnungsjahr 1928 regeln, sind in der Hauptsache folgende: Bis zur Zustellung der Staatssteuerbescheide über Grund­Steuer, Sondergebäudesteuer und Gewerbesteuer für das Rech­nungsjahr 1928 sind Vorauszahlungen auf diese Steuern nach den auf Grund der erlassenen Gesetze und Verordnungen für das Rechnungsjahr 1926 zuletzt festgestellten Besteuerungsgrund­lagen und Steuersätzen zu entrichten unter Berücksichtigung der für 1927 gewährten Stundungen in den Fällen, in denen we­gen Fristversäumnis Steuerermäßigung für 1926 nicht mehr hat verfügt werden können. Die Vorauszahlung an Sondergebäude­

Die Boltsrechtspartei hat bei der Reichstagswahl 481 124 Stimmen erhalten, aber nicht acht Mandate, sondern nur zwei erhalten, weil Artikel 32 des Wahlgesetzes bestimmt, daß auf die Reichsliste nur soviel Size entfallen können, wie auf die Kreislisten, und auf diese nur je ein Siz für volle 60 000 Stim­men. Diese Letztzahl erreicht die Partei nur im Wahlkreisver= band 15( Sachsen) mit 72 166 Stimmen; sie erhielt damit nur im Wahlkreisverband ein Mandat und ein weiteres auf die Reichsliste. Die 120 000 übersteigenden 361 124 Stimmen gehen verloren. Die Volksrechtspartei hat jetzt beim Staatsgerichts- Höhe der Beiträge in den verschiedenen Arbeitnehmer- steuer erhöht sich um 26 Prozent des hiernach sich errechnenden

hof für das Deutsche Reich Einspruch gegen die Bestimmungen der Paragraphen 31 und 32 des Reichswahlgesetzes erhoben. Die linken Kommunisten mit 80 057 Stimmen und der Völkisch­nationale Blod mit 264 565 Stimmen, die ohne Mandate ge­blieben sind, werden sich dem Vorgehen der Volksrechtspartei anschließen.

Beratungen der Parteivertretungen.

Zur Vorbereitung der Verhandlungen über die Regierungs­meubildung im Reiche finden dieser Tage Sitzungen der verschie= benen Parteivorstände und Parteiausschüsse statt. Der Sozial­Demokratische Parteiausschuß tritt am 6. Juni in Köln zu­sammen. Der Parteivorstand der Deutschen Volkspartei wird fich Mitte nächster Woche versammeln. Die Demokraten werden wor dem Zusammentritt der Parlamente feine Tagung mehr ab­halten, sie haben ihre Reichstagsfraktion für den 13. Juni vor­Die deutschnationale Reichstagsfraktion mittags einberufen. ist für den 11. Juni zu ihrer 1. Sizung eingeladen worden.

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Löbe als erster Unterhändler.

Am Donnerstag wurde Reichstagspräsident Löbe( Soz.) vom Reichspräsidenten zum Vortrag empfangen. Es galt, über die Durch die Neuwahlen geschaffene Lage Klarheit zu schaffen. Was Löbe dem Reichspräsidenten vorgeschlagen hat, ist unbekannt. Man darf aber annehmen, daß er die Weimarer Koalition pro= pagierte.

Im Anschluß an seinem Empfang beim Reichspräsidenten besuchte Löbe den wiederhergestellten Dr. Stresemann. Er erör­terte bei dieser Gelegenheit die Frage, ob Dr. Stresmann etwa bei der Bildung eines Kabinetts der Weimarer Koalition das Amt des Außenministers gewissermaßen als Fachminister bei­behalten könnte. Die Besprechung war vertraulicher Natur. Es fann aber betont werden, daß innerhalb der Deutschen Volks­partei eine solche Kombination stets mit aller Entschiedenheit abgelehnt worden ist. Wie verlautet, hat der Reichstagspräsi­Dent Löbe auch in dieser Besprechung eine Antwort in diesem Sinne erhalten.

Die deutsche Botschaft in Moskau sorgt für die deutschen Angeklagten.

Wie aus Moskau gemeldet wird, hat die deutsche Bot­schaft den deutschen Angeklagten, die sich im Gefängnis der G. P. U. befinden, Lebensmittel, Wäsche und Gebrauchsgegen­stände zugestellt. Sonstige Vergünstigungen gegenüber den An­geklagten werden zur Zeit von der G. P. U. nicht zugelassen. Der schleppende Gang der Prozeßführung läßt befürchten, daß die Verhandlungen sich bis in den Juli hineinziehen werden. Die deutschen Angeklagten sollen Ende Juni vernommen werden.

organisationen.

Nachstehende Zusammenstellung zeigt, wie die Arbeitnehmer­organisationen ihre Mitglieder zu Beiträgen heranzuholen ver­stehen.

Die Mitgliedsbeiträge betragen jährlich: a) beim Deutschen Nahrungs- und Genußmittel­

Arbeiterverband R.- M 52.­R.- M 70.­RM 90.­

b) beim Deutschen Metallarbeiterverband c) beim Deutschen Holzarbeiterverband d) beim Deutsch. Transportarbeiter- Bbd. R.- M 70.- bis 125.­e) beim Deutsch. Baugewerks- Vbd. R.- M 100.- bis 120.­f) beim Verband der Lithographen und Steindrucer

g) beim Verband der Deutsch. Buchdrucker

RM 120.­RM 150.­

Einreichung der Belege über den Steuerabzug vom Arbeitslohn für das Kalenderjahr 1928.

Der Herr Reichsminister der Finanzen hat in einer Verord­nung vom 31. März 1928 die Anordnungen über die Einreichung der Belege über den Steuerabzug vom Arbeitslohn für das Ka­lenderjahr 1928 getroffen. Hiernach sind die Arbeitgeber, die den Steuerabzug im Ueberweisungsverfahren bewirken, ver­pflichtet, für die am 31. Dezember 1928 bei ihnen in einem Dienstverhältnis stehenden Arbeitnehmer Lohnsteuer- Bescheini­gungen und für die im Kalenderjahr 1928 vor dem 31. Dezem ber 1928 ausscheidenden Arbeitnehmer Lohnsteuer- Ueberwei­sungsblätter auszuschreiben. Die Einsendung der Belege hat spätestens bis zum 15. Januar 1929 an das zuständige Finanz­amt zu erfolgen. Es empfiehlt sich jedoch, die Lohnsteuer- Ueber­weisungsblätter schon im Laufe des Jahres 1928 auszuschreiben und sie jeweils nach dem Ausscheiden von Arbeitnehmern oder innerhalb gewisser Zeitabschnitte( monatlich, vierteljährlich) dem Finanzamt einzuliefern. Vordrucke zu den Lohnsteuerbescheini­gungen und Lohnsteuer- Ueberweisungsblättern werden von dem Finanzamt kostenlos abgegeben. Auch erteilt das Finanzamt jede weitere Auskunft."

Holz- und Polsterklasse in der Reichsbahn. Bekanntlich geht die Reichsbahn mit der Absicht um, die 3. und 4. Klasse zu einer sogen. Holzklasse zu vereinigen und eine Art Mittelpreis dafür einzuführen. Harmlose Gemüter glauben, daß dadurch für die bisherigen 3. Klasse- Fahrgäste eine Verbilligung eintreten werde. Das mag für langsam fahrende Personenzüge der Fall werden, im übrigen aber dürfte eine starke Enttäuschung unausbleiblich sein. Beschleunigte Perso­nenzüge sollen nämlich ganz in Wegfall kommen und für Eil­züge ein starker Zuschlag, für Schnellzüge ein noch höherer er­hoben werden. Da der Hauptverkehr in der Holzklasse liegt und die Reichsbahn vorläufig jährlich etwa 100 Millionen Reichs­mark mehr aus ihr herauswirtschaften will, ist eine entsprechende Erhöhung des Durchschnittspreises auf dem Umwege über die

Ein Erdflug des Grafen Zeppelin" geplant. Zuſchläge selbstverständlich. Die bisherigen Fahrgäste 4. Klaſſe

Nach Meldung aus Friedrichshafen ist damit zu rechnen, daß das neue Zeppelinluftschiff L Z 127, das den Namen ,, Graf Zeppelin" tragen soll, im Juli startbereit sein wird.

Ueber die Pläne Dr. Edeners läßt sich folgendes mitteilen: Außer den Werkstatt und Probeflügen hat er für dieses Jahr in der Hauptsache zwei große Flüge vorgesehen, für die die Vorbereitungen bereits eingesetzt haben. Dr. Eckener wird eine

werden sich überdies nicht ohne weiteres mit einem Zuschlag von 12 Prozent belegen lassen und da die künftige Einheits­polsterklasse billiger werden soll, so wird vermutlich ein wesent­licher Teil des Mittelstandes wieder einmal die Last tragen müssen, nämlich die bisherigen Fahrgäste dritter Klasse. Klu­gerweise ist das derzeit noch amtierende Reichskabinett der Uebernahme der Verantwortung ausgewichen. Es wird inter­essant sein zu sehen, wie sich das künftige dazu stellt.

Betrags, falls der zugrunde gelegte Steuerwert 7 000 Mark übersteigt. Bis zur endgültigen Regelung dieser Steuern gel­ten im übrigen die Vorschriften der für das Rechnungsjahr 1926 erlassenen Gesetze und Verordnungen.

Diese Bestimmung bedeutet im Grunde genommen nichts mehr und nichts weniger, als daß diejenigen Staatssteuerbe­träge, die für das Rechnungsjahr 1927 als vorläufige Zahlungen festgesetzt worden sind unter Abzug der bis zur endgültigen Regelung seinerzeit gestundeten Beträge für 1928 vorläufig weiter zu entrichten sind.

Nach der Begründung zu dem Gesetzentwurf sollen Steuer­ermäßigungen für 1926, soweit sie auf Billigkeitsgründen be= ruhen, wie bei den Vorauszahlungen auf die Steuern für 1927, weiter berücksichtigt werden, wenn die Ermäßigungsgründe zu Beginn des Steuerjahres 1928 fortbestanden haben. Ist also 3. B. mit Rücksicht darauf, daß die Brutto- Friedensmiete des veranlagten Gebäudes weniger als 5 Prozent des Steuerwerts beträgt, oder daß der Steuerpflichtige durch laufende Geldver­pflichtungen aus solchen Hypotheken, die mit mehr als 25 Pro­zent aufgewertet worden sind( Restkaufgeldforderungen usw.), besonders belastet ist, die Sondergebäudesteuer für 1926 aus Bil­ligkeitsgründen entsprechend ermäßigt worden, so wirkt die Er­mäßigung, die ja auch bei den Vorauszahlungen für 1927 be­rücksichtigt worden war, für die Vorauszahlungen für das Rech­nungsjahr 1928 weiter.

Sind jedoch infolge einer Nachprüfung der Steueranfor­derungen für 1926 durch das Finanzamt Fehler aufgedeckt wor­den, die eine Nachforderung der Vorauszahlungen für das Rech­nungsjahr 1927, von der aus Billigkeitsgründen abgesehen wor­den ist, an sich bedingt hätte, so gilt die auf Grund der Nachprü­fung richtiggestellte Grundlage als die zuletzt festgestellte Be­steuerungsgrundlage" im Sinne des Vorauszahlungsgesetzes für 1928, nach der die Vorauszahlung für 1928 zu bemessen ist. Es kann also hiernach in gewissen Fällen vorkommen, daß der für 1928 angeforderte Vorauszahlungsbetrag sich um etwas hö­her stellt als der für 1927 angeforderte.

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Ueber die Höhe der zu entrichtenden Staatssteuervorauszahl­ungen für 1928 erhält der Pflichtige einen schriftlichen Bescheid. Gegen diesen Vorauszahlungsbescheid ist im Gegensatz zu dem vorjährigen Anforderungszettel der Einspruch bei dem Fi­nanzamt innerhalb einer Frist von 1 Monat nach Zustellung des Bescheids gegeben. In diesem Einspruchsverfahren sind die ausdrücklich auch für das Rechnungsjahr 1928 zugelassenen An­träge im Sinne der Art. 2, 6, 7, 9, 9a und 9b der Sondergebäu­desteuerverordnung vom 10. März 1926/11. Oktober 1926 selbstverständlich, soweit sie nicht bereits für 1926 gestellt oder auf dem Wege der Stundung bis zur endgültigen Regelung der Steuer für 1927 schon für das abgelaufene Rechnungsjahr berüchtigt worden sind geltend zu machen.

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Als Anträge im Sinne der genannten Vorschriften kommen in Frage: nach Art. 2 der genannten Verordnung solche auf Freistellung, in der Hauptfache von Neubauten oder durch Um­bau oder Einbau neu geschaffenen Gebäudeteilen, wenn der Bau erst nach dem 1. Juli 1918 bezugs= fertig geworden ist und hierzu nicht Beihilfen aus öffentlichen Mitteln gewährt worden sind. Als Bei­hilfen aus öffentlichen Mitteln gelten nicht Bau­darlehen, über die der Eigentümer erst nach dem 13. Februar 1924 verfügen konnte;

nach Art. 6 der Verordnung solche auf Freistellung von Ein­familienhäusern, die vor dem 1. Juli 1918 bezugs=