Sonnabend, den 27. August 1927.
deren Genehmigungsverfahren durch die Landesregierung. Auch dem Reichsfinanzminister steht u. U. ein Einspruchsrecht zu.
Die Steuer ist in 4 Zielen, jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Wie bei der Vermögenssteuer sind bis zur Zustellung eines neuen Steuerbescheids Borauszahlungen zu leisten, die nach endgültiger Veranlagung verrechnet werden. Neubebaute Wohngrundstüde und neugegründete Siedlungen, die in der Zeit vom 1. Januar 1924 bis 31. Dezember 1933 bezugsfertig geworden sind bezw. werden, genießen eine Bergünstigung insofern, als sie auf die Dauer von fünf Jahren nur zwei Drittel der Steuer zu zahlen haben.
Bolle Steuerfreiheit für fünf Jahre genießen Giedlungen, die auf Grund des Reichssiedlungsgejeges vom 1. Apri! 1923 begründet sind oder noch begründet werden.
2. Gewerbesteuer- Rahmengejez.
Zur Gewerbesteuer tann grundsäglich nur das herangezogen werden, was der Grundsteuer nicht unterliegt. Steuergrund lage und Berechnungsart für Länder und Gemeinden passen sich den Vorschriften für die Grundsteuer an. Als Steuergegenstand werden angesehen die stehenden Gewerbe, soweit die Betriebsstätten im Inland liegen. Steuerpflichtig sind auch Bergbau und etwaige anderweite Ausbeutung vom Grund und Boden. Nicht Gewerbesteuerpflichtig sind:
Die Land- und Forstwirtschaft, Fischzucht usw., die freien Berufe, die öffentlichen Spartassen, die sich auf die Pflege des eigentlichen Spartassenverkehrs beschränken. Befreit sind: Die Reichspost, die Monopolverwaltungen und sonstigen Betriebe des Reiches, die nicht der Körperschaftssteuer unterliegen, die Reichsbahn, Reichsbant, Rentenbant, Golddistontbant, Bant für Industrieobligationen, die Staatsbanken, die ihrer Bestimmung nach in der Hauptsache Geschäften staatswirtschaftlicher oder allgemeinwirtschaftlicher Art dienen, Realgemeinden, Unternehmungen, die nach Sagung, Stiftung usw. ausschließlich gemeinnützigen oder mildtätigen Zweden dienen, G. m. b 5. uno Aktiengesellschaften, deren Hauptzwed die Verwa'tung des Bermögens für einen nicht rechtsfähigen Berufsverband ist, endlich Bereinigungen zur Bearbeitung und Verwertung der der von den Mitgliedern selbst gewonnenen landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Erzeugnisse( 3. B. Molkereigenossenschaften usw.).
Der Entwurf sieht 3 Besteuerungsgrundlagen vor und zwar den Gewerbeertrag, das Gewerbekapital und die Lohnsumme. Die Hauptrolle spielt der Gewerbeertrag. Der Entwurf schlägt cine Bemessung vor, die sich zu 65 Prozent auf den Gewerbeertrag, zu 25 Prozent auf das Gewerbekapital und zu 10 Prozent auf die Lohnfumme aufbaut. Das ganze wird dann zu einer einheitlichen Gewerbesteuer zusammengefaßt.
Als Gewerbeertrag gelten die nach den Vorschriften des Einkommensteuer- oder Körperschaftssteuergesetzes berechneten Reineinkünfte, zuzüglich der Zinsschulden und dauernden Lasten, der Ausschüttungen von offenen Handelsgesellschaften oder anderen G. m. b. H. an ihre Gesellschafter und des 5 Prozent der Barzahlungen übersteigenden Kundengewinnes der Konsumvereine, ferner der die ortsüblichen Miet- und Pachtzinsen überschreitenden Miet- und Pachtwerte für gewerbliche Räume. Die Reineinkünfte werden aber gekürzt um 5 Prozent des Einheitswertes der im Eigentum des Steuerschuldners stehenden inländischen Betriebsgrundstüde und, wenn eine Unternehmung eine Betriebsstätte im Ausland unterhält, um den auf diese entfallenden Teil der Reineinkünfte. Das Gewerbekapital wird mit dem nach dem Reichsbewertungsgesetz festgestellten Einheitswert angesetzt. Zur Lohnsumme gehören alle Arbeitslöhne, Gehälter, Tantiemen, Gratifitationen usw. abzüglich der Ausschüttungen, die bei G. m. b. H. usw. den Reineinkünften hinzugerechnet werden. Bleibt der Gewerbeertrag unter 10 000 M im Jahre, so wird von ihm ein Betrag von 1000 M abgezogen, bleibt das Gewerbekapital unter 30 000 M, so werden von ihm 5000 M abgezogen, bleibt die Lohnsumme pro Jahr unter 150 000 M, so werden von ihr 50 000 M abgezogen.
Für die Berechnung des Hauptsteuerbetrages sind folgende Hauptsteuersätze maßgebend:
" 1
Gießener Zeitung"
1. Von den ersten angefangenen oder vollen 2000 Reichsmart des Gewerbeertrages 2 v. 5.
Bon den weiteren 2000 Rmf. des Gewerbeertrages 3 v. H., von den weiteren Beträgen des Gewerbeertrages 4 v. H. 2. Bom Gewerbefapital% v. H.
3. Von der Lohnsumme 2,75 v. Tausend.
Hauptsteuerbetrag ist die Summe der Beträge, die sich aus der Anwendung der drei Besteuerungsgrundlagen nach diesem Tarif für den Steuerpflichtigen errechnen. Auch die Gewerbesteuer wird nach Steuereinheiten erhoben. Steuereinheit ist, wie bei der Grundsteuer, der hundertfte Teil des Hauptsteuerbetrages. Die Länder und Gemeinden bestimmen, welches Vielfache der Steuereinheit( Uumlagesteuersay) erhoben wird. Wie bei der Grundsteuer tann für jedes Land und für jede Ge meinde nur der gleiche Umlagesteuersatz bestimmt werden. Eine Differenzierung ist nur für Gaft- und Schankwirtschaften ( Schankſteuer) und für Versicherungs-, Bant, Kredit- und Warenhandelsunternehmungen zugelassen, die in dem Lande oder in dem Gemeindebezirk Betriebsstätten unterhalten, ohne in ihm ihren Wohnsiz zu haben( Filialsteuer). Für diese Betriebe darf der Umlagesteuerjah bis zu 20 Prozent höher als für die übrigen steuerpflichtigen Gewerbe festgesetzt werden. Der zu entrichtende Steuerbetrag ergibt sich, wie bei der Grundsteuer, aus der Vervielfältigung der Steuereinheit mit dem Umlagesteuersatz. Auch hier wird davon ausgegangen, daß das Ge= jamimaß der Gewerbesteuer, die vom Land und der Gemeinde zusammen erhoben wird, im Regelfall 100 Steuereinheiten beträgt. Für die Ueberschreitung dieses Satzes gelten dieselben Bestimmungen wie für die Grundsteuer, ebenso für die Zah lungstermine.
3. Die Gebäudeentschuldungssteuer. ( Hauszinsstener.)
Diese Steuerart, in Hessen unter dem Namen„ Sonder steuer" bekannt, ist aus der Inflation geboren, also jüngeren Datums. Sie verdankt ihr Entstehen der 3. Steuernotverord nung vom 14. Februar 1924 und war ursprünglich als vorübergehende Zwecksteuer zur Behebung der Wohnungsnot gedacht Diesen Charakter hat sie längst eingebüßt, besonders in Hessen wird dem Wohnungsbau nur etwa ein Viertel der Steuer zugeführt. Der andere größere Teil wird Verwaltungszweden dienstbar gemacht. Aus diesem Grunde hat die allgemein als unsozial und ungerecht bekämpfte Steuer bei den Verwaltungsbehörden außerordentlichen Antlang gefunden, zumal ihre Erhebungsart eine sehr einfache ist und das Erträgnis beliebig steigern läßt, da zu diesem Zwed nur die Miete erhöht zu werden braucht. Das übrige haben die Vermieter zu besorgen.
Obwohl diese Steuer nach den reichsgesetzlichen Bestim mungen Höchstgrenzen gezogen waren, war die Höhe der Steuer in den einzelnen Ländern durchaus verschieden. Daß Hessen inbezug auf die Steuerhöhe an erster Stelle unter den 18 Ländern steht, ist eine auch außerhalb des Hausbesitzes bekannte Tatsache.
Auch der neue Entwurf will das Unrecht fortsetzen und die Steuer nicht ausschließlich dem Wohnungsbau, sondern allgemeinen Finanzzwecken der Länder und Gemeinden dienstbar machen. Der Ertrag soll sich für die nächsten Jahre auf etwa 600 Millionen Mark belaufen. In dem ursprünglichen Entwurf war von 1929 ab für die nächsten 6 Jahre eine Senkung der Steuer um jährlich ein Zehntel vorgesehen. Dieser Senkungsplan ist in dem neuen Entwurf gestrichen worden, angeblich auf Betreiben des Zentrums. Eine spätere Senfung soll jedenfalls nach Lage der Verhältnisse für gegebene Zeit vorbehalten bleiben. Gegen dieses Fallenlassen des Senkungsplanes gilt es nunmehr anzufämpfen. Wenn die Länder und Gemeinden wissen, daß der Ertrag aus der Steuer sich mindert, so werden sie sich danach einrichten müssen. Andernfalls wird bei jedem Abbau ein Kampf entbrennen gegen die einflußreichen Nutznießer
der Steuer.
Der Entwurf erstrebt unter Beseitigung der bisherigen Ungleichheiten eine gleichmäßige Heranziehung zur Steuer durchzuführen. Abgelehnt wird der Vorschlag des Deutschen Städte
gung, während die andere, das II. A. K. und das IV. Reserver
Nr. 35.
tags: die Steuer in eine ablösbare Rente umzuwandeln. Das ist das einzig Erfreuliche an dem Entwurf.
Die Steuerveranlagungsvorschriften werden vom Reich erschöpfend geregelt, wodurch Abweichungen seitens der Länder unterbunden werden.
-
unterliegen.
Wert
Die Grundlage der Besteuerung bildet nicht mehr der Steuerwert des Hauses, sondern die Friedensmiete. Für das ganze Reich gilt auch ein einheitlicher Steuersatz. Die Steuer ist gestaffelt nach der Höhe des Eigenkapitals und der dinglichen Belastung am 31. Dezember 1918. Mit dem Namen der Steuer unvereinbar ist die Tatsache, daß auch unbelastete Grund stücke der Steuer wenn auch einer geringeren In diesen Fällen erhält die Steuer die Bezeichnung erhaltungssteuer", womit dieselbe dem Steuerpflichtigen und dem eigenen Gewissen gegenüber gerechtfertigt werden soll Man sieht, um Begründungen und Steuernamen ist man nicht verlegen. Diese Begründung wird wiederum damit begründet, daß angeblich der Hauseigentümer anderen Wertbesitzern gegen über nach Abschluß der Inflation im Vorteil gewesen sein soll. Wir fragen demgegenüber: Wo bleibt die Sonderbesteuerung derjenigen Besitzer, die ihre Werte durch die Inflation auch teilweise oder sogar ganz erhalten haben, oder die durch die Inflation sich erst die Werte geschaffen haben? An diese Kreise wagt man sich nicht heran, weil sie einflußreich der Regierung und den sog. Boltsvertretern nahestehen oder zu ihnen gehören ( Schluß folgt.)
Der moderne Krieg.
Sonnabend, ben 27. Auguft
mordet, die Frauen und Kinder perei geführt. Dann wurde de die Soldaten wurde gefod gegen i wieder die Vernichtung der
ausgedachten toten Kriegsmasch ten fich, wie man bis jetzt m rotten bestrebt war. Wie läch Die Angit der Engländer und renden Sportlern und reitenden Wir wollen alle Bestrebungen, lich und moralisch auszubilden
Staatsleben jo nötigen Diszipli cher im tommenden Kriege wird etih mehr leisten als der ta
R. B. V.
Radfahrerbehörde für Verke Sie am 3. Auguft gelegentlich eine den Ministerum des Innern ange t und Radfahrerverkehr ist am 12 findet worden. In der Gründungs ten: der BDR., der Arbeiter- Radf die Bereinigung Deutscher Rad Meriam des Innern wurde die o Gründung der neuen Behörde geri mung einer Sigung im Ministeriu ie über den Straßenrennsport dar immen. Die neue Behörde war sich d regelen Durchführung des Straßenrenn Hafeng eines Rennkalenders erford her die Möglichkeit zu geben, bereits Ausdehnung des Radrennsports Kalender sollen nur die großen Ver Radiportbehörde vertretenen Verbänd Für die Aufstellung und Genehmigun ungen der Landesverbände, Gaue, ollen Unterausschüsse gebildet werde förde die Termine zur Genehmigung den Genehmigungsvermert der oberst Eport und Berkehr soll in Zukunft t findige Behörde einen Straßenwett ka. Ueber die Verteilung der Renne hinde wird in einer demnächst stattfi gelegt werden. Bis zum 15. Januar tommende Jab maßgebliche Kalender breitet werden. Die Versammlung b Richtlinien, die das Ministerium fü tädern auf öffentlichen Wegen fürz Wie im Titel der neuen Behörd fie fich nicht nur mit radsportlichen
In Nicaragua hat eine Schlacht" zwischen ,, Aufständischen" und nicaraguanischen Regierungstrup pen, die von amerikanischen Marinesoldaten unterstützt waren, stattgefunden, die man als die größte Schlacht in der nicaraguanischen Geschichte bezeichnet. Der Verlauf derselben ist sehr bemerkenswert. Die Zahl der ,, Aufständischen" muß um ein Vielfaches höher gewesen sein, als die Zahl der Truppen auf der Gegenseite, auch muß ihre Ausrüstung mit Maschinengewehren sehr start gewesen sein. Nach der Meldung des ,, Berliner Tage blattes" fämpften auf Regierungsseite noch keine 90 Mann, während die Zahl der Aufständischen" unter dem General Sandino 400 Mann betragen haben soll. Sandinos Truppen wurden deshalb als aufständisch bezeichnet, weil sie eine amerikanische Goldmine in San Albino besetzt hatten und sich trotz eines amerikanischen Ultimatums weigerten, das Besitztum zu räumen, viel mehr einen Angriff auf die Regierungstruppen unter nahmen. Von diesen Angriffsabfichten wurde ein ame ritanisches Detachement benachrichtigt, das daraufhin fünf Bombenflugzeuge abschickte. Trotz der guten Ausrüstung von Sandinos Truppen mit Maschinengeweh ren wurden die aufständischen Streitkräfte in wenigen Minuten durch Bombenabwürfe völlig vernichtet. Ueber 300 Tote von Sandinos Truppen sind auf dem Felde liegen geblieben, nur ein ganz geringer Teil soll ent tommen sein. Von den Truppen der Gegenseite ist nur ein Mann getötet und einer verwundet worden.
Der Rahmen dieses Kampfes ist für uns, die wir den letzten großen Krieg erlebt haben, natürlich klein, aber sein Verlauf bestätigt doch die Mutmaßungen, die wir uns über den Zukunftstrieg bereits machen Ver gangen waren schon lange die Zeiten, in denen der Feldherr als Vorbild der Tapferkeit seinen Leuten vor an im ersten Gliede kämpfte. Schon im letzten großen Weltkriege wurde die Leitung weit hinter der Front durch genaue Berechnungen und abwägender Vertei lung der Kampfesmittel geführt. Der Zukunftskrieg wird noch anders sein. Immer mehr nimmt der Krieg rohe unpersönlichere Formen an. In ältesten Zeiten war für ein Volt ein verlorener Krieg gleichbedeutend mit dem Untergang. Die Männer wurden niederge
Heeresflügel war in der Tat ernst bedroht. Daß diese Warnung
Die Offensive des deutschen Volksheeres Korps mit der 4. Kav. Division die Dedung der Heeresflanke rechtzeitig kam, war das besondere Verdienst der umsichtigen und
und ihr Scheitern 1914.
2. Fortsetzung.
Als der Befehl der Obersten Heeresleitung vom 2. September eintraf, war die erste Armee im Verhältnis zur zweiten Armee vorwärts gestaffelt und hatte bereits mit den vordersten Teilen die Marne erreicht. General von Klud glaubte, entgegen dem Befehl der Obersten Heeresleitung, sein bisheriges Verhältnis zur zweiten Armee beibehalten zu müssen, weil die Absicht der Obersten Heeresleitung, den Feind in südöstlicher Richtung abzudrängen, nur erreicht werden konnte, wenn die erste Armee ihren Drud auf die Flanke der vor der zweiten Armee in voller Auflösung zurückflutenden Franzosen fortsette. Durch Stehen bleiben und Absetzen hinter dem rechten Flügel der zweiten Armee ging nach seiner Ansicht die Aussicht der Umfassung verloren. Der Armeeführer verhehlte sich aber nicht, daß diese Lage sich leicht ändern könne, falls der Gegner vermöge seines vortreffl:.h ausgebauten Eisenbahnnetzes frische Kräfte nach Paris warf und die Riesenfestung als Ausfallstor für eine große Offensive ausnutzte. Stimmen im Armeestabe, die auf die großen Gefahren dieses Entschlusses hinweisen zu müssen glaubten, beschwichtigte der Generalstabschef, General von Kuhl, durch die Bemerkung, daß das Gespenst von Paris ihn so lang nicht schrecken dürfe, bis es Fleisch und Blut annehme.
Die erste und zweite Armee setzten am 3. und 4. September die Verfolgung in südöstlicher und südlicher Richtung fort und überschritten bereits am 4. September die Marne.
Für den 5. September hatte General von Kluck befohlen: IV., III, IX. A.-K. erreichen die Linie Choisy- Esternay am Gr. Morin. Die Dedung gegen Paris übernehmen: südlich der Marne das 2. A. K., nördlich der Marne das 4. Res. Korps mit unterstellter 4. Kav. Division. Seit dem Einschwenken der ersten Armee gegen Südosten hatte sich immer mehr eine Tren nung in zwei Gruppen herausgebildet. Das Ziel der einen, bestehend aus dem IV., III, IX. Armeekorps, war die Verfol
gegen Paris übernahmen.
Da die Verfolgung bis jetzt zu feinem operativen Erfolg geführt und mit einem Vorstoß starker feindlicher Kräfte aus Paris zu rechnen war, erließ die Oberste Heeresleitung am 4. September, 8 Uhr abends, folgenden Funkspruch: 1. und 2. Armee verbleiben gegenüber Ostfront Paris. Erste Armee zwischen Oise und Marne, zweite Armee zwischen Marne und Seine. Dieser Funkspruch traf erst am 5. September, 7,15 Uhr morgens, bei der ersten Armee ein, als die Korps bereits im Vormarsch gegen den Gr. Morin waren. Hierdurch war das Armee- Obertommando in eine schwierige Lage geraten.
Weil es bei der weiten Entfernung von den Korps nicht möglich war, sie rechtzeitig anzuhalten und von Paris noch keine Gefahr drohte, wurden das IV., III., IX. Rorps im Marsch belassen. Sie erreichten am Abend des 5. September die befohlene Linie, ohne auf Feind zu stoßen. Nur das IV. ReserveKorps wurde angehalten. Es hatte, als der Befehl zum Halten eintraf, sein Tagesziel Barcy- Chambry nördlich Meaug erreicht. Im Laufe des Tages hatte die 4. Kav. Division feind liche Vorposten nordöstlich Paris festgestellt. Sie konnten aber feinen Einblid in das Hintergelände gewinnen.
Um die Lage zu klären, befahl der Führer des 4. ReserveKorps, General der Artillerie von Gronau, den Angriff. Obgleich das 4. Reservekorps mit Unterstützung der 4. KavallerieDivision dem Feind Gelände entrissen, hatte General von Gro
nau die Ueberzeugung gewonnen, daß bei der starken Ueberlegenheit des Gegners mit einem entscheidenden Erfolge nicht zu rechnen sei. Der Angriff hatte seinen 3wed erfüllt, er hatte Klarheit über den Feind gebracht. Jetzt war es die Aufgabe des Korps, den Feind aufzuhalten, bis eigene Verstärkungen eingreifen fonnten. General von Gronau beschloß daher, sein Korps in eine Stellung westlich des Ourcq zurüdzunehmen. Die Loslösung vom Feinde erfolgte bei Eintritt der Dunkelheit ohne Störung durch den Gegner.
So war durch den fühnen Vorstoß des 4. Reserve- Korps die Lage vor Paris mit einem Schlage geklärt. Der rechte deutsche
tatkräftigen Führung durch den General von Gronau und der aufopferungsvollen Hingabe seiner tapferen Reservetruppen. Als die deutschen Armeen in der Verfolgung gegen die Seine am 6. September die Linie Gr. Morin Vitry le Francois Revigny erreicht hatten, begann die entscheidungssuchende, fran zösische Offensive. General Joffre erließ hierzu folgenden Tas gesbefehl, der am 6. September von der 30. Inf.- Brigade bei Frignicourt aufgefunden und sofort an die Oberste Heeresleitung weiter geleitet wurde:
6. September, 9 Uhr vormittags. Tagesbefehl des Oberkommandierenden.
Eine
Im Augenblick der Entwicklung einer Schlacht, von der das Bestehen des Vaterlandes abhängt, muß jeder daran denken, daß es kein Rückwärtsschauen mehr gibt. Alle Kräfte müssen daran gesetzt werden, den Feind anzugreifen und zu werfen. Truppe, die nicht mehr vorzugehen vermag, muß das gewonnene Gelände halten, tofte es, was es wolle, und lieber auf dem Blaze sterben, als zurückgehen. Unter den jetzigen Umständen darf nicht die geringste Schwachheit geduldet werden.
am
gez.: Joffre.
Berkehrsfragen. Da in den nächst Jammlung zur Besprechung der Ver richtete die neue Radfahrerbehörde e ferium, in der einige der wichtigste fahrerverkehr berührt wurden. Die
gegen eine Sperrung der Straßen und erklärte fich bereit, mit allen ih teln für eine Achtung der Verkehrs inzutreten. In einer Sperrung de bentlich vorgeschlagen ist, erblickt techtung der Radfahrer als gleich bat in der Eingabe um Vermeidu regel. Die Lösung des Verkehrspr fahrerbehörde in der Schaffung v und Land. Durch die Radfahrerw ben Kraftfahrzeugverkehr geschaffe fahrer eine Sicherheit geboten. J tie neue Radsportbehörde in enger polizeilichen Behörden zu arbeiten befriedigende Lösung des Verkehr
Radfahrer zu erzielen. Generalstabschefs statt. Hierbei brud, als ob Generaloberst von Mo Lage auf dem rechten Heeresflügel baren Berantwortung und der tag Spannung fich innerlich schon mit zug befreundet habe". Um solchen ben Boden zu entziehen, erteilte er des Feldheeres als Anhalt für die ben flaren und bestimmten Befe unter teinen Umstände
geht
Tags darauf am 8. Septemb Besprechung des Generalobersten v
der auch Oberst von Dommes un wohnten, die gesamte Lage der
Die Meldungen über die geschwä rmee und über den Durchbruch d ten auf den Chef des Generalstabes besonders starten Eindrud gemacht Beurteilung der Lage zu, während
Dommes diefen Nachrichten im Hin bungen der ersten Armee teine Elastausgang beimaßen. Ihre Das Bertrauen, in die überlegene A Len en ben Sieg der ersten Armee Ueberzeugung, daß nur die Schlach loten glaubt, tam ihnen alles dara feiten der Lage am Siegesgedante Berlauf der Aussprache stellte sich tung der Lage auf dem rechten He ten Armee, als dringend heraus. agte hiermit den Oberstleutnant Der Auftrag für den Oberstleuti lifeitgelegt worden, auch hat keiner
Da der Gegner fortwährend frische Kräfte aus Paris gegen des 4, Reservekorps am Ourcq vorführte, zog General von Klud September das 2. und 4., am 7. September auch das 3. und 9. Armeekorps an die Ourcq- Front heran, um durch An griff die Gefahr auf dem linken Heeresflügel abzuwenden. Durch den Abmarsch des 4., 3. und 9. Armeekorps nach dem Ourcq war zwischen der ersten und zweiten Armee eine Lüde von 50 Kilometer entstanden, in der nur 2 Kavallerietorps mit 8 Jäger- Bataillonen verblieben. Die Lage war äußerst fritisch, weil die Gefahr nahe lag, daß der Gegner in diese Lüde ein brach und gegen den Rüden der ersten Armee und die rechte Flante der 2. Armee vorstieß. Die Feldzugsentscheidung hing jetzt davon ab, ob es gelang der schwierigen Lage auf dem rech ten Flügel des deutschen Heeres Herr zu werden.
Als der Kaiser am 7. September abends von seiner Front fahrt nach Luxemburg zurückkehrte, fand der übliche Vortrag des
bar nach der Beratung Aufzeichnung iber den Wortlaut erhebliche Mei tehen. In seinem Bericht über den Ri
26. Juli 1815 äußerte sich Generalobe


