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ie Arbeit! Noch einmal jo flint soll es jet iumte Zeit eingeholt wird. Vielleicht merit man braucht nichts mehr davon zu sagen, dem turzen Weg zum Pfarrhaus. Doch Frau Pastor ist in der Küche. Sie sagt Is, und doch wäre ein Ladel jezt beinahe n. Mit einem bedrückten Herzen tut Gret

e macht auch noch Besorgungen im Dorf, bei t überrascht wird. Sie ist naß geworden, ts macht- heute aber fühlt sie sich schlecht, id als Frau Pastor fie voll Teilnahme na eint sie, es fäme wohl von dem Gewitter ohne Regenschirm geraten sei. Aber bie

C. Sie sagt: Mein Gretlein, stimmt das

Der Regenguß, oder haben die Kopfschmerzen

e Ursache?" Und indem sie ihr dabei voll

schaut, bricht das Mädchen in Tränen aus. mmelt sie die Worte: ,, Nein, nein, es ift ist ja von heute Mittag, weil ich fortging un ist es heraus! Ein tiefer Seufzer folgt,

t sie die Pfarrfrau an, die sagt: Mist

st du dir das Leben nicht wieder. Ein an

nell, damit du mit fröhlichem Herzen den en tannst." Jetzt fühlt Gretchen eigentlich tlich doch der Nachmittag gewesen ist, jetzt, rem Herzen gewichen ist. Sie hatte sich

zu schleppen vermögen, und nun ist's plöy igel gewachsen, so leicht beschwingt eilt fie Kleinigkeit hat dem Gretlein den ganzen

Frau St.

nferer Bewegung.

ne zum Reichsschulgesetentwurf. er ,, Evangelischen Warte" genannte Aus en Volksgemeinschaft tagte am 15. Auguft Hof" zu Frankfurt a. M. Die Verhand eleitet durch zwei tiefgründige Referate, den Standpunkt der Bekenntnisschule, das lichen Simultanschule vertrat. Die nach entsprach der Höhe der beiden sachverstän dem Ernst und der Wichtigkeit des Gegen gte man sich auf eine das Ergebnis der fassende Entschließung, welche zugleich die

V. zum Reichsschulgesetzentwurf darstellt n der nächsten Nummer der ,, Evangelischen bringen und gleichzeitig eine ausführliche Igen lassen.

, Schulen etc.

1.- Fernipr. 1362

gegründet 1783

f, Konfirmations, Trau,

z alle Behörden, Vereine, zu empfehlen.

G

M OLZ

KFURTAM

KFABRIKATE WEINE GEGR.1849

Evangelisch

Gießener Zeitung

Erscheint: Samstags.

( Neueste Nachrichten)

Bezugspreis 40 Big. monatlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rüd­Jendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

40. Jahrgang

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Das deutsche Handwerk.

Zur Lüneburger Rede des Reichswirtschaftsministers. Der Reichswirtschaftsminister, Herr Dr. Cur tius, hat auf dem nordwestdeutschen Handwerkstage in Lüneburg sich ausführlich mit dem deutschen Hand­werk in der Gegenwart befaßt. Die Rede kündigte ver­schiedene Maßnahmen an, die von der Reichsregierung zur Unterstützung des Handwerks geplant sind und in nächster Zeit schon durchgeführt werden sollen.

Bemerkenswert war an den Ausführungen des Reichswirtschaftsministers vor allem das Bekenntnis von der Notwendigkeit des Handwerks. Schon seit Jah­ren gibt es in der deutschen nationalökonomischen Wis­senschaft eine Richtung, die die Existenzberechtigung des Handwerks verneint und der Ansicht ist, das Hand­wert müsse der fortscheitenden Technit und Normalisie: rung erliegen. Während der Inflationszeit hatte es auch oft den Anschein, als ob die kleinen Handwerks­meister nicht mehr mit der Entwidlung Schritt halten tönnten und als ob die Scheidestunde des Handwerks aus der deutschen Wirtschaft gekommen sei. Wer aber tiefer in die Zusammenhänge blidte, mußte ich sagen, daß ein so starter und in gewisser Beziehung unertz­barer Stand bei der Rückkehr normaler Zeiten unmög lich von der Bildfläche verschwinden und von der Mecha­nit der Industrie nicht aufgesogen werden könnte. Der bekannte Leipziger Volkswirtschaftler, Professor Bücher, hat es denn auch immer mit Ueberzeugung ausgespro= chen ,,, daß das Handwerk als Betriebsform nie völlig untergehen fann". Es besteht heute kein Zweifel dar­über, daß das Handwert auch in seiner durch Jahrhun­derte überlieferten Betriebsform in einer Zeit ausge­prägtester Mechanisierung Daseinsberechtigung und Zu­funft hat. Wo die Leistung durch ein individuelles Be­dürfnis bedingt ist, hören, wie Dr. Curtius in Lüneburg sehr richtig sagte, die Grenzen der fabrikmäßigen Güter­erzeugung auf. Hier muß das Handwert eingreifen, und es wird in dieser Beziehung auch nie zu entbehren sein. Außerdem wird man für Reparaturen immer handwerksmäßig geschulte Kräfte brauchen. Ebenso für gewisse Arbeiten, die nun einmal nicht fabrikmäßig geschaffen werden fönnen. Es ist sehr erfreulich, daß sich die Erkenntnis von der Notwendigkeit der Eristenz des Handwerks wieder mehr und mehr durchsetzt und daß, je mehr die Mechanisierung und Typisierung in der Industrie fortschreitet, das Bedürfnis nach dem Handwerker wieder größer wird.

unterftligt unf. exam Buchhandlung dur Bestellung v. Büde u. Zeitschriften. Be Bestellungen von 2 Mk. an werden pe frei ausgeführt. Wartburgbuchhol

Mainz,

Sopothefe

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Sonnabend, den 27. August 1927

( Gießener Tageblatt)

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Nummer 35

nicht auf? Die Angst vor den im Herbst stattfindenden Wah. Die Vereinheitlichung des Steuerrechts.

len darf nicht so groß sein, daß deswegen die Allgemeinheit iciden muß. Als ein seiner Verantwortung auch den Haus­besitzern gegenüber bewußter Minister müßte Herr Raab die Einflüsterungen seiner Partei und der Mieteragenten von sich weisen und nach seinem Gewissen handeln. Dieses kann nur die Loderung der Zwangswirtschaft fordern. Aber das wäre einem sozialdemokratischen Minister zuviel zugemutet. Deren starte Seite ist ihre Schwäche.

Aber das Handwerk hat heute mit besonders schwe ren Sorgen zu kämpfen. Zum Teil leidet es noch unter den Nachwehen der Inflation, zum Teil aber bedrüden es Sorgen, die in der Gestaltung unseres Wirtschafts: lebens begründet sind. Vor allem ist es die Kredit: frage, die es gar manchem Handwerksmeister nicht ge­stattet, das zu leisten, was er eigentlich leisten könnte. Hat schon die mittlere und fleine Industrie damit zu kämpfen, die nötigen Betriebskredite aufzubringen. so erst recht das Handwerk. Der Reichswirtschaftsminister hat nun versprochen, mit den Ländern in Fühlung zu treten, um zu bewirken, daß die Sparkassen in vermehr­tem Umfange zu der Anlage ihrer Spargelder in kleine­ren Hypothekenkrediten übernehmen. Hoffentlich wird es auf diese Weise möglich, auch dem Handwerk das tige Geld zufließen zu lassen, damit mancher Meister seinen Betrieb verbessern kann. Es ist nur bedauerlich, daß die Reichsregierung gerade für das Handwerk feinerlei Kredite mehr zur Verfügung stellen will, ob­wohl es bisher immer Stieftind in dieser Beziehung ge­wesen ist. Des weiteren ist gerade das Handwerk durch die außerordentlich hohen Steuerlasten stark bedrückt. Hoffentlich schafft das neue Reichsrahmengesetz für die Realsteuern die dringend notwendige Erleichterung, in dem die Grund- und Gewerbesteuern gesenkt werden.

3n außerit günftig fred Bedingungen z. ver ben. Auf Wunsch en fofort. Gewährung 3wischen Kredite F. W. Weber, Frankfurt am We Nedarstraße 9. Tel banja 1778

ahnhöfen auf

Der Verfassungszwischenfall.

Die Gießener Ortsgruppe der Deutschen Volkspartei hat bei dem Provinzialdirektor für Oberhessen und dem Gießener Ober­

bürgermeister den beiden für die Veranstaltung der Verfassungs feier verantwortlich zeichnenden Beamten, schriftlichen Einspruch erhoben gegen die Rede, die der Oberstudienrat Professor Hüter als offizieller Redner bei der Verfassungsfeier gehalten hat. Die De ijche Bolkspartei bringt in ihr m schreiben zum Ausdruck, daß sie in den Ausführungen des Redners den Versuch erblide, eine überparteiliche Volksfeier auf das Niveau einer Parteiver­sammlung herabzudrüden. Der Protest ist auch dem hessischen Staatspräsidenten und dem hessischen Innenminister zugeleitet

Wir begrüßen die Worte des Reichswirtschafts­ministers und halten das schwer um sein Dasein ringende Handwerk für ein wichtiges Glied unseres Wirtschafts­lebens. Deshalb haben wir es auch mit Genugtuung begrüßt, daß der Reichswirtschaftsminister Dr. Curtius persönlich an dem Lüneburger Handwerkstag teilnahm. Hoffentlich bleiben seine Ausführungen nicht nur schöne Worte, sondern werden bald in die Tat umgesetzt.

Die Zwangswirtschaft in Hessen.

worden.

*

Wie von zuständiger Stelle mitgeteilt wird, ist das Protest­schreiben des hessischen Staatspräsidenten Ulrich über den Zwi schenfall bei der Verfassungsfeier dem Reichswehrministerium zugegangen.

Die Regierung ist in Ferien, der Landtag ist in Ferien, nur die Zwangswirtschaft ist noch da. Hoffentlich nuhi Herr Mi­nister Ra a b seinen Urlaub so aus, daß er sich über seinen Heimatsort Pfungstadt hinaus umsieht und die Wirkung der Aufhebungsmaßnahmen in den anderen Ländern studiert, damit er nicht wieder den Tatsachen widersprechende Bekundungen macht, wenn es gilt, in Hessen die Zwangswirtschaft zu lodern. Eine große Anzahl von Landgemeinden haben gar keine Woh nungsnot mehr. Warum hebt man dort die Zwangswirtschaft

Wochenrückblick.

-

Um die Vereinheitlichung des Steuerrechts für das ganze Reichsgebiet restlos durchzuführen, hat die Reichsregierung, wie bereits mitgeteilt, vier Gesetzentwürfe vorgelegt. Während für eine Reihe Steuerarten bereits durch die Erzbergersche Steuer­reform eine Vereintheitlichung durchgeführt war, bestanden für die Grund- und Gewerbesteuern, sowie für die Hauszinssteuer ( Sondersteuer vom bebauten Grundbesitz) in jedem der 18 Län­der andere Bestimmungen, insbesondere Veranlagungsgrund­jätze. Die Regierungsvorlagen suchen diesem Mangel abzuhel fen, indem für das ganze Reichsgebiet einheitliche Besteuerungs­grundsäge vorgeschrieben werden. Auch für die Steuerhöhe wer den Sätze vorgeschrieben, deren Ueberschreitung von der Gench­migung des Reichsfinanzministers abhängig ist.

Die neuen Entwürfe sind bei einer Anzahl Länderregierun gen auf Widerstand gestoßen, da den Ländern die Steuer­kontrolle durch Reichsorgane unbequem ist. Man sieht sich in der seither geübten Praxis, Handel, Gewerbe und Haunsbesitz zur Ausbalanzierung des Etats und zur Deckung etwa sich ergebe­der Defizits nach fiskalischen und kommunalen Bedürfnissen un gehemmt steuerlich zu belasten, bedroht und sucht das kaudinische Joch der Reichskontrolle fern zu halten.

Vom Standpunkt des Hausbesitzes aus ist die beabsichtigte Regelung von Reichswegen nur zu begrüßen, ganz besonders dürfte das für uns in Hessen gelten, da der hessische Hausbesitz durch die hohen Steuern geradezu ruiniert wird.

Die Absicht, die Rahmengesetze noch vor den Sommerferien zu verabschieden, mußten wegen der sich geltend machenden Wi­derstände aufgegeben werden. Die Ferienzeit wird dazu benut werden, den Ausgleich mit den opponierenden Ländern herbei­zuführen.

gefeg.

Aus dem Inhalt der vier Vorlagen sind wir in der Lage, folgendes mitzuteilen:

1. Das Grundsteuer- Rahmengesetz. Grundsteuerpflichtig sind das landwirtschaftliche, forstwirt­schaftliche und gärtnerische Vermögen, das Grundvermögen u. das Betriebsgrundvermögen. Die Bewertung gründet sich auf das Reichsbewertungsgesetz. Von der Grundsteuer befreit sind:

Steuergegenstände im Eigentum von inländischen Körper­schaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts, soweit sie ihrer Hauptbestimmung nach zum öffentlichen Dienst oder Gebrauch oder ausschließlich zu gemeinnützigen, mildtätigen oder religiösen Zweden unmittelbar benutzt werden, ferner Steuergegenstände im Eigentum sonstiger inländischer Körperschaften, Personen­vereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, Stiftung oder sonstigen Verfassung ausschließlich gemeinnützigen, mildtätigen oder religiösen Zweden dienen, wenn der Steuer­gegenstand für diese Zwecke unmittelbar benutzt wird, ferner die dem öffentlichen Verkehr dienenden Wege usw., Steuergegen­stände im Eigentum der Reichsbahngesellschaft, Dienstwohnungen und Dienstländereien der Funktionäre öffentlicher Religionsge sellschaften und schließlich exterritoriale Grundstüde.

Wie seither, tönnen die Schulden nicht in Abzug gebracht werden. Die Grundlage der Besteuerung bildet der jeweils festgestellte Einheitswert. Die Ermittelung des Einheitswertes geschieht nach Maßgabe des Reichsbewertungsgesetzes bei land­wirtschaftlichen Betrieben und bebauten Grundstücken nach dem Ertragswert, bei unbebauten Grundstüden( Bauplätze) nach dem gemeinen Wert.

In China ist die Lage noch verworrener geworden denn je zuvor. Der Weggang Tschangkaischeks sollte die Einigung der südchinesischen Heere, benannt nach den Es handelt sich um folgende vier Gesetzentwürfe: Das Grund­Oberkommandositzen Nanking und Hankau, herbeifühsteuer- Rahmengesetz, das Gewerbesteuerrahmengefeß, die Gebäude­ren, hat aber bis jetzt nicht den gewünschten Erfolg ge­entschuldungssteuer( Hauszinssteuer) und das Steueranpassungs­habt. Die Folge davon ist, daß die nordchinesischen gegenüberstehenden Armeen die Kampfhandlungen energisch aufgenommen haben, um ihren Vorteil aus dieser Lage zu ziehen. Die Südarmee droht zunächst Ranting zu verlieren. Trotz aller Protestkundgebun= gen, trotz der Warnungen, die aus allen Staaten tamen, hat man die seit 7 Jahren zum Tode verurteil: ten italienischen Sozialisten Sacco und Vanzetti hin­gerichtet. Die Welt hat das immer wieder von Zeit zu Zeit auftretende Ereignis erlebt, daß Volksmitleid zugunsten Verurteilter eingreifen wollte. Nebenbei ein Zeichen, wie kritisch man der Justiz gegenübersteht. Die eigenstaatlichen Rechtsverhältnisse Amerikas ließen feine zu großen Aktionen zu. In startem Gegensatz dazu steht die Begnadigung des Fremdenlegionärs Klembs, eines Deutschen, der in Marotto den Franzosen desertierte, gewissermaßen der Generalstabschef Ab del Krims wurde, schließlich aber doch von den Franzosen gefangen genommen wurde. Die über ihn verhängte Todesstrafe wurde von der französischen Regierung in sieben Jahre Zwangsarbeit umgewandelt. Die deutsche Regierung hatte verschiedentlich interveniert. In Genf wurde der Kongreß der Minderheiten eröffnet, der sich große Aufgaben gestellt hat, aber bis jetzt nicht recht vorangekommen ist. Die eben erst begonnenen Ver­handlungen lassen noch keine Wägung des Erfolges zu. Der Streit um die von Poincaré angeschnittene Orchies- Affaire, die Erklärungen der belgischen und der deutschen Regierungen dazu, haben das Endergebnis der Bildung eines deutsch- belgischen Ausschusses gezeitigt, der Kriegsfragen wie Franttireurkrieg, Neutralität usw. untersuchen soll. Der belgische Außenminister Vandervelde wurde dieserhalb start angegriffen, da Deutschland dadurch erreicht hat, daß man gewissen, von ihm behaupteten Feststellungen nachgehen muß, welche vielleicht den Anfang zu einer Revision des Versailler Vertrages bilden. Einen Schritt vorwärts bedeuten sie sicher. Mit Frankreich tam es endlich zum Abschluß eines Handelsvertrages, während die Frage der Be­jagungsverminderung in die Länge gezogen wird. Der Reichsverband der Rheinländer hielt in Magde­burg eine Tagung ab, die einen erhebenden Verlauf nahm und bei der ein flammender Protest gegen die Rheinlandbesetzung erfolgte. Hat doch u. a. in den letz­ten Tagen die deutsche Regierung darauf hingewiesen, daß Deutschland durch Frankreich gezwungen wurde, von 1920 bis 1925 in 17 rheinischen Städten öffentliche Häuser für die Farbigen zu errichten. Wann wird das alles ein Ende haben? Nachdem im Weltkrieg der Kreuzer Karlsruhe" durch eine Kesselerplosion zu Grunde ging, der zweite Karlsruhe" an Englang ab­geliefert und in Scapa Flow versenkt wurde durch seine deutsche Besatzung, ist ein neuer Kreuzer ,, Karlsruhe" unter besonderen Feierlichkeiten von Stapel gelaufen. In Nürnberg versammelte der nationalsozialistische Parteitag ca. 10 000 Anhänger. Hitler nahm die Va­rade ab. Am 18. September soll zur Erinnerung an den ersten großen Sieg in den Masuren das gewaltige Tannenbergdentmal eingeweiht werden, wozu der Reichspräsident sein Erscheinen zugesagt hat.

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Der Steuersatz soll nach folgendem Modus berechnet wer den: Ausgegangen wird von einem für das ganze Reichsgebiet einheitlich vorgeschriebenen Steuersatz, einem Tausendsatze des Einheitswertes, als die Normalbelastung der Grundsteuer. Der sich hieraus ergebende Steuerbetrag gilt als Hauptsteuerbetrag". Die Höhe der Hundertstel des Hauptsteuerbetrages bestim men die Länder. Das gleiche gilt hinsichtlich der kommunalen Besteuerung für die Gemeinden.

Der hundertste Teil des Hauptsteuerbetrages gilt als ,, Steuereinheit", das von dem Land, bezw. der Gemeinde be­stimmte Vielfache der Steuereinheit gilt als Umlagesteuersah". Dieser Umlagesteuersatz, der nur ein volles Vielfaches der Steuereinheit betragen darf, ist für jedes Kalenderjahr beson­ders zu bestimmen. Für alle Steuergegenstände im Land ist der- gleiche Umlagesteuersatz festzusetzen, dasselbe gilt für die Ge­meinden. Unterschiede nach Art, Wert und Größe sind un­zulässig.

Der Entwurf geht von einem Gesamtmaß der Umlagesteuer­jätze für Land u. Gemeinde in Höhe von zusammen 100 Steuer­einheiten aus. Ein höheres Steuermaß ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Die Länder sind inbezug auf die Höhe ihres Steuersatzes nicht beschränkt. Wird jedoch durch die Landes- und Gemeinde- Besteuerung das Maß von 100 Steuereinheiten überschritten, so hat zuvor die Gemeindebehörde die amtlichen Vertretungen der Landwirtschaft, des Gewerbes, des Handels und des Handwerts gutachtlich zu hören.( Vom Hausbesig ist im Entwurf nicht die Rede, derselbe entbehrt heute noch der amtlichen Vertretung durch Kammern. D. B.) Ein diesbezüglicher Gemeindebeschluß unterliegt einem beson­