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Sonnabend, den 15. Jamuar 1927.

Verkehrsbestimmungen enthalten find. Der Vorzugspreis von Die 4,50 M gilt bis zum 15. Februar, von da an 6,-M. Hauptversammlung des Heff. Verkehrs- Verbands findet am 20. Januar, vormittags 10 Uhr, im Kafino Gutenberg in Mainz statt, wobei nach der Berichterstattung hoch interessante Vor­träge von Herrn Regierungstat Dr. Krebs, Ministerium des Innern, über: ,, Wege fünftiger Verkehrsentwidlung" und von Herrn Reichsbahnoberrat Schmidt, Reichsbahndirettion Mainz, über: Die wirtschaftliche Bedeutung des Personenver­tehrs im Reichsbahndirektionsbezirk Mainz", sowie ein Bericht Des 2. Vorsitzenden, Herrn Regierungsrat Dr. Roesener, über: Den Stand der wichtigen Verkehrsverbesserungspläne in Heffen" gehalten werden.

* Rohlings! In der Nacht zum 10. Januar 1927 wurde burch bis jetzt noch unbekannte Täter die Erferscheibe der Dro­gerie Haus Hindenburg im Seltersweg eingeschlagen, bezw. eingetreten. Personen, welche über diesen Borgang Wahr­nehmungen gemacht haben, werden hiermit ersucht, die Krimi­nalpolizei Nachricht zukommen zu lassen. Am 5. Januar 1927, abends gegen 6 Uhr, wurden auf der Landstraße Gießen- Krof­dorf Bassanten von Rabfahrern in der gröbsten Weise belästigt. Die Täter wurden ermittelt und zur Anzeige gebracht.

Zur Unterschlagung beim Konjum- Berein. Der Kauf­mannslehrling Heinrich Schuch hardt, welcher zum Nachteil des Gießener Konfum- Bereins 3050 R- Mt. unterschlagen hat und am 4. 1. 27 von hier flüchtig ging, wurde in Wesel festge­nommen. Geld hatte er nicht mehr im Befih. Eine weitere Berjon, welche zweifellos den jungen Menschen verführt und ihm offenbar das Geld abgenommen hat, wurde einige Stunden später ebenfalls in Wesel a. Rh. festgenommen und ein Teil­betrag des Geldes sichergestellt.

* Saison- und Inventurausverkäufe. Nach der Bekannt­machung des Hessischen Kreisamts Gießen vom 8. Juni 1925 ( Amtso. Blatt 50 p. 23. 6. 1925) dürfen Saison- und Inven­turausverfäufe nur in der Zeit vom 2. Januar bis 31. Januar und vom 1. Juli bis 31. Juli jeden Jahres, jedoch nur für die Dauer von je 14 Tagen, abgehalten werden. Ausverkäufe, die außerhalb dieser Zeit stattfinden sollen, find unter genauer An­gabe des Grundes unter Einreichung eines Verzeichnisses der auszuverlaufenden Waren sieben Tage vor der Ankündigung bei der Handelskammer Gießen anzuzeigen. Im Zuwiderhand­lungsfalle müssen Strafanzeigen erhoben werden.

* 60jähriges Jubiläum der Unteroffizierschule Biebrich­Weglar. Die Vereinigung der Angehörigen ehem. Unteroffi­zierschulen und Unteroffiziervorschulen Ortsgruppe Wetzlar hat beschlossen, am 4., 5. und 6. Juni 1927( Pfingsten) das 60jährige Jubiläum der Unteroffizierschule Biebrich- Wetzlar, verbunden mit Bundestag, festlich zu begehen. Alle ehem. Angehörigen der Unteroffizierschulen und Vorschulen des Deutschen Reichs, besonders aber die ehem. Angehörigen der Unteroffizierschule Biebrich Wetzlar, Offiziere, Unteroffiziere, Füfiliere, Beamte und Lehrer werden hierdurch zu der Feier herzlich eingeladen. Anmeldungen sind baldigst, spätestens aber bis zum 1. März 1927 an den Vorsitzenden der Ortsgruppe Wetzlar, Kamerad Keller­Wezlar, Bahnhofstraße 23, zu richten, der auch gerne weitere Auskunft über die Feier erteilt.

Aus Nah und Fern.

Gießen. Auf der Landstraße zwischen Gießen und Hausen ist das Personenauto des Maschinengroßhändlers Wilhelm Gott­hardt aus Dettenhausen( Kr. Limburg) bis auf die Eisenteile verbrannt. Das Unglüd erfolgte durch Heißlaufen des Mo­tors, so daß der direkt über dem Motor liegende Benzintank explodierte. Der Chauffeur und ein Mitfahrer konnten sich nur mit großer Mühe aus dem brennenden Wagen in Sicherheit bringen.

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Klein- Linden. Nachdem die Maul- und Klauenfeuche in Klein- Linden nicht weiter um sich gegriffen hat, werden die beiden verseucht gewesenen Gehöfte zum Sperrbezirk erklärt. Der übrige Teil der Gemeinde Klein- Linden wird zum Be­obachtungsgebiet erklärt. Die Gemartung Allendorf a. d. Lahn wird aus dem Beobachtungsgebiet ausgeschieden.

Großen- Linden. Nachdem die Maul- und Klauenfeuche nicht weiter um sich gegriffen hat, wird das Gehöft des Land­wirts Schmidt zu Großen- Linden, Alte Heerstraße, zum Spert­bezirk und der übrige Teil der Gemeinde Großen- Linden zum Beobachtungsgebiet erklärt. Die Gemartung Leihgestern wird aus dem Beobachtungsgebiet ausgeschieden.

Staufenberg. Hier ist die Maul- und Klauenfeuche er­loschen. Die Gemartung Staufenberg wird aus dem Spert­gebiet ausgeschieden und mit Rüdficht auf das Herrschen der Maul- und Klauenjeuche in Lollar zum Beobachtungsgebiet erklärt. Die Gemarfung Mainzlar wird aus dem Beobachtungs­gebiet ausgeschieden.

Schwere Auto- Unglüdsfälle.

Höchst a. M. Bei Otriftel ist das Auto der Linie Otriftel- Hofheim im Taunus einem Brande zum Opfer gefallen. Der Chauffeur führte Reparaturarbeiten aus. Dabei geriet das Benzin in Brand. Der Wagen wurde vollständig vernichtet. Der Chauffeur wurde mit schweren Brandwunden im Höchster Krankenhaus eingeliefert. Die Hef fische Kraft- Verkehrsgesellschaft hat sofort ein neues Auto in den Dienst gestellt, damit der Verkehr nicht unterbrochen werde.

Limburg. Auf der oberen Diezer Straße wollte ein Opel­Dreisitzer, in dem sich neben dem Chauffeur ein Bater mit jeinen beiden Kindern im Alter von 3% und 1% Jahren be jand, ein Fuhrwert überholen und geriet dabei ins Schleudern, jo daß es in höchster Fahrt gegen einen Baum geschleudert wurde. Der Wagen wurde vollständig zertrümmert. Der Chauffeur erlitt einen Schädelbruch und schwere Brustver

Nr. 3.

und 24, Poſtſchedfonto Frankfurt a. M. Nr. 25035" aufzugeben. Wenn die Mittel zusammenkommen, soll das Denkmal im Som­mer 1927 enthüllt werden. Nähere Auskunft erteilt auf An­frage der Vorsitzende des Denkmalausschusses Oberst a. D. Frhr. von Westerweller, Darmstadt, Riedeselstraße 14.

Bücherbesprechung. Das Heimatbuch.

Die Herren Glenz und Lutz haben es unternommen, für die heffischen Gemeinden ein Heimatbuch" zu entwerfen, das in drei Teilen erscheinen soll und im ersten Teil nunmehr vorliegt. Der erste Teil handelt von Heimt und Geschichte. Das Buch bezwedt, alles Bemerkenswerte auf diesen Gebieten für jede Gemeinde festzuhalten. Die Eintragungen in das Werk sollen durch die Lehrer erfolgen. Es stellt eine Art Ortschronik dar; worauf sich die einzelnen Eintragungen beziehen, ergibt das nachstehend abgedruckte Inhaltsverzeichnis: Vorspruch, Vorwort, Geleitwort, Geleitspruch, Berzeichnis der Bearbeiter: A) Unser Heimat in der Vorgeschichte, B) Unser Heimatort in der Welt geschichte, C) Unser Heimatort und seine Geschichte: 1. Unsere Ortsgeschichte, 2. Unsere Bürgermeister( Gedenkblatt), 3. Fort­laufende Eintragungen aus dem Gemeindeleben, D) Unsere Heimatkirche und ihre Geschichte: 1. Unsere Kirche, 2. Unser Friedhof, 3. Unsere Pfarrer( Gedenkblatt), 4. Fortlaufende Ein­tragungen aus dem kirchlichen Leben, E) Unfere Heimatschule und ihre Geschichte: 1. Unsere Schulen, 2. Unsere Lehrer( Ge denkblatt), 3. Fortlaufende Eintragungen aus dem Schulleben, 4. Festtage unserer Schule: a) Unsere Weihnachtsfeiern, b) Unsere Entlassungsfeiern, c) Unsere Jugendtage, d) Unsere Schulausflüge, e) Sonstige Festtage der Schule, Nachspruch und Literaturverzeichnis.

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China, das Riefenreich, erle Kämpfe der verschiedensten G Eines Sinnes scheinen aber dies besonders die Engländer zu sein. in den großen Küstenstädten Spinnereien, eingerichtet und be in schamloser Weise aus. Täglich den und mehr, Schlafen im Arb hängigkeit vom Unternehmer, ga die Kennzeichen des englischen, d tapitals. Soll man sich da wun daß die Chinesen einmütig erbos bringlinge, daß sie die Missionare das auf der einen Seite die Gr tums verbreitet, auf der ander Braris mit Füßen tritt? Englan prefären Lage. Nicht weniger al in die chinesischen Gewässer von ih tere Geschwader befinden sich auf zu ernsten friegerischen Konfli selbstverständlich die Lage sämtlic gefahrdrohend, da die weiße R Bolt dann leicht als eins betrad nach der Nationalität zu fragen amerika wird die Lage immer will ganz Nicaragua besetzen, Me Der Präsident Diaz, der die Ar sie nun anscheinend gern wieder ihn zur Ohnmacht verdammen, Gegenpartei unter General Sac schläge. Amerika möge vorsichti Einigung sich der Zorn Nicarag dringling wenden würde. Dabe nen Lande wegen des Vorgehe fämpfende Lager bekommen. Frankreich brachten eine kleine

letzungen, das 3% jährige Kind ebenfalls einen schweren Schäder Steuerkarten und Steuermarkenblätter

delbruch, den es toum überstehen wird. Der Vater und das jüngere Kind famen mit leichteren Verlegungen davon.

Das Hessische Dragoner- Denkmal.

An alle ehemaligen Dragoner, ob rot, ob weiß, ergeht der Ruf, den gefallenen Kameraden und den lieben alten Regi­mentern ein würdiges Denkmal zu setzen. Von Seiten der Stadt Darmstadt ist uns entgegenkommenderweise ein schöner Platz in der Anlage an der Waldstraße, zwischen Landgraf- Philipp- und Hindenburgstraße, für unser Denkmal zur Verfügung gestellt worden. Aus unierfräntischem Muschelfalt hergestellt, wird das Ganze durch die schönen Verhältnisse und durch die Größen­Abmessungen einen imposanten Anblid gewähren und so in würdiger Weise unsere Gefallenen ehren. Das Denkmal ist entworfen von Dr. Jng. Blaß, Leutnant d. R. a. D. des Leib­Dragoner- Regiments 24. Es besteht aus einem Mittelstüd, ge­wissermaßen einen Altar darstellend, das auf seiner Vorder­seite die Hauptinschrift trägt:

Den Gefallenen des Großh.-Seff. Garde- Dragoner­Regiments Nr. 23 und des Großh. Hess. Leib- Dragoner­Regiments Nr. 24 1914-1918",

flankiert von zwei Säulen, geschmüdt mit je einer Reiterfigur, den beiden Regimentern gewidmet. Der Sodel des Denkmals ist 10 Meter lang, die Säulen ohne die Reiterfiguren ca. 5,80 Meter hoch. Auf der Rückseite werden die von den Regimentern aufgestellten Formationen sowie die Gefechte, an denen die Re­gimenter teilgenommen haben, aufgeführt. Alle Kameraden, die den beiden Regimentern und den von diesen aufgestellten Formationen angehört haben, werden gebeten, ihre Anschrift dem Vorsitzenden des unterzeichneten Denkmalausschusses mit­zuteilen oder Geldspenden für das Denkmal auf Postscheckonto: ,, Denkmalfonds der ehemaligen Dragoner- Regimenter Nr. 23

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für 1926.

Die Arbeitnehmer, für die im Kalenderjahr 1926 Steuer­marken verwendet worden sind, werden hiermit aufgefordert, innerhalb des Monats Januar 1927 ihre Steuerfarten mit den im Kalenderjahr 1926 mit Steuermarken verklebten Marken­blättern an das zuständige Finanzamt einzuliefern. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer am 31. Dezember 1926 einen Wohnsitz oder in Ermangelung eines inländischen Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

Zur Vermeidung von Zeitverlust tann aber auch die Ein­lieferung betriebsweise durch die Arbeitgeber erfolgen.

Die Arbeitgeber auch soweit sie den Steuerabzug vom Arbeitslohn im Ueberweisungsverfahren durchführen find verpflichtet, die Aufforderung zur Einliefung der Steuerkarten und Markenblätter für 1926 in den Arbeits- und Geschäfts­räumen durch Anschlag öffentlich bekanntzugeben.

Es ist unerläßlich, daß jedes einzelne Steuerblatt in allen seinen Teilen ordnungsmäßig ausgefüllt ist, insbesondere muß sein Kopfvordrud mit der Kopfinschrift der Steuerkarte genau übereinstimmen. Die Eintragungen in den Spalten Gesamt verdienst und Einbehaltener Steuerbetrag" sind aufzuaddieren. Bei Einlieferung der Steuerkarte und der Martenblätter für 1926 ist zugleich die Nummer der Steuerfarte für 1927 und die Behörde, die diese Steuerkarte ausgestellt hat, sowie die Wohnung des Arbeitnehmers am 31. Dezember 1926 anzugeben.

Die Versäumnis der Einlieferungspflicht ist mit den im § 377 AD. vorgesehenen Strafen bedroht; außerdem fann die Einlieferung durch die im§ 202 AD. vorgesehene Strafe et zwungen werden.

Gießen, den 7. Januar 1927.

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paute schlägt. Schon die Kreis Beziehung viel tun!- In neuem zwei französische Sold zurückkehrende Familie und s helm ein junges Mädchen ni vorher einen jungen Mann

Dunkelheit erleichterte ihre es, die beiden Täter festzuneh Forderung: Weg mit der Be

Mare legt die Reg

Sindenburg

Sieben Wochen dauert nun be Berlin, und noch ist der erlösend mist gefunden. Aber einen Schri nerstag doch gekommen. Der e Matz hat dem Reichspräsidenten bildung zurüdgegeben. Zweifellos auf die Forijegung seiner vergebl worden durch den Beschluß der De am Mittwoch Abend gefaßt hat:

Die Reichstagsfraktion der die Berichte der Abgeordneten über den bisherigen Gang der Die Fraktion sprach dem Abgeord für seine Führung der Verhand einmütig mit der Art dieser handlungen einverstanden. Die folge des Abbruchs dieser Verha frattion die Frage nicht endgült Boraussetzungen für ein Zusan nationalen Frattion auf innen­gegeben sind. Die Frattion bet der Weiterführung der Verhandl Grundlage ihrer bisherigen Bes

3u einer Fühlungnahme mit d