Sonnabend, den 15. Januar 1927.
A. Einfamilienhäuser.
1. Einfamilienhäuser sind grundsäglich mit 65 v. H. des Wehrbeitragswertes zu bewerten.
2. Abweichend hiervon find kleinere, einfach ausgestattete Einfamilienhäuser der minderbemittelten Bevölkerung mit einem Wehrbeitragswert von nicht mehr als 20 000 RM anstatt mit 65 v. 5. mit 55 bis 45 v. 5. des Wehrbeitragswertes zu bemerten.
Auf Antrag fann in gleicher Weise verfahren werden, wenn die Bewertung mit 65 v. 5. des Wehrbeitragswertes im Hinblid auf das Alter, die Bauart und die Nugungsweise des Hauses eine außergewöhnliche Härte für den Pflichtigen bedeuten würde.
B. Mietwohngrundstüde.
1. Mietwohngrundstüde sind grundsäglich mit 45 v. H. des Wehrbeitragswertes zu bewerten.
2. Bei Mietwohngrundstüden, die im wesentlichen aus einfach ausgestatteten, fleineren Wohnungen bestehen und an Mieter aus Kreisen der minderbemittelten Bevölkerung vermietet zu werden pflegen( z. B. Altstadtgórfer, Mietstajernen und Grundstüde in Arbeiterwohnvierteln) tann in den Städten Darmstadt, Mainz, Offenbach, Worms, Gießen bis auf 25 v. 5. und in den übrigen Stten des Landesfinanzamtsbezirks bis auf 30 d. 5. des Wehrbeitragswertes heruntergegangen
werden.
C. Geschäftsgrundstüde.
1. Geschäftsgrundstüde find grundsätzlich mit 70 v. 5. des Wehrbeitragswertes zu bewerten.
2. Abweichend hiervon sind die Geschäftsgrundstüde des Hotelund Beherbergungsgewerbes in Bad Nauheim mit 45 d. 5. des Wehrbeitragswertes zu bewerten.
3. Bei Fabritgrundstüden, die nachweislich infolge von Erschüt terungen, der Einwirtung von giftigen Gajen, säurehaltigen Stoffen und anderen außergewöhnlichen Umständen einer besonders starten Abnugung unterliegen, ist die Bewertung mit einem Gate bis zu 60 v. H. des Wehrbeitragswertes zugelassen. D. Gemeinsame Bestimmungen.
1. Bei Grundstüden, die erfahrungsgemäß Hochwassergefahren ausgesetzt sind, fönnen die Finanzämter die nach A, B oder C für die Bewertung in Betracht kommenden Bomhundertjäge nach Lage des Einzelfalles bis zu 5 v. H. ermäßigen, sofern dem Umstand der Gefährdung nicht bereits bei der Feststellung des Wehrbeitragswertes Rechnung getragen worden ist. 2. Allgemein werden für sämtliche zwangsbewirtschafteten Grundstücke des besetzten Gebiets die nach A, B, C oder D1. maß gebenden Bomhundertjäze um 5 v. 5. ermäßigt. Die Finanzämter sind jedoch ermächtigt, in besonders gelagerten Fällen eine Ermäßigung um weitere 5 v. H. eintreten zu lassen.
Bei den Fällen unter D1 und D2 dürjen jedoch die in den§§ 24 Abs. 2, 26 Abs. 2 und 27 Abs. 2 der eingangs erwähnten Durchführungsbestimmungen zugelassenen Mindestjäße nicht überschritten werden.
Darmstadt, den 28. Juni 1926.
Der Präsident des Landesfinanzamts. gez.: Glässing.
Es wird ferner darauf aufmerksam gemacht, daß die Einheitswerte der Betriebsgrundstüde maßgebend sind auch für die Einkommensteuer- Eröffnungsbilanz per 1. 1. 1925 insofern, als das Betriebsgrundstüd grundsätzlich mit feinem höheren Wert eingesetzt werden darf, als mit dem per 1. 1. 1925 festgestellten Einheitswert. Dies hat zur Folge, daß die Veräußerung eines Betriebsgrundstückes zu einem den Einheitswert übersteigenden Preise dazu führt, daß der Ueberschuß steuerpflichtiges Einkommen darstellt. Der hiervon betroffene Unternehmer hat die Möglich feit, im Einspruchsverfahren Bewertung mit dem für Betriebsgrundstücke zulässigen Höchstsatz( 70 Prozent des Wehrbeitragswerts) zu verlangen, falls davon abgewichen wurde.
Stöffen Fadinger, der Rezer und Rebell, ein Streiter für Glauben und Heimat.
Schluß.
3u jener Zeit lebte auf dem Bauernhof Fatting am Wald bei St. Agatha ein ansehnlicher Mann, Stöffen oder Stefan der Fabinger oder Fattinger geheißen, der wegen seiner Rechtlich felt und Klugheit bei allen seinen Standesgenossen hoch geachtet war und einen ähnlichen Einfluß auf die Bevölkerung ausgeübt haben mag wie späterhin in Tirol Andreas Hofer, Josef Specbacher und Peter Mayer. Fadinger wird uns als ein ruhiger, besonnener und durchaus maßvoller Charakter geschildert, der nichts von einem religiösen oder politischen Fanatiker an sich hatte. Zu diesem Manne nahm das verängstigte und unterdrüdte Bolt seine Zuflucht, und er war bereit, ihm ein Helfer und Retter zu werden.
Jm geheimen bildete sich eine großzügig angelegte Bauernverschwörung, deren Fäden in den Häusern Fadingers und seines Schwiegersohnes oder Schwagers Christof Zeller, eines Gastwirts in St. Agatha, zusammenliefen, und deren Ziel ein Aufs stand war, der am 31. Mai 1626 zum Ausbruch kommen sollte. Das arme Volk sah, um die Religionsbedrüdung des Kaisers und die Fremdherrschaft der Bayern los zu werden, keinen an deren Ausweg mehr, als Gewalt gegen Gewalt zu setzen, und rüstete sich in aller Stille zum Kampf für Glauben und Heimat. Dies geschah in wohlüberlegter, geordneter Weise, und man be schloß, ein allgemeines Aufgebot zu erlassen, demzufolge jedes Haus mindestens einen Streiter zum gemeinen Haufen stellen sollte.
Durch einen Zufall kam die Bewegung vorzeitig zum Ausbruch. Am 17. Mai war Kirchweih zu Lambach im Mühlviertel, und aus der ganzen Nachbarschaft war viel Volfs zusammen geströmt. Wegen eines ausgeborgten Pferdes geriet ein Bauer mit einem Soldaten der bayrischen Besatzung in einen Streit, aus dem sich eine allgemeine Rauferei zwischen Bauern und Sol daten entwickelte, in deren Verlauf sechs Bayern und drei Geistliche von den Bauern totgeschlagen wurden.
Damit war das Feuer entfacht, und nun gab's fein Halten mehr. Eilboten liefen von Dorf zu Dorf, von Hof zu Hof. Von den Kirchtürmen heulten die Sturmgloden. ( Fanale) flammten auf den Bergen. Alle Bauern des Landes Kraianfeuer
,, Gießener Zeitung"
Bewertung von landwirtschaftlichen Grundstüden.
Bekanntlich wird das landwirtschaftliche Vermögen nach einem für die verschiedenen Gegenden festgestellten Satz pro Motgen bewertet. In diesem Satz ist neben dem Wert des eigentlichen Grund und Bodens ein Wertanschlag für totes und lebendes Inventar, sowie für die bäuerliche Hofraite enthalten. In allen Fällen, in denen der Eigentümer weder über landwirtschaftliches Inventar, noch über eine bäuerliche Hofraite verfügt, muß ein entsprechender Abschlag von dem für die Gemeinde festgestellten Morgenwert stattfinden. Wir haben häufig die Erfahrung gemacht, daß dies bei der Wertfeftjehung nicht erfolgt ist und weisen daher ausbrüdlich auf diese Möglichkeit zur Herabsehung der steuerpflichtigen Werte hin.
Zahlung der Vermögenssteuerrate
Dom 15. November 1926. Folgenden Erlaß des Reichsfinanzministers vom 13. Dezem ber 1926 vermögen wir erst in der gegenwärtigen Nummer zu Deröffentlichen:
Wie ich aus den Berichten einiger Landesfinanzämter und aus zahlreichen an mich gerichteten Eingaben ersehen habe, haben bei den Steuerpflichtigen, insbesondere auf Grund unzutref fender Zeitungsnachrichten, vielfach Zweifel über die am 15. No Dember 1926 von ihnen zu entrichtende Vermögensteuertate be standen. Zum Teil sind die Untlarheiten auch darauf zurückzuführen, daß zahlreiche Steuerpflichtige gerade in der Zeit um den 15. November herum den Steuerbescheid zugestellt erhalten haben, also bis zum Zahlungstermin in Ungewißheit darüber waren, welchen Betrag sie zu zahlen haben würden. Die Folge hiervon ist, daß bei den Finanzämtern eine große Anzahl von Anfragen und Stundungsgesuchen eingegangen ist, deren Erle digung im einzelnen die Finanzämter an dringend notwendigen anderen Arbeiten hindern würde.
Mit Rücksicht auf diese Unklarheiten und zur Entlastung der Finanzämter erkläre ich mich damit einverstanden, daß in den Fällen, in denen der Steuerpflichtige die von ihm zu leistende Vermögensteuerrate bis zum 24. Dezember 1926 entrichtet, von der Erhebung von Verzugszuschlägen und Verzugszinsen Abstand genommen wird. Dies gilt also bei Steuerpflichtigen, denen der Bescheid bis zum 15. November zugestellt worden ist, für die Zahlungen, die sie auf Grund des Bescheids für die Jahre 1925 und 1926 noch zu entrichten haben, bei Steuerpflichtigen, denen der Bescheid erst nach dem 15. November zugestellt worden ist, für die an sich am 15. November zu entrichtende Vorauszahlung.
In den Fällen, in denen hiernach Verzugszinsen zu erheben find( weil die Zahlung erst nach dem 24. Dezember erfolgt), sind im Interesse der Einfachheit die für die Zeit vom 15. November bis zum 30. November zu erhebenden Verzugszuschläge( die für die Zeit vom 1. Dezember ab durch die Verzugszinsen ersetzt wer= den) nur in Höhe der Verzugszinsen zu berechnen.
Wegen der Dringlichkeit habe ich den Finanzämtern einen Abdruck dieses Runderlasses unmittelbar zugeleitet.
Keine Verzinsung
der zu erstattenden Vorauszahlungen. Nach einem Gutachten des Reichsfinanzhofs wird die Verpflichtung des Fistus zur Verzinsung von Ueberzahlungen an Einkommensteuervorauszahlungen, die sich nach Abschluß der Veranlagung herausstellen, verneint.
Feststellung der Grundlagen zur Gewinnermittlung für die Einkommensteuer 1926. Bei den nicht nach den Grundsägen des Handelsgesetzbuchs buchführenden Gewerbetreibenden wird der steuerpflichtige Gewinn gemäß§ 12 des Einkommensteuergesetzes ermittelt einmal aus dem Ueberschuß der Geschäftseinnahmen über die Geschäftsausgaben( ohne Haushalts- und sonstige Privatausgaben) und zweitens aus dem Vergleich des Betriebsvermögens am Anfang
Str. B.
und am Ende des Jahres. Da das Geschäftsjahr der meisten Ge= werbetreibenden, insbesondere der nicht wie Vollkaufleute buchführenden, mit dem Kalenderjahr zusammenfällt, gilt es nun am Ende des Kalenderjahres die Grundlagen zur Ermittlung des Gewinns festzustellen. Insbesondere gilt dies hinsichtlich des Standes des Betriebsvermögens am Ende des Jahres, welcher auch gleichzeitig als Anfangsvermögen für das nächste Jahr gilt. Zum Zwede der Verhütung späterer steuerlicher Benachteiligungen muß daher jeder Handwerker die Bestandteile seines Geschaftsvermögens durch eine Inventur per 31. 12. 1926 aufstellen. Neben den Maschinen und Gerätschaften gilt dies insbesondere von den an diesem Tag vorhandenen Rogstoffen und Fertig waren, sowie von den Außenständen und den Schulden. Ist der Bestand des Betriebsvermogens am Ende des Jahres geringer als zu dessen Beginn, so wird der Unterschied am Ueberschuß der Gejchaftseinnahmen über die Geschäftsausgaben in Abzug gebracht, d. h. das steuerpflichtige Eintommen verringert sich; ist es umgetegrt, jo findet eine entsprechende Hinzujehung statt. Nägeres i ersichtlich aus den Ausführungen in Nr. 17 dieser Zeit ung vom 1. September ds. Js. Seite 264.
Einreichung der Lohnsteuerüberweisungsblätter.
Die wirtschaftlichen Spitzenverbände haben Verhandlungen mit dem Reichsfinanzministerium eingeleitet, um eine Verein jachung des jetzigen recht umjtändlichen und kostspieligen Ver jahrens der Einreichung der Lohnsteuerüberweisungsblätter zu erreichen. Es ist zu hoffen, daß vom Jahre 1927 ab eine wesentliche Vereinfachung der dem Arbeitgeber auferlegten Schreibarbeit erfolgen wird.
Verkauf von Waren aus dem Schaufenster.
Im Anschluß an ein vielfach falsch aufgefaßtes Gutachten der Industries und Handelstammer Berlin weist die Zentrale zur Betampjung unlauteren Wettbewerbs darauf hin, daß die höchstgerichtliche Rechtsprechung ebenso wie sämtliche Kommen tatoren des Wettbewerbsgesetzes den Standpunkt vertreten, daß der Kaujmann verpflichtet ist, mit Preisen ausgezeichnete Waren aus dem Schaufenster zu verkaufen, sofern diese in gleicher Güte und zu gleichen Preisen im Geschäftslotal nicht mehr vorhanden jind. Bereits aus dem Schaufenster verkaufte Ware ist als„, vertauft" zu bezeichnen. Die sofortige Herausnahme der Ware aus dem Schaufenster ist nur in den Fällen nicht notwendig, wo die Schaufensterdekoration hierunter wesentlich leiden sollte.
Leuchten müssen wir!
An einem wunderschönen Sommerabend machten drei Kna ben einen Spaziergang. Jm Dahinschreiten unterhielten sie sich von ihren Zielen, Lieblingsgedanken und Plänen. Der erste wollte einmal ein General werden, dem zweiten dünfte der Be ruf eines Baumeisters als der schönste. Als nun der dritte an die Reihe kam, blieb er stehen und schaute zum Himmel hinauf, wo die Sterne wie Edelsteine funfelten, einer immer heller als der andere. Dann deutete er auf einen ganz besonders prächtig strahlenden und sagte:„ Ich möchte gern ein so hell leuchtendes Sternlein sein!"
Das war gewiß ein schöner Wunsch, wie ein Stern am dunt len Himmelszelt zu leuchten in einer Welt, in der die Sünde alles verfinstert hat. Ein Sprichwort sagt ganz richtig: Im Dunkeln stößt man leicht an. Darum ist es nötig, ein Licht zu haben, das die Finsternis erhellt.
Kürzlich erzählte eine Schwester in einer Kinderversamm lung, wie sie dies auch einmal erfahren hat: In einer rabenschwar zen Nacht hatte sie einen weiten Weg zu gehen. Eine Laterne war nicht zur Hand, und so machte sie sich denn ohne Licht auf den Weg. Sie fam auch richtig bis zum Kreuzweg. Doch da wußte sie nicht, wohin sie ihre Schritte lenken sollte. Welcher Weg war der rechte? In ihrer Not betete sie nun zum Heiland und wartete auf Antwort. Da wurde es einen Augenblid ganz hell um sie her vom Schein einer Rakete, die jenseits des Wal
erhielten die Aufforderung sich sofort zu ihren Sammelplägen| Statthalter entrann mit fnapper Not. Alle Geschüße, der ganze zu begeben. Schießbedarf und auch der Rüstwagen des Henkers fielen in die Hände der Sieger.
Bon allen Seiten strömten die Bauern in wohlgeordneten Kampfharsten herbei, sogar aus dem Hausrückviertel, jenseits der Donau. Sie bemächtigten sich in raschem Anlauf der Schlösser Neuhaus, Schaumburg, Weidenholz und Dachsberg, rüsteten sich mit den dort lagernden Waffen aus und verjagten die 60 Mann starke Besatzung von Asch. Ein anderer Bauernhaufe
rüdte von St. Agatha gegen Preuerbach vor, besetzte Stadt und Schloß und zwang die Besatzung, mit ihm gemeinsam dem Statt halter entgegenzuziehen. Somit hatte die allgemeine ,, Rebellion" begonnen und der Bauernfrieg einen glüdverheißenden Anfang genommen.
Herbersdorf hatte auf die Nachricht von der Erhebung der Bauern zusammengerafft, was ihm zunächst an erreichbaren Streitkräften zur Verfügung stand, und zog von Linz aus mit 1000 Fußknechten und 100 Kroaten nebst Geschütz gegen Preuerbach. Auch diesmal hatte er fürsorglicherweise gleich den Henker mitgenommen. Doch es sollte ganz anders kommen, als er es sich ausgedacht hatte.
Ungehindert und sorglos waren die Bayern vorgerüdt. Die Kroaten hatten den Aufklärungsdienst anscheinend leichtfertig gehandhabt. Nirgends hatte man bisher eine Spur der Aufständischen angetroffen. Die Mittagsrast war ohne Störung verlaufen. Getrosten Muts marschierte man weiter. Da auf einmal ward ein fleiner Bauerntrupp sichtbar, der jedoch vor dem überlegenen Gegner zögernd zurüdwich und sich nicht fassen ließ. Die Bayern folgten ihm auf dem Fuß und befanden sich schließ lich in völlig unübersichtlichem Gelände, in einer Talmulde. Herbersdorf steckte in der Falle. Auf einmal krachten Schüsse in der plötzlich über die Unvorsichtigen herfiel. Die Soldaten gerieten rechten Flanke. Zeller war's der mit seinem Gewalthaufen ursogleich in entsetzliche Verwirrung. Die Geschütze konnten nicht in den Kampf eingreifen, denn die Vorspannbauern hatten wie auf Verabredung ihre Pferde abgesträngt und sich davon gemacht. Die Reiterei lonnte sich in dem engen Gelände nicht entwickeln. Die Fußsoldaten wurden auseinandergesprengt und einzeln nieder, gehauen. Und nun hub ein erbittertes Raufen an, um den Herrgott, um Haus und Hof, um Weib und Kind, um's Dirndl, kein Fechten, sondern ein erbarmungsloses Morden. Binnen furzer Zeit hatten die Bauern 600 bis 700 Soldaten totgeschlagen. Der
friegsmäßiger Weise. Fadinger, der bei dem Gefecht selbst nicht Nach diesem Erfolg organisierte sich das Bauernheer in zugegen gewesen war, wurde zum Oberanführer für das Haus. rud- und Traunviertel erwählt und Zeller zum Kommandanten für das Mühl- und Machlandviertel.
Jetzt griff der Aufstand auch auf das linke Donauufer hin über und breitete sich mit unheimlicher Schnelligkeit über das ganze Land aus. Zahlreiche feste Plätze, Klöster und Markt fleden, aber auch Städte wie Wels und Steyr wurden von den Bauern genommen, welche aber im allgemeinen den Besitz der weltlichen Grundherren schonten und sogar während des Aufstandes stellenweise noch die herkömmlichen Roboten und Abgaben leisteten.
Herbersdorf war außer Stand, gegen die Aufständischen irgendwelche Vorteile zu erringen, obwohl Bewaffnung und Manneszucht des Bauernheeres mancherlei zu wünschen übrig ließen. Daher versuchte er es als geriebener Diplomat wiederum mit Berhandlungen. Die Bauern aber nahmen ihrerseits die Kom misfare, welche von Ferdinand und Maximilian geschickt worden waren, um die Ordnung wiederherzustellen, fest und hielten sie auf Schloß Stenr bis zur Rückkehr der unter Führung eines Dr. Haffner nach Wien zum Kaiser entsandten Bauerndeputation in Gewahrsam. Diese Deputation fehrte zurüd, ohne etwas zus Abstellung der vorgebrachten Beschwerden erreicht zu haben. Infolgedessen ließen sich die Bauern auf keine weiteren Unterhandlungen mehr ein und schickten sich an, die bisher noch unbezwungenen Städte Linz, Enns und Freistadt in ihre Gewalt zu bringen. Aber am Belagerungsfrieg sollte die Stoßkraft des Bollsheeres scheitern.
Seit dem 24. Juni lagen die Scharen der Aufständischen unter Fadinger vor Linz. Herbersdorf versuchte sie wieder mit Unterhandlungen hinzuhalten. Da verlangten fie furzentschlossen von den oberösterreichischen Ständen seine Auslieferung und be gannen auch ihre adeligen Glaubensgenossen zu den Waffen zu rufen. Linz geriet durch die Einschließung und Beschießung in größte Unglüd, das fie treffen konnte: Fadinger wurde am 28. die bitterste Not. In dieser kritischen Zeit traf die Bauern das Juni durch die Kugel eines Musketiers, der von der Stadtmauet
Sonnabenb, ben 15. Januar
des abgefeuert wurde, und in de den richtigen Pfad, auf dem sie dann gelangte.
Ohne diefes Leuchten wäre fie f gegangen oder hätte fich gar verirrt. In später Abendstunde steht ein 2 bogen ihres Baterhauses und leuchtet in die Finsternis. Auf der Straße no Regen anlämpfend ein Wanderer. – Stube beim fröhlichen G
in der warmen
Ms es dann aber draußen dunkel murd Heften der Bäume rauschte und der H heiben prasselte, zündete es fein Latern am dem Vater, der um diese Zeit nach S Heimweg zu erleuchten.- Nicht lange m Bater steigt die Stufen der Treppe emp fein liebes Töchterchen.
Leuchten müssen wir! Der Heilan Worten: Ihr seid das Licht der Welt! heißt es so son:
Jefus heißt uns leuchten mit hellem G Wie ein kleines Lämpchen, brennend Christen sollen leuchten in der dunklen Jedes an dem Pläkchen, wohin Gott e Es ist also unfere Aufgabe, was je als Wunsch äußerte. Für den Heiland z ist diese Aufgabe, die auch schon Kinder e all beim Spiel mit den Kameraden, in Geschwistern, habt ihr Gelegenheit, ein den anderen im Reden und Tun, daß ihnen fehlt; dann ladet sie ein und brin schule oder zum Kinderbund, daß auch sie d der sie heimführt in das ewige Baterho bedenken: Leuchten müssen wi
( Au
Lotales. Sonntagsgedank
„ Es werde“, sprach einst der Wel Riesenschwungrad begann sich zu schwi Rädchen liefen im Weltall mit. Seit läuft in rasender Gile die große Weltr mal hat sie gestockt. Und die Zeit war rafte unaufhaltsam weiter, wie die Erd Jahr um Jahr verging, es wurden J taufende.
Wieder hat ein neues Jahr bego dem langen Film desselben eine fu Unaufhaltsam geht die Rolle weiter, Tage, Freud und Leid, Glüd und Sorg schein. Keine Menschenhand vermag sie mächtigere Schöpferhand ihr die ewige gab. Mancher steht noch träumend da Meer hinaus, von dem die Tage komme Er wartet und schaut.- Schaut nach d muß sehen, daß auch im neuen Jahre e so ernst herankommt und das gleiche bri indessen rast die Zeit weiter und der Blatt nach dem anderen. Wie im alten Glüd und Gorgen, Regen und Sonnens noch nicht ba waren, auch sie werder
Warte nicht! Fang an dein Tag
du von Anfang an von der gemessenen Aller Anfang ist schwer. Aber jeder hat sich schon um die Hälfte ve verminde Anfang dich entschlossen hast, Frisch ge
auf ihn feuerte, so schwer verwundet, da starb. Nachdem der Aufstand seinen verloren hatte, wandte sich das Glüd.
Ein Herr von Adel, Achaz Willinger wurde Fadingers Nachfolger. Er set nahm Freistadt, vermochte aber Linz n wohner und Besagung litten furchtba mangel, dem auch nicht gesteuert werd bayrischen Transportschiffe gelungen n Treffen, bei welchem Zeller den Tod fa men. Der Fall von Linz schien nur no zu sein, als Willinger den Befehl gab, fightslos abzubrechen. Was ihn zu diesem Schritt bewog feit und Disziplinlosigkeit der Bauern, Stürmen schwere Verluste erlitten hatte mer mehr aus der Hand geglitten ware Don Entfagtruppen und der Wechsel de norddeutschen Kriegsschauplah, durch we Hilfe von Seiten der Protestanten im Bor Enns war eine Bauernabteilung überraschend anrüdendem faiserlichem M stof Löbel und Weilhard von Auersper worden, wobei 2000 Bauern das Leben Ueberzeugt von der Hoffnungslosigkeit be te Willinger bie Bauern zum Frieden, lie wolltägigen Waffenstillstandes verleiter Densverhandlungen von neuem wieder au Jm Reich hatte der Krieg eine für d
ftige Wendung genommen. Tilly hatte de Dänemark bei Lutter am Barenberg auf Wallenstein dem Grafen Mansfeld den reichischen Landen verlegt. Somit war wärtige Unterstützung hinfällig geworden fort von der Diplomatie der Wiener Ho Raiser forderte von den Bauern beding Auslieferung der Führer. Diese Bei Det tat- und hoffnungslosen, unter sich u breilägiger Bedentzeit angenommen.
Ser fich aber an dieses Abkommen m Maximilian von Bayern, der durch dasselb


