Sonnabend, den 11. Juni 1927.
Ein staatliches Obereigentum( staatliches Erbbaurecht), wie A. Damaschte will, ist in unserer heutigen Zeit der Freizügigfeit und der Industrialisierung nicht mehr möglich. Diejenigen, die ein Eigentum fordern, auf dem der Mensch festsitzt, find Phantasten.
Es hat aber auch Bauern gegeben, die sich gegenüber dem Fürsten behauptet haben. In den freien Reichsstädten hat sich ein freies Eigentum erhalten. Eine interessante Erscheinung in jener Zeit sind die Freibauern in Westfalen. Sie sind diejenigen gewesen, die sich gegen die Fürsten durchgesetzt haben Wo die westfälischen Freibauern im Kampfe mit dem Fürsten stehen, erkennen sie die Gerichtsbarkeit des Fürsten nicht mehr an. Sie greifen zur politischen Selbsthuse, der Feme. Hierüber berichtet 3mmermann in seinem„ Oberhof": Die Bauern jizen selbst unter der Femlinde zu Gericht.
Die soziale Gebundenheit hat sich bis zur Franzosenzeit erhalten, als die Landstände verschwanden und der absolute Für stenstaat errichtet wurde. Der Eigentumsbegriff hat sich voll und ganz erhalten. In Preußen ist Freiherr Dom Stein derjenige gewesen, der Wandel geschaffen hat. Alle Parteien nehmen vom Stein in Anspruch, obwohl er für das freie Eigentum eingetreten ist! In der französischen Revolution( 1789) hat es fich nicht etwa um die Beseitigung des Eigentums gehandelt, sondern um die Beseitigung der alten Feudalrechte. Es war eine Revolution des Dritten Standes, aljo eine absolut bürger liche Revolution. Die Feudalrechte wurden restlos abgeschafft, die Bauern erhielten jetzt den Hof zum freien Eigentum, fie bewirtschafteten ihn auf eigene Rechnung und Gefahr. Der alte germanische Eigentumsbegriff wurde durch den römischrechtlichen ersetzt. Auf dieser Grundlage hat Frankreich einen sehr schnellen Aufschwung genommen. Die Intelligenz des einzelnen Mannes war jetzt ausschlaggebend! Dies zeigte sich auch bereits bei einem Einzelgefecht vor der Schlacht bei Jena, bei dem die geschlossenen, gebundenen preußischen Formationen von den losen französischen Schüßenlinien aufgerieben wurden und dessen Ausgang den Berlauf der Schlacht entscheiden mußte. Mit dem alten gefesselten Bürgertum fonnte nichts erreicht werden. Was Gneisenau auf Grund des erlebten Borpostengefechtes, indem sich die Intelligenz des einzelnen entscheidend auswirkte, auf militärischem Gebiet gemacht hat, das hat Freiherr vom Stein auf wirtschaftspolitischem Gebiete getan. Die französische Revolution hat die Volkssouveränität eingeführt, die Napoleon, wenn auch nicht beachtet, so doch der Form nach anerkannt hat.
In Preußen hat in jener Zeit niemand an eine Boltssouveränität gedacht. Freiherr vom Stein hat daher die Volts. souveränität in der untersten Stufe, und zwar da, wo die Rechte des Königs nicht hinreichten, ausgebaut. Er hat die Selbstver waltung der Städte geschaffen. Auf dem platten Lande voll30g sich dieser Wandel nicht so leicht, wie in den Stadten. Ein Rittergut bestand nicht aus Herren- und Bauernhof, sondern aus dem Herrenhause und so- und sovielen Bauernhäusern. Die Bauern mußten das ganze Rittergut bewirtschaften, der Ertrag wurde geteilt, das Ganze bildete aber eine unteibare Masse. Herr und Bauern waren eine Zwangsgemeinschaft. Dieses Verhältnis zu lösen, dem Herrn sein Grundeigentum und dem Bauern Grundeigentum zu geben, war das Werk der Bauernbefreiung von dem Freiherrn vom Stein. Die Aufhebung der Leibeigenschaft bedeutete nur eine Geste. Durch die Trennung der Gutsherrschaft von Bauernherrschaft war auf dem Lande das römisch- rechtliche Eigentum eingeführt. Dieses Werk war erst in den vierziger Jahren durchgeführt. Die damals zu diesem Zwede gebildeten Generalfommissionen haben sich bis heute, allerdings mit anderen Aufgaben, wie Verkoppelung, Zusammenlegung, erhalten.
Freiherr vom Stein ist also derjenige gewesen, der das römisch- rechtliche Eigentum eingeführt hat. In damaliger Zeit wurde auch ein grundbuchamtliches Eigentum geschaffen. Freiherrn vom Stein und seinen Nachfolgern ist es nicht möglic) gewesen, eine Selbstverwaltung für das Land zu schaffen. Dies geschah erst 1872 durch die Kreisordnung. In den Städten
Schlitz und Schlitzerland.
( Schluß.)
Die hochragende massige Vorderburg mit dem starten vieredigen Turm und den beiden Renaissanceflügeln bildete einst den Schutz des Obertors, dessen Reste heute noch zu sehen sind. Sie steht auf den Mauern der ältesten romanischen Vorderburg und trägt noch stilvolle gotische Türgewandungen im Erdgeschoß. Ein alter überdedter Leierbrunnen und ein malerisches Treppentürmchen fallen in die Augen. Am Benderhaus und dem erdigungen über diese Haube ein lang hinabfallendes Tuch, den gotischen Rathaus vorbei, geht der Weg zur Hinterburg, deren 35 Meter hoher runder Bergfried mit zu den drei ragenden Wahrzeichen von Schlitz gehört. Das zweite Burghaus der Vorderburg fällt durch den hübschen Treppenturm und den mächtigen Barodgiebel von majestätischer Ruhe auf. Den Weg hinab gelangt man zur Schachtenburg, einem von Wilhelm von Schachten, einem Görgischen Tochtermann, 1557 erbauten Burghaus. Der Marktplatz mit hochgiebeligen, alten Bürgerhäusern und dem turmgekrönten Rathaus, in dem noch die Bürgerglocke hängt, und von dessen Dach bei Festtagen die alte Stadtfahne weht, ist flankiert von der Ottoburg, einem mächtigen, von Otto Hartmann von Schlitz gen. von Görtz erbauten Palastbau mit drei gedrungenen Edtürmen. Wenn der Mondschein die alten Giebel versilbert und tiefe Schatten in die engen Straßen wirft, wenn der Marktbrunnen noch wie vor Jahrhunderten in das gotische Beden plätschert und von ferne ein altes Volks lied klingt, dann atmet man noch heute den stillen Zauber einer mittelalterlichen Stadt. Wir gehen durch ein Gäßchen, in dem einst das Niedertor seinen düsteren Bogen spannte, den Stadtberg hinab an dem alten Brauhaus vorbei nach dem dervol. gepflegten Schloßgarten mit uralten, zum Teil seltenen aumen, den Graf Carl in seiner heutigen Gestalt geschaffen hat. Dori liegt die Hallenburg, ein schlichter Bau des 18. Jahrhunderts, die Residenz der jetzigen Grafenfamilie.
Ein Gang durch das Schlitzerland möge nunmehr folgen. Geschäfte zu verrichten, führt den Landbewohner oft zum Städtchen. Dabei hat es gar mancher mit dem Heimweg nicht sehr eilig. Ihm ist das nicht zu verdenken, denn Schlitz ist nach
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wurde auch alles aufgehoben, was noch an Feudalrechten vorhanden war. Unter Freiherr vom Stein wurde das Hausbejizerprivileg eingeführt, nach welchem sich zwei Drittel der Stadtverordneten aus Hausbesikern zusammensetzten. Später wurde diese Zahlen auf die Hälfte der Stadtverordneten herabgesezt. Die Einführung des römisch- rechtlichen Eigentums war die bedeutendste Errungenschaft in jener Zeit.
In der franzöfifchen Revolution hatte man fein Vorbild für eine Staatsverfassung. 16 Jahre vorher haben sich die Bereinigten Staaten von Nordamerifa von England losgesagt und sich eine eigene Verfassung gegeben. Frankreich hatte aber insofern Beziehungen, als Lafayette im amerikanischen Freiheitskriege mitgefochten hatte. Die Verfassung des Freistaates wurde einfach in die Deklaration der Droits des hommes et citogen" übernommen. Es findet sich hier zum erstenmal das Programm des freien Grundeigentums. Die wörtliche Lieberjetzung aus der Verfassung von Virginien lautet:„ Das Eigen tum ist ein unverletzliches und heiliges Recht. Niemand lann jein Eigentum entzogen werden, wenn es nicht dringende öffent liche Notwendigkeit erfordert, die durch Gesetz festgestellt ist. und unter der Bedingung einer gerechten und im voraus zahl baren Entschädigung". In ungefähr gleichem Wortlaut war dieser Satz auch in die Verfassung von 1830 aufgenommen wor den. Auch in der preußischen Verfassung von 1848 bleibt die Unverleglichkeit des Eigentums gewährleistet; nur nach Maß gabe des Gesetzes fann das Eigentum entzogen oder beschränkt werden. Neben der preußischen Bewegung ging auch eine Reichsbewegung im Jahre 1848 her. In der Baulskirche in Frankfurt a. M. wurde eine Verfassung beschlossen, die aller dings nicht in Kraft getreten ist. Sie ging vollständig mit der preußischen Berfassung tonjorm. Selbst dem König sollte es verboten sein, das Eigentum noch in Form eines Fideitommisses zu erhalten. Frei, teilbar, veräußerbar, verpfändbar soll das Grundeigentum sein, das ist das Schlagwort Im Jahre 1848 ist alles noch beherrscht von den freiheitlichen Ideen der französischen Revolution: Freizügigkeit, Gewerbefreiheit, Niederlassungsrecht, Freiheit des Grundeigentums.
Zwischen den Jahren 1848 und 1918 haben wir in Deutsch land eine innere fulturelle Entwicklung durchgemacht. Ganz langsam beginnt sich der soziale Staat geltend zu machen. Den Umschwung im Eigentumsbegriff bringt das Baufluchtengeseh von 1875. Es enthält schon die ersten leisen Beschränkungen des Eigentums. Immer mehr dringt der Gedante durch, daß wohl das Haus verkauft werden kann, aber nur, wenn bestimmte Lasten getragen werden. Weitere Beschränkungen fommen dann in Bauordnungen, in Polizeivorschriften, in den nachbarrechtlichen Beziehungen zum Ausdrud. Ein bestimmtes Gesetz, mit dem ein neuer Eigentumsbegriff eingeführt worden wäre, läßt sich nicht nennen. Die Entwidlung vollzog sich von 1848
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dem Volksmund eine Tagereise. Selbstverständlich müssen dabei auch die leiblichen Bedürfnisse befriedigt werden. Kommt er dann in vergnügter Stimmung zurüd, so muß er sich woh! neden lassen: Du hast den Hinterturm gesehen. Besonders gut trifft es der Fremde, wenn er an einem der vier Markttage nach Schlitz kommt. Dann fann er die ganze Jugend des Schlitzerlandes, besonders aber die Mädchen in ihrer wundervollen malerischen Tracht sehen: farbenfroh an Schürzen und Bändern, die den kurzen Faltenrod bedecken, so buntschillernd und doch so geschmackvoll, wie man selten an Trachten sieht. Die Füße steden in hellblauen Zwickelstrümpfen und zierlichen Halbschuhen, die bei den kurzen und zahlreichen schweren Röden einen besonders schwingenden Gang erfordern, der von Jugend auf geübt wird. Werktags ist das„ Auftreten" in den gestridten und gestickten und kunstvoll gesteppten Lappenstiefeln, Firwes" genannt, oder in Holzschuhen weniger graziös. Der Oberkörper der Schlitzerländerin steckt in einer enganliegenden Jacke oder im Sommer in einem furzen Mieder mit buntfarbigem Brusttuch oder in einem bunten, meist schwarz mit rot geftidten ,, Motzen". Das Haar ist gescheitelt und mit einem schwarzen Samtband verziert. Die alten Frauen, die ganz in Dunkel gehen, tragen beim Abendmahl noch die hinten hochgestellte Bänderhaube, die nächsten weiblichen Angehörigen bei Be,, Schleier". Schade, daß die Männer ihre kleidjame Tracht aufgegeben haben: blaue Strümpfe, weiß- hirschlederne Hosen. blauer Wams ,,, Aermelding" genannt, blauer Kittel oder langer, dunkelblauer Kirchenrod, niedere oder auch hohe Pelzmütze.
Die Sprache ist völlig ein Sprachidiom für sich, noch beinahe mittelalterlich. Sie enthält Ausdrücke, die es sonst nicht mehr gibt. Der Schlitzerländer hat, wie der Oberhesse, zu dem er gehört, Rasse. Er erschließt sich nur langsam, aber dann dem, was er für richtig erkannt hat, ganz. Er hält treu und zäh zu den Sitten der Väter, treu zu seinem evangelischen Glauben, für dessen Erhaltung er im Dreißigjährigen Kriege gekämpft hat.
Ehrwürdige Alter und Heiligtümer birgt auch das übrige Schlitzerland. Hoch über den Kreutersgrund ragt der Sens gersberg empor, ein uralter germanischer Ringwall, die älteste Flichburg des Schliherlandes aus vorgeschichtlicher Zeit. Und
Nr. 24.
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Sonnabend, ben 11. Juni 1927.
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Bei der Rechtsstaatsidee ist es umgekehrt: und die Familie als Zelle des Ganzen, ber Notbehelf zur Aufrechterhaltung der Ordnun Um diese beiden großen Joeengegenfäh jahrtsstaat und Rechtsstaat, dreht sich alles Politit. Man kann aber nicht sagen, wir si Wohlfahrtsstaates und machen bei der Tagun Grundbejihes mit. Wenn der Eigentumsbega wird, dann fällt alles andere mit, wie die Eigentums die Gebundenheit des Rechtes g gibt bereits heute teine Bewegungsfreiheit met fann nicht fündigen; er fann nicht dahin geh hier it. Die Gebundenheit des Grundeigentu
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Gebundenheit des Menschen mit sich. Man Grundbejih nicht aus den ganzen politis ausnehmen. Es gibt nur ein Entwederoder. das Grundeigentum ist das Vorpostengefecht, in um die beiden Grundgegensätze ausgefochten er dieje Borpoftenstellung mit aller Arait hal jen für eine ganz große Staatsauffassung, ja anschauung. Wenn der Freiherr vom Stein teien in Anspruch genommen wird- wir könn Linie in Anspruch nehmen. Wir gehen an di unferer ganzen Entschlossenheit heran. Wir einen großen, gewaltigen, aber ruhigen, fachlic Wir stehen fest und treu zusammen: wi date Haus und Grundbesiz.
bis 1918 langsam, bis schließlich in der jetzigen Reichsverfassung
jestgesetzt wurde:„ Der Inhalt und die Schranken des Eigentums ergeben sich aus dem Gesetz." Es wird wohl ein Eigentum gewährleistet, aber welchen Inhalt es hat, ergibt sich erst aus dem Gesetz. Das Eigentum ist mit einer verschlossenen Flasche zu vergleichen, auf dessen Etikett„ Eigentum" steht was aber in der Flasche enthalten i, steht nicht fest. Der sigen tumsbegriff ist ein Kautschutball in der Hand des Staates geworden! Eine Enteignung fann nur zum Wohl der Allgemein heit und auf gesetzlicher Grundlage vorgenommen werden; sie erfolgt gegen angemessene Entschädigung, soweit nicht ein Reichsgejez etwas anderes bestimmt.
Das Erbrecht ist in der Reichsverfassung genau so abgebogen worden. Es wird nach Maßgabe des bürgerlichen Rechtes gewährleistet. Der Anteil des Staates am Erbgut bestimmt sich nach dem Gejet. Der Staat beansprucht für sich heute 80 Prozent bei der Erbschaftssteuer.
Als weitere Beschränkung tommt hinzu die Bodenreform. In Ausführung des Artikels 153, den Damaschke in die Reichsverfassung hineinzubringen verstanden hat, soll ein Bo denreformgejek und ein preußisches Ausführungsgesetz hierzu er lassen werden. Diese beiden Gesetze haben uns bereits eingeherd beschäftigt. Ich glaube, daß wir uns mit der Boden reform überhaupt nicht mehr ernsthaft auseinanderzusetzen brau chen. Was Damaschte gefordert hat, hat sich als undurchführ bar erwiesen. Es ist aufgejogen worden von der gesamten fo zialen Bewegung unserer Zeit. Früher stand die Bodenreform in bewußtem Gegenjas zur Sozialdemokratie; während die So zialdemokratie Boden und Kapital in ihr Programm aufge nommen hat, hatten die Bodenreformer nur den Boden als Programm. Heute jagt die Sozialdemokratie, wir fangen mit dem Grund und Boden an. Wir haben uns nicht mit Damajchte, sondern mit den Bertretern der ganzen sozialistischen Jdeen auseinanderzusetzen!
Die sozialistischen Jdeen tann man auch wieder nicht mit den der Sozialdemokratie zajammenwerfen. Die sozialistische Jdee ist weit in die bürgerlichen Kreise eingedrungen. 9 tommt nicht auf die sozialistischen Jdeen internationaler oder nationaler Art an, sondern darauf, ob sie vertreten oder nicht vertreten werden. Wir, der Haus- und Grundbesitz, mollen den Eigentumsbegriff wiederherstellen, den unsere Urgroväter gehabt haben. Für den Haus- und Grundbesitz ist es eine Existenzfrage, daß das freie Eigentum wiederhergestellt ist.
Die große Frage des Eigentums fann man nicht loslösen von der Staatspolitik. Die Jdee des Freiherrn vom Stein ift getragen von der Rechtsstaatsidee. Der Staat soll sich darauf beschränken, die Ordnung aufrechtzuerhalten. Die Jdee des Rechtsstaates ist heute abgelöst von der Joee des sozialen Wohl fahrtsstaates. Sie fulminiert darin, daß jeder einzelne eine Nummer im Staate ist: Erst der Staat, dann der einzelne.
drunten im Wald bei Ober- Wegfurth steht unter einer uralten Eiche ein sagenumsponnener altgermanischer Opferstein, der Goldstein genannt, mit merkwürdigen Rillen und Mulden. Auch das hochliegende romanische Kreuzkirchlein zu Ober- Wegfurth mit seinen merkwürdigen Reitergrabsteinen derer, die von dort als freie Bauern im Heerbann Kriegsdienst zu Pferd tun mußten, ist sehenswert. Nicht weit von Ober- Wegfurth liegt im Walde verborgen am Fuße des Rechbergs ein reizendes Schlößchen, der Richthof, die Sommerresidenz der Grafen von Schlitz, in Stil und Einrichtung noch völlig erhalten, wie es im Anfang des 18. Jahrhunderts erbaut wurde. In dem Richt hofer Park haust noch heute die einst von Schlangenbad und dorthin von den Römern verpflanzte Aestulaschlange.
Das Fuldatal wieder aufwärts gelangt man über das große und schöne Bauerndorf Qued, über Sandlofs nach Frau rombach, wo einst 743 die Boten des Bonifatius auf ihrer Suche nach einem Platz zur Gründung von Fulda auf ihrer Kahn reise erstmals landeten. Das malerische Kirchlein von Frau rombach aber birgt einen funstgeschichtlich überaus wertvollen Schatz. Es sind dies die 1902 wieder bloggelegten mittelalter lichen Wandmalereien aus der Zeit von 1220. Diese stellen in 18 Bildern die sogenannte Herakliuslegende von der Wiederauffindung des Kreuzes Chrifti dar auf Grund einer mittelalterlichen Dichtung gleichen Namens von einem oberhessischen Meister Otto aus dem 12. Jahrhundert, die uns noch erhalten ist. Fuldaaufwärts gelangen wir nach Pfordt, der alten Porta des Klosters zu Fulda, woselbst die Pilger, die diese Straße zogen, verpflegt wurden. Pfordt mit dem folgenden Dorj Uellershausen gehört kirchlich zu Hartershausen, benso auch das lette Dorf des Schlitzerlandes, Hemmen. Hier hat sich aus dem Mittelalter noch ein Brauch erhalten, die Dinjeskermes, d. i. Antoniuskirchweihe zu Ehren des alten Fischerheiligen Antonius. Der Heilige ist auch noch in Gestalt einer alten Holzfigur erhalten, und man nennt ihn in Hemmen der. Mooftfresser, seitdem er auf dem Kirchboden stand in der Nähe einer Anzahl von Mustöpfen, die in einer Nacht ihres Inhalts be raubt wurden. Der humorvolle Dieb aber hatte, um den Verdacht von sich abzulenten, dem Antonius den Mund und die Hände mit Mus, oder mundartlich Mooft, beschmiert. Ein ur
Der Geichentwurf über die aufgewerteter Sypothefe
Jm Rechtsausschuß des Reichstags wurde des Gefeßentwurfs über die Verzinsung aufgew ten abgeschlossen. Abgeordneter Dr. Best begrü trag, der verlangt, daß die Barzahlung, mit anleihe entrichtete überzahlte Notopfer erstatt in derselben Weise aufgewertet wird, wie der 2 Der Vertreter des Reichsfinanzministeriums ert führung des Antrages aus rechtlchien und finan für unmöglich. In besonderen Fällen trete cin ein. Abg. Dr. Schetter( Zentr.) schloß sich der des Regierungsvertreters an. Auch Abg. Ke gegen den Antrag, wünschte aber eine Prüfung der für die Billigkeitslösung ausgeworfene Bet werden müsse. Der Antrag Best wurde gege Reller abgelehnt.
Berlängerung des Steuermilder bevorstehend?
Das Steuermilderungsgesetz vom 31. M fanntlich in seiner Wirksamkeit auf Rechtsvo die bis zum 30. September 1927 entstanden bekanntlich in seinem Artikel V u. a. bei der die Ermäßigung des Steuertarifes um 1 vom leineren Vermögen" bis zu 50 000 Mark. es in im§ 20, daß die Vermögenssteuer für
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altes Grenzmal, das Hemmener Kreuz vor noch die Grenze zwischen dem Schlitzerland Land an, da wo ein Probst Winchihlus in d fche sein Leben gelassen haben soll. Fu über Hartershausen zurückwandernd, winkt dem Liebe, Droben stehet die Kapelle", h liegend das Hartershäuser Kirchlein mit de Dann links in einem Wiesengrund die sog. a eines vieredigen romanischen Wohnturms ein burg. Wenn wir über die Höhe vom Fuld Tal der Schlitz hinabsteigen, grüßt uns scho malerische Silhouette der alten Stadtburg, ingt eine jugendliche Schar mit dem Schlitze wehenden Wimpel das Schlitzer Lied( Dichten ponit Kantor Nanz):
Im weiten Deutschen Rei Da liegt ein Städtlein klei Ein Ring von grünen Be Ein heller Edelstein.... Ja, es ist schön, das Dornröschen hinte Saligerland.
Marburger Festspiele 19 jur Feier der Einführung der Ref Augenblidlich findet inMarburg bis au Don 5-7 Uhr auf dem freien Platz vor der Bjartliche genannt, die Vorführung eines fpieles, das von A. Pfeffer verfaßt ist, statt. Wir möchten allen unseren Freunden de teringen Untoften einer Fahrt nach Marburg man diesem mächtig wirkenden Stüd teil 3ur weiteren Anregung geben wir im fo Am Gebantengang des Festspieles: Seinen Anfang nimmt das Spiel, indem e Reformation in Marburg- Hessen darstellt: No Ordnung der Lebensverhältnisse, die alte Ve miter, der alte gottesdienstliche Kultgebrauch


