Sonnabend, den 9. April 1927.
Verrechnung stattfinden. Zur Zeit werden nämlich auf jedem Steuerzettel, in jedem Heberegister und Einnahmebuch der Gemeindefassen die Beträge an Kreis und Provinzialumlagen besonders ausgeworfen. Dies ist ganz unnötig, es genügt, wenn der Steuersag für Gemeinde, Kreis und Provinz angegeben und die Gesamtsteuerfumme berechnet und angefordert wird. Auf dem Steuerzettel genügt Angabe der Gesamtsteuersumme und die Angabe der Steuersäge für Gemeinde, Kreis und Provinz und jeder Steuerzahler fann sich die Steuer jeder Steuerart getrennt austechnen, wenn er ein Interesse daran hat. Durch Zusammenzählen der Steuergrundzahlen und Vergleich der Ausschlagsläge laffen fich durch einfache Dreifahrechnung die Endsteuersummen der Heberegister für Gemeinde, Kreis und Proping feststellen. Die Endergebnisse sind dieselben, als wenn die Kreis und Provinzialumlagen bei jedem Steuerzahlernamen besonders berechnet. Die Erlässe und die un einbringlichen Bosten werden nicht nach Gemeinde, Kreis und Broving getrennt, sondern werden zusammen berechnet und gebucht. Am Jahresschlusse sind sie zusammen zu zählen und durch eine Dreifahrechnung auf die Steuerarten( Gemeinde, Kreisund Provinz) zu verteilen und an den Endsummen der Heberegister in Abzug zu bringen. Erlag von Gemeindeumlagen mug ohne weiteres in allen Fällen auch Erlaß der Kreis- und Brovinzialumlagen nach sich ziehen, jobaß die Steuerbeschwer ben bei den Kreis und Provinzialverwaltungen in Wegfal! tommen. Ebenso fommen in Wegfall die Stundungsgesuche der Kreis und Provinzialumlagen. Die Gemeindefassen wären
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, Gießener Zeitung"
tigkeit Dr. Pachnides näher kennen gelernt hat, weiß seine rastlose und gewissenhafte Arbeit zu schägen. Sie ist auch dadurch anerkannt worden, daß Dr. Pachnide seit 1914 Vorsitzender der Fraktion der Fortschrittlichen Volkspartei und später der Demofratischen Partei im Preußischen Landtage war.
Eine reiche Tätigkeit hat der nun Siebzigjährige neben seiner politischen und parlamentarischen Wirksamkeit in der Gesellschaft für Boltsbildung entwidelt. Seit 1890, also 37 Jahre, gehört er dem Hauptausschuß der Gesellschaft an, nach tem Tode des Prinzen Heinrich zu Schoeneich- Carolath wurde er 1. Vorsitzender der Gesellschaft. In diesem Amte hat der Jubilar besonders seit seinem Ausscheiden aus dem Reichstage durch Veranstaltung von zahlreichen Volksbildungstagen gewirft. Weite Kreise werden sich mit der Gesellschaft in dem Wunsche vereinigen, daß dem Jubilar seine jugendfrische Arbeitstraft noch recht lange erhalten bleiben möchte.
Lokales.
Revision im Gießener Femeprozeß.
Bon der Staatsanwaltschaft wie vom Berteidiger des Angeflagten v. Salomon ist Revision gegen das Urteil des Gieße ner Schwurgerichts im Femeprozeß eingelegt worden. Als nächste Instanz wird sich das Reichsgericht in Leipzig mit der Sache zu befassen haben.
anzuweisen, vierteljährlich von den Kreis- und Provinzialver Ostern muss man
waltungen zu bestimmende runde Abschlagszahlungen zu leisten und am Schluß des Rechnungsjahres abzurechnen. Bei vielen fleinen Gemeinden wäre auf Abschlagszahlungen zu verzichten. Die Berrechnungsarbeit würde sich gegenüber dem jetzigen Berfahren ganz bedeutend vereinfachen. Da die besonderen Kreisund Provinzialumlagen die Gemeindekassen wesentlich entlaften und die Erhebung der Kreis- und Provinzialumlagen nach diesem Vorschlag ohne besondere Buchung durch einen Bucheintrag( Gemeinde, Kreis und Provinzialumlagen) vor sich geht, soll durch Gesetz bestimmt werden, daß Hebgebühren an die Gemeindetassen nicht vergütet werden. Es wäre dann auch eine Hebgebührenberechnung und die Verrechnung gespart, was cine weitere Vereinfachung wäre. In vielen kleinen Gemeinden sind diese Hebgebühren übrigens auch nur Beträge von Pfennigen oder wenigen Reichsmart. Es wären dann auch die Buchungen in der Gemeindekasse und die Revisionskosten dieser Posten durch die Oberrechnungsfammer erspart. Die Kostenersparnis bei diesem vereinfachten Verfahren wird etwa 300 000 Rmt. betragen, gegenüber 400 000 Rmt. bei dem Umlegungsverfahren.
Es wäre dringend zu wünschen, daß diesem Vorschlag bei der Beratung der hessischen Steuergesetze vom Landtag entsprochen würde. Seit fünf Jahren ist die Verwaltungsreform angekündigt, die für die Steuerzahler nur dann Bedeutung hat, wenn sie durch Geschäftsvereinfachung die Steuerlast vermindert und nicht bei bürokratischer Umständlichkeit mit 5 bis 6 Millio= nen Marf vermehrt, wie das durch das Gesetz vom 28. März 1924 über die Kreis und Provinzialumlagen geschehen ist. Wie dieses Gesetz trotz dieser offensichtlichen Mängel als ein Grundstein für die ganze Verwaltungsreform bezeichnet werden kann. ist geradezu unverständlich, und wir hoffen, daß sich die zustän digen Stellen der Sache annehmen im Interesse der Verwaltungsreform und nicht zuletzt der Steuerzahler.
Dr. Hermann Pachnide.
3n seinem 70. Geburtstag am 14. April 1927. Am 14. April wird der Vorsitzende der Gesellschaft für Volksbildung, Dr. Hermann Pachnide in Berlin, 70 Jahre alt. Dr. Pachnide hat als Mitglied der Freisinnigen Vereinigung und der später begründeten Fortschrittlichen Boltspartei von 1890 bis zur Staatsumwälzung den Wahlkreis Parchim Ludwigsluft im Reichstage und von 1907 bis 1918 außerdem den Wahlkreis Königsberg i. Pr. im Preußischen Abgeordnetenhause vertreten. Wer die parlamentarische Tä
Einiges über die
reichsgesetzliche Unfallversicherung.
Von Freiherr Löw von und zu Steinfurth.
Im Rahmen der großen deutschen sozialen Gesetzgebung wurde im Jahre 1884 erstmals die Unfallversicherung gesetzlich geregelt. Die Entwicklung der Industrie in den siebziger und achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts hatte eine Vermehrung der Betriebsunfälle zur unvermeidlichen Folge. Ein wirf samer und ausreichender Schutz der Arbeiter gegen die wirtschaftlichen Folgen von Betriebsunfällen fonnte nur erreicht werden, wenn unter Aufgabe des zivilrechtlichen Grundsatzes des Schadenersatzes die Unfallfürsorge auf die Grundlage einer öffentlich- rechtlichen Zwangsversicherung gestellt wurde. Das erste Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884 betraf nur die gewerblichen Betriebe und auch diese nicht vollzählig. Die in der Landwirtschaft Beschäftigten wurden durch das Gesetz, betreffend die Unfall und Krankenversicherung, der in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen vom 5. Mai 1886 in die Versicherung einbezogen. Das Jahr 1900 brachte eine gesetzgeberische Aenderung auf dem gesamten Gebiete der Unfallversicherung. Im Jahre 1911 erschien die Reichsversicherungsordnung, die die gesamten damaligen sozia len Versicherungsgesetze in einem umgearbeiteten Gesetze brachte. Die Reichsversicherungsordnung( RVO.) wurde im Laufe der leizten Jahre wiederholt abgeändert; die Unfallversicherung insbesondere zuletzt durch das zweite Gesetz, betreffend Aenderun gen in der Unfallversicherung vom 14. Juli 1925. Durch die öffentlich- rechtliche Zwangsversicherung wurde einmal für den Arbeiter ein hinreichender Schutz gegen die wirtschaftlichen Fol gen von Betriebsunfällen erreicht, der Betriebsunternehmer wurde andererseits von seiner zivilrechtlichen Pflicht, aus seinen eigenen Mitteln dem in seinem Betrieb Verunglüdten Schaden erfag zu leisten, befreit. Denn durch die gesetzlichen Leistungen aus der Unfallversicherung sind die an sich vorhandenen zivilrechtlichen Ansprüche des Unfallverlekten seinem Arbeitgeber gegenüber ein für allemal abgegolten. Hierin liegt der große
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und eine tücht. Hansfran list sich das auch nicht nehmen, dean sie weiß, wieviel Frende sie damit macht. Außerdem darf sie auf Ihre Kunst, gut backen zu können, wirklich stolz sein.- Viele ginzi, nese Anregungen zum Backen empfangen Sie aus dem neu erschienenen farb, illustriertes Oetker- Rezeptbach, Ausgabe P, and die natur getreuen Abbildungen fertiger Gebäcke and Torten etc. geben Ihnen willkommenen Anhalt. Außerdem lesen Sie darin Näheres aber dru vorzüglichen Backapparat Küchenwander, mit dem Sie auf klein. Gaskocherflamme backen, braten und kochen können. Die Oetker- Rezepte Ausg. F sind f. 15 Pig. in 4. Geschäften erhältl.. wean vergriffen, geg. Einsend, roa Marken row
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Fünfziger Vereinigung.
Eine schöne Gitte herrscht in Gießen: alljährlich schließen sich die Männer, welche in demselben Jahre ein halbes Jahrhundert ihres Daseins vollenden, zu einer„ Fünfziger- Ver einigung" zusammen, die äußerlich durch die betreffenden Jah reszahlen gekennzeichnet wird, 3. B. ,, 1877-1927". Dieser Brauch ist auch in anderen Städten eingeführt. Wo er zum ersten Male in Erscheinung trat, läßt sich nicht feststellen. Ebensowenig ist bisher genau nachgewiesen worden, wann er sich in Gießen eingebürgert hat. Es muß aber schon lange her sein, denn im Jahre 1926 tamen Achtzigjährige natürlich war es nur noch eine kleine Zahl zusammen, um ihre Altersvereini gung wieder einmal aufleben zu lassen. Wie behauptet wird, soll es aber jogar noch ältere Leute in der Stadt geben, die schon Mitglieder von solchen Vereinigungen waren. Demnach reicht diese Sitte noch über das Jahr 1896 hinaus zurüd, und wenn man den Mitteilungen oder Andeutungen von eingeborenen Bürgern, die in der Lotalchronik ziemlich Bescheid wissen, Glau ben schenken darf, hat es schon um 1885 in Gießen Alters- Vereinigungen von Fünfzigern gegeben.
Der Beitritt zu den ersten Zusammenschlüssen dieser Art war aber nur Männern gestattet, die in Gießen geboren waren und ihren Wohnsiz hatten. Diese Voraussetzung oder Bedingung drückte dem Unternehmen zwar den Stempel der Exklusivität auf und beschränkte auch die Auswirkung auf einen fleineren Kreis, hatte aber andererseits den Vorteil, daß nur Männer, die sich von Jugend auf kannten und Schulkameraden gewesen waren, an den Veranstaltungen teilnahmen, wodurch das Zu sammengehörigkeitsgefühl und die Kameradschaftlichkeit stärker betont und zum Ausdrud gebracht wurde. Auf die Dauer ließ
Vorteil, den die reichsgesetzliche Unfallversicherung dem Betriebsunternehmer bietet, ein Vorteil, der merkwürdiger Weise gera landwirtschaftlichen Betriebsunternehmern vielfach gar nicht bewußt ist. Die Träger der reichsgesetzlichen Unfallversicherung sind die sogen. Berufsgenossenschaften. Weil, wie dargetan, die zivilrechtliche Haftung des Betriebsunternehmers durch Gesetz auf die Berufsgenossenschaften übergegangen ist, müssen auch die Betriebsunternehmer( im Gegensatz zu anderen Einrichtungen der sozialen Gesetzgebung z. B. Krankenkassen und Invalidenversicherung) die Kosten der Berufsgenossenschaf ten allein tragen. Sind durch Reichsgesetz alle in der Landwirtschaft tätigen Arbeitnehmer ausnahmslos gegen Betriebsunfälle zwangsweise versichert, so sind in Hessen auf Grund landesgesetzlicher Vorschrift und der Satzung der land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft für Hessen alle Be triebsunternehmer, einschließlich der Ehegatten, ebenfalls mitversichert. Dies ist nicht in allen Teilen Deutschlands der Fall. Vielfach können nur die Betriebsunternehmer, die einen entsprechenden Antrag stellen, gegen besondere Zuschläge zu den Beiträgen mitversichert werden. Wie bereits erwähnt, haben die Betriebsunternehmer allein für die Kosten der Berufs genossenschaften aufzukommen. Die Kosten werden in Form von Beiträgen bezw. von Vorschüssen auf die Beiträge erhoben und zwar in Hessen nach dem Steuerwert der beitragspflichtigen Grundstücke. Die Höhe der Beiträge richtet sich selbstverständ lich nach der Höhe der von der Berufsgenossenschaft zu gewäh renden Leistungen. Was diese betrifft, so sind sie durch das zweite Gesetz über Aenderungen in der Unfallversicherung dom 14. Juli 1925, das mit 328 gegen 31 Stimmen im Reichstag angenommen wurde, ganz erheblich vermehrt worden. Die Frage, ob die zur Zeit schwer ringende Wirtschaft diese Mehrlasten wird tragen können, soll hier nicht erörtert werden. Es sei nur festgestellt, daß die Vertretungen der Berufsgenossenschaften, der gewerblichen sowohl wie der landwirtschaftlichen, leider ohne nennenswerten Erfolg gegen die sehr erhebliche Mehrbelastung hatte. Sie gingen dabei von dem Grundsatze aus, daß sich eine der Berufsgenossenschaften ihre warnende Stimme erhoben wirksame soziale Gesetzgebung der wirtschaftlichen Lage des
Nr. 15.
Sonnabend, den 9. April 1927.
Deffentliche Tanzluftbarkeiten werden für jäslich nicht genehmigt. Die für die Karm Programme find dem Polizeitamt zweds Pri as bis 8, April 1927, in doppelter Ausferti * Offertarten. Ohne Umschlag versandte tarten, die den Bestimmungen für Postkarten jen, tosten im Ortsbereich des Aufgabeorts, a beliebigen handschriftlichen Zusähen versehen in offenem Umschlag versandten Osterkarten Ortsbereich des Aufgabeorts wie nach außerhal en auf der Karte außer den Absenderanga midts meiter geschrieben ist. Auf Karten, die Padres Bild, aber keinen Aufdrud von Worte handschriftlich nur die Absenderangaben hinzuge Dienstjubiläum bei der Bezirkssparkasse. tonnte Herr Sparkaffeninipettor Ritsert in sjährige Mitarbeit bei der hiesigen Sparta Slangjährige Tätigkeit des verdienstvollen seitens des Borstandes, sowie der Beamten u Per Sparkasse in ehrenden Weise gedacht. Gewerbe und Maschinenbauschule. Der H rad Naft ist zum Gewerbelehrer ernannt word Aufgehobene Straßensperrung. Die vom 4. März erfolgie Sperrung der Lahnstraße zu bergerstraße und Biebertalbahn wird hiermit den, da die Hausanschlußarbeiten beendet sind
sich aber dieser lokalpatriotischer Charakter nicht wahren, zumal die finanziellen Lasten durch denselben auf die Schultern von ciner immer fleiner werdenden Schar von Mitgliedern ge wälzt wurden und durch diesen Misstand eine würdige Ausge staltung des Vergnügungsprogramms naturgemäß nicht möglich war oder wenigstens starf litt. So wurde denn, nachdem der Brauch einige Jahre eingeschlafen war, das Recht der Mitgliedfchaft bald auf die zugezogenen Bürger ausgedehnt und schließlich in dem Maße erweitert, daß auch Fünfziger aus den Vororten Anschluß finden und ehemalige Gießener ohne Rüchicht auf ihren derzeitigen Wohnfig beitreten konnten. So ist es auch heute noch. Die Vereinigungen der letzten Jahre wiesen immer einen Bestand von 150 bis 200 örtlichen und auswärtigen Mitgliedern auf. Allmählich wird diese Zahl jedoch wohl sinken, weil pon den Jahrgängen, die in der Folgezeit zu Fünfzigern aufrüden, mancher im Kriege gefallen ist. Nicht ohne Einfluß bleibt auch die wirtschaftliche Notlage, falls sie noch lange anhält, denn wenn auch jeder, der überhaupt an dem Anschluß Interesse hat. und das haben wohl die meisten sich anschließt, wenn es jeine Lage nur irgendwie gestattet, so wird es doch manche geben, die sich hinterher nicht in dem Maße an den Veranstal tungen beteiligen fönnen, wie sie es gern möchten oder vorher gedacht hatten. Zwar besteht die soziale Einrichtung, daß die besser fituierten Mitglieder die finanziellen Lasten für die minder bemittelten Alterskameraden ganz oder teilweise mit auf ihr Konto nehmen, aber erstens ist auch diesen mit Rücksicht auf ihre eigene Familie eine gewisse Schranke gesetzt, und zwei tens geht es gegen das Empfinden vieler Menschen, sich sozu jagen auf Kosten ihrer Mitmenschen zu amüsieren.
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Gefundene und verlorene Gegenstände.
über die in der Zeit vom 1. März 1927 bis 1. dem Fundbüro als gefunden und verloren gen hände liegt auf die Dauer von einer Woche a am, Weidengaffe Nr. 5, Zimmer 3, zur Einsicht Einstellung einer Kraftpoststrede. Am 1. Setrieb der Kraftpostlinie Gießen- Niederkleen rede Hochelheim- Niederlleen wegen schwacher gestellt. Die für die Streden Gießen- Hochelh beim Großen- Linden jetzt gültigen Fahrplanze Intrafttreten des Sommerfahrplans( 15. Rachfendung von Bostsendungen. Zu An fendungsendung von Postsendungen sind möglic Bordrude zu benutzen, die an den Postschalter Feaftellern zur Abgabe bereit gehalten wer wendung dieser amtlichen Vordrude gewährleist Rabsendung der Post und ist daher zum Vorteil * Rene Luftpostmarke. Seit Anfang Apri Laftpoftmarte zu 15 Pfg. herausgegeben. D Warle zeigt wie die übrigen Luftpostwertzeiche non einer Felfenspitze zum Flug aufsteigenden Konfularnachricht. Der zum Generalkon
Der Zwed der Fünfziger Vereinigungen besteht ja in der Hauptsache darin, das Jubiläumsjahr den Mitgliedern zu einem Ereignis ihres Dajeins zu gestalten, durch das sie auch für die Zukunft enger verbunden werden, als es sonst durch das Le ben geschieht. Aeußerlich dienen dazu die monatlichen Zusammen fünfte, die vierteljährlichen Geburtstagsessen, die gelegentlichen Familienfeste und dergleichen Veranstaltungen mehr; wirksamer und wertvoller ist aber der innere Kern der Sache: die Pflege des Zusammengehörigkeitsgefühls, der Kameradschaft und der Menschlichkeit. In den Fünfziger Bereinigungen sind alle Un terschiede, die das Leben geschaffen hat, ausgeglichen; hier spie len Stand oder Beruf, Religion oder Partei, Rang oder Titel, Armut oder Reichtum feine Rolle, hier ist jeder nur Mensch und Kamerad. Man lernt einander menschlich fennen und schäßen: das vertrauliche Du" wird zwar niemanden aufgezwungen, aber es stellt sich von selbst ein und bringt die Kameraden einander auch innerlich noch näher. So stellt die Fünfziger Ber einigung eine Gemeinde dar, die durch äußere und innere Be zichungen zusammengehalten wird und auch, wenn das Jubi läumsjahr vorüber ist, das Band, das sie umschlingt, nicht löft, sondern von Jahr zu Jahr fester fettet; sie pflegt die Kamerad schaft als Sechziger, Siebziger, Achtziger in demselben, ja in noch größerem Maße, als sie es einst als Fünfziger getan hat; und wenn das Leben nichts anderes mehr bieten fann, dann kommt die Erinnerung zu ihrem Recht.
* Hessisches Bolizeiamt. Dienststunden des Bolizeiamts für den Publikumsverkehr ab 15. April ds. Js. sind von 7 Uhr vor mittags bis 12% Uhr mittags und von 2% bis 5%, Uhr nach mittags. Samstags von 7 bis 12% Uhr mittags. Für Sams tag- Nachmittags ist in der Zeit von 4% bis 5% Uhr ein Eil. dienst eingeführt, bei dem aber nur Anträge, die unaufschiebbar sind, erledigt werden können.
* Luftbarkeitsverbot in der Karwoche. Auf Grund der Verfügung des Herrn Ministers des Innern vom 10. März 1924 zu Nr. M. d. J. 7792 und 5. April 1924 zu Nr. M. d. J. 10644 haben am Balmsonntag und Karfreitag öffentliche Luftbar teiten jeder Art( wie z. B. auch ernste Aufführungen im Thea ter, Vorführungen in Lichtspielhäusern, Fußballwettspiele usw.) zu unterbleiben. An den übrigen Tagen der Karwoche ein schließlich Ostersonntag sind theatralische Vorführungen und Konzerte aller Art zulässig, wenn sie ernsten, belehrenden In halts und der Bedeutung und Weihe dieser Tage angepakt sind.
Landes anpassen müsse, wenn anderes nicht die soziale Gesetzgebung durch Ueberspannung ihrer Leistungen in sich selbst zusammenbrechen soll.
Die bei Betriebsunfällen zu gewährenden Leistungen zer fallen in Sachleistungen, nämlich Krankenbehandlung und Be rufsfürsorge und Geldleistungen, nämlich Rente und Kranten geld( Tagegeld, Familiengeld).
Die Zeit. für die die Sachleistungen( Krantenbehandlung und Berufsfürsorge) zu gewähren ist, beginnt bei der Krankenversicherung unterliegenden Verletzten mit dem Unfall, bei den nicht der Krankenversicherung unterliegenden Verletzten mit der 14. Woche nach dem Unfall; es sei denn, daß es sich um einen so schweren Unfall handelt, durch den der Verletzte voraussicht lich auf länger als ein Jahr die Hälfte oder mehr seiner Er werbsfähigkeit verlieren wird. In solchen Fällen hat die Krantenbehandlung ebenfalls mit dem Tage des Unfalles ein zusehen. Im übrigen kann die Berufsgenossenschaft auch bei allen übrigen Unfällen von Verletzten, die nicht der Krantenversicherung unterliegen, freiwillig in den ersten 13 Wochen nach dem Unfall Krantenbehandlung gewähren. Sie tut dies gewohnheitsgemäß immer da, wo ein wirtschaftlich besonders begründetes Bedürfnis dazu vorhanden ist. Der Inhalt der Krantenbehandlung ist zunächst wie bisher ärztliche Behand lung, Versorgung mit Arznei und Hilfsmitteln. Erweitert ist die Krantenbehandlung durch die Verpflichtung zur Gewährung von Pflege. In dieser ist die bisherige freiwillige Leistung der Hauspflege mit der Fürsorge für Hilflose vereinigt. die bisher durch die Hilflosenrente, also durch Geldleistung, erfolgte Die Fürsorge für Hilflose erfolgt durch die Sachleistung der Pflege, als deren Formen Hauspflege oder Zahlung eines Pflegegeldes vorgesehen sind. An Stelle der Pflege( in der Familie) kann die Berufsgenossenschaft Anstaltspflege gewähren. Die Heilanstaltspflege, die bisher als Ersatz für Krantenbehandlung und Rente gewährt wurde, wird jetzt nur noch als Erjatz für die Krankenbehandlung betrachtet. Sie ist nach wie vor in das pflege fällt, wie bisher, die Rente fort, ebenso während der An Ermessen der Genossenschaft gestellt. Während der Heilanstaltsitaltspflege. Die Geldleistungen, die während der Heilanstalts
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mit dem Amtssis in Hamburg ernannte Em Bega ist anerkannt und zur Ausübung kon tungen im Boltsstaat Heffen zugelassen wo
* Die Ziehung der Hessischen Arlippelhein nunmehr endgültig am 5. Mai lfd. Js. statt. 2 Zichungstermins um diese kurze Zeit war aus ben, aber auch deshalb nötig, weil die Geneh tried der Krüppelheimbaulose in wesentlichen ving Hessen- Nassau erst durch Entschließung iters für Volkswohlfahrt in Berlin vom 23. wurde. Auf die von dem Krüppelfürsorgever perfandte Bitte um Zeichnung von Losen si bestellt worden. Der tägliche Eingang der beträgt rund 2000. Es darf erwartet werd den schönen Zwed ein fleines Opfer bringt. pelheimbaulotterie erwirbt und dadurch hilf noch vor dem Ziehungstermin restlos aus Generallojevertrieb hat die Beamtenbank D 1. 5.( Bostichedfonto Amt Frankfurt a. M.
* Siegener Flughafen. Für den Ausbau plages hat die Stadtverordnetenversammlung willigt. Das Flughafengebäude, welches di
#lege und der Anstaltspflege zu gewähren ( neu) und Familiengeld( bisherige Angehöri men ist die Verpflichtung zur Berufsfürsorge der Berufsgenossenschaft, den Verletzten zu feines früheren Berufes, oder wenn das ni Hajnahme eines neuen Berufes zu befähigen langung einer Arbeitsstelle zu verhelfen.
Sesondere Vorschriften regeln das Verh genossenschaften zu den Krankenkassen. Be feitige Verpflichtungen, falls die Krankheit d falles ist, den die Berufsgenossenschaft zu en Bergleich zu den seitherigen Bestimmungen tuisgenossenschaften erhöhte Verpflichtungen
Bon den Geldleistungen steht die Rent Eine Berpflichtung zur Gewährung von R haupt nur, wenn die nach der Unfallversich gende Erwerbsunfähigkeit über die 13. Woch Wenn dieje Boraussetzung erfüllt ist, so ist Die Zeit, für die die Rente zu gewähren i der Krantenversicherung unterliegenden Be Wegfall des Krantengeldes, spätestens mit d hem Unfall; bei den nicht der Krankenversich den Berlegten mit dem Tage nach dem Unfa beträgt, wie bisher, zwei Drittel des Jahres Reu i dag die Berufsgenossenschaft bis zu Woche nah dem Unfall an Stelle der Rent pewähren lann. Die bisherige Hilfslosenren die Fürsorge für Hilflose jetzt durch Gewäh alio durch eine Sachleistung, erfolgt. Ebenso Seilanitaltspflege die Verletztenrente weg. D
Die neu eingeführte Anstaltspflege. Neu ist, Seilanstalt oder Pflegeanstalt untergebrac Tagegeld zu beanspruden hat( s. o.). Eine , jolange der Verletzte infolge des Un mehsunfähig ist und zwar der Teil der V Mae der Einbuße an Erwerbsfähigkeit entsp lete, folche, die eine Rente von 50 oder m ber Bolltente beziehen, erhalten Kinderzulage


