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Nr. 15.

triotischer Charafter nicht wahren, zumal durch denselben auf die Schultern von werdenden Schar von Mitgliedern ge

ch diesen Mißstand eine würdige Ausge ngsprogramms naturgemäß nicht möglich tart litt. So wurde denn, nachdem bet

Sonnabend, den 9. April 1927.

Oeffentliche Tanzluftbarkeiten werden für diese Tage grund­jäglich nicht genehmigt. Die für die Karwoche vorgesehenen Programme sind dem Polizeitamt zweds Prüfung sofort, späte jiens bis 8, April 1927, in doppelter Ausfertigung einzureichen.

* Osterfarten. Ohne Umschlag versandte gebrudte Oster­tarten, die den Bestimmungen für Postfarten entsprechen müs­jen, tosten im Ortsbereich des Aufgabeorts, auch wenn sie mit beliebigen handschriftlichen Zusätzen versehen sind, 3 Pfg. Die in offenem Umschlag versandten Osterfarten foften sowohl im Ortsbereich des Aufgabeorts wie nach außerhalb nur dann 3 Pf. wenn auf der Karte außer den Absenderangaben( siehe oben) nichts weiter geschrieben ist. Auf Karten, die lediglich ein ge brudtes Bild, aber keinen Aufdrud von Worten tragen, dürfen handschriftlich nur die Absenderangaben hinzugefügt werden.

ingeschlafen war, das Recht der Mitglied gezogenen Bürger ausgedehnt und schlie eitert, daß auch Fünfziger aus den Bor und ehemalige Gießener ohne Rüdicht Wohnsiz beitreten fonnten. So ist es der letzten Jahre wiesen immer einen Dörtlichen und auswärtigen Mitgliedern diese Zahl jedoch wohl sinten, weil von der Folgezeit zu Fünfzigern aufrüden, llen ist. Nicht ohne Einfluß bleibt aud age, falls sie noch lange anhält, denn berhaupt an dem Anschluß Interesse hat. die meisten sich anschließt, wenn es

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wie gestattet, so wird es doch manche nicht in dem Maße an den Veranstal

1, wie sie es gern möchten oder vorher

besteht die soziale Einrichtung, daß bie

Der die finanziellen Lasten für die min

ameraden ganz oder teilweise mit auf

I erstens ist auch diesen mit Rücksicht eine gewisse Schranke gesetzt, und zwei Empfinden vieler Menschen, sich sozu

Ritmenschen zu amüsieren. fziger- Bereinigungen besteht ja in bet biläumsjahr den Mitgliedern zu einem

zu gestalten, durch das sie auch für die

n werden, als es sonst durch das Le

dienen dazu die monatlichen Zusammen

en Geburtstagseisen, die gelegentlichen ichen Veranstaltungen mehr, wirksamer der innere Kern der Sache: die Pflege tsgefühls, der Kameradschaft und der Fünfziger- Bereinigungen sind alle Un­geschaffen hat, ausgeglichen; hier spie eligion oder Partei, Rang oder Titel, e Rolle, hier ist jeder nur Mensch und

mander menschlich kennen und schäzen:

bird zwar niemanden aufgezwungen, st ein und bringt die Kameraden ein­näher. So stellt die Fünfziger- Ber

dar, die durch äußere und innere Be ten wird und auch, wenn das Jubi

s Band, das sie umschlingt, nicht löft,

r fester fettet; sie pflegt die Kamerad

ziger, Achtziger in demselben, ja in noch

es einst als Fünfziger getan hat; und anderes mehr bieten kann, dann kommt Recht.

t. Dienststunden des Bolizeiamts für 15. April ds. Js. sind von 7 Uhr vor Fittags und von 2% bis 5% Uhr nach 7 bis 12% Uhr mittags. Für Sams

er Zeit von 4% bis 5% Uhr ein Eil­

n aber nur Anträge, die unaufschiebbar

inen.

* Dienstjubiläum bei der Bezirkssparkasse. Am 7. d. M. tonnte Herr Sparkasseninspektor Ritsert in Gießen auf eine 25jährige Mitarbeit bei der hiesigen Sparkasse zurüdbliden. Der langjährige Tätigkeit des verdienstvollen Beamten wurde seitens des Vorstandes, sowie der Beamten und Angestellten ber Spartasse in ehrenden Weise gedacht.

in der Karwoche. Auf Grund der Cinisters des Innern vom 10. März 1924 nd 5. April 1924 zu Nr. M. d. J. 10644 g und Karfreitag öffentliche Lustbar­B. auch ernste Aufführungen im Thea htspielhäusern, Fußballwettspiele usw.) en übrigen Tagen der Karwoche ein­ind theatralische Vorführungen und fig, wenn sie ernsten, belehrenden In­und Weihe dieser Tage angepakt sind. wenn anderes nicht die soziale Gesetz nung ihrer Leistungen in sich selbst zu ällen zu gewährenden Leistungen zer­nämlich Krankenbehandlung und Be­stungen, nämlich Rente und Kranten­ngeld).

* Gewerbe- und Maschinenbauschule. Der Hilfslehrer Kon­Tad Ruft ist zum Gewerbelehrer ernannt worden.

* Aufgehobene Straßensperrung. Die vom Polizeitamt am 4. März erfolgte Sperrung der Lahnstraße zwischen Gabels­bergerstraße und Biebertalbahn wird hiermit wieder aufgeho ben, da die Hausanschlußarbeiten beendet sind.

* Gefundene und verlorene Gegenstände. Das Verzeichnis über die in der Zeit vom 1. März 1927 bis 1. April 1927 auf dem Fundbüro als gefunden und verloren gemeldeten Gegen­stände liegt auf die Dauer von einer Woche auf dem Polizei­ami, Weidengasse Nr. 5, Zimmer 3, zur Einsicht offen.

Einstellung einer Kraftpoststrede. Am 1. April wird der Betrieb der Kraftpostlinie Gießen- Niederkleen auf der Teil ftrede Hochelheim- Niederkleen wegen schwachen Verkehrs ein gestellt. Die für die Streden Gießen- Hochelheim und Hochel heim Großen Linden jetzt gültigen Fahrplanzeiten bleiben bis zum Intrafttreten des Sommerfahrplans( 15. Mai) bestehen.

Rachfendung von Bostsendungen. Zu Anträgen auf Nach jenbungfendung von Bostsendungen sind möglichst die amtlichen Borbrude zu benutzen, die an den Postschaltern und von den Bostzustellern zur Abgabe bereit gehalten werden. Die Ver­wendung dieser amtlichen Vordrude gewährleistet die pünktliche Rachsendung der Post und ist daher zum Vorteil der Empfänger.

,, Gießener Zeitung"

fordert, ist seit 8 Tagen im Bau begriffen. Der Ausbau des Flugplatzes war dringend nötig, da auf der Strede Frankfurt Hannover Hamburg weitere Flugzeuge verkehren, die auch den hiesigen Hafen anfliegen werden. Die bisher vorhandenen Ge­bäude find bem steigenden Verkehr nicht mehr gewachsen. Es soll auch eine Rollbahn angelegt werden, für welche 10 000 Mart vorgesehen sind. Die Aufnahme des Luftverkehrs auf dem hie figen Flugplay soff am 8. April erfolgen.

* Reue Luftpoftmarte. Seit Anfang April wird eine neue Luftpoftmarte zu 15 Pfg. herausgegeben. Die violettfarbige Marke zeigt wie die übrigen Luftpostwertzeichen das Bild eines Don einer Felsenspike zum Flug aufsteigenden Adlers.

Konsularnachricht. Der zum Generaltonsul von Bolivien mit dem Amtssig in Hamburg ernannte Emeterio Cano de la Bega ist anerkannt und zur Ausübung tonsularischer Verrich tungen im Bolfsstaat Hessen zugelassen worden.

* Zentralverband der Angestellten Gau Hessen. Der Gau Hessen und Hessen- Nassau hielt am 26. und 27. März im Stadt­verordnetenfihungssaal in Offenbach a. M. seinen diesjährigen Gautag ab. Er war in der Hauptsache innerorganisatorischen Fragen gewidmet. Die Neuwahl der Gauleitung ergab teine Aenderung in der Zusammensetzung der Gauleitung. Zum Verbandstag wurden Ohlhof Mainz und Müller- Gießen dele­giert.

Rheindampfschiffahrt ab 15. April. Die Köln- Düsseldorfer Dampfschiffahrtsgesellschaft wird ihren Betrieb am Karfreitag. den 15. April, eröffnen. Es wird eine verbilligte Personenfahrt eingeführt und die Fahrpreise der Expreßdampfer den Schnell­dampfern gleichgestellt.

* Ein Jubiläumslied für die Universität Marburg. Die Stadt Marburg schreibt anläßlich der bevorstehenden 400- Jahr­feier der Universität einen Gesamtpreis von 500 Mart aus zur

* Die Ziehung der Hessischen Krüppelheimbaulotterie findet nunmehr endgültig am 5. Mai Isb. Js. statt. Die Verlegung des Ziehungstermins um diese kurze Zeit war aus technischen Grün­den, aber auch deshalb nötig, weil die Genehmigung zum Vers trieb der Krüppelheimbaulose in wesentlichen Teilen der Pro vinz Hessen- Nassau erst durch Entschließung des Herrn Mini­iters für Volfswohlfahrt in Berlin vom 23. März 1927 erteilt wurde. Auf die von dem Krüppelfürsorgeverein in Darmstadt versandte Bitte um Zeichnung von Losen sind bereits 15 000 bestellt worden. Der tägliche Eingang der Lose- Bestellungen beträgt rund 2000. Es darf erwartet werden, daß jeder für den schönen Zwed ein fleines Opfer bringt. Lose für die Krüp­pelheimbaulotterie erwirbt und dadurch hilft, daß die Lotterie noch vor dem Ziehungstermin restlos ausverkauft ist. Den Generallojevertrieb hat die Beamtenbank Darmstadt, e. G. m. b. H.( Postschedfonto Amt Frankfurt a. M. Nr. 65 850).

* Gießener Flughafen. Für den Ausbau des hiesigen Flug­plages hat die Stadtverordneten versammlung 60 000 Mart be­willigt. Das Flughafengebäude, welches diese Bausumme er­

pflege und der Anftaltspflege zu gewähren sind, sind Tagegeld ( neu) und Familiengeld( bisherige Angehörigenrente). Völlig neu ist die Verpflichtung zur Berufsfürsorge, d. h. die Pflicht der Berufsgenossenschaft, den Verletzten zur Wiederaufnahme seines früheren Berufes, oder wenn das nicht möglich ist, zur Aufnahme eines neuen Berufes zu befähigen und ihm zur Er­langung einer Arbeitsstelle zu verhelfen.

Besondere Vorschriften regeln das Verhältnis der Berufs­genossenschaften zu den Krankenkassen. Beide haben gegen­feitige Verpflichtungen, falls die Krankheit die Folge eines Un­falles ist, den die Berufsgenossenschaft zu entschädigen hat. Im Bergleich zu den seitherigen Bestimmungen sind dabei den Be­rufsgenossenschaften erhöhte Verpflichtungen auferlegt worden.

ie Sachleistungen( Krantenbehandlung gewähren ist, beginnt bei der Kranken­Den Verletzten mit dem Unfall, bei den erung unterliegenden Verletzten mit der fall; es sei denn, daß es sich um einen elt, durch den der Verletzte voraussicht­Jahr die Hälfte oder mehr seiner Er­wird. In solchen Fällen hat die falls mit dem Tage des Unfalles ein­ann die Berufsgenossenschaft auch bei von Verletzten, die nicht der Kranken­freiwillig in den ersten 13 Wochen nbehandlung gewähren. Sie tut dies r da, wo ein wirtschaftlich besonders Dazu vorhanden ist. Der Inhalt der zunächst wie bisher ärztliche Behand­rznei und Hilfsmitteln. Erweitert ist Durch die Verpflichtung zur Gewährung it die bisherige freiwillige Leistung der forge für Silflose vereinigt, die bisher also durch Geldleistung, erfolgte Die folgt durch die Sachleistung der Pflege, pflege oder Zahlung eines Pflegegeldes elle der Pflege( in der Familie) kann Anstaltspflege gewähren. Die Heil­er als Erfaz für Krantenbehandlung de, wird jetzt nur noch als Erfah für die rachtet. Sie ist nach wie vor in das aft gestellt. Während der Heilanstalts­die Kente fort, ebenso während der An­tungen, die während der Heilanſtalts

Von den Geldleistungen steht die Rente an erster Stelle. Eine Verpflichtung zur Gewährung von Rente entsteht über­haupt nur, wenn die nach der Unfallversicherung zu entschädi gende Erwerbsunfähigkeit über die 13. Woche hinaus andauert. Wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, so ist Rente zu gewähren. Die Zeit, für die die Rente zu gewähren ist, beginnt bei den der Krankenversicherung unterliegenden Verletzten mit den Wegfall des Krankengeldes, spätestens mit der 27. Woche nach dem Unfall; bei den nicht der Krankenversicherung unterliegen den Verlegien mit dem Tage nach dem Unfall. Die Vollrente beträgt, wie bisher, zwei Drittel des Jahresarbeitsverdienstes. Neu ist, daß die Berufsgenossenschaft bis zum Ablauf der 26. Woche nach dem Unfall an Stelle der Rente ein Krankengeld gewähren tann. Die bisherige Hilfslosenrente ist beseitigt, da die Fürsorge für Hilflose jetzt durch Gewährung von Pflege. also durch eine Sachleistung, erfolgt. Ebenso fällt während der Heilanstaltspflege die Verletztenrente weg. Das gleiche gilt für die neu eingeführte Anstaltspflege. Neu ist, daß der in einer Heilanstalt oder Pflegeanstalt untergebrachte Verletzte ein Tagegeld zu beanspruchen hat( f. o.). Eine Teilrente wird ge währt, solange der Verletzte infolge des Unfalls teilweise er­werbsunfähig ist und zwar der Teil der Vollrente, der dem Maße der Einbuße an Erwerbsfähigkeit entspricht. Schwerver­letzte, d. h. solche, die eine Rente von 50 oder mehr vom Hundert der Vollrente beziehen, erhalten Kinderzulagen zur Verletzten­

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Gewinnung eines leicht singbaren Liedes über Marburg mit eigener Melodie, das möglichst fünf Strophen nicht übersteigen soll. Einsendungen sind bis zum 1. Mai 1927 mit Kennwort an den Magistrat der Stadt Marburg zu richten.

* Ausflug nach München zum Besuche der Bayerischen Ge werbe Ausstellung. Am 17. bis 24. Juni 1927 wird das hessische Handwerk die bayerische Gewerbe- Ausstellung in München ge­meinsam besuchen. Es findet dabei eine Besichtigung von München selbst mit seinen Sehenswürdigkeiten und reichen Kunst. schätzen statt. Außerdem sind Ausflüge in das bayerische Ge­birge vorgesehen Ein Sonderzug wird die Teilnehmer aus ganz Hessen nach München bringen. Der Preis für die Fahrt mit dem Sonderzug beträgt 4. Klasse in bequemen, durchgehenden Wagen hin und zurüd zusammen 18,20. und 3. Klaffe 27,30 Mart. Für alle Besichtigungen in München, Fahrten, Ausflüge, Uebernachtungen werden bedeutende Preisermäßigungen ein treten. Die Teilnehmer wollen sich bei ihrem Vorsitzenden an melden, damit wir schon jetzt eine Uebersicht bekommen mit wie­viel Leilnehmern ungefähr gerechnet werden kann. Nähere Auskunft, soweit dies bis jetzt möglich, erteilt der Leiter der Veranstaltung, Herr Malermeister Georg Kraus, Darm stadt, Luisenstraße 40, Fernruf 1972.

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der weisse Rabe unter den 4. Cigaretten

Warum?

* Generalappell ehemaliger Seesoldaten in Kiel. Jn Er­innerung an die vor 75 Jahren, am 13. Mai 1852, erfolgte Grün­

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ist die meist gerauchte, weil weitaus beste 4Fg. Cigarette Deutschlands.

rente. Diese Vorschrift ist neu. Die hinterbliebene Witwe et­hält wie bisher ein Fünftel des Jahresarbeitsverdienstes als Rente. Ist die Witwe jedoch durch Krankheit oder Gebrechen in ihrer Erwerbsfähigkeit um mindestens die Hälfte gemindert. so beträgt die Rente nach den neuen Vorschriften zwei Fünfte! des Jahresarbeitsverdienstes.

Die Festsetzung des durchschnittlichen Jahresarbeitsver dienstes erfolgt nicht mehr wie bisher durch die Oberversiche rungsämter, sondern durch paritätische Ausschüsse aus Ver­tretern der Unternehmer und der Versicherten unter dem Vor­fig eines Mitgliedes des Oberversicherungsamtes. Die Fest­setzung bedarf jedoch der Genehmigung des Oberversicherungs­

amts.

Alle Renten, die am 1. Juli 1925 liefen, find auf Grund besonderer Vorschriften des zweiten Gesetzes über Aenderungen in der Unfallversicherung vom 14. Juli 1925 umgerechnet worden.

Die land und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft für Hessen zahlte im Jahr 1925 rund 1300 000 R.-Mt. an Renten aus. Dazu kommen noch die sehr erheblichen Kosten des Heil­verfahrens usw., furz, alle Kosten, die durch die Sachleistungen verursacht werden, die Untersuchungskosten und anderes mehr.

Ein Zeugnis.

Ein unverfälschtes Zeugnis, daß man auch in Arbeiter­freisen noch Kirche will, bringt das Kommunistenblatt Die rote Fahne" in einem Bericht über die Silvesterfeier im Dom zu Berlin. So spöttelnd wie möglich schreibt der Berichterstat­ter: Als am Silvesterabend die ersten Tuten ein schüchternes Konzert versuchten und die ersten Rognats heimlich gekostet wurden, machte ich mich feierlich und würdevoll auf die Strümpfe und landete kurz vor 12 Uhr am Dom. Verdammt viel Menschen sind hier", dachte ich, die werden doch dieses Jahr Silvester nicht alle im Luftgarten feiern wollen, das machen sie doch im allgemeinen immer etwas weiter westlich. Näher herangekommen, war ich im Nu im tollsten Gedränge. ,, Warum machen die denn nicht die Türen auf, die brauchen doch die Leute hier nicht auf der Straße feiern zu lassen," be

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merkte ich bescheiden zu meiner Nachbarin( Rod bis unter die Knöchel und mit Besenborte, Kneifer auf der Spignase, Ge sangbuch unter dem Arm). Keine Antwort. Na, vielleicht betet sie gerade," dachte ich wieder, ,, wirst man lieber dein Maul halten." Mittlerweile hatte ich mich die Treppen hinauf­gedrängelt, und siehe da, die Türen waren ja auf, aber der Laden war schon voll." So geht es in wißig sein sollendem Stil weiter, dann kommt das Ende: ,, Eine Bemerkung hinter her: Fabrikbesitzer, so richtige Vollblutbourgeois, zählte ich viel­leicht drei, ebenso drei Pelzmäntel. Dazu vielleicht fünfzig bessere Handwerksmeister nebst Frauen, alle anderen waren Broleten."

Ein gutes Rezept.

Ein Rezept für Hausfrauen, um gute Dienstboten zu machen, schrieb ein erfahrener Arzt seiner sich verheiratenden Tochter ins Wirtschaftsbuch. Hier ist es: Die Hausfrau nehme 2 Pfund Selbstbeherrschung, Pfund Geduld, 1% Pfund Ge­rechtigkeit, 1 Pfund Ueberlegung, 1 Pfund Dispizlin, 1 Pfund Milde, mische das alles mit der gleichen Qualität eigener wirt­schaftlicher Tüchtigkeit und nehme davon täglich, wo nötig stündlich, die gehörige Dojis nüchtern; überhaupt halte sie die Medizin immer zur Hand, um, wann nötig, davon zu nehmen. Dieses Rezept, das in den Ehrenzeugnissen von W. Brandt gestanden hat, paßt für Männer ebenso.

Humoresten.

Ein Betrunkener wird von seiner Frau aus der Kneipe ge­holt, und um schneller nach Hause zu kommen, will die Frau mit der Elektrischen fahren. Als der Mann auf die Elektrische steigen will, fagt der Schaffner: Aber hör'n Se, mit so einem Affen tann ich Sie nicht mitnehmen." Da dreht sich der Mann um und fagt zu seiner Frau: Ha- hast's gehört, Emma, Du mu- ßt dableib'n."

Ein Lehrer fragt die Schüler: Was tat nun Wilhelm Tell, als er den bösen Landoogt lommen fah?" Nun, Müller?" Müller: Er tauerte sich ins Gebüsch und drüdte los."