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Sonnabend, den 6. August 1927.

besondere Vorschlagslisten einzureichen. Jeder Beisitzer muß deutscher Reichsangehöriger sein und das 25. Lebensjahr vollen­det haben. Er soll zugleich mindestens ein Jahr als Arbeit­geber oder Arbeitnehmer im Bezirk des Arbeitsgerichts tätig sein. Es fällt, dabei nicht ins Gewicht, ob ein Arbeitgeberbei­siger vorübergehend oder regelmäßig zu gewissen Zeiten des Jahres teine Arbeitnehmer beschäftigt. Ebenso können auch Geschäftsführer und Betriebsleiter, soweit sie selbständig zur Einstellung von Arbeitnehmern in den Betrieb berechtigt sind cber soweit ihnen Protura oder Generalvollmacht erteilt wird, als Beisiger Berufung finden, ebenso noch Mitglieder und An­gestellte wirtschaftlicher Vereinigungen von Arbeitgebern. Be­sondere Beisigerausschüsse sind bei jedem Arbeitsgericht mit mehr als einer Kammer zu bilden. Dieser Ausschuß besteht aus min­destens je 3 Beijigern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer in glei­cher Zahl, die nach den Vorschriften des Gesetzes von den Beis fizern der Arbeitnehmer und Arbeitgeber in getrennter Wahl zu wählen sind. Nähere Anordnungen hierzu haben der preuzi­sche Justizminister und der preußische Minister für Handel und Gewerbe unterm 23. Juni erlassen. Ein Beisitzerausschus kommt nicht in Frage, wenn bei einem Arbeitsgericht lediglich eine ge­meinsame Kammer für Arbeiter und Angestellte gebildet und gleichzeitig mit der Errichtung eines Handwerksgerichts mit Rücksicht auf die Erstredung der Zuständigkeit eines anderen Handwerksgerichts auf diesen Gerichtsbezirk Abstand genommen wurde. Die Minister empfehlen, die Zahl der Mitglieder der Beisitzerausschüsse so festzusetzen, daß die Ausschüsse bei Arbeits­gerichten mit 2 und 3 Kammern aus je 3 Beisitzern, bei Ar­beitsgerichten mit 4 und 5 Rammern aus höchstens je 4 Bei­jizzern bei Arbeitsgerichten mit 6 und 7 Kammern aus höchstens je 5 Beisigern und bei Arbeitsgerichten mit mehr als 7 Ram­mern aus höchstens je 6 Beisigern bestehen. Für die Wahl selbst wird in den Ausführungsbestimmungen, sofern eine form­lose Einigung über die zu wählenden Beisitzer der Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht gelingt, Listenwahl nach dem Grundjak der Verhältniswahl vorgesehen. Es wird hier auf eine sinn­gemäße Anwendung der Vorschriften des§ 33 Abjat 1-4 der Wahlordnung zum Betriebsrätegesetz verwiesen. Für die Mit­glieder des Beisitzerausschusses werden zweckmäßigerweise Ersatz­mitglieder gewählt. Die Sigungen der Ausschüsse werden vom Vorsitzenden des Arbeitsgerichts einberufen. Einberufungen haben nach pflichtgemäßem Ermessen unter wohlwollender Be­rüdsichtigung berechtigter Anregungen zu erfolgen. Die Mini­fter empfehlen, im unmittelbaren Anschluß an die Wahl des Beisitzerausschusses die erste Sitzung stattfinden zu lassen.

Die nichtrichterlichen Beisitzer beim Reichsarbeitsgericht werden vom Reichsarbeitsminister im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Justiz auf die Dauer von 3 Jahren berufen. Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind sie in angemessenem Berhältnis aus den Vorschlagslisten zu entnehmen, die von den Spitzenverbänden der wirtschaftlichen Vereinigungen eingereicht werden. Für das Reichsarbeitsgericht kommen 18 Beisitzer für die Arbeitgeber in Frage. Sie sind nach Besprechung der Spitzen­verbände so verteilt, daß die Industrie 5, Handwerk und Land­wirtschaft je 3, Großhandel, Einzelhandel usw. je 1 Sitz er­halten. Der Reichsverband des deutschen Handwerks hat seine Vorschläge hierzu bereits weitergereicht.

( Schluß folgt.)

120 Hinrichtungen im Juli in Rußland. Wie aus Moskau berichtet wird, sind dort wiederum zwölf, zum größten Teil frühere zaristische Offiziere zum Tode verur­teilt worden. Mit diesen Opfern beträgt die Zahl der im letz­ten Monat in Moskau hingerichteten Personen 120.

Weltkonferenz für Glaubens- und Kirchen­verfassung in Lausanne.

Die Weltkonferenz für Glaubens- und Kirchenverfassung ist am Mittwoch in Lausanne eröffnet worden. Etwa 500 Abgesandte der christlichen Kirchen aus allen Weltteilen versammelten sich in der Kathedrale zum Festgottesdienst. In der Eröffnungs­sitzung in der Aula der Universität begrüßte Bundesrat Dubus die Konferenz im Namen der Schweizer Regierung. Die Ar­beit der Konferenz charakterisierte der Präsident des Schweizer Kirchenbundes, Dr. Herold, dahin, daß sie die ernsten Fragen des Glaubens im Geiste der Glaubensbrüderlichkeit und in vol= ler Aufrichtigkeit erörtern wollte. Die Reihe der programma­tischen Einführungsreden eröffnete ein Deutscher, Professor Elert Erlangen.

Gießener Zeitung"

Mehr Schutz dem Nachwuchs!

Das Kaiserin- Auguste- Victoria- Haus, Reichsanstalt zur Bekämpfung der Säuglings- und Kleinkindersterblichkeit, wird in den nächsten Wochen aus der Fülle seines voltsbelehrenden Materials Poftfarten- Mappen an die deutschen Innungen Det= jenden, die 6 Kunstdrud- Karten mit belehrenden Mertjätzen enthalten und denen das reizvolle Motip Mutter und Kind" zu Grunde liegt.

Die Reichsanstalt wendet sich mit ihren gesundheitsfür­jorgerischen Bestrebungen gerade an die deutschen Innungen, da das deutsche Handwert heute mehr denn je eine Stütze unje­ter Boltsgemeinschaft bedeutet. Auf Grund seiner Jahrhunderte alten Tradition liegt im deutschen Handwert das Gefühl für Staatsgemeinschaft, Heimat und Familie verankert. Die In­nungen stellen als Nachfolger der einst mächtigen deutschen Zünfte den gewerblichen Zusammenschluß des Handwerks mit den Rechten und Pflichten öffentlich rechtlicher Korporationen bar. Damit sind die Interessen des Staates besonders eng mit dem deutschen Handwert verknüpft, ihm dadurch eine Reihe Don Bflichten auferlegend, deren wichtigste und vornehmste in der Gorge für den Nachwuchs besteht.

Unseren Nachwuchs bedroht die hohe Säuglingssterblichkeit, die mit 10,4 Prozent im Jahre 1925 noch immer viel höher, wie in anderen Ländern ist, wenn auch gegen die Vorjahre ein Rüdgang festzustellen war. Die Zahl von 10,4 Prozent be­deutet, daß im Jahre 1925 noch 135 000 Säuglinge in Deutsch land gestorben sind, also fast soviel, als die Stadt Erfurt an Einwohnern zählt. Ein großer Teil der Säuglingssterbefälle ist vermeidbar. Daher ist es Pflicht einer jeden Mutter, mehr denn je alle lebenswichtigen Regeln der Pflege und Ernäh rung ihres Kindes zu befolgen.

Volksaufklärung tut bitter not. Das Kaiserin- Auguste Victoria- Haus, Reichsanstalt zur Bekämpfung der Säuglings und Kleinkindersterblichkeit, befindet sich seit längerem in einer Arbeitsgemeinschaft mit dem größten Teil der Körperschaften, denen die Gesundheitsfürsorge für Mutter und Kind obliegt. Die Jnnungskrankenkassen und die Krankenkassen für selb ständige Handwerker und Gewerbetreibende haben sich dieser Arbeitsgemeinschaft angeschlossen in der Erkenntnis, daß sie durch tatkräftige Zusammenarbeit mit der Reichsanstalt in die Lage versetzt sind, in hygienischer Volksbelehrung eine plan­mäßige Gesundheitsfürsorge für Mutter und Kind zu betreiben und so die brennendsten voltsgesundheitlichen Forderungen durchzuführen.

Nr. 32.

Sonnabend, den 6. Auguft 1927. Sorfchriften über den Umfang der Steuerpfli unverändert geblieben, die Länder haben a erbalten, über die reichsrechtlich vorgesehene liteiten noch hinauszugehen. Die Konstru grandfählich dieselbe wie im ersten Entwur innen§ 7 bemerkt, daß die Höhe der Gru dern fraft eigenen Rechts und von den Masgabe der landesrechtlichen Vorschriften" cher materiell bleibt es doch bei der Berech auf Grund eines Hauptsteuersatzes und bei einem Vielfachen der Steuereinheit. Der He mät 9 vom Tausend( in der ursprünglichen Tonin) des auf volle Hunderte nach unten ab hertes. Wichtig ist, daß nach dem§ 9 zwa Umlagejates nach Wert oder Größe des es ausgeschlossen, im Gegensatz zur ursprünglich Shufung nach der Art der Grundstüde a taen. Für landwirtschaftliche, forstwirtscha de Betriebsgrundstüde kann nur der gleiche mi werden, ebenso für gewerbliche Betriebs mere Grundstüde. Aber die Umlagesähe, die f

gelegt sind, in den Dienst dieser Stellen und gibt auf Grund dieses Materials über alle Fragen Auskunft. Eine weitere Auf­gabe besteht darin, die praktisch wichtigen Forschungsergebnisse in populäre Form zu gießen und als Merkblätter, aufklärende Schriften und Bücher, Lichtbilder und Filme und in Gestalt von Wander- Ausstellungen mit eindrucksvollen bildlichen und plastischen Darstellungen der Volksbelehrung nutzbar zu machen. Lehrgänge, Vortragsdispositionen beschließen die unerschöpfliche Fülle der volksbelehrenden Arbeitsmethoden, mit Hilfe derer jedweder, ob Arzt, Sozialbeamter, Pflegerin, Hebamme, Für jorgerin oder Mutter zum Mittelpunkt im Kampf gegen die Kindersterblichkeit werden kann, einem Kampfe, der von dem stolzen Gefühle getragen ist, sich für das gesunde Aufwachsen unserer Kinder, zur Beeinflussung eines gefunden Nachwuchses des deutschen Bolles einsetzen zu können.

Der Preis der Postkarten- Mappe beträgt 1,-M. Tragi alle bei zum deutschen Kinderschuh! heizt daher der Appell, den die Reichsanstalt zur Bekämpfung der Kindersterblichkeit heute an das deutsche Handwerk richtet. Kaiserin- Auguste- Victoria- Haus, Reichsanstalt zur Bekämpfung der Säuglings und Klein findersterblichkeit, Berlin- Charlottenburg.

Das Reichsschulgeset.

bejtimmt werden, tönnen voneinander abu

en also zB der städtische Hausbesitz und die tide mit einem höheren Umlagesatz bedacht dwirtschaftlichen Grundstüde.

Jm Gewerbesteuerrahmengejek ist ebenfalls ie Länder über die reichsrechtlichen Möglic Steuerbefreiung vorschreiben können. Was die C Die Berechnung der Steuer betrifft, so wird wie Bener erflärt, daß die Höhe der Gewerbesteuer bern trait eigenen Rechts und von den Gemein gabe der landesrechtlichen Vorschriften" bestimmt grundlagen sind wie im ursprünglichen G Eih nebeneinander der Gewerbeertrag, das und die Lohnjumme.

Nach längeren Vorverhandlungen ist nunmehr furzlich der Reichsschulgesetzentwurf veröffentlicht wor den. Abgesehen von der Frage der Regelung, die in den Simultanschulländern getroffen werden soll, hat das Kabinett den Entwurf einmütig gebilligt. Da der Entwurf in der Presse eingehend gewürdigt worden und vielfach auch im Wortlaut zum Abdrud gekommen ist, beschränken wir uns heute auf eine Herausstellung der hauptsächlichsten Bestimmungen. Entsprechend dem Prinzip, daß man möglichst allen Geistesrichtungen innerhalb des deutschen Voltes gerecht werden müsse. unterscheidet der Entwurf die nach Bekenntnissen nicht getrennte Volksschule Gemeinschaftsschule), die Be­kenntnisschule und die bekenntnisfreie Schule.( Welt­liche oder Weltanschauungsschule.) Diese drei Schul formen sollen unbeschadet des Art. 146 Abs. 1 der RV. im Rahmen der Bestimmungen des Gesetzes freie Ent widlungsmöglichkeit haben. Grundsätzlich wird den Erziehungsberechtigten von im allgemeinen 40 Kin­dern das Antragsrecht auf Einrichtung einer der drei Schulformen eingeräumt, zur Umwandlung einer Schulform in die andere ist die Zustimmung der Er­ziehungsberechtigten von mindestens% der die Schule besuchenden Kinder erforderlich. Die Genehmigung der Anträge wird bis zu einem gewissen Grade durch die Erfordernisse eines geordneten Schulbetriebes bedingt. Die bei Inkrafttreten des Gesetzes bestehenden Schulen gelten in ihrer Schulform als beantragt, falls nicht rechtsgültige Anträge auf Abänderung gestellt werden. Für die alten Simultanichulgebiete Baden und Hessen, sowie für das ehemalige Herzogtum Nassau sieht das Die klinischen Abteilungen für gesunde Kinder geben die Gesetz eine Sperrfrist von fünf Jahren vor, innerhalb Möglichkeit, die Entwicklung des normalen Kindes vom Augen­deren eine Aenderung des bestehenden Standes der blick der Geburt an zu verfolgen, die Krankenabteilungen er­Schulen nicht zulässig ist. Betreffs Erteilung des Re­lauben die Erforschung der Krankheitsentwicklung und des ligionsunterrichtes hält sich der Gesetzentwurf an die Krankheitsverlaufes, der Behandlung und Pflege des franken den Religionsgesellschaften von der Reichsverfassung Kindes. Die Laboratorien vermitteln die Hilfsmittel für Er­zugesicherten Rechte. Zur Einsichtnahme in den Reli­kennung, Behandlung und Vorbeugung, die natürliche Ernäh- gionsunterricht bestellt der Staat im Schulwesen er rung und ihre Voraussetzungen, ebenso wie die künstliche Ernäh- fahrene Beauftragte auf Vorschlag der Religionsgesell rung für gesunde und tranke Kinder werden an einem großen schaft. Diese Bestimmung entspricht dem Prinzip, daß Material studiert. Aus den wissenschaftlichen Arbeiten seien das Aufsichtsrecht über das Volksschulwesen dem Staate nur einige Forschungsgebiete herausgenommen, so z. B. die zusteht. E. D. Ursachen der Durchfälle im Säuglingsalter, Pflege und Be­handlung der Frühgeborenen, Schutzimpfung und Sanierungs­maßnahmen für die kindliche Tuberkulose, neue Wege in der Bekämpfung der Rachitis.

Neben ihrer Stellung als vorbildlich eingerichtete Kinder­Klinik stellt sie ein Zentralinstitut auf dem Gebiete der Be­kämpfung der Kindersterblichkeit über das ganze Deutsche Reich dar. Durch ihr ineinandergreifendes Räderwerk der Organi­sation ist ihre Bedeutung geprägt, mehr als eine Klinik von rein lokalem Werte zu sein. Das Nebeneinander von Abtei­lungen für Schwangere, Wöchnerinnen, Mütter, für Neugebo­rene, gesunde und kranke Kinder, die Angliederung von ambu­lanten Beratungsstellen, die Poliklinik und die Fürsorge bilden in ihrer planvollen Anordnung mit der Laboratoriumsfor­schung ein organisches Ganzes.

Das der Anstalt angegliederte Organisationsamt für Säug­lings- und Kleinkinderschuh prägt die Bedeutung zu einer Zentralanstalt der Säuglings- und Kleinkindersterblichkeit inso­fern, als es die Ergebnisse wissenschaftlicher Arbeit allen Stellen öffentlicher und privater Fürsorge im Deutschen Reiche in praf­tischer Form zugänglich macht. Es stellt seine Bibliothek, jein Archiv, in denen die Ergebnisse aller Arbeiten auf dem Ge­biete der sozialen Hygiene und Gesundheitsfürsorge nieder­

Die Offensive des deutschen Volksheeres jede Gelegenheit ausnutzen, um die Franzosen im freien Felde

und ihr Scheitern 1914.

1. Fortsetzung.

Die deutsche Offensive im Westen war nur mit neuem Heere von ungewöhnlicher innerer Güte und Angriffstraft durchzuführen. Geist, Ausbildung, Organisation mußten den höchsten Forderungen der Führung gewachsen sein. Die deut­schen Armeen erwiesen sich bei allem, auch den schwierigsten Operationen als ein zuverlässiges, nie versagendes Werkzeug in der Hand der Führung.

War die Lage Deutschlands durch die gewaltige zahlen­mäßige und materielle Ueberlegenheit der Gegner bitter ernst, so wurde sie noch verschärft durch die Blockade. Deutschland glich einer belagerten Festung, deren Lage um so bedrohlicher wurde, als die Versorgung mit Nahrungsmitteln und Roh= stoffen von begrenzter Dauer war. Die Zeit wirkte mithin für den Gegner. Nur bei einem schnellen Erfolg im Westen, bei furzer Kriegsdauer bot sich die Gewähr eines guten Ausgangs.

Die Notwendigkeit schnellen Erfolges bedingte eine Krieg führung von starkem Offensivgeist. Eine frühzeitige Entschei dung konnte nach der Ansicht des Grafen Schlieffen nur durch Umfassung des feindlichen linken Flügels erreicht werden. Vor­aussetzungen für das Gelingen dieser Umfassungsbewegung waren ein starker deutscher rechter Flügel und ein Führerwi!! e, der unbeirrbar an seinem Ziel festhielt, das Feuer eines hart näckigen Willens zum Siege, eines wilden Drängens nach vor= wärts, eines erbarmungslosen Strebens zur Vernichtung des Feindes.

zu schlagen. Er war entschlossen, die Entscheidung auf der gan­zen Front da anzunehmen, wo der Feind sie anbot. Hierdurch konnte die deutsche Führung, wenn auch ungewollt, leicht in die Abhängigkeit von den Maßnahmen des Gegners geraten und die Vorteile der Initiative aus der Hand geben.

In gewaltigem Ansturm prallten die Heere aufeinander. und zwar auf verschiedenen Frontabschnitten in durchaus ver­schiedenen Kampfverfahren. Auf dem rechten Flügel bei der 1. und 2. Armee trug der Zusammenstoß mehr oder minder das Gepräge eines Begegnungskampfes; der deutschen 3. Armee lag der planmäßige Angriff gegen den hinter einem Flußabschnitt zur Verteidigung eingerichteten Gegner ob, in der Mitte fam es zu überraschender Begegnung, auf dem linken deutschen Flügel entstand der Zusammenprall durch Uebergang aus plan­mäßigem Rückzug zum überraschenden Gegenangriff. Ueberall, auch da, wo der Feind weit in der Ueberzahl war, zeigte sich die deutsche Angriffstraft überlegen. Wohl selten ist ein Heer von solch hohem friegerischen Wert, solch vollendeter Durchbil­dung und solch angriffsfreudiger Schlagkraft an den Feind ge­führt worden, wie das deutsche Volksheer in jenen Sommer tagen des Jahres 1914. Jn dem gewaltigen Millionenheer lebte vom höchsten Führer bis zum letzten Soldaten nur ein Wille: der heiße, leidenschaftliche Wille zum Sieg und der un­widerstehliche Drang: vorwärts heran an den Feind! Ge zügelt durch zielbewußte Truppenführung entlud sich diese aufs höchste gespannte Kraft in wuchtigem Stoß über den gleichfalls angreifenden, an vielen Stellen der Front erheblich überlegenen Feind. Er wurde nicht nur sofort in die Verteidigung gewor fen, sondern an vielen Stellen im ersten Anprall überrannt.

Im Gegensatz zu Graf v. Schlieffen wollte General v. Molite| Der deutsche Angriffsgeiſt offenbarte hier hächſten feelischen

Der endgültige Gesetzentwurf zur Vereinheitlichung des Steuerrechts

ist in der Frankfurter Zeitung" wie nachstehend veröffentlicht: Realsteuer- Rahmengesetze.

Jm§ 1 des Grundsteuer- und des Gewerbesteuerrahmen gesetzes wird ausdrücklich festgestellt, daß die beiden Steuern als Landessteuern erhoben werden. Inwieweit sie für Rech nung der Gemeinden erhoben werden sollen, soll sich ausschließ lich nach Landesrecht bestimmen.

Was die Grundsteuer im besonderen betrifft, so sind die

Schwung und eine solche sieghafte Kraft, wie faum in einer anderen Schlacht auf der Westfront während des Bewegungs frieges. Die verbündeten Feinde wurden auf der ganzen Front geschlagen und in ihrer Kampffraft empfindlich geschwächt.

Am 24. August mußte der französische Generalissimus, Ge neral Joffre, dem Kriegsminister in Paris das völlige Schel fern seiner großangelegten Offensive melden. Der 23. Auguft hat endgültig," so heißt es in seinem Bericht, die französische Offensive in Belgien zum Stehen gebracht. Die Befürchtungen, die ich bereits in den letzten Tagen hinsichtlich des Wertes der französischen Truppen für den Angriff im offenen Gelände ge hegt habe, sind durch die Tatsachen bestätigt worden. Unsere Armeekorps haben trok der zahlenmäßigen Ueberlegenheit im freien Felde nicht die Angriffstraft gezeigt, die wir von ihnen nach den Anfangserfolgen hätten erwarten fönnen. Wir sind nunmehr zur Defensive gezwungen."

Das deutsche Westheer hatte einen unbestreitbaren Sieg über den tapferen und an Zahl überlegenen Gegner errungen, die deutsche Führung und Truppe hatten Großes geleistet, ihre Angriffstraft war durch die Erfolge aufs höchste gesteigert wor den, während beim Feinde seelische Niedergeschlagenheit Blak griff. Aber trotz allem, die erstrebte große Feldzugsentscheidung im Westen war nicht gefallen.

Wie war es möglich gewesen, daß der große Sieg sich nicht zu einem Vernichtungsschlage für den Gegner auswirkte?

Die Ursache tann darin erblickt werden, daß in den Schlach ten bei Mühlhausen in Lothringen, bei Neufchateau- Longron­Mons und Namur lediglich taftische Siege errungen wurden, ohne daß es möglich war, fie operatio auszunutzen. Es waren größtenteils Frontalkämpfe, in denen es nicht gelang, dur

Für die Berechnung des Gewerbeertrages Keineinfünfte aus dem Gewerbebetrieb gelten iefelben Bestimmungen wie im ersten Entwurf Reineinkünfte um die Verzinsung der Be wird jedoch zu ungunsten des Steuerschuldners in als nur noch eine 4prozentige Verzinsung( im Entwurf 5 Prozent) abgesetzt werden darf. A prünglichen Entwurf ein einheitlicher Haupt alle drei Besteuerungsgrundlagen die Regel wo $ 15 und 16 der neuen Vorlage zwei Hauptst Die Gewerbeertragssteuer und für die Gewe

Lohnjammensteuer. Beim Gewerbeertrag ist die 1000 Mart beibehalten, wenn der Ertrag im ga nicht überschreitet. Der Hauptsteuersatz bei der euer beträgt:

pon den ersten angefangenen oder vollen 1500 Don den weiteren 1500 Rmf. von den weiteren Beträgen

Die Progression ist also gegenüber dem Der nur bis 4 v. 5. ging, verschärft.

Seim Gewerbekapital ist ein steuerfreier Mart norgesehen, wenn das Kapital 20 000

reitet. Der Hauptsteuersatz bei der Gewer gegenüber der früheren Vorlage von% auf

morden

Bei der Lohnsummensteuer bleiben, we 50 000 Mart nicht übersteigt, 10 000 Mark ste Steuerjak beträgt für die Lohnsummensteuer ebenfalls gegenüber dem früheren Entwur erhöht worden.

( G

Lokales. Sonntagsgedanken

Bor 13 Jahren!--­Es war in heißer Erntezeit

Im Sommer- Sonnenbrand,

Da rief uns auf zum heiligen Das Vaterland.

Wist ihr noch jene Augusttage des J man die Trommeln rührte, Fahnen schwen einer den anderen Bruder nannte?-- Das Erlebnis war zu groß, als daß geffen sein tönnte. Ueber Europa lagen operative Ueberholung oder Einwirkung auf entscheidende Erfolge zu erzielen.

Daher war die Zahl der Gefangenen hüge im Verhältnis zur Größe der Schlach gcichlagenen Verbündeten war es fast über gefährdeten Flanken durch geschickte Nachh starker Artillerie die Verfolgung zum

and fich der Umfassung zu entziehen. Großes war trotz allem bereits geleist Den! Das Vaterland konnte mit Dank wehrhaften Söhne bliden. Die Gefahr, da Schauplatz der triegerischen Ereignisse wer Westen zunächst gebannt. Dank der opferm tapieren Heeres war die Grenzmark des lebenswichtigen wirtschaftlichen Kraftquelle en des Krieges verschont geblieben; trot enablenmäßigen Ueberlegenheit der fei

Corben.

in:

Der Krieg in Feindesland getragen worder Brinde ein überaus wichtiges Wirtscha Das Wetbeer trat jetzt in einen neuen Die in den Grenzschlachten erstrebte, a Entscheidung des Feldzuges im Westen stani Während die Leitung der Operatione ige Spanntrait des Generalobersten v. nahm, lastete eine schwere Sorge auf

Die wurde die Lage infolge des Zurückwei immer bedrohlicher. Zunächst wurde der Senend v. Brittwitz durch General v. Hinde

folge ben günstigen Nachrichten über die For