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Str. 22.

burtstag ieblingskuchen

damit sich der Junge einmal nach Herzensiest

Gießener Zeitung

ego

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flamme backen, braten und kochen können. Die Oetker- Rezepte, Aus­gabe F sind für 15 Pig in den Ce

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Dr. A. Oetker, Bielefeld.

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Srenzland- Gedichte von Heinrich Gut:

gen. Preis 1,50 M. Frankenstein& t seiner deutschen Stammesbrüder in

Derlet vor nunmehr 30 Jahren zu sei mt, das den Grundstein seines dich Daß sein Herz auch heute noch in

in geliebtes deutsches Bolt glüht, be

es 50. Geburtstages herausgegebenen vill zu Volt".

lus Anlaß des 50. Geburtstages Se

bt der Verlag ,, Hochschule und Aus

urg 2( Preis 2,40 Mt.), soeben einen

aus der Feder dieses deutschen Dich

en bedeutet eine erneute Ehrengabe, der ganzen Vielseitigkeit jeins Kön hat erstehen lassen und die durch die

Verlags an unserem nationalen werden können.

1914 bis 1924. Dieses im philate chuster in Nürnberg, Gabelsbergerstr. dürfte allgemein Interesse erweden. rsten Teil sämtliche Reichsbanknoten, tasserscheine der Vortriegs-, Kriegs bis zum 100 Billionenschein nebst et eil enthält die Briefmarken des Deut­

1924. Der Preis beträgt 1.. der Hausarbeit mußte der Frau un en, damit sie Entspannung und Er­Berlangen nach besinnlicher Beschäfti cheinungen von Vobachs Handarbeits ich& Co. GmbH., Leipzig) entgegen, echniken lehren und veranschaulichen: ene Rammhäkelei, die mit einem Hätel­die in ihrer farbigen Wirkung dennoch en. Gleichfalls gehört Nr. 122, Bunte Ilformen, zu diesen vereinfachten Hand

neln. Selbstschöpferische Kunstgewerbe ch Nr. 123-124, Relief- Malerei 2. Aber chte Stickerei liegt ein neues Heft vor: en für den Kaffetisch im Freien. Der Pfg. für jede Nummer rechtfertigt die nzige nach den Heften hergestellte Ar

gan der Deutschen Theater- Ausstellung. 1, M. Die Festnummer, die zur Er Theater- Ausstellung erschienen ist, bietet eichen Inhalt. So ist diesem Heste, das versehen ist, wegen seines bedeutungs­Verbreitung zu wünschen.

Geschäftliches.

- frohes Fest! Das ist der Wunsch aller 1 Pfingsten selbst backen. Der so beliebte wohl auf keinem Familientisch. Fliegt Wetter aus, dann sind die feinen Klein r. Deifer's neuem Rezeptbuch, Ausgabe& Rezepte zu finden ist, ganz besonders am

ul Christian Klein in Gießen.

nicht weiß, der merke sich

RSALE

Erscheint: Samstags.

( Sleucite Nachrichten)

Bezugspreis 40 Big. monatlich frei ins Haus.

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Für Aufbewahrung oder Rüd Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Jendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

40. Jahrgang

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Schlageter.

Am 26. Mai waren es vier Jahre her, daß der junge deutsche Albert Leo Schlageter in Düsseldorf von den Franzo­jen standrechtlich erschossen wurde. Mitten im Frieden wurde der begeisterte Jüngling, der sein Vaterland gegen den rechtswid rigen Ruhreinbruch schützen wollte, von den Kugeln französi scher Soldaten dahingerafft. Nicht 24 Stunden vorher teilte man ihm die Stunde seines Todes mit. Morgens früh nur eine Stunde vor der Exekution wedte man ihn aus tiefstem Schlaf und teilte ihm die Todesstunde mit.

So endete ein junges Heldenleben, das nur durch Verrat von eigenen Bolfsgenossen den französischen Schergen in die Hände fallen konnte.

C.

Anträge zu Steuerfragen im Reichstag. Die Bayerische Volkspartei hat eine Reihe von Anträgen über Steuerfragen im Reichstag eingebracht. Einer der An­träge ersucht die Reichsregierung in der Vorlage des Entwurfs eines Rahmengesetzes zur Regelung der Realsteuern Bestim mungen aufzunehmen, wonach das größere, nicht der Real­besteuerung der Länder unterliegende Kapitalvermögen zu den Landessteuern und Kommunalabgaben herangezogen werden

a. M.-W., Leipzigerstr. 59/61 pezialfabrik in weitem Umkreise brikgelände über 4000 qm. natsraten Anzahlung RM.100.­

tann.

Ein anderer Antrag ersucht das Reichsfinanzministerium, die Durchführungsbestimmungen zum Reichsbewertungsgesetz bahin zu ergänzen, daß gesondert zu bewerten sind auch Gebiete, die mit gewisser Regelmäßigkeit wiederkehrenden elementarischen Ereignissen, insbesondere Hochwasser, Hagelschlag, ausgesetzt sind. Diese Gebiete sollen entsprechende Abjatäge von der normalen Bewertung erhalten und zwar von 1925 ab.

*

Geplante Neuregelung des Mieterschutzes.

Drud. Berlag und Expedition: Sießen, Südanlage 21 Fernsprecher Nr. 1362 Bostichedtonto Nr. 8437 Amt Frankfurt a. M.

Sonnabend, den 4. Juni 1927

( Gießener Tageblatt)

Anzeigenpreise: die 30mm breite Petitzeile auswärts 24 Pfg. lokal 12 Pig., die 90 mm breite Reflame- Petitzeile 96 Pfg. Platz. vorschriften ohne Verbindlichkeit, Bei Wiederholungen Rabatt, für Bollklischee- Anzeigen außerdem besondere Ermäßigung.

Nummer 23

sigt ihre kulturelle Aufgabe und empfindet besonders die fiei Lockerung der Wohnungszwangswirtschaft?

schaftskreisen empfindlicher Schaden zugefügt. Die Post ver klei

neren Buchungen als unliebsam. Die Folge wird sein, daß fleinere Beträge durch Boten, durch Brief unter Beilage Don Scheinen und Briefmarken, oder sonstwie erledigt werden. Außerdem wird der Bankverkehr sich entsprechend umstellen müssen und mit den kleinen Beträgen werden auch die größe ren und großen vom Postschecktonto abwandern. Trotzdem wird die Wirtschaft noch Nachteile genug haben, insbesondere hin fichtlich Verzögerung der Zahlungen und Wiedereinreißens der Unfitte, daß die Schuldner die Zahlungsunkosten dem Gläubiger abziehen. Ein Vorteil entsteht allerdings insofern, als die

Auf Grund der Tatsache, daß am 30. Juni die Bestimmungen des Mieterschutzgesetzes und des Reichsmietengesetzes außer Kraft treten, hat die Reichstagsfraktion der Wirtschaftlichen Vereini= gung dem Reichstag den Entwurf eines Uebergangsgefeges zur Regelung der Mietverhältnisse vorgelegt. In diesem Ent­wurf wird die Feststellung einer Normalmiete in einem Hundert= jatz der Friedensmiete vom 1. Juli 1914 verlangt, die als Min­bestmiete gelten soll von cem Termin ab, zu dem zum ersten­mal Kündigungen von Mieträumen aller Art wirksam werden sollen, nämlich zum 1. Januar 1928. Die freie Mietpreisbil­dung soll durch diese Normalmiete nicht ausgeschlossen werden, indes wären unangemessene Mietpreisforderungen wegen Wu­chers zu verfolgen. Vorgeschlagen wird ferner entsprechend den bereits zum Mieterschutzgesetz vorgenommenen Ergänzungen ein Vergleichsverfahren vor dem Mietschöffengericht als Voraus: setzung für Erhebung einer Klage auf Herausgabe. Reichs= mietengesetz und Wohnungsmangelgesetz sollen am 1. Juli außer Kraft treten; Wohnungsämter und Mieteinigungsämter sol­Ien spätestens bis zum 1. Oftober 1927 aufgelöst werden. Die Geltungsdauer des neuen Gesetzes selbst ist bis zum 30. Juni 1928 geplant.

Mit der Frage, welche Regelung die in den beiden oben genannten Gesetzen erfaßte Materie erfahren soll, haben sich auch bereits die zuständigen Reichs ressorts beschäftigt und entspre chende Novellen fertig gestellt. Diese sollen im Reichsrat bei seinem Zusammentritt in den ersten Tagen des Juni vorgelegt werden. Ueber den Inhalt dieser Novellen ist bisher nichts be­lannt geworden; man wird aber annehmen dürfen, daß die Re­gierungsentwürfe in der Frage andere Wege einschlagen, als sie in dem Entwurf der Wirtschaftspartei vorgeschlagen werden.

Das Jugendschutzgesetz.

Wann gilt eine Steuerzahlung als geleistet? Eine Anweisung des Reichsfinanzministers vom 14. Ja­nuar ds. Js. an die Finanzämter befaßt sich mit der Frage, welcher Tag bei Steuerzahlungen als Zahlungstag anzusehen ist, bezw. wann eine Steuerzahlung als geleistet gelten fann. Hiernach gilt für Zahlungen an die Finanzämter wie auch ana­log hierzu für solche an die Erhebungsstellen der Länder und Gemeinden grundsätzlich folgendes:

Bei Barzahlungen gilt als Zahlungstag der Tag, an dem die Zahlung bei der Finanzlasse geleistet wurde. Erfolgt die Zahlung durch Banküberweisung oder durch einen nicht als Barzahlung gültigen Banksched, so ist Zahlungstag dement­sprechend der Tag, an dem der Betrag dem Konto der Finanz­tasse gutgeschrieben wurde. Bei Zahlung durch von dem Steuerpflichtigen ausgestellten Banksched gilt, soweit solche für Steuerzahlungen zugelassen sind, als Zahlungstag der Tag des Eingangs des Scheds beim Finanzamt.

Jm Reichstag gelangte das Gesetz über den Schutz der Jugend bei Lustbarkeiten in allen drei Lesungen im wesentlichen entsprechend den Beschlüssen des Ausschus ſes zur Annahme. Das Gesetz gibt die Möglichkeit, für bestimmte öffentliche oder nichtöffentliche Lustbar­teiten, Schaustellungen und Darbietungen durch be­sondere Anordnung den Besuch oder die Beschäftigung von Minderjährigen unter 18 Jahren zu verbieten oder einzuschränken oder von besonderen Auflagen ab= hängig zu machen, wenn eine Schädigung ihrer sitt­lichen, geistigen oder gesundheitlichen Entwicklung zu befürchten ist. Ausdrücklich wird festgelegt, daß wegen einer politischen, sozialen, religiösen, ethischen oder Weltanschauunstendenz als solcher Maßnahmen im Sinne des Gesetzes nicht getroffen werden dürfen. Die für den Erlaß der Anordnung zuständige Behörde, so wie das Verfahren wird durch die oberste Landesbe­hörde bestimmt; dem Jugendamt, in dessen Bezirk die Veranstaltung stattfindet, steht eine Mitwirkung bei dem Verfahren zu.

Landesgeschäftsführer Dr. Brehm( Deutschnationale Volkspartei) schreibt in der Hessischen Landeszeitung":

Jm ,, Darmstädter Tagblatt" vom Freitag, den 6. Mai, be­spricht der Generalsekretär der Deutschen Volkspartei, Herr Wel kow, die Abstimmung über die Lockerung der Wohnungszwangs wirtschaft vom 4. Mai im Hessischen Landtag.

Die Deutschnationalen Hessens sind und bleiben, in vollem Einklang mit ihrer Gesamtpartei, entschiedene Gegner der Zwangswirtschaft im Wohnungswesen. Aber sie vergegenwär tigen sich auch, daß das Zwangssystem einschneidende soziale und ökonomische Wirkungen festgelegt hat, daß sich Beamtengehälter, | Arbeiterlöhne, Verträge und Kalkulationen darauf eingestellt haben, daß dementsprechend ein fachwidriges Vorgehen schwerste Erschütterungen im ganzen Volksleben verursachen müßte. Und für durchaus verfehlt halten die hessischen Deutschnationalen vor allem den einschlägigen Antrag der Deutschen Volkspartei. Er bleibt in der fehlerhaften Wiedergabe im Aufsatz des Herrn Weltow unverständlich. Jm wesentlichen verlangt er, daß von der Zwangswirtschaft befreit werden

Erfolgt die Zahlung durch Ueberweisung im Postscheckver­tehr, so gilt als Tag der Zahlung der Tag, an dem der Stem­pelaufdruck des Postschedamts auf das Ueberweisungsformular erfolgte. Werden Postschecküberweisungen oder Postschede direkt bei der Finanztasse abgegeben, so gilt die Zahlung als an dem Tage geleistet, an dem das unterschriebene rote Ueberweisungs­formular oder der Sched bei der Finanzkasse eingegangen ist.

Beabsichtigte Gebührenerhebung im Postichedverkehr. Wenn schon die beabsichtigte Erhöhung fast aller Beförde rungsgebühren im Postverkehr um 50 bis 70 Prozent für die Wirtschaft untragbar erscheint, so umsomehr der Plan, für die bargeldlosen Ueberweisungen eine sehr beachtliche Gebühr ein zuführen und auch die Briefe an die Postschecämter gebühren pflichtig zu machen. Dadurch würde nicht nur dem bargeldlosen Verkehr ein schwerer Schlag versetzt, sondern auch allen Wirt

Bei Zahlung durch Postanweisung oder Zahlkarte gilt die Steuer als an dem Tage gezahlt, an dem der Stempelaufdrnd der Aufgabepostanstalt erfolgt ist, also an dem das Geld auf Dr. B. der Post eingezahlt wurde.

Wochenrückblick.

Gegen

1. in Gemeinden mit einer Zahl von

a) über 20 000 Einwohnern alle Wohnungen mit einem Jahresmietpreis von 1000 Mark ab,

b) über 10 000 Einwohnern alle Wohnungen mit einem Jahresmietpreis von 800 Mark ab,

c) in den übrigen Gemeinden alle Wohnungen mit einem Jahresmietpreis von 600 Mark ab,

2. in allen Gemeinden sämtliche nicht Wohnzwecken dienende Räume.

Nedischerweise ist bei Herrn Welfow in 3iffer 2 ein Zusatz hineingeraten, der für eine Uebergangszeit Schutzbestimmungen für leistungsschwache Mieter verlangt. Dieser Passus ist aber fälschlich unter Ziffer 2 gebracht und darf daher die von ihr betroffenen Mieter gewerblicher Räume, insbesondere Hand­werfer, Kleinkaufleute und Gastwirte, nicht darüber täuschen, daß die Deutsche Volkspartei ihnen den bisherigen Schutz der Zwangswirtschaft entziehen will.

Der chinesische Krieg ist anscheinend in ein neues Stadium getreten. Die üdarmee, die eine Spaltung in zwei Flügeln erleben mußte, scheint die Konflikt­stoffe aus dem Wege geräumt zu haben und operiert wieder einig gegen die Nordtruppen, sodaß selbst Peking, die Hauptstadt, bedroht erscheint. Die Südtruppen rüden ganz energisch vor. Ueberraschenderweise greift Japan ein und entsendet Truppen, vorläufig zum Schutze seiner Untertanen. Bei weiteren Erfol­gen der Südtruppen dürfte es aber nicht dabei bleiben, da Japan die Verbreitung bolschewistischer Ideen durch die Südarmee fürchtet und ein Uebergreifen auf sein eigenes Inselreich vermeiden möchte. So türmen sich im fernen Osten immer neue Konfliktsstoffe. den Bolschewismus haben Amerita, Frankreich und England harte Worte gefunden. England ging am schärfsten vor und hat die diplomatischen Beziehungen mit Rußland abgebrochen und den Handelsvertrag ge­fündigt. Zu anderen Zeiten war dies Krieg. Heute ist man vorsichtiger geworden, da die moralische Ver­antwortung für eine Entfesselung neuen Mordens in den letzten Jahren immer größer wird. Ob der Ab­bruch der Beziehungen zu Rußland von England aus gerechtfertigt war, müssen wir dahin gestellt sein lassen. Rußland bestreitet jedenfalls alle englischen Behaup­tungen. Mussolini hat, nachdem er einige Wochen auf seinen jugoslawischen Lorbeeren ausgeruht hat, eine neue Brandrede gehalten, bei der auch Deutsch land seinen Teil wegbekam. Auf dem Stahlhelmtag in Berlin sollen sich im Zuge Tafeln befunden haben mit Inschriften, die den Bestand des italienischen Reiches gefährden. Es sieht beinahe so aus, als habe der ita­lienische Diktator etwas von den Franzosen gelernt. Eigentlich müßte ihm aber die Völkerbundsligentagung auf die Nerven fallen, die in der Minderheitentom mission durch neutrale Beobachter die Leiden der Süd­tiroler Deutschen vor das breite Forum der zivilisier­ten Völker gebracht hat. Die italienischen Vertreter hatten einen schweren Stand und konnten gegen das äußerst belastende Material nicht ankommen. Man hat die Behandlung der Südtiroler Frage für die neue Tagung im Oktober wieder auf die Tagesordnung ge­jetzt. Während Reichstanzler Dr. Marg auf der Völ­terbundsligentagung, die erstmalig in Berlin stattfand, eine bedeutende Rede hielt, in welcher er die Fort­ſetzung unserer friedfertigen außerpolitischen Linie an­fündigte, sprach in Stuttgart in ähnlichem Sinne der Reichsaußenminister bei der 10jährigen Gründungsfeier verhandlungen in Hessen brachten bei dem Kapitel Schulen einen heftigen Vorstoß des Zentrums gegen die Simultanschule, der durch die heftige Rede des

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Die Antragsteller nehmen es mit der Begründung leicht. Sie zählen eine Reihe von Ländern auf, wo man angeblich schmerzlos Loderungen der Zwangswirtschaft durchgeführt habe, beginnend mit den, teueren" Wohnungen und den Gewerbe­räumen; nach ihrer Behauptung fallen in Hessen unter die zu befreienden Wohnungen nur solche von 5 bis 6 Zimmern auf­wärts"; bei den gewerblichen Räumen sei ,, das Angebot in letzter Zeit vielfach größer als die Nachfrage, weshalb ihr Markt einer behördlichen Regelung nicht bedürfe".

Wie aber verhält sich die Wirklichkeit zu diesem volkspar­teilichen ,, Silberstreifen am Horizont des Wohnungswesens"? Durch die Annahme des Antrags würden mit Bestimmtheit em= pfindlich geschädigt:

1. Alle Inhaber von Wohnungen mittlerer Größe, vornehm lich Beamte, Angestellte und freie Berufe;

2. mittelbar auch die Anwärter auf billigere Wohnungen, die in der Zwangswirtschaft verbleiben sollen;

3. alle leistungsschwächeren Hausbesitzer mit kleineren Woh nungen;

4. sämtliche in Mieträumen tätige Handwerker, Kleinkaufleute, Gastwirte.

Es ist vollkommen unrichtig, daß gemäß den Mietpreis­sätzen des volksparteilichen Antrags unter die zu befreienden Wohnungen nur solche von 5 bis 6 Zimmern aufwärts fallen. Vielmehr müssen in allen Städten hunderte von verzweifelten Wohnungssuchern, die nach Familienstand oder aus anderen zwingenden Gründen 5 Zimmer benötigen, auf die ihnen zu= gewiesenen Wohnungen verzichten, weil deren Mietpreis die Grenzsäge des Antrags und hiermit die finanzielle Kraft des

Mieters bei weitem übersteigt. Eine dahingehende Umfrage würde hohe Stöße von Bestätigungen erbringen. Die Annahme des Antrags würde also bedenklichste Verschlechterungen der Wohnbedingungen für Tausende von Mietern herbeiführen; für fie wäre der Zwang, unter verschärften Lasten wohnen zu blei­ben, ebenso zerrüttend wie der Zwang auszuziehen.

Wenn nun aber Angehörige dieser Mieterschicht notge­drungen in billigere, daher zwangsbewirtschaftete Wohnungen übersiedeln wollen, so drüden sie außerdem in empfindlichster Weise als Wettbewerber auf die Aussichten der ursprünglichen Anwärter für die Kleinwohnungen.

Aber auch ein großer Teil leistungsschwacher Hausbesiger würde zu einer Klasse minderen Rechtes herabgedrüdt werden. Sie blieben mit ihren kleineren Wohnungen der Zwangswirt­schaft weiterhin verhaftet, während nächst benachbarte Kollegen mit höherer Wirtschaftskraft, die größere, zwangsfreie Woh­nungen zu vermieten haben, mit diesen frei schalten und walten fönnten. Heißt das soziale Gerechtigkeit?

Und schließlich: die angeblich bedenkenfreie Herausnahme aller gewerblichen Mieträume in ganz Hessen! Die volkspar­teilichen Antragsteller suchen die betroffenen Kleingewerbe­treibenden damit zu beschwichtigen, daß ja das Angebot an Ge­werberäumen größer als die Nachfrage sei! Ein sehr frag= würdiger Trost für den kleinen Geschäftsmann, der nun vor die schlimme Wahl gestellt werden kann, ob er unter vielfach er­schwerten Bedingungen bleiben oder aber ziehen soll. Was nützt ihm freier Gewerberaum in einem anderen Stadtviertel?