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Sonnabend, den 2. Juli 1927.

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einen sehr breiten Eindrud. Die Mundspalte scheint breiter als bei den übrigen vier europäischen Rassen zu sein. Die Augen dünten dem Beobachter flein. Die Lidspalte läuft etwas nach außen hoch, wodurch ein leichtes mongolijches" Aeußere ent­steht. Die Haut ist hell, ohne durchscheinend zu sein. mit grauem Unterton. Das Haar ist hart und straff, die Farbe aschgraublond, ohne den goldenen Schimmer, wie er für den nordischen Menschen fennzeichnend ist. Die Augen sind hell, meist wasserblau, oft graublau oder grau. Sie scheinen zu­weilen etwas hinterhältig und hinterliftig.

Gegen

Diese förperlichen Eigenschaften verbinden sich mit folgen­den geistigen: Schwerbeweglichkeit, Verschlossenheit, daher nicht selten Heimtüdigkeit, Begeisterungs- und Entschlußun­fähigkeit, unzufriedenheit, phantastische Beranlagung, Schöpfer gabe in Mufit und Erzählungstunft. Daneben besitzt der oft­baltische Mensch eine ausgesprochene Menschenkenntnis. Zu diesen Merkmalen gesellt sich schauspielerisches Talent. Befannte ist er gastfrei, treu und ergeben. Groß ist seine Empfänglichkeit für Gedanken der Menge. Zielbewußtes, vor: bedachtes und entschlossenes Handeln ist ihm fremd. Manchmal fällt er durch gehässiges und rohes Auftreten auf. Neben einem gewissen Fatalismus" zeichnet ihn eine Reigung zur Ver­nünftelei aus. Der Sparjinn geht ihm ab. Ebenso wie bei der oftischen Rasse ist die förperliche Reinlichkeit nicht allzu groß. Auch an Willensstärte gebricht es ihm. Geiner Berstandes begabung nach übertrifft der oftbaltische Mensch den ostischen und westischen. Die eigentlichen Führer fehlen der oftbaltischen Raffe.

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Gießener Zeitung"

Betriebsvermögen und das Gesamtvermögen statt, während es bei den Grundstüden( einschl. Betriebsgrundstücken oder dem Betrieb gewidmeten Grundstüdsteilen) und bei dem landwirt­schaftlichen, forstwirtschaftlichen und gärtnerischen Vermögen bei den seither festgestellten Einheitswerten verbleibt. Besitzer von Vermögen letzterer Art haben daher lediglich die Frage zu beantworten, ob und welche Veränderungen seit der letten Hauptfeststellung vorgekommen sind. Erwähnt sei hierbei eine Möglichkeit zur Herabjegung der Bewertung von Betriebs­grundstüden. In einem Erlaß des Reichsfinanzministers dom 12. 5. 1927 ist zugebilligt, daß in den Landesfinanzamtsbezir­fen, in denen( wie bei uns) der Spitzenjak von 70 Prozent des Wehrbeitragswertes für Betriebsgrundstücke( und damit auch Grundstüdsteile) zur Anwendung gekommen ist, die Vermögens steuer für 1927 auf Antrag auf den Betrag ermäßigt wird, der sich ergeben würde, wenn der Spitzensatz auf 60 Prozent des Wehrbeitrags herabgesetzt wird. Auf Antrag hin sollen auch bereits die Vorauszahlungen auf die Vermögenssteuer 1927 entsprechend gestundet werden.

Stichtag für die Bermögenserklärung ist der 1. Januar 1927. Die an diesem Tag bestandenen Verhältnisse sind also maßgebend.

Hinsichtlich der Aufstellung des Betriebsvermögens ist fol gendes zu beachten:

Zum Betriebsvermögen gehören nach dem Reichsbewer tungsgesetz alle Teile einer wirtschaftlichen Einheit, die als Hauptzweck der Ausübung eines Gewerbes( oder der Aus­übung gewisser freier Berufe) dienen. Das Betriebsvermögen besteht aus dem Anlagekapital und dem Betriebskapital. Zum Anlagefapital rechnen die dauernd dem Betriebe gewidmeten Gegenstände, insbesondere Betriebsgebäude oder Gebäudeteile. Maschinen, Betriebsutensilien, Transportanlagen, selbständige Rechte und Gerechtigkeiten usw. Zu dem umlaufenden Be­triebskapital gehören die Waren, Rohstoffe und sonstigen Vor­räte, bares Geld, Bank- und sonstige Guthaben und die Außen­

Die Sitze der nordischen Rasse sind in Deutschland vorwie gend in Nordwestdeutschland, der dinarischen und ostischen in Bayern. Die oftische tommt jedoch mit der oftbaltischen in den öftlichen Teilen Deutschlands vor. Allein rückt die ostische noch bis in unsere Gegend herein, findet sich schließlich im Schwarz­wald, in den Bogesen und im fränkischen Jura. Auf ihrem Siedlungsweg vom Often nach dem Westen Deutschlands jetzte sich die Ostrasse besonders im Fichtelgebirge, im Böhmerwaldstände. Es ist mitunter zweifelhaft, ob ein Gegenstand zum und im Riefengebirge, in Schlesien schwach und in Sachsen ziemlich zahlreich ist.

Diese Rassen sind nun in den Uebergangsgebieten stark ver­mischt, sodaß man oft die sonderbarsten Zusammenstellungen se= hen kann, da sich die einzelnen Eigenschaften, weil sie an ver schiedene Chromosome gebunden sind, zum größten Teil ge= sondert vererben. Da begegnet man z. B. einer nordischen Ge­stalt mit einem ostischen Kopf und einer oftbaltischen Nase usw. Deshalb ist auch leicht verständlich, daß solche Mischlinge auch innerlich- seelisch zerrissene Gestalten sind, die selten mit sich in das Reine kommen fönnen. Dies ließe sich leicht belegen und drastisch ausmalen.

Steuern.

Die Vermögenssteuererklärung.

Bis Ende Juni hat jeder Handwerker eine Vermögens: steuererklärung dem zuständigen Finanzamt gegenüber auf dem amtlichen Formular abzugeben, wenn er

entweder vom Finanzamt durch Zustellung des Vordrucks hierzu besonders aufgefordert worden ist,

oder( auch wenn fein Bordrud zugestellt worden ist), wenn sein Gesamtvermögen einen höheren Wert als 5000 Rmt. besitzt.

Das Vermögen der Ehefrau ist vom Ehemann mit anzu­geben. Für selbständiges Vermögen der Kinder sind besondere Erklärungen abzugeben.

Für die Vermögenserklärung fommen 3 verschiedene For­mulare in Betracht. Die Handwerker werden allgemein das Muster 1( Steuererklärung für gewerbetreibende physische Per­sonen) auszufüllen haben. Die beiden anderen Formulare dienen für die Vermögenserklärungen der Nichtgewerbetreiben­den und der Gesellschaften.

Mit der Vermögenserklärung ist ein Anhang verbunden, in dem Fragen über die Betriebsart, den Betriebswert, die dem . Betrieb gewidmeten Grundstücke oder Grundstücksteile auszu­füllen sind und in dem ferner eine ziffernmäßige Aufstellung über die Bestandteile des Betriebsvermögens zu machen ist. Für jeden selbständigen Betrieb muß ein derartiger Anhang ausgefüllt werden, was insbesondere diejenigen beachten müs­sen die mehrere selbständige Betriebe besitzen. Die Angaben in dem Anhang müssen selbstverständlich mit den Angaben in der Vermögenserklärung übereinstimmen.

Der Vermögenserklärung ist ferner eine amtliche Anlei tung zur Ausfüllung beigefügt, die in sehr ausführlicher Weise Aufklärung über die zu beobachtenden Bestimmungen schafft. Eine Neufeststellung der Einheitswerte findet nur für das

Grüner Rasen Blaue Wellen.

Roman von Otto von Gottberg.

Auch grausam schien der Ahn, denn wieder einmal durften die Herren beider Majorate als Väter von nur Töchtern ihren Besitz nicht Kindern und Blutserben hinterlassen. Auf Priedels­dorf zog zunächst der kinderlos bejahrte Vetter Karl v. Drewit und nach ihm ein Neffe Kurt, der Kapitänleutnant, ein. Dem greifen Vetter Hermann von Drewiß auf Kunzenberg hatte der Krieg beide Söhne genommen. Wenn er starb, gingen auch seine Töchter von der väterlichen Scholle. Doch war er wohl­habend auch durch Heirat mit einer begüterten Frau. Gerda und Elisabeth hatten wenig Vermögen zu erwarten. Neben dem geringen Heiratsgut der Mutter blieben ihnen des Va­ters Ersparnisse von zwanzig Jahren. Gern hätte er sie da­rum vor dem Scheiden verheiratet gewußt.

..Zu Tisch, Papa!" riefen beide Töchter Gerda und Eli­sabeth in die Tür. General von Drewitz zwang sich, heiter zu blicken, und folgte ihnen über den langen Korridor. Die Wand zur Linken trug bis zur Halle nur die eine Tür zum verschlos senen großen Festsaal. Vor ihr faßten die Töchter des Vaters Arme mit Fragen nach dem Urteil des Arztes. Zärtlich wie selten lächelte er auf ihre Köpfe herab: Er gibt mir noch Zeit!"

Durch eine Tür gegenüber der Holzstiege zu den Räumen im Oberstock traten sie in das eichengetäfelte Eszimmer mit rundem Tisch. Beim Löffeln der Suppe beruhigte der Vater die Töchter über sein Ergehen. Sie plauderten bald von der Be­

Betriesvermögen gehört. Entscheidend wird immer sein, ob der betreffende Gegenstand in der Hauptsache dem Betrieb ge­widmet ist. Nach einer Entscheidung sind z. B. Bankguthaben immer dann Betriebsvermögen, wenn sie aus dem Betriebe herrühren. Die Frage ist von Wichtigkeit, wegen der möglichen Unterstellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens unter die Gewerbesteuer der Länder und Gemeinden.

Die Bewertung des Betriebsvermögens ist unterschiedlich für Betriebsgrundstücke oder agrundstücsteile und das übrige Betriebsvermögen. Betriebsgrundstüde werden mit dem zu­letzt festgesetzten Einheitswert( j. Einheitswertbescheid für das Betriebsvermögen) bewertet und sind mit diesem Betrag in der Vermögensaufstellung anzusetzen. Hat sich eine Aenderung in den Betriebsgrundstücken seit der letzten Hauptfeststellung ergeben, hat sich z. B. auch das Verhältnis zwischen Wohn- und Gewerbezwed eines Grundstüds geändert, so ist unter Ziff. 4 des Anhangs zur Vermögenserklärung eine entsprechende Er­läuterung zu machen.

Das übrige Betriebsvermögen wird grundsäglich mit dem gemeinen Wert( Bertaufswert) bewertet. Der gemeine Wert ist nach der Abgabeordnung der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Gegenstandes unter Berücksichtigung aller den Preis beeinflussenden Umstände bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Ungewöhnliche und ledig­lich persönliche Verhältnisse sind dabei nicht zu berücksichtigen. Es ist hierbei nicht an eine Zusammenrechnung der etwaigen Erlöse für die Veräußerung der einzelnen Gegenstände, sondern für die Gesamtheit des Betriebs gedacht. Für Gegenstände, die nicht in der Inflationszeit( zwischen dem 31. Dezember 1918 und dem 31. Dezember 1923) angeschafft wurden, kann auch wahlweise der Anschaffungs- oder Herstellungspreis ab­züglich angemessener Absetzungen für Abnutzung angenommen werden. Bei Stillegung von Betrieben und Einschränkungen wegen Kurzarbeit infolge der allgemeinen Wirtschaftsverhält­nisse in der Zeit vom 1. Oktober 1926 bis 31. März 1927 ist ein Abschlag von 30 Prozent vom Anschaffungspreis der hier­von betroffenen beweglichen Gegenstände des Betriebsvermö= gens zulässig und zwar bei Kurzarbeit nur der Teil dieses Ab­schlags, der sich aus dem Verhältnis zwischen normaler Benut­zung und Kurzarbeit ergibt.

Die Betriebsschulden sind vom Betriebsvermögen abzu­ziehen, soweit sie mit der Gesamtheit oder mit einzelnen Teilen des gewerblichen Betriebs in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Es kommen also lediglich Schulden in Frage, die ein­gegangen sind, um den Betrieb zu ermöglichen, ihn zu ver­größern, fortzuführen usw. Echte Reserven und freiwillige

gegnung mit dem Vetter. Die immer gesprächige Elisabeth schilderte mit tanzenden Augen sein gebräuntes Gesicht, das be­staubte Haar, den durchweichten, abgescheuerten Rod. Die sonst stille, ernste Gerda gönnte heute der Schwester nicht das Wort. Tief atmete sie nach langem Erzählen auf: Männlicher sah Werner aus und trug als einer von wenigen seiner Truppe schon das Eiserne Kreuz!" Ihre Augen suchten den Teller, und die Stimme sant: Das war auch zu erwarten."

Der Vater sah sie scharf an. Die Stirn über dem grauen Gesicht trug tiefere Runzeln als sonst: Warum?"

Gerdas immer leicht flammende Wangen röteten sich wie­der. Vielleicht darum neigte sie den Kopf und sagte bestimmt, aber auch schnell und leise, als heische ihre Behauptung kaum eine Erläuterung: Das läßt sich fühlen, aber nicht erklären."

,, Doch! Ich kann's erklären!" Elisabeths Augen tanzten ..Werner war nie sehr lustig, aber der Erste, Geschichteste und Mutigste schon beim Turnen und Spielen und doch immer be­scheiden. Auch heute wartete er auf den Kuß so verlegen oder befangen, als wisse er gar nicht...

Sie verstummte, weil der Vater die Gabel niederlegte und ihr ungläubig in die Augen jah: Gefüßt hat er dich. Elisa­beth? Junge Damen lassen sich nie küssen."

Er schlug die Finger auf den Tisch. Seine Worte flangen hart und streng. Dann schwieg er unschlüssig, denn wieder spürte er vor den Kindern das gewohnte Unbehagen der Befangen heit. Er wähnte sich zu alt, um sie wirklich zu verstehen oder ihnen nahezukommen. Gerda jah einen feuchten Schimmer in der erschrockenen Schwester Augen. Sie dachte ihr Teil an

Nr. 27.

Rückstellungen gehören zum Betriebsvermögen und sind nist abziehbar. Jedoch können Steuerrückstände, die nach Fälligke noch geschuldet werden, in Abzug gebracht werden.

Sonnabend, den 2. Juli 1927.

zu beachten ist, daß es sich dabei nich tarif handelt, sondern daß jedes Vermögen zen nur mit einem einheitlichen Prozentjat Es wird also ein Vermögen von 40 000 Rm Höhe mit 4% herangezogen und nicht ett 10000 Rmt. 1%, für die nächsten 10 000 Die Bermögenssteuer wird im Jahre 192 zem vollen Jahresbetrag erhoben. Im Jah tanntlich auf Grund des§ 20 des Steuermild 31. März 1926( RGBI. 1 G. 187) nur% d sar Sebung.

Bilanzierenden Handwerkern wird die Vermögenserklärung feine Schwierigkeiten bereiten. Die Bilanz, sofern se richtig aufgestellt ist, ist lediglich unter Beachtung der Bewertungsvor schrften und der Vorschriften für die Abzüge in eine Vermögens steuerbilanz umzuwandeln. Die im Anhang zur Erklärung zu machende Aufstellung über das Vermögen könnte daher fol­gendermaßen aussehen: Aktiva Grundstück( lt Einheits­wertbeschein f. d. Be­triebsv mögen) Maschinen

20000.

Passiva

Geschäftsschulden Hypotheken Neinvermögen

5000.

Baren und Vorräte Inventar Außenstände

5000.

1000.

4000

35.000.

10 000. 5000

20000

35000

Freigrenzen. Im§ 8 des Vermögensste i Freigrenzen, nämlich eine allgemeine u igrenze festgefekt:

Die allgemeine Freigrenze beträgt 5000 Steuerpflichtiger ein Vermögen von 5099 R enerfrei, da zunächst die Abrundung gemäß magensteuergesetzes auf volle 100 Rmt. nach Seträgt das Vermögen dagegen 5100 Rmt., so zeller Höhe und nicht nur mit 100 Rmt. der ben also nicht in jedem Falle die ersten 5000 Sermögens vermögenssteuerfrei, sondern nur mögen, welche in die Freigrenze fallen und 5100 Simt, nicht erreichen. Die Freigrenze vo nur für unbeschränkt Steuerpflichtige ohne Ri es natürliche Personen oder Gesellschaften, z. B find. Bei beschränkt Steuerpflichtigen gibt e on 3000 Kmt. nicht, diese sind auch dann steu ihr teuerpflichtiges Vermögen 5000 Rmt. nid Sefondere Freigrenzen gelten nur für nat mit Südficht auf ein bestimmtes geringes Ei Kinderzahl und sogenannte Rentnereigenschaft. $ 8 Abs. 2 ergibt sich folgende Uebersicht: Es blo enerfrei:

Nicht bilanzierende Handwerker haben auf Grund ihres Inventarverzeichnisses ihren Vermögensbestand pro 1. 1. 1927 in ähnlicher Weise zusammen zu stellen. Ist auch kein Inven tar vorhanden, so muß möglichst genau ermittelt werden in welchem Wert Vermögensgegenstände der oben bezeichneten Vermögensarten vorhanden gewesen sind, wobei die Augen stände nicht vergessen werden dürfen. Zweifelhafte Forderung gen tönnen mit dem Wert eingesetzt werden, der voraussicht lich eingehen wird. Eine derartige Aufstellung fönnte etwa folgendermaßen gemacht werden:

Grundstück( It. Einheitswertbescheid des Be­triebsvermögens)

Maschinen

Waren und Vorräte

Inventar Außenstände

Schulden 1. Hypothekenanteil 2. sonstige Betriebsschul­

den

3000 M

4.000 K 3000 M 500 M

2000 K 12 500 M

1000 M

4.000 M

5.000 M 7500 M

reines Betriebsvermögen Der in dieser Aufstellung errechnete Betrag des Betriebs vermögens ist in der Vermögenserklärung unter 3iff. 1 Spalte 2 einzusetzen. Zu beachten ist noch, daß in den Fällen, in denen ein Grundstück nur zum Teil gewerblichen Zwecken dient, ein Hypothekenabzug auch nur im gleichen Verhältnis gemacht wer den kann.

Die übrigen Angaben der Vermögenserklärung werden den Handwerkern wenig Schwierigkeiten bereiten. Eine genaue Anleitung ist hierfür den Vermögenserflärungen beigefügt. Her vorzuheben wäre lediglich, daß die beim sonstigen Vermögen ( 3iff. III des Formulars) anzugebenden Aufwertungsforde rungen, die erst im Jahre 1932 zur Rüdzahlung fällig, nur mit 25 Prozent aufgewertet, und wie gesetzlich vorgeschrieben, ver zinst werden, nur mit 87 Prozent des Aufwertungsbetrags an gesetzt werden können. Wer Effekten besitzt und die Steuer­furse nicht kennt, kann auch die Wertpapiere in der Steuer­erklärung oder in einer Anlage genau bezeichnen und es dem Finanzamt überlassen, den Steuerwert einzusetzen.

Tarif. Die Bestimmungen über den Vermögenssteuertarif enthalten§§ 6 bis 9 des Vermögenssteuergesetzes. Der Tarif ist durch das Gesetz über Steuermilderungen vom 31. März 1926 für die kleineren Vermögen herabgesetzt worden. Nach den jezigen Tarifvorschriften wird zunächst das Vermögen auf volle 100 Rmt. nach unten abgerundet. Der Tarif für die Ver. mögenssteuer beträgt alsdann:

bei einem Vermögen bis zu 10 000 mt. 1° 0

"

"

"

"

20 000

"

"

"

"

"

2,

"

30.000

"

B

"

50 000

4

"

"

"

"

2

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"

von über 50 000

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5.

"

"

"

Für die höheren Vermögen, die nicht der Ertragsbesteue rung durch Länder und Gemeinden unterliegen, insbesondere also für das Kapitalvermögen, gelten seit dem 1. Januar 1927 erhöhte Steuersätze, und zwar erhöht sich die Vermögenssteuer, wenn das abgerundete Vermögen

250 000 aber nicht 500 000 9mf. übersteigt auf 5,5% 500 000

17

1 000 000

"

"

"

M

"

6,0

1 000 000

"

2 500 000

2500 000 5.000 000

"

W

6,5"

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"

78

7,0

"

7,5

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"

5 000 000 mt. übersteigt

Schuld und Scheltworten auf sich zu nehmen und hob den Kopf Die Augen konnte sie freilich nicht voll aufschlagen, und ihre Simme war unsicher: Papa, auch ich habe ihn zum Abschied gefügt."

Wider Erwarten schienen ihre Worte den Vater zu besänf tigen. Er sprach freundlicher: Dann ist es nicht so schlimm. mein Kind! Auch wirst du rot und scheinst dich wenigstens zu schämen!" Er nidte. Die Küsse von zwei jungen Mädchen durf ten als nur verwandtschaftliche gelten. Jetzt hätte er den Töchtern gern von ihrer Zukunft und vom Heiraten gesprochen. Als erwachsene Mädchen mußten sie hören, daß Frauen zwar nicht nach Geld heiraten, aber doch Vorsicht im Berkehr mit unbegüterten Männern walten lassen sollten. Das Vermögen des Generalleutnants v. Drewig war tlein und nicht nur seines Sohnes Armut für die Töchter ein Grund, in Werner nie mehr als den Vetter zu sehen. Er räusperte sich wieder, stützte die Armgelenke auf die Tischplatte und den Rücken an die Stuhl lehne.

Elisabeths Augen suchten die der Schwester. Wenn Bater es sich am Tisch bequem machte, statt nach der Mahlzeit in sein Arbeitszimmer zu gehen, hielt er gewöhnlich eine Rede Am liebsten verglich er die alte mit der neuen Zeit. Gegen wart und Jugend schnitten dann schlecht ab, obwohl Gerda oft den Mut fand, zu widersprechen oder zu scherzen, bis der Ba ter zugab, auch die Jugend habe ein Recht auf eigene Geftal sich nach links zum Vater: Dürfen wir aufstehen? Es ist Zeit, tung ihres Lebens. Die Aeltere verstand den Blid und drehte auf den Bahnhof zu gehen."

das Vermögen bis zu 10 000 Rmt., wenn hes Jabres 1925 nicht überstiegen hat

grundsätzlich

bei 2 Kindern

bei 3 bis 4 Kindern

bei 4 und mehr Kindern

3.00

40

50

60

56

das Vermögen bis zu 20 000 Rmt., wenn d

60

ne handelt und das lehte Jahreseinkommen bei mehr als 2 Kindern Bermögen bis zu 30 000 Rmt., wenn es handelt und das letzte Jahreseinkommen nicht hat grundäglich

grundsätzlich

50

40

50

bei mehr als 2 Kindern Unter Rentnern" werden solche Perso welche über 60 Jahre alt oder erwerbsunfähi vorübergehend behindert sind, ihren Leben eigenen Erwerb zu bestreiten.

Unter Kindern im Sinne der vorstehenden mur minderjährige Kinder zu verstehen, welc des Steuerpflichtigen gehören.

Darf die Polizeibehörde einen weiße der Fenster verlangen?

Die Altonaer Feuerversicherungsgesellschaf am Platz der Republik in Altona ein Gebäud polizeiliche Verfügung aufgefordert worden, anftreichen zu lassen. Die Feuerversicherung ihre Berpflichtung zum Anstrich der Fenster Farbe und erhob nach fruchtloser Beschwerd präsidenten und Oberpräsidenten Klage bei gericht, welches auch den Bescheid des Ober Berfügung der Baupolizeibehörde in Alton ausgeführt wurde, eine anfechtbare polize darin zu erbliden, daß zunächst der Feuerve ein Bericht des Sachverständigenbeirats des nah die Fenster des betreffenden Gebäud feien, überfandt und ferner den Malern v amten gedroht worden sei, sie vom Gerüst polizeiliche Anordnung sei von der vorgesetz worden. Die Verfügung sei aber als unr Keinesfalls habe der Versicherungsgesellschaf dürfen, die Fenster weiß streichen zu lass Farbe habe nicht vorgeschrieben werden di hingestellt bleiben, ob der Anstrich eines Begriff der baulichen Veränderung falle, d lizeiverordnung für Altona ergebe sich, daß falls genehmigungspflichtig sei. Es sei al Elisabeth sprang gar schon auf die Lippen zum Kuß auf des Vaters Wang den Wagen?"

Er strich ihr unschlüssig über das bre get verjagte er den Kindern Wünsche. Gerda tam ihm zu Hilfe: Elisabeth, Frieden die Pferde schonen und unsere Der Vater lächelte: ,, Gerda, du bleib Doch zog er sich Elisabeths Köpfchen näher ihren Mund zu drücken. Die Aeltere str

Den Fingern, während ihre Lippen seine Gerda wunderte sich nicht. Alle Menschen tas, die Dänin, und Ajax, der Schotte, mehr Liebe als ihr.

Durch das Fenster seines Arbeitszimme Töchter aus dem Haus treten und auf ihre Den Kleidern trugen sie gestridte Seidenja über den Hüften umschnürte. Die der E hellblau. Die braunhaarige Elisabeth tri sold. Auf beiden Köpfen lagen Zipfelmi Gewebe der Jaden. Allerliebst sahen di turite wohl stolz auf sie sein. Auch hübsch verschieden, wie von Erscheinung, so auch

Die schon wieder lachend scherzende Anfahren vornüber und hob bei einem Sd ben rechten Arm mit dem durch die Scheibe jet eines ausgelassenen Jungen. Gerda saß