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Sonnabend, den 25. September 1926.

Die Wertzuwachssteuer in Hessen.

Bon der im§ 16 des Finanzausgleichsgesetzes vom 10. August 1925 eingeräumten Befugnis zur Erhebung einer Wert­zuwachssteuer bei Beräußerung von Grundstüden machen jekt nach und nach die hessischen Gemeinden Gebrauch. Als Grund­lage dient den Gemeinden eine vom Minifterium des Innern ausgearbeitete Musterjagung, die im Hessischen Regierungsblatt Nr. 14 vom 3. August 1926 abgebrudt ist.

Der Vorgang beweist, daß feine Gelegenheit zur steuerlichen Heranziehung des Haus- und Grundbesitzes ungenutzt gelassen wird, mag auch die innerliche Berechtigung und die juristische Begründung den Steuervorfall noch so unbegründet erscheinen lassen. Es handelt sich wiederum um eine Steuer, die sich ausschließ­lich auf den Saus- und Grundbesitz beschränkt. Die Steuer ist eine Sondersteuer für den Haus- und Grundbesig. Dieser Um­stand wird keineswegs badurch abgeschwächt, daß die Steuer mut in den Fällen erhoben wird, wo der Erwerb des veräußerten Objettes in die Jahre 1919 bis einschl. 1924 fällt. Die Besteue rung des Wertzuwachses und die teilweise Ueberführung des Grundstückserlöses in die öffentliche Hand bedeutet eine Kon­Jession an bodenreformerische Forderungen.

In Hessen hatten wir, wie in den meisten anderen Bundes­staaten, bereits vor dem Kriege eine Wertzuwachssteuer. Man hat hiervon Gebrauch gemacht bis weit in die Inflationszeit hinein. Aus den phantastischen Papiermarkzahlen hat man dem Beräußerer noch einen Wertzuwachs fonstruiert und ihn Wert­zuwachssteuer bezahlen lassen, eine Handlung, die eigentlich gegen die guten Gitten verstößt, weil sie die Unerfahrenheit des Besteuerten rechtswidrig zu seinem Nachteil ausnutzte. In Wirklichkeit haben damals die Veräußerer für ihre Objekte nur einen Bruchteil ihrer Gestehungstoften erhalten. Diese Tatsache ins Gegenteil zu verkehren, aus einem Verlustgeschäft einen Gewinn zu errechnen und diesen angeblichen Gewinn noch zu versteuern, legt Zeugnis ab von der Verwilderung, die bei uns in der Nachkriegszeit auf steuerlichem Gebiet eingerissen ist. Die Ungerechtigkeiten, die die Wertzuwachssteuer mit sich bringt und die Beschränkung auf den Haus- und Grundbesitz hätten Anlaß genug sein sollen, diese Steuer nicht wieder ans Tageslicht zu bringen.

Für den Haus- und Grundbesitz bedeutet die Steuer eine Doppelbesteuerung eines etwaigen auf Grundstüdsverkauf zurückzuführenden Vermögenszuwachses, denn zunächst hat er von dem etwaigen Mehrerlös die Wertzuwachssteuer zu zahlen und den übrig bleibenden Betrag muß er nochmals bei der allge­meinen Vermögenszuwachssteuer versteuern. Es ist also in bester Weise dafür gesorgt, daß dem Beräußerer wenig oder gar nichts übrig bleibt. Daß diese rigorose Besteuerung der volkswirts schaftlich äußerst wichtigen Kapitalneubildung direkt entgegen­arbeitet und die kleinsten Ansätze hierzu hauptsächlich beim Mittelstand zerstört, liegt auf der Hand. Das hemmungslose Geldbedürfnis der Verwaltungen macht aber vor derartigen Erwägungen nicht halt.

Wer sich im Jahre 1914 für 50 000 G.-Mt. ein Haus erwarb, dasselbe im Jahre 1921 für 100 000 Papiermart, gleich 1000 G.-M., verkaufte, mußte Wertzuwachssteuer bezahlen. Kaufte er sich sofort ein anderes Objekt für denselben Preis, so mußte der Verkäufer ebenfalls Wertzuwachssteuer bezahlen und der Käufer mußte den ihm um die Steuer geminderten Kaufpreis aus anderen Mitteln ergänzen oder er mußte dem Verkäufer einen Betrag schuldig bleiben, den er diesem heute auswerten muß.

Verkauft er nach dem 1. Oftober 1926 das 1921 für 100 000 M gekaufte Haus weiter für nur 15 000 M, jo muß er wiederum Wertzuwachssteuer bezahlen, obwohl er doch nur 15 Prozent des Gestehungspreises erhält; denn wenn die 100 000 M im Jahre 1921 gegenüber den Gestehungskosten von 50 000 Min 1914 einen Gewinn darstellten, so kann doch unmöglich der heu­tige Verkaufpreis von 15 000 M wiederum als Wertzuwachs an­gesehen werden. Es kann konsequenterweise nur eines geben: entweder man geht rein ziffernmäßig vor, dann hätte 1921 ein Wertzuwachs stattgefunden, oder man geht von dem Wert der Veräußerungssumme aus, dann wurde 1921 mit Verlust ver­kauft und die Wertzuwachsbesteuerung war damals unberech­tigt. Die volijandige Außerautassung der steuer..... en Ge­pflogenheiten beim Erwerb des Objektes bedeutet eine Unge­rechtigkeit ohnegleichen. Es war aber nie die schwache Seite der Verwaltungen, bei Steuergesetzen sich moralischen Betrauj tungen hinzugeben. Richtunggebend ist einzig und allein der materielle Erfolg, der um so größer zu werden versprint, je weiter sich der Gesetzgeber vom Rewis- und Billigkeitsstand­punkt entfernt.

Die Wertzuwachssteuer wird für jedes einzelne Veräuße­

Wirtschaftliche Gasfeuerung.

Veredelung der Kohle, auch eine Forderung des Tages! Nicht mit Unrecht, denn am Qualm der Fabrikschlote sicht man es, wie heute noch ungeheure Energiemengen und zerstörte Wertstoffe infolge unmittelbarer und oft sehr primitiv einge­richteter Verfeuerung der Kohle verschwendet werde...

Andererseits verbindet man mit dem Wort: Rohlenver edelung" aber auch oft unberechtigte Erwartungen. Es ist feines­wegs wirtschaftlich, eine jede Kohle auf Gewinnung von Venzol, hochwertigen Delen oder Leuchtgas zu verarbeiten. Nur solche Kohlen, die reichen Gehalt an leichtflüchtigen Bestandteilen ha= ben, kommen hierfür in Betracht, also vor allem Brautohlen, dos gegen nur ein verhältnismäßig fleiner Teil der heute geförder ten Steinkohlen. Eine Art der Veredelung ist indessen gerade für die an flüchtigen Bestandteilen armen Steinkohlen( Anthro­zite) sowie auch für Koks, Braunkohle und bitumenreiche Abfall­stoffe, wie Holz, Torf u. a. anzuwenden, das ist die Bergafung.

Die Vorzüge der Gasfeuerung für Oefen aller Art und für Kessel, sind außerordentlich groß und beruhen hauptsächlich in der sauberen und einfachen Handhabung, im einfachen Transport des Gases, in der leicht einstellbaren Heizwirkung.

Namhafte industrielle Werke, an der Spitze die Mutter des Gasmotors, die heutige Motorenfabrik. Deutz A- G., Köln- Deutz erstrebten deshalb das Ziel einer Verbilligung und Eigenerzeu gung eines guten Heiz- und Kraftgases bis herab zu den kleinsten Anlagen. So entstanden zunächst die Gaserzeuger für Anthrazit, Kofs und Holzkohle. Bald darauf gelang es( der damaligen Gasmotorenfrabit Deus), auch die Vergasung von

Gießener Zeitung'

rungsgeschäft gesondert behandelt. Es wird deshalb auch feinerlei Rüdficht auf etwaige Verluste bei anderen gleichzeitig abgeschlossenen Veräußerungsgeschäften genommen. Wer ein

feit vor dem Krieg im Befit befindliches Haus mit einem Vor­triegsgeftehungswert von 100 000 G- Mt. heute für 30 000 R- Mt. verkauft, hat doch zweifellos einen Verlust erlitten, der durch die heutige viel geringere Kauftraft der Mart noch wesentlich größer ist als er ziffernmäßig zum Ausdrud fommt. Verkauft derselbe Verkäufer ein weiteres erst im Jahre 1921 für 200 000 Mart erworbenes Haus( wofür damals auch Wertzuwachs steuer erhoben wurde) heute für 30 000 M, so hat er für den zweiten Verkauf bis zu 30 Prozent des angeblichen Gewinns an Wertzuwachssteuer abzuführen, obwohl er für die beiden Häuser längst nicht die Gestehungskosten des vor dem Krieg be sessenen einen Hauses erhalten hat. Hierzu tommt, daß der Ge­stehungspreis aus der Inflationszeit in Reichsmart umgerech net wird nach der dem Aufwertungsgesetz beigegebenen Gold­marttabelle, in der der tatsächliche Wert der damaligen Papier­mart im Inland nur zum Teil zum Ausdrud tommt.

Die Folge dieses eigenartigen Steuergebahrens wird, mehr noch wie in früheren Jahren die sein, daß der Grundstücksmarkt durch Unterbindung des Grundstüdsumjayes ungünstig beein­flußt wird. Ob der dadurch verursachte Ausfall an Grund­erwerbssteuern durch den erhofften Eingang an Wertzuwachs­steuer ausgeglichen wird, diese Frage bleibt zunächst offen. Zweifellos verursacht aber die Wertzuwachssteuerberechnung und das Rechtsmittelverfahren wesentlich höhere Verwaltungskosten.

Nicht nur wegen ihrer bodenreformerischen Tendenz, sondern auch wegen des steuerlichen Unrechts, des Charafters der Steuer als Sonderbelastung und nicht zuletzt wegen der hemmenden Wirkungen auf den Grundstücksmarkt, dem man heute im Inter­esse der Förderung der Neubautätigkeit und der Behebung der Wohnungsnot jegliche Erleichterung angedeihen lassen sollte, und schließlich wegen der Nichtberücksichtigung von Vermögens­verlusten, muß die Wertzuwachssteuer vom Haus- und Grund­besitz aufs entschiedenste bekämpft werden. Die steuerliche Aus­beutung des Haus- und Grundbefizes gehört neben all den traurigen Erfahrungen einer jahrelangen 3wangswirtschaft zu den betrübendsten Erscheinungen der Nachkriegszeit und reiht sich anderen für das Wirtschaftsleben nicht minder verhängnis­vollen Regierungsmaßnahmen würdig an. Zu diesen Erschei­nungen gehört in erster Linie die Wertzuwachssteuer mit all ihrem schlechten Eigenschaften.

Mit Ausnahmegesetzen fann bekanntlich jeder Esel regie­ren, mit Ausnahmegesetzen fann man auch eine zeitlang den Wohnungsmarkt regulieren mit einem Erfolg, den wir täg­lich vor Augen sehen, mit Steuerdiktaten, die jedes Verständnis für Recht, und für die Belange der Wirtschaft vermissen lassen, fann man schließlich auch ein Finanzwesen notdürftig im Gleich­gewicht halten, wenigstens solange, bis die Kuh ausgemolken ist. Die Tatsache, daß dieser Zeitpunkt trotz der wirtschaftlichen Erschütterungen, die nicht zuletzt auf den in den letzten Jahren getriebenen Steuerraubbau zurückzuführen sind, bis jetzt noch nicht eingetreten ist, oder die Folgen noch nicht im vollen Aus­maße zur Auswirkung gekommen sind, legt Zeugnis ab von dem Selbsterhaltungswillen der deutschen Wirtschaft und vornehm­lich des Mittelstandes, der seine Position tagtäglich gegen fis­talische Angriffe zu verteidigen gezwungen ist.

Die von dem Ministerium des Innern ausgearbeitete Mustersatzung wurde in einer Reihe von Städten und Gemein­den bereits zur Annahme gebracht. Jn Darmstadt tritt die Werizuwachssteuer bereits am 1. Oktober 1926 in Kraft. Die durch Zeitungsnotizen hervorgerufene Besorgnis, daß Veräuße­rungsgeschäfte, die bereits vor dem 1. Oktober 1926 abgeschlos= sen, die Ueberschreibung im Grundbuch bis zu diesem Zeitpunkt aber nicht vorgenommen sei, ebenfalls von der Steuer erfaẞt werden könnten, wird mir vom Ministerium als unbegründet bezeichnet. Es wäre ja auch ein neues Unrecht, wenn man Veräußerungsgeschäfte, die vielleicht schon vor mehr als einem Jahr, als noch niemand mit einer Wertzuwachssteuer rechnete. abgeschlossen wurden, aus irgend welchen Gründen aber im Grundbuch noch nicht gewahrt sind, rückwirkend zur Wertzu­wachssteuer heranziehen würde.

Nachstehend wird die Mustersatzung des Ministeriums zum Abdrud gebracht. Ihre Annahme ist z. B. in Darmstadt in unveränderter Fassung erfolgt. Ich behalte mir vor, auf ein­zelne Bestimmungen demnächst zurückzukommen.

Drucksachen Albin Klein.

bituminösen Brennstoffen, wie Brauntohlenbrifetts und schließ Tich auch Holz, Holzabfälle, Torf, Rohbraunkohle und vielen an dereen Abfallstoffen in einwandfrei arbeitenden Anlagen burch zuführen. Das bedeutete eine Umwälzung in der gesamten Gass wirtschaft.

Während bei der Leuchtgasfabrikation nur die gasförmig in der Kohle vorhandenen Stoffe ausgetrieben werden und be deutende Mengen von Rots im Prozeß abfallen, beruht das Wesen dieser Gaserzeuger nicht auf Entgajung, sondern auf Ber­gasung. Es wird die im Gaserzeugerschacht verbrannte Kohle, wie der Chemiker sagt, reduziert, d. h. in brennbares Kohlen­ornogas verwandelt. Hierzu gesellen sich die verschiedenen aus dem Brennstoff gas und dampfförmig ausgetriebenen brenn baren Bestandteile, wie Methangas, Teer und Benzindämpfe usw. Die große Hitze, die in der Brennzone des Gaserzengers herrscht, erzwingt ferner die Zerspaltung( chemich gesprochen) des miteingeführten Wasserdampfers in Wasserstoffgas und Sauer­stoff, sodaß schließlich in den Gaserzeugern ein sehr gutes, heiz­fräftiges Gas auf billigste Weise erzielt wird. Bei Vergajung bituminöser Stoffe( z. B. Holz) ist es häufig vorteilhaft, die Teerdämpfe vor Verwendung niederzuschlagen und andererwärts zu verwerten.

Das Gas dient nun, wie gesagt, zur Kraft wie auch zur Sitze- Erzeugung.

Heutzutage ist der Gasmotor, der mit jo gewonnenem Gas arbeitet und sich das Gas aus dem neuzeitlichen Gaserzeuger selbst heransaugt, vielerorts die billigste Kraftmaschine, die es gibt. Defter wird das Gas einer oder mehreren Gasmaschinen automatisch regulierbar zugedrückt.

Nr. 39.

Bierjahrhundertfeier der Einführung der Reformation in Hessen. Auf Anregung des Landeskirchenamtes findet am 30. Ofto­ber ds. Js., dem Tage vor dem Reformationsfest, in allen Schulen für die evangelischen Schüler und Lehrer eine Schulfeier statt, die der 400jährigen Wiederkehr des Jahres gewidmet ist, in dem in Hessen die Reformation eingeführt wurde. Nach der Schulfeier fällt für die evangelischen Schüler und Lehrer der Unterricht aus.

Oberhessische Verkehrsfragen.

Sonnabend, den 25. Gepten

ung sowohl für die Reichs- und die Kommunen allgemeine Gültigh

arbeit müsse auch ein Qualitätsp Schlusse wies der Redner auf die bin, die noch viel zu wünſchen üb die Handwerksordnung nicht zustan Distusion beteiligten sich u. a. H genderziehung sprach, Weißbinde auheim, der sich über das Vergeb Der Vorsitzende des Ortsgewerbever tirliche Veranlagung bei der Eink Es referierten ferner noch Landtag Lauterbacher- Dieburg über die Org Direktor Schüttler über allgen fendere über die Neuregelung der dabei den neuen Steuegefehentwurf f gen fämtlicher Redner fanden den B fammlung.

Auf Einladung der Reichsbahndirektion Frankfurt a. M. fand am vergangenen Sonnabend zu Gießen eine Besprechung über Fahrplanfragen statt, an der u. a. Vertreter des Hessischen Finanzministeriums, der oberhessischen staatlichen und städtischen Behörden, der Industrie und Handelskammern Friedberg und Gießen, der Verkehrsorganisationen, an ihrer Spitze der Hessische Verkehrsverband( Darmstadt) sowie oberhessische Landtags= abgeordnete beteiligt waren. Nach einer mehrstündigen Aus­sprache, in der die dringenden oberhessischen Verkehrswünsche von den zahlreichen Anwesenden eingehend dargelegt wurden, stellte der Fahrplandezernent der Reichsbahndirektion Frankfurt a. M. eine Reihe von Verbesserungen gegenüber dem den oberhessischen Verkehrsbelangen feineswegs ausreichend gerecht werdenden Ent­wurf zum Winterfahrplan in Aussicht. Vor allem sollen die D- Züge 275/276 zwischen Frankfurt a. M.- Gießen- Dortmund und zurück gefahren werden. Außer den dringenden Wünschen für die oberhessische Hauptstrede Frankfurt a. M.- Gießen ge= langten Beschwerden über unzureichende Verkehrsverhältnisse hessischen Bahnen und zwar den Hauptbahnen Gießen- Fulda und namentlich an Sonn- und Feiertagen auf den anderen ober­Gießen Gelnhausen sowie den oberhessischen Rebenbahnen zur Erörterung. Mit Nachdrud wurde allerseits betont, daß es feines­wegs angehe, den Sonntagsverkehr in Oberhelfen in einer Weise zu beschneiden, die einen Verkehrsaustausch zwischen Stadt und Land, der gerade für den Sonntag in Frage komme, außerordent­lich erschwere, in vielen Fällen aber geradezu anmöglich mache. Besonders begrüßt wurde es, daß der maßgebende Fahrplan dezernent, Herr Reichsbahnoberrat Bieg Frankfurt a. M., einige wenige Verbesserungen auch für den Sonntagsverkehr in Oberhessen in Aussicht stellte. Die ansehnliche Versammlung, die in ernstem und sachverständigem Meinungsaustausch bis in den Nachmittag hinein tagte, war sich darüber flar, daß die grund­sätzlichen erheblichen Verkehrseinschränkungen für den Sonntags. verkehr für die Folge unter allen Umständen fallen müssen, wenn nicht die hessische Provinz Oberhessen gegenüber anderen Ge­bietsteilen schwer benachteiligt werden soll. Man erwartet in Oberhessen bestimmt, daß spätestens im Sommer 1927 mit der überlebten Uebung, den Personenverkehr an Sonn- und Feier tagen stark zu drosseln, endgültig gebrochen wird.

Auf Theater und Mode ist die soeben erscheinende Ausgabe der ,, Eleganten Welt" völlig eingestellt und zeigt in einem inter­essanten Artikel ,, Modenschau im Rampenlicht" letzte Neuheiten. Für den Herrn dürfte ein Artifel über elegante und praktische Regenkleidung von Interesse sein. Preis 1 Mart.

Oberhessischer Handwerkertag.

Im Anschluß an die in unserer Stadt stattgefundene Garten. bau- und Elektrizitätsausstellung fand eine Jungmeisterscier an läßlich der Ueberreichung von Meisterbriefen an 200 Meister­innen und Meister statt. Der Ueberreichung der Meisterbriefe ging eine akademische Feier voraus. Gegen 11 Uhr wurde durch den Vorsitzenden des Gewerbe- Vereins Gießen Prof. Dr. Krauss müller der Oberhessische Handwerkertag eröffnet. Reichstagsabg. Malermeister Havemann aus Hildesheim sprach über Die Lage im Handwerk und die brennendsten Tagesfragen". Er plädierte vor allen Dingen für eine vernünftige Einkommen steuer und die Notwendigkeit der Kommunen, Zuschläge zu den Einkommensteuern zu erheben, allerdings mit gewissen Sichers heitsmaßnahmen, so daß die Zuschläge in einem gewissen Ver hältnis zu den übrigen Steuern stehen und diese Regelung leine Erhöhung der Gewerbesteuer mit sich bringt. Hinsichtlich der Hauszinssteuer bemerkte der Redner, daß diese teine dauernde Einrichtung bleiben könne und vor allen Dingen ihrem eigent lichen Zweck, dem Wohnungsbau, zugeführt werden müsse. Be­treffs der Kreditfrage betonte der Redner, daß man das Hand­wert mit Krediten seinerzeit sehr stiefmütterlich behandelt habe, er lehnt weitere Sonderkredite ab, verweist auf die Selbsthilfe. Bei dem Vergebungswesen begrüßt er die Arbeit des Reichsver­dingungsausschusses, und hofft, daß die Reichsverdingungsord

Fast noch wichtiger wurde das Generatorgas für die Feue rungswirtschaft. Grundsätzlich die gleichen Vorzüge, die in der Hauswirtschaft bei Uebergang von Kohle auf Gasfeuerung emp funden werden, manchen sich in viel stärkerem Maße bei der Jn dustrie geltend. Die insbesondere von der Motorfabrik Deuy­A.-G. im Laufe der Jahre durchgebildeten Heizgasanlagen fan­ben z. B. Eingang in die Eisen, Stahl und Metall verarbeiten. den Industrien zum Glühen, Härten, Vergüten, Schmieden, Trodnen, Löten, in die chemische Industrie, Ladfabriken, Farben­fabriken, Linoleumfabriken, Bleichereien, Appreturen, Email lierwerke, Glasfabriken. Ja, auch Bäckereien arbeiten sehr günstig mit den sauberen Gasbadöfen. Die Bedienung der Gas­erzeuger ist nicht schwer und wird bei größeren Anlagen größten teils mechanisch besorgt.

Es ist kein Zufall, daß gerade in Deutschland, das auf wirt schaftliche Arbeitsverfahren in der Industrie besonders einge stellt ist, die Gasfeuerung eine weitgehende Ausbildung erfahren hat. Sie trägt nicht zum wenigsten dazu bei, die Wettbewerb fähigkeit deutscher Industrie gegenüber den Anstrengungen des Auslandes wirkungsvol zu erhöhen.

Deutsche Schrift!

Zur deutschen Sprache gehört die deutsche Schrift. Die Schrift hat sich den Lauten angepagt und bringt die Buchstaben, wie sie die Sprache verlangt. Wird also die deutsche Sprache in lateinischen Buchstaben geschrieben, so wirkt das fremd, weil die lateinische Schrift nicht alle die der deutschen Sprache eige­nen Buchstaben besitzt. Im Schriftwechsel mit dem Auslande

Lokale Sonntagsged

Der Sommer ha! Abschied gen Fluren zieht der Hauch des Herbste Emmers; Rebel wallen über die Matten und Bergen aufwärts, sonn aber talt die Nacht; die Blätter find nieder, eines nach dem andern. Durch nem großen Sterben.

Das macht den Menschen sinnend Glaube und ein Sehnen nach Unve Leben wohnt. Dieses Welken und Traver, wo er doch noch vor kurzem und Grünen sah, wohin auch sein fte. Soll all die Pracht und Sa alles Leben dahin sein, verblüht, ver Herbstnebel wallen auf und nied Menschen. Sie schaut im Sterben de auf Erden naht. Auch bei dir, o V tommen, früher oder später, und wie glühender Farbenpracht noch einmal d dein Auge in Erinnerung zurüd nad Frische des Lebensmai und nach dem an dem du deine Früchte reifen sahst

So tommt auch einst der Herbst

gelben, so bleicht dein Haar. Gines Erde, bis ein rauher Windſtoß das 1 langit gelodert war. Und alle Som dahin. Das ist das große Sterben.- Doch über die kahlen Felder treut schon neue Saat für neues Lebe Gefilden begegnen sich der Tod un alte Gottesgesetz verkünden beide:

Aus der Stadtverordnete Die Stadtverordneten haben i timmig beschlossen, ein neues Bolts dungsschulgebäude zu errichten. Di hlüsse soll später geregelt werden.

aprogramm wurde durch ein Zu Wohnungen vorsieht, ergänzt. Herr Beschluß, der eine Senkung der Ele

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Straßensperrung. Wegen V werden die nachbenannten Straßen b Jehrverkehr gesperrt: die Ludwigst Liebigstraße; ab 23. 9. 1926 die Q traße und Aulweg; ab 30. 9. 192 Ludwigstraße und Frankfurterstraße Kreisamt. Wegen Kanalarbe

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bis auf weiteres die Kreisstraße Gr Der Berlehr wird über die Straße

* Bon der Universität. Auße wird bei dem am 21. und 22. Oktobe stattfindenden Helischen Reformatio nahme der hiesigen theologischen Fa Schwurgericht. Für die nächste

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nur zwei Fälle zur Aburteilung ang Handlung am 27. September Wilh. F Bigen Totschlagsversuch und Wilder Albert Heftrich von Ober- Eschbach n it man meist gezwungen, sich der bien. Im Schriftwechsel zwisch

aber niemals!

Wenn Deutsche untereinander asianbischer Schriftzeichen zu bedi Denn alte Soldaten unter sich in i Drudjachen mit lateinischen Buchsta der geschicht das seit vielen Jahren, gleit, und wir sind heute gezwun bie Sachen noch aufzubrauchen. K Rebellungen wieder in den a Unsere Gebäftsstelle in Darmstadt mpfehlen, die verhältnismäßig billi erstklassiger deutscher Schriftaus

Eine nachdenklich

Eine Geschichte, die, wenn sie ni wird in der Parijer Zeitung, C amer Handwerker war wohlhabend bern einrichten. Da man ihm Featutage auch eine Gemäldegaleri

Bei den modernsten Kunsthändlern Bilder, bedankte sich und ging fort, sielmehr Leinwand und Farben

einen achtjährigen Entel, indem e Farben auf der Leinewand hinzum

hm einfiele. Et gab ihm auch Rapieren. Das Kind beschmierte Delfarben, beschmugte Tische und M