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39. Jahrg.

Samstag, den 24. April 1926.

Nr. 17.

Gießener Zeitung

Erscheint: Samstags.

A( Neueste Nachrichten)

Bezugspreis 40 Big. monatlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rüd. sendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

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* W.W. Es ist neuerdings wieder üblich geworden, das deutsche Boltseinkommen zu schätzen. Daß das zu sehr willtür­lichen und oft phantastischen Ergebnissen führen muß, geht schon daraus hervor, daß die Voraussetzung, ein sorgfältige Produt tionsstatistit, einstweilen völlig fehlt. Der Versuch, durch Be­nutzung der Einkommensteuerstatistik das Volkseinkommen zu errechnen, ist mit großen und taum vermeidbaren Fehlern be= laftet. Hier sei nur daran erinnert, daß von der Lohnsteuer auch Gehälter der Reichs, Länder- und Gemeinde- Beamten erfaßt werden, sodaß auch diese im Volfseinkommen mit erscheinen, was nicht zulässig ist. Die Gehälter der Beamten usw werden aus dem gesamten Steueraufbringen bezahlt, das als solches zuvor aus dem Wirtschaftsertrag ausgeschieden worden ist. Bei Be nutzung der Lohnsteuer zur Errechnung des Volkseinkommens wird ja die volle Höhe des Gehalts der Beamten eingesetzt, also ohne Abzug der Lohnsteuer. Dies Gehalt aber stammt aus dem Steueraufbringen, daß ebenso bei der Errechnung des Gesamtein­tommens schon berüdsichtigt worden ist. Es liegen also bei dem Rückschluß aus dem Steueraufbringen Doppelzählungen vor die denn aus zu einer unverhältnismäßig hohen Schätzung des Gesamteinkommens geführt haben. Ob dies Gesamteinkommen tatsächlich 52,5 Milliarden Reichsmart ausmacht, wie aus der

Das deutsche Volkseinkommen.

also die Summe, als Schäßungen fann es sich im besten Fall.

Einkommensteuer errechnet worden ist, muß also als zweifelhaft erscheinen. Allein selbst wenn diese Summe gelten soll, ist ein Vergleich mit dem Vorkriegseinkommen nur auf Grund der Vor­triegswerte möglich. Die 52,5 Milliarden Reichsmart würden dabei zu 29 bis 30 Milliarden Reichsmart zusammenschrumpfen, die auch von anderen Seiten schon geschätzt wor­den ist. Um mehr nicht handeln. talon tas ja hel

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Die Produktionsstatistik ist noch nicht wieder so ausgebaut, um von hier aus das volkswirtschaftliche Einkommen zu er­mitteln. Soweit zuverlässige Erhebungen vorliegen, wie für die Landwirtschaft, für den Kohlenbergbau, endlich für die Eisen­und Stahl- Erzeugung, ist ein erheblicher Rüdgang im Verhält­nis zur Vorkriegszeit festzustellen. Das ist zum Teil auf den Verlust wertvoller Produktionsgebiete zurückzuführen, während 3. B. für die Landwirtschaft der Ausfall der Getreideerzeugung unbedingt ist, also auch innerhalb der derzeitigen Grenzen des Reiches. Weiter darf nicht übersehen werden, daß der volkswirt­schaftliche Ertrag des Kohlenbergbaus heute geringer ist als in der Vorkriegszeit, obschon in den Kohlengebieten die Vorkriegs­erzeugung nahezu oder völlig erreicht werden konnte. Ferner zeigt die Einfuhr wichtiger Rohstoffe, wie Wolle und Baum­wolle, die im Inlande einem Veredelungsprozeß unterliegen, immer im Verhältnis zur Vorkriegszeit, starte Rüdgänge. Be­trächtlich ist dieser Rüdgang bei den Eisenerzen. Trotzdem wir 1913 über die lothringischen Erzlager verfügten, führten wir darüber hinaus noch 11,5 Millionen Tonnen mehr ein, während 1924 nach dem Verlust Lothringens der Einfuhrbedarf nur noch 3 Millionen Tonnen betrug. Da das deutsche Volkseinkommen 1913 auf 42 Milliarden Goldmart geschätzt wurde, von denen mindestens 8 Milliarden Mart auf Kapitalanlagen im In- und Ausland stammten, kann bei dem fast gänzlichen Fortfall des Renteneinkommens der Gesamtertrag aus Arbeit zurzeit nicht gut 30 Milliarden Goltswirtschaftlicher Die volkswirtschaftliche Erzeugung, die für den Begriff des Volfseinkommens allein maßgebend ist, ist mindestens um um ein Drittel geringer als in der Vorkriegszeit. Wenn darauf hin­gewiesen wird, daß rund 20 Millionen Lohn- und Gehalts- Emp­jänger vorhanden sind, so ist dem gegenüber zu bemerken, daß der Verteilungsapparat heute mehr Arbeitst räfte beansprucht, als in der Vortriegszeit. Die Uebersehung des Verteilungs­apparats ist aber nicht als Zuwachs zum vollswirtschaftlichen Gesamteinkommen zu buchen. Wir werden als Volt nicht reicher, wenn heute zwei Arbeitskräfte einen Doppelzemtner weiter ver­teilen, wo vor dem Kriege eine Arbeitskraft genügte. sid maded( 1201)+ 10

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Jahre für 10 Milliarden Dollar(!) Ware abzunehmen, wenn Amerika sich entschließen könnte, Sowjetrußland staatlich anzu= erkennen und wirtschaftliche Beziehungen anzuknüpfen.

In diese Situation wird ein Plan hineingetragen, der auf den ersten Blid manches Reizvolle hat: da Amerika vorläufig noch nicht unmittelbar Geld nach Sowjetrußland geben möchte, und da man auch die Deutschen in vieler Beziehung für ge= eigneter hält, die Schwierigkeiten des russischen Geschäfts zu meistern, so ist man in gewissen Newyorkern Finanzkreisen nicht abgeneigt, Deutschland zur wirtschaftlichen Erschließung Sowjet­tußlands Kapital zur Verfügung zu stellen und sich hierbei zu­nächst mit einer Zinsgarantie seitens Deutschlands zu begnügen. Bekäme Deutschland von den Vereinigten Staaten ein größeres Darlehen zweds Weitergabe an Rußland, so könnten die großen Einfäufe erfolgen, mit denen die Sowjet- Regierung die kapita­listischen Staaten zu födern sucht. Es ist notwendig, daß schon jetzt vor solchen Plänen eindringlich gewarnt wird. Jeder Kenner Sowjetrußlands weiß, daß den Herrschern in Mostau Treu und Glauben im Wirtschaftsverkehr nicht die selbstver­ständliche Grundlage internationaler Wirtschaftsbeziehungen, sondern lediglich Mittel zum Zwed sind, möglichst viel auslän­disches Kapital ins Land zu holen und im geeigneten Augenblid eine große Konfistation vorzunehmen. Es hat den Anschein, als

den Berjpre

ob viele deutsche Geschäftsleute den Versprechungen sowjet­russischer Agenten allzu bereitwillig Glauben schenken, und daß die in Rußland investierten Kapitalien alles andere als ge­sichert sind. Ganz unerträglich wäre es, wenn wir uns nicht mit eigenem, sondern auch mit fremden Kapital am russischen Ge= schäft beteiligten und Amerika gegenüber für solche Summen Wir haben kein selbstschuldnerische Bürgschaft übernähmen. Interesse daran, für die Interesse eines fremden Landes in Ost­europa Pionierarbeit zu leisten und dafür auch noch ein gefähr­liches Geldrisiko zu übernehmen. Dr. Croll.

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Deutsche Pionierarbeit in Osteuropa? W.W. Es ist verständlich, daß das Land mit der fortgeschrit tensten fapitalistischen Entwicklung, die Vereinigten Staaten von Amerika die Herrschaft der Kommunisten in Sowjetrußland be­sonders unangenehm empfanden und sich mit allen Mitteln da­vor zu schützen suchten, daß die Funken von dem revolutionären Weltbrand über den Ozean hinüber flögen. Durch die strengen Gesetze über die Einwanderung haben es die Amerikaner in der Hand, jede Zuwanderung von unerwünschten bolschewistischen Elementen zu verhindern. Es ist weiter begreiflich, daß sich die Regierung der Ver. Staaten weigerte, Gelder nach Sowjetruß­land zugeben und dadurch das Regime der bosschewistischen Volts­tommissare zu stärken. Das hat jedoch nicht gehindert, daß diefer oder jener amerikanische Privatmann init Sowjetrußland Ge­schäfte machte. Besonderes Aufsehen er regte die Konzession, die der amerikanische Eisenbahnkönig Harriman an Manganfeldern im Kausus erwarb. Den aufmerksamen Bliden der Moskauer Regierung ist es nicht entgangen, daß man in Amerita je länger je mehr darauf ausgeht, neue Betätigungsfelder für das über­schüssige Kapital zu suchen. Trotz aller Abneigung gegen das

Landessteuern 1926.

Vom Presseamt des hessischen Staatsministeriums wird uns geschrieben:

In diesen Tagen beginnt die Zustellung der Steuerbescheide über Landessteuern für das Rechnungsjahr 1926. In diesen Be­scheiden sind staatliche Grundsteuer, Gewerbesteuer und Sonder­Gebäudesteuer zusammengefaßt. Die nähere Prüfung der Be­scheide wird ergeben, daß die Grundsteuer gegen das Vorjahr unverändert geblieben ist( zerlegt im Vorjahr in 4 Raten, fünftig in 6 Raten).

Die Gewerbesteuer wurde bisher nur zum Teil auf Grund von Steuerbescheiden erhoben; dazu kamen noch weitere Zahlun­gen in Form von Zuschlägen zur Einkommen bezw. Körper­schaftssteuer. Diese verschiedenartigen Anforderungen fallen fünftig weg. Für das Rechnungsjahr 1926 ergibt sich die Ge­werbsteuerschuld einzig und allein aus dem Steuerbescheid. Die Höhe der Gewerbesteuer ist insgesamt gegen das Vorjahr eben­falls unverändert.

erbesteuer ist insgesamt gegen Borjahr eben

Die Sonder- Gebäudesteuer ist im Zusammenhang mit der Heraufsetzung der Miete erhöht worden. Außerdem aber ist zu beachten, daß ein Teil dieser Steuer von dem Gemeindeſteuer­

( Gießener Tageblatt)

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bescheid auf den Staatssteuerbescheid übernommen worden ist, und zwar aus folgendem Grunde: Bekanntlich wird ein gewisser Teil des Aufkommens aus dieser Steuer zum Wohnungsbau ver­wendet. Bisher wurden diese Baugelder zum Teil durch den Staats- und zum Teil durch den Gemeindesteuerbescheid ange­fordert; vom 1. April 1926 an erscheinen sie jedoch nur noch auf dem Staatssteuerbescheid und zwar auch insoweit, als sie bisher in der Gemeindesteuer enthalten waren. Dementsprechend ist bestimmt, daß die Gemeinden mit Kreis und Provinz zusammen ab 1. April 1926 höchstens einen Sondersteuersatz von 69 Pfenni gen beschließen dürfen, während zulegt die Gemeinden allein 80 Pfennige oder mehr erhoben. In den Gemeinden, die die Sondersteuer in dem bisher zulässigen Maße ausschöpfen, wird die Gemeinde- Sondersteuer für das Rechnungsjahr 1926 also niedriger sein als im Vorjahr. Schließlich sei mitgeteilt, daß die für den 1. Juli 1926 in Aussicht stehende Einführung der vollen Friedensmiete teine Erhöhung der staatlichen oder der Gemeinde- Sondersteuer mehr im Gefolge haben soll.

Die hessische Sondersteuer.

Grundsteuern erheben, ergibt sich eine steuerliche Belastung von rund 2,28 Prozent des Friedenswertes, was einer Wegsteuerung der Vorkriegszinsen für die L. Hypothef gleichkommt. Diese Besteuerung ist eine ganz ungeheuerliche und bedeutet die glatte Konsislation der Hausrente. Während Staat und Gemeinden ungeheuere Summen aus dem Hausbesitz herauspressen, über­lajsen sie ihn selbst seinem Schicksal, denn bis heute hat es die hejische Regierung, trotz der Bemühungen der Organisation, nicht für notwendig gehalten, dem Hausbesitz die im Januar auf ungesetzl che Weise widerrechtlich entzogenen färglichen Zinsen für das Eigenkapital zutomm.cn zu lassen. Wir haben bereits in der lezten Nummer derau: bingewiesen, daß wir in Hessen, was die steuerliche Belastung anbetrifft, an der Spige marschie ren. Es ist wah: lich fein Kunststück, durch derartige diktatorische Besteuerungsmaßnahmen, die jede Rücksicht auf die Tragbarkeit vermissen lassen, in Staatshaushalt in Ordnung zu halten. Die Ueberspannung der Steuerkraft muß sich aber über kurz oder lang rächen. Der Hausbesitz wird innerlich ausgehölt. Durch die Wegsteuerung jeden Ueberschusses ist der Hausbesitzer nicht in der Lage, Gelder für große Instandsetzungen anzusammeln. Ueber die Sondersteuer selbst sagt die Berliner Handels­fammer in einer Eingabe an den Reichsfinanzminister: Gerade in unserer Zeit, wo ein großer staatlicher und kommunaler

In diesen Tagen werden die Hausbesitzer mit neuen Steuer­zetteln bedacht. Dieselben weisen eine Aenderung gegen seither insofern auf, als die Grundsteuer, Gewerbesteuer und die Sonder­steuer mit einem Zettel angefordert werden und an gleichen Tagen in 6 Zielen fällig sind. Es bedeutet das gegen seither eine Erleichterung in der Steuerzahlung, die zu begrüßen ist

Die staatliche Sondersteuer weist eine ganz wesentliche Er­höhung gegen seither auf. Sie beträgt auf 100 Mark Friedens­steuerwert 1,27,5 M gegen 60 bezw. 80 im Steuerjahr 1925. " Der noch ausstehende Gemeindejondersteuerzettel erfährt gegen das Vorjahr eine kleine Verringerung. Die Sondersteuer für Gemeinde und Kreis beträgt 68,7 Pfg. pro Hundert Mart Steuerwert, gegen durchschnittlich 77 Pfg. im legten halben Steuerjahr. Insgesamt beträgt die Belastung durch die beiden

rund 2 Prozent des Friedenshauswertes. Rechnet man hinzu, daß

der Staat außerdem noch eine Grundsteuer in Höhe von 12 Bfg

Sowjetsystem herrscht in der Welt die Ueberzeugung, daß Ruß- Sondersteuern 1,96,2 Mart für je 100 Mart Steuerwert oder land der Markt der Zukunft sei. Gedanken dieser Art werden durch einen Wirtschaftsagenten unterstützt, den die Sowjetregie­rung nach Washington geschickt hat. Dieser Mann hat fürzlich versichert, Sowjetrußland sei in der Lage, im Laufe der nächsten

pro 100 Mark Steuerwert erhebt, die man vor dem Kriege nicht

getannt hat, und daß die Gemeinden durchschnittlich 20 Pig.

Finanzbedarf zusammentreffe, müsse bei jeder Steuer nicht nur ihre wirtschaftliche Tragbarkeit, sondern auch ihre sittliche Be­rechtigung geprüft werden. Es sei nicht angängig, daß man Steuern als Inflationssteuern in einer Zeit bezeichne, in der man sich schon lange darüber klar geworden ist, daß Inflations­gewinne, soweit sie überhaupt vorhanden waren, nicht mehr als Steuerobjekte in Betracht kommen können. Insbesondere sei es völlig verfehlt, wenn das Reich den Ländern Aufgaben zuweist und ihnen anheimstellt, den Finanzbedarf für diese Auf­gaben aus Steuern zu decken, die es aus ethischen Bedenken für sich selbst zuerheben scheut. Das aber gerade gelte insbesondere für die Hauszinssteuer, die lediglich als Inflationssteuer gedacht ist, in Wahrheit jedoch bis zu einem gewissen Grade die Ent­eignung der Grundrente darstellt. Die beabsichtigte dauernde Erhebung stehe auch zu der Erklärung im trassen Widerspruch, die der damalige Reichsfinanzminister Anfang des Jahres 1924 abgegeben habe. Vornehmlich sei es aber schon begrifflich ver­fehlt, den Hausbesitz heute noch mit einer Inflationssteuer be­lasten zu wollen, wo nicht nur teine Inflationsgewinne, sondern höchstens noch Deflationsverluste feststellbar sind. Bei keiner den Grundbesitz belastenden Realsteuern würde, im Widerspruch mit dem Grundgedanken des Reichsbewertungsgesetzes, gegenwärtig darauf Rüdsicht genommen, ob ein Ertrag vorliegt oder nicht. Was die Steuerermäßigungen und Erlässe angeht, so ist auch in dieser Beziehung eine Erleichterung gegen seither festzustellen. Die Arbeit des Reklamierens durch den Hausbesitzer und das damit verbundene oft stundenlange Anstehen an den Schaltern des Finanzamtes ist damit beseitigt. Jeder, der nach dem Gesetz Anspruch auf Befreiung von der Sondersteuer hat, hat sich zu­nächst zur Prüfung seiner Verhältnisse an die Stadtskasse zu wenden. Das gilt sowohl für den Hausbesitzer als auch für den einzelnen ematen die Stadthalle wird dann über den Erlaß oder die Ermäßigung der Steuer befinden. Der Mieter hat an Der Mieter ha den Vermieter die volle Miete zahlen. Erstmalig gilt dies für die Aprilmiete. Durch die neue Regelung wird jedenfalls der Unfug, der seither mit den Steuererlässen getrieben wurde, auf ein Mindestmaß beschränkt und dürfte es fünftig ausge= schlossen sein, daß Beamte der Gehaltsgruppe 12 wegen wirt­schaftlicher Notlage von der Sondersteuer befreit werden.(!)

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