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Sonnabend, den 23. Oftober 1926.

02 Gießener Zeitung"

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Sirtjiefer sagt, es geht nicht anders.

Die Steigerung in Etappen.

Der Wohlfahrtsminister Hirtjieser hat wiederum das Wort zur Steigerung der Miete genommen, weil nur auf diesem Wege die Wohnungsnot zu überwinden wäre. Er ließ sich folgender­maßen darüber aus:

Die aus der Hauszinssteuer zu erreichenden Mittel reichen nicht aus, um allen Wohnungsbedürftigen den erforderlichen

heißer

Nr. 43.

Kampf in seinem Sinne durchgekämpft und entschieden werden muß, wenn eine ruhige und förderliche aufsteigende Linie in der Bekämpfung der Wohnungsnot und in der Belebung des für unsere Wirrjaaft so ausschlaggebenden Baumarktes gewonnen werden soll. Die parlamentarische Austragung dieses Kampfes ist bereits in der Herbstsession des preußischen Landtages zu er­warten, da eine flare Entscheidung in der Wohnungsfrage nicht longer hinausgezögert werden könne.

Sonnabend, ben 23. Ottobe

ausgedehnte Industrie besitzt, je Minden. Vergleicht man die 3ah Deutschen Großstädten mit mehr a Beigt lediglich Königsberg i. Pr. mi Eland als Stuttgart. Den Refor T. Es ist sicherlich kein Zufall gart der niedrigste Stand der Unte Tatsache zusammenfällt, daß Würt Abbau des Mieterschuhgefehes and ms diesen Verhältnissen müßte wo it Ruhanwendung gezogen werden wirtschaft nicht nur die so bitter pes Baumarktes und der Gesamta Make mächtig fördern, sondern auch Wohnungswesen beendigen und gebung der förperlichen, geistigen eitragen würde. Statt dessen an der Aufrechterhaltung der Woh urch die alljährlich ungezählte Mil les verpulvert werden, weil man a sie Wirtschaft darüber aus den F ten Konflitten entgeht.

hinwegzieht. Es handelt sich aber bei dieſer Erscheinung keines: Der 130 prozentigen Friedensmiete entgegen? beer Stampf zu beſtehen sein wird. Er glaubt aber, daß dieſer wegs um ein ſpezifiſches Symptom der gegenwärtigen deutschen Wirtschaft, sondern um eine allgemeine europäische Krankheit, wie sich gleichfalls aus der Statistit ergibt. Jn England be­trug im Mai die Zahl der arbeitslosen Gewerkschaftsmitglieder 13,2 v. 5., die der versicherten Arbeitslojen 14,5 D. 5. In Frankreich sank die Zahl der nicht erledigten Stellenge­suche von 12 650 im Wochendurchschnitt des Januar auf 11 070 im März 1926. Jn Belgien erreichte die Arbeitslosigkeit mit 8,1 v. 5. im Januar 1926 den ungünstigsten Stand seit 1923. In den Niederlanden betrug die Zahl der Arbeits­losen im März 7,9 v. 5. Ungarn verzeichnete Ende April 30 235 Arbeitslose und Polen zum gleichen Termin 320 512 Arbeitslose. In Oesterreich zeigt der Arbeitslosenmarkt mit 154 812 Arbeitslosen im Mai gegen 231 361 Arbeitslose im Januar eine verhältnismäßig günstige Entwidlung. In Jta= lien, wo belanntlich die Aufhebung der Wohnungszwangs­wirtschaft nahezu restlos durchgeführt ist, und eine rege Bau­tätigkeit herrscht, zeigte die Lage des Arbeitsmarktes bereits im Februar mit 125 803 Arbeitslojen gegen 156 139 im Januar eine weit größere Berringerung als in den entsprechenden Monaten des Vorjahres. Auch in der von der Wohnungszwangswirt­schaft bis auf wenige Reste befreiten Schweiz verringerte sich die Beschäftigungslosigkeit vom Januar ab ständig; es wurden im Mai 10 703 gegen 20 525 Arbeitslose im Januar gezählt.

Wohnraum zu schaffen, den fie nach den neuzeitlichen Begriffen die Reichswohnungszählung im Jahre 1927.

Der Zusammenhang zwischen Arbeitslosigkeit und Woh­nungszwangswirtschaft wurde vorstehend bereits furz gestreut. Wohnungszwangswirtschaft und Wohnungsnot find innig mit­einander verknüpft, und daraus ergeben sich auch ebenso innige Wechselbeziehungen zur Arbeitslosigkeit und zum Arbeitsmarkt. Gehen auch die Ansichten der Wissenschaftler und Wirtschaftler über die Ursachen der Arbeitslosigkeit und die Mittel zu deren Behebung mitunter erheblich auseinander, so stimmen sie doch nahezu restlos in dem einzelnen Punkte überein, daß eine ge­steigerte Bautätigkeit, für deren Produktion der innere Martt eine starke Aufnahmefähigkeit zeigt, geeignet wäre, in entschei­dendem Maße Wandel zu schaffen. In einem sehr beachtens­werten Artikel Die Arbeitslosigkeit, ihre Ursachen und Be­hebung" im Berl. Igbl., Nr. 347 vom 25. Juli, tommt Fried­rich Minoux, ein früherer Mitarbeiter von Hugo Stinnes und eine der führenden Persönlichkeiten im deutschen Wirt­schaftsleben, nach eingehenden Darlegungen über die deur, we Wirtschaftskrisis und deren Bekämpfung zu der Forderung: Die letzte deutsche Mart sollte mobusiert werden, um den Woh­nungsbau voranzutreiben. Mit der Erreichung dieses Zieles setzt die Beschäftigung im gesamten deutschen Wirtschaftsleben von selbst ein, sogar auch in Geschäftszweigen, die direkt mit dem Bauwesen nichts zu tun haben, weil in jeder Beziehung Bedürfnisse entstehen werden."

Diese Forderung trifft zweifellos das Richtige, und der organisierte Hausbesit predigt diesen Standpunkt seit Jahren, ohne jedoch bei den maßgebenden Stellen entsprechende Gefolg­schaft zu finden. Man glaubt, diese Forderung damit ad absur= dum führen zu können, indem man darauf hinweist, daß doch die heute durch Privatwirtschaft ohne Beanspruchung öffentlicher Mittel entstehenden Bauten frei von jeder Zwangswirtschaft seien; wenn also gleichwohl nicht in größerem Umfange gebaut würde, so könne der Hinderungsgrund nicht die Wohnungs­zwangswirtschaft sein, sondern ein anderer Grund, als welchen man das gegenüber der Vorfriegszeit verteuerte Bauen in An­schung der verteuerten Löhne und Materialpreise und insbe= sondere den erheblich verteuerten Realkredit bezeichnet. Unter Berücksichtigung beider Faktoren fäme man zu Mietpreisen, die wenigstens für die Mehrzahl der Mieter untragbar seien. Diese Argumente haben im ersten Augenblick etwas Bestechen­des an sich, aber sie sind gleichwohl nicht das alleinige und auch nicht das ausschlaggebende Hindernis für die Neubautätigkeit. Materialpreis- und Lohnerhöhungen beim Bauen, obwohl diese nicht unterschätzt werden sollen, treten gegenüber der Finanzie­rung in den Hintergrund. Aber auch die Geldfrage darf nicht überschätzt werden. Zunächst stehen Mittel von denjenigen Geldgebern, welche auch in der Vorkriegszeit in der Hauptsache den Wohnungsbau finanzierten( Hypothekenbanken, Sparkassen, Versicherungsanstalten), heute schon wieder in viel reichlicherem Maße zur Verfügung als in den unmittelbar auf die Stabilisie­rung unserer Währung folgenden Zeiten. Andererseits werden die verteuerten Baukosten gegenüber der Vorkriegszeit bis auf einen Betrag, der einer etwa 40% über die Friedensmieten gestei­gerten Miete in den Neubauwohnungen entspricht, durch Ge­währung öffentlicher Mittel( Staat und Gemeinde) ausgeglichen, eine Maßnahme, die wohl für längere Zeit noch nicht entbehrt werden kann, aber auch nicht entbehrt zu werden braucht, da die hierfür erschlossene Geldquelle, die Mietzinssteuer, bis zu einem gewissen Umfange als reine Zwedsteuer erhoben wird und als solche hinsichtlich dieses Teiles nur gerechtfertigt er­scheint, wenn sie auch tatsächlich ihrem Zwecke zugeführt wird. Das geschah in der Vergangenheit bestimmt nicht immer und auch gegenwärtig bleibt im Reiche der für Neubauten tatjach­lich aufgewendete Betrag hinter dem für die Zwede vereinnahm ten Betrag mannigfach zurüd.

Es erscheint aber ferner auch fraglich, ob das Finanzie rungssystem in der heutigen Form im Zusammenhang mit der Mietzinsbildung bei den wohnungszwangsbewirtschafteten An­wesen, aus denen doch die Neubautätigkeit alimentiert wird, auf dem richtigen Wege ist. Die Mietzinspolitik kann sich nach zwei Richtungen bewegen. Entweder betreibt man eine Miet­zinspolitik, bei der sich die Mieten in den Altwohnungen den­jenigen der Neubauwohnungen angleichen, oder umgekehrt, man sucht die Mieten der Neubauten denjenigen der Altwoh­nungen anzunähern. Je nachdem man den Berührungspunkt der beiden Mieten mehr oder weniger von dem Stand der Friedens­miete abrückt, verringert oder erweitert sich die Aktionsfähig keit in der Neubauproduktion. Mit anderen Worten, da es sich bei dem Aufkommen aus der Mietzinssteuer um einen zif fernmäßig fest umriffenen Betrag handelt, der aus den Alt­wohnungen herausgewirtschaftet wird( die Neubauwohnungen sind davon befrent), kommt der Frage ausschlaggebende Be­deutung zu, in welcher Weise und bis zu welchem Umfange die Neubautätigkeit aus diesem Aufkommen unterstützt wird. Nach dem nun die aus der Mietzinssteuer fließenden Beträge zu ge

haben müssen. Die Unterbringung gerade der breitesten Schich ten der Bevölkerung in tomfortablen Wohnräumen, bei denen die Erfordernisse der modernen Hygiene, aber auch die gewachse­nen Ansprüche an Wohnlichkeit berücksichtigt werden, muß unser Ziel sein. Man fann bei einer Friedensmiete von hundert Pro­zent nicht stehen bleiben. Die Mieterhöhung über 100 Prozent der Friedensmiete hinaus ist notwendig, weil sie der einzige Weg ist, um die gewaltigen Mittel zu gewinnen, die für die Durchführung eines verstärkten Wohnungsneubaues notwendig sind. Nur durch die Erhöhung der Friedensmiete über hundert Prozent hinaus erreichen wir eine Rentabilität der Neubau­ten, und nur durch die Mietpreiserhöhung tönnen wir ihre Fi­nanzierung erleichtern.

Durch eine bescheidene Mieterhöhung über den Friedenssatz hinaus müssen wir ferner aus dem Zustand herauskommen, daß wir gegenwärtig zwei zum Teil sehr stark voneinander ab: weichende Mittel haben: die im allgemeinen nicht unerheblich über die Friedensmiete hinausgehende Neuwohnungsmiete und die auf 100 Prozent stehende Altwohnungsmiete, eine Verschie denheit, die in die Wohnungslage eine unerträgliche Unsicher heit hineinbringt.

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Bei welchem Satz fich die Miete stabilisieren wird, kann naturgemäß noch nicht gesagt werden. In England, Holland und der Schweiz beträgt heute die Miete zurzeit 150 Prozent der Friedensmiete und noch mehr. In den Vereinigten Staaten soweit mir bekannt ist wind sogar ziemlich allgemein Prozent der Friedensmiete gezahlt. Der Minister will natürlich der Bevölkerung nicht zu­muten, den Gag von 130 Prozent, der von Fachkreisen als zu­nächst ausreichend für die Erhöhung der Friedensmiete betrach tet wird, in einem Sprunge zu erreichen. Seiner Auffassung gibt er in folgender Form Ausdrud: ,, Die Steigerung der Miete tann selbstverständlich nur in Etappen vor sich gehen bei sorg­fältiger Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage. Die vorge­schlagenen 130 Prozent sollten möglichst im Laufe des Rech­nungsjahres 1927-28 erreicht werden."

Der preußische Wohlfahrtsminister ist davon überzeugt, daß für die Durchführung der hier niedergelegten programmatischen Erklärungen mit der Oeffentlichkeit und dem Parlament ein

ring sind, um die erforderliche Anzahl von Wohnungen in der wünschenswerten Zeit erstellen zu können, müßte erstrebt wer­den, durch Verringerung der Spannung zwischen den Mieten in den Alt- und Neubauwohnungen möglichst viele Neubauten zu finanzieren. Der einzig richtige Schluß also wäre, durch eine allmähliche und sich in tragbaren Grenzen haltende Miet­zinsbildung bei den Altwohnungen über 100 v. 5H. der Friedens­miete hinaus den zu gewährenden Zuschuß aus öffentlichen Mitteln zu reduzieren, wodurch verhältnismäßig mehr neue Wohnungen finanziert werden könnten.

Weiterhin aber ist nicht zu verkennen, daß ein Haupthin­dernis für eine intensivere Bautätigkeit seitens der Privatwirt­schaft in dem Bestehen der Wohnungszwangswirtschaft über­haupt ist. Deutschland kann auf dem Gebiete der Gesetzgebung längst für sich in Anspruch nehmen, das Land der unbegrenzten Möglichkeiten genannt zu werden. Bei den Sprüngen, die sich unsere Gesetzgebung leistet, kann das Gefühl der Besorgnis nicht unterdrückt werden, daß Neubauten, die nach dem Befreiungs­stichtag erstellt werden, durch irgendeine gesetzgeberische Maß­nahme nachträglich der Wohnungszwangswirtschaft unterstellt werden. Und es fehlt ja auch in der Geschichte der Mieter­schutzgesetzgebung in den letzten Jahren nicht an einem ton= freten Beispiel. Man erinnere sich doch nur an die im Wege der Verordnung vom 24. Dezember 1923 verfügte Ausdehnung des Mieterschutzes zu§ 33, wonach eine landesrechtliche Aus­dehnung des Mieterschutzgesetzes auf Neubauten oder durch Um oder Einbauten neugeschaffene Räume gesetzlich zulässig erklärt wurde, sofern Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln gewährt wor den sind, auch wenn diese Bauten nach dem 1. Juli 1918 und fünftighin erstellt wurden. Es ist wohl auch bekannt, daß ein­zelne Länder den Begriff Zuschuß aus öffentlichen Mitteln" dahin auslegen, daß schon der verbilligte 3insfuß für ein aus öffentlichen Mitteln gewährtes Darlehen den Tatbestand des ,, Zu­schusses aus öffentlichen Mitteln" rechtfertigt. Wer garantiert bei dem Reichstag von heute oder morgen, daß nicht auch im Wege der Gesetzgebung mit der gleichen dramatischen Plötzlichkeit den heutigen Neubauten weitere Bindungen auferlegt und daß auch diese Wohnungen füdenlos dem Mieterschutz unterstellt werden? Und diese Gefahren sind nicht gebannt, solange das Gespenst der Wohnungszwangswirtschaft im Hintergrunde lauert und solange ein großer Teil des Reichstages offen darauf ausgeht, diese Bestimmungen noch zu verschärfen, während der andere Teil des Reichstages, von fleinen Ausnahmen abgesehen, dieser Gefeßgebang niat ernsthaft sich zu Leibe zu gehen getraut, damit man ja die Wähler bei Stimmung und in Laune hält und die Regierung indifferent zusicht. Wenn die private Bautätigkeit deshalb nur zaghaft an die Erstellung von Neubauten geht und vielfach sich überhaupt zurückhält, so liegt dies also sicherlich nicht an den verteuerten Baukosten und der schwierigen Finan zierung allein, sondern nicht zuletzt daran, daß zu der heutigen Gesetzgebung nicht das erforderliche Maß von Vertrauen besteht und daß man sich nicht der Gefahr aussehen will, über Nacht vom zwangswirtschaftsfreien zum zwangsbewirtschafteten Haus­besitzer gestempelt zu werden.

Solange eine Wohnungszwangswirtschaft überhaupt be­steht, auch wenn sie auf die Neubauten gegenwärtig nur in bes schränktem Maße Bindungen enthält, wird das verlorenges gangene Vertrauen in die Rechtssicherheit des im Hausbesige

Der Ausschuß für Siedlungs- und Wohnungswesen des vorläufigen Reichswirtschaftsrates behandelte in seiner letzten Sitzung den Entwurf eines Gesetzes über die Reichswohnungszählung im Jahre 1927 und die Feststellung der Zahlen der Wohnungsuchenden.

Der Gesetzentwurf sieht für das Jahr 1927 die Vornahme einer Wohnungszählung in allen denjenigen Gemeinden des Deutschen Reiches mit Ausnahme des Saargebietes vor, deren Wohnbevölkerung bei der Volkszählung vom 16. Juni 1925 2000 oder mehr Ein­wohner betrug. Die Landesregierungen können bestim= men, daß die Zählung beim Vorliegen besonderer Ver­hältnisse auch auf Gemeinden mit weniger als 2000 Einwohner erstreckt wird und in Gemeinden mit weni­ger als 5000 Einwohnern unterbleibt, falls sie dies nicht für erforderlich erachten. Die statistischen Auf­nahmen werden von den Landesregierungen bewirkt und durchgeführt an Hand von Grundstücslisten und Wohnungskarten, die von den Grundstückseigentümern oder deren Vertretern auszufüllen sind. Ferner sieht der Entwurf eine Ermächtigung des Reichsarbeits­ministers vor, über die Anlage und Führung von Ver= zeichnissen der Wohnungsuchenden( Wohnungslisten, Wohnungskarten) in den Gemeindebehörden, insbeson­dere über die Voraussetzungen der Eintragung und über deren Geltungsdauer Vorschriften zu erlassen. Der Ausschuß stimmte dem Grundgedanken des Gesetzes, so­weit er die Wohnungszählung behandelt, einmütig zu. Jedoch war man der Ansicht, daß sich die Zählung auf alle Wohnungen erstrecken müsse, und beschloß daher mit allen gegen eine Stimme, die einschränkenden Zusätze zu streichen. Ein Antrag, die Bestimmung über An­legung von Listen der Wohnungsuchenden zu streichen, wurde mit 6 gegen 10 Stimmen abgelehnt. Dem Gesetz­entwurf wurde sodann gegen eine Stimme zugestimmt.

Für die Beratung des Fragebogens, der der Zäh­lung zugrunde gelegt werden soll, wurde ein Arbeits­ausschuß eingesetzt.

angelegten Kapitals nicht wieder begründet. Die ausschlag­gebende Bedeutung dieser Wirkungen der freien Wirtschaft wird durch die Tatsache erwiesen, daß heute außer dem beträchtlichen Fehlbetrag an Wohnungen noch jährlich etwa 100 000 Woh­nungen durch Neubau für den auf Bevölkerungsvermehrung zurückzuführenden natürlichen laufenden Bedarf zu erstellen sind, welche die öffentliche Wohnungsfürsorge trotz aller An­strengungen mit den aus der Mietzinssteuer gewonnenen Bau­zuschüssen bisher nicht zu produzieren vermochte und auch fünf­tighin nicht zu produzieren vermag.

Die stärkere Wiederbelebung der privaten Initiative auf dem Baumarkte für Mietwohnhäuser bringt zugleich den Vor­teil mit sich, daß, entgegen der gemeinnützigen Bauweise nur eines Types von Wohnungen, nämlich der Kleinwohnung. vornehmlich in Siedlungsform, die Erstellung auch solcher Woh­nungen eintreten würde, die jedem Bedarf und Geschmad hin­sichtlich der Art und Größe, sowie Lage derselben Rechnung tragen.

Die Wiederkehr der freien Wirtschaft im Wohnungswesen würde endlich die langersehnte Behebung des bestehenden Ar­beits- und Verdienstmangels im Baugewerbe herbeiführen, das heute etwa noch ein Drittel aller handwerksmäßigen, technischen, wissenschaftlichen und kaufmännischen Kräfte umfaßt. Die Be­deutung dieses Vorteils wird durch die Tatsache gekennzeich­net, daß in der Vorkriegszeit das Baugewerbe 208 000 Betriebe mit rund Millionen Personen beschäftigte, zu denen noch die Angehörigen hinzuzurechnen find. Mit dieser Beschäftigung verbunden wird ferner eine Beschäftigungszunahme bei den am Häuserbau und der Einrichtung und Ausrüstung beteiligten In­dustrien eintreten, von denen nur die Metalls, Glas, Möbel-, Textil- und Lederindustrie hervorgehoben sei. Mit der Wieder­tehr ungebundener Wirtschaft im Wohnungswesen würde auch der Mieter wieder freizügig, was wirtschaftlich von ungeheurer Bedeutung wäre. Oder wollen die maßgebenden Behörden noch lange einen Zustand aufrechterhalten, bei dem Arbeits­losigkeit oder Niedergang bestimmter Branchen z. B. dauernd lokalisiert wird? Der Ledige fann schließlich noch ausweichen. Dem Familienvater, den heute niemand aus dem Wege des Umzugs von Ort zu Ort nehmen will, blieben bei freier Woh nungswirtschaft noch andere Möglichkeiten als Gashahn und

Strid.

Unbegrenzte Vorteile hätten aber auch Staat und Gemein­den. Materiell durch Erhöhung der steuerlichen Leistungen und Verminderung der Unterstützungsgelder, ideell dadurch, daß der unheimlich anwachsenden Verbitterung, die aus den heutigen Zuständen entsteht, der Nährboden entzogen würde.

Ein Beweis, wie schon durch eine weitgehende Lockerung der Wohnungszwangswirtschaft die allgemeine Wirtschaft sich belebt und wie neues Blut durch die infolge der Zwangswirt. schaft abgeschnürten Adern strömt, ist Württemberg und die Landeshauptstadt Stuttgart. Die amtliche Statistik über die unterstützten Erwerbslosen im Mai bis Juni 1926 zeigt, daß Stuttgart von allen deutschen Städten über 300 000 Einwohner den geringsten Stand an Hauptunterſtüßungsempfängern regi= striert. Während beispielsweise am 1. Juni auf 1000 Einwoh­ner in Berlin 48, in Köln 42,3, in München 32,8, in Breslau 43,7, in Effen 52,1, in Nürnberg 57,5 treffen, entfallen in Stutt gart nur 22 Unterstügungsempfänger, obwohl Stuttgart eine

Lotale Sonntagsged

Der Morgen war es, dem wir d Worte weihten. Heute wollen wir unfere Sonntagsgedanten schreiben. Jm Westen sinkt die Gonne ni cinmal diese Welt in schweigender Simmelsball hat seinen Tagesweg Tagwert. Einen letzten Gruß spric dem Westen und taucht noch einmal in ein goldenes Lichtmeer. Und A und nah, vom Berge herab, aus de Sörflein und Stadt.

Wie die Sonne still und friedlic Lichte hinter dem Horizont verfintt, einmal hinunterfinken, wenn der le grejer, langer Tag wird dieses Lebe die Todesdämmerung einmal langfan die durch soviel Tage der Mühe, der Kämpfens gezogen, pilgert am letzten Ewigkeit entgegen.

Denn wie aus dem Abendrot ei wie das Abendrot einer anderen nahenden Tages wird, so werden wi schein die Tore einer anderen Welt Morgenrot einer Ewigkeit den Tag feinen Untergang mehr kennt.

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Straßenbau- Kurjus des Der Deutsche Landkreistag vera der Technischen Hochschule Berlin- Che sieller Unterstützung des Reiches u für leitende technische Beamte de 21., 22. und 23. Oktober. Infolge enspruchnahme der Landstraßen du mobilverkehr sind die Landkreisver Landstraßenstreden zum größten T große Aufgabe gestellt, das gewalt anderer Weise zu befestigen, als e dem Kursus werden die bedeutends Hete Vorträge halten.

* Bon der Landesuniversität fultät unserer Landesuniversität h jahrseier der Hessischen Reformatio Frankfurt a. M. Friedrich Clemen denten des Hessischen Landeskirche Genregierung in Darmstadt Dr. j halber zum Doktor der Theologie burg a. L. Hedwig Jahnow ehre Theologie ernannt. Bessere Zugverbindung. De teilt uns mit: Det BP- 3ug 767 ab reicht, wie die Reichsbahndiretti Vilbel den um 8.03 Uhr abgehend denbergen- Windeden und Stodhe tagen bis Gedern weitergeführt tingen hat. Es ergibt sich bei B Zuges die Möglichkeit, die Abfa 7.10 bis 7.36, also um fast eine f Diese erfreuliche Abkürzung der nach der Wetterau und dem Vo von den zahlreichen Sonntag Rundfunt. Die Oberpostdir cine Rundfuntanlage baut ober die Genehmigung der Deutschen luft bekanntlich Gefahr, nach der tis bestraft zu werden. Im bese diner nicht genehmigten Funtanla durch die Bejahung zu gewärtige nieber vor, daß Rundfuntanlage werden, wenn sie schon fertig od

werben.

Tor solcher verspäteter Anmeld Tag gewarnt werden. Wer sich mende fich zuerst an die Bost, e lage anfängt. Die Anmeldung den Postanstalten schriftlich, dur tiger oder auch mündlich am Senftitelle möglich.

Hessen in Berlin. Der let am 10. August ds. Js. geg 200 Mitglieder hat, hielt am 1 Hof" wieder einen Hessena zahlreich besucht war. Nach gejd

henden und musikalischen Dar