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Sonnabend, den 16. Oftober 1926.

Handwerks zur Mitarbeit an dieser Frage und billigten die Hal­tung der Vertreter des Handwerts in den Verhandlungen des Sozialpolitischen Ausschusses des Reichswirtschaftsrats.

Generalsekretär Dr. Meusch- Hannover, hielt noch einen Vor­trag über den Aufbau des Reichsverbandes des deutschen Hand­werts und den Ausgleich der Funktionen unter seinen Mitglieds­förperschaften. Der Vortragende und ebenso die Aussprache wie­sen auf die unbedingt zu erhaltende Einigkeit im Handwerk hin. Die Versammlung erflärte ihr Einverständnis dazu, daß die den verschiedenen Wahlgruppen des Reichsverbandes angehörenden Mitgliedskörperschaften innerhalb geschlossener Wirtschaftsgebiete sich zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenfinden, um zu gemein­jamen Fragen des Handwerts gemeinschaftlich Stellung zu neh

men.

Die Ausschüsse behandelten sodann die Frage der organisa­torischen Abgrenzung des Automobilreparaturgewerbes. Der Be­richterstatter hierzu wies darauf hin, daß man den Dingen freien Lauf lassen müsse, da eine zentrale Regelung zurzeit noch nicht zu empfehlen sei.

Schließlich bekannten sich die Ausschüsse noch dazu, den Rund­sunt angesichts seiner wachsenden Bedeutung als Propaganda­mittel für das Handwerk nutzbar zu machen.

Gleichzeitig traten unter dem Vorsitz des Obermeisters Hansen Hamburg, Mitglied des vorläufigen Reichswirtschafts­rats, der Ausschuß für Finanz- und Steuerpolitik und der Aus­schuß für Wirtschaftspolitik zusammen. Seitens des Reichswirt­schaftsministeriums nahm Regierungsrat Dr. Zee- Heraeus an den Verhandlungen teil.

Die Ausschüsse befaßten sich zunächst mit der bevorstehenden Neuregelung des Finanzausgleichs und der Einkommensteuerver­anlagung für 1925. Gomohl der Berichterstatter wie auch die Aussprache betonten, daß, wenn auch die Neuregelung des Finanzausgleichs bekanntlich zurüdgestellt ist, diese für die Wirt­schaft so wichtige Frage nicht zu lange hinausgeschoben werden darf. Der Reichsverband des deutschen Handwerks beabsichtigt, eine direkte Aussprache und Verständigung zwischen dem Hand­wert und den Gemeinden über die ganzen Zusammenhänge her­beizuführen. Die enge Verbindung der Umgestaltung der Haus­zinssteuer mit der Neuregelung des Finanzausgleichs wurde un­terstrichen, damit zusammenhängend die Regelung der Woh­nungszwangswirtschaft und die übermäßige Belastung der Wirt­schaft durch die Realsteuer besprochen. Eine weitere Erhöhung der Hauszinssteuer wurde abgelehnt, vielmehr Ermäßigung und Veredlung verlangt, wenn sie als Zwedsteuer überhaupt beibe­halten werden muß. Eine möglichst baldige Beseitigung der Wohnungszwangswirtschaft wurde gefordert.

Zur Einkommensteuer wurde auf die Notwendigkeit der aus­zubauenden Milderungsmöglichkeiten hingewiesen. Die auf Grund der unerwartet hohen Veranlagung für 1925 zu leistenden erhöhten Vorauszahlungen muß das Handwerk als drüdend emp­finden, weil sie den verschlechterten Wirtschaftsverhältnissen des Jahres 1926 nicht entsprechen. Die Möglichkeiten einer Herab­setzung der Vorauszahlungen nach§ 100 Abs. 1 des Einkommen­steuergesetzes können für das Handwerk nicht genügen.

Folgende Entschließung wurde gefaßt:

,, Die Veranlagung und Erhebung der Einkommen-, Ge­werbe- und Hauszinssteuer haben zu lebhaften und begründeten Beschwerden des selbständigen Handwerks sowohl über die Höhe als auch über die Art der Eintreibung der Steuern ge­führt. Die Steuerbelastung steht nicht im Einklang mit dem allgemein möglichen Reinertrag der Handwerkswirtschaft und widerspricht besonders der bedauerlichen Geschäftsstille wie sie noch immer im Handwerk herrscht. Milderung des Steuer­bruds, gerechtere Verteilung, Vereinfachung der gesamten Steuergesetzgebung sind dringend erforderlich. Der Reichs­verband des deutschen Handwerks ist daher der Ansicht, daß durchgreifende Reformen, namentlich der steuerlichen Beziehun gen zwischen Reich, Ländern und Gemeinden( Finanzausgleich) nicht erst nach dem 1. April 1927 beginnen dürfen, sondern daß der durch übermäßigen Steuerdruck bedrohlich gewordenen Lage des selbständigen Handwerks durch schnellere Maßnahmen Rechnung zu tragen ist.

Die Kunstgewerbeschulen in Hessen.

Von Prof. Dr. Haupt- Darmstadt.

In diesem Sommer sind 25 Jahre verflossen, seit auf der Mathildenhöhe die erste Ausstellung der Künstlerkolonie er­öffnet wurde. Von den Künstlern, die damals beteiligt waren, ist schon lange teiner mehr in Darmstadt. Aber noch heute, nach 25 Jahren, ist es nicht möglich, in Hessen Kunstpolitik zu treiben, ohne sich mit den Ereignissen von 1901 auseinander zu setzen. Im guten wie im bösen stehen wir unter ihrem Einfluß.

In drei Richtungen hat sich damals die hessische Kunstpolitik festgelegt. Zunächst in der Ueberzeugung, daß der Schwerpunkt Künstlerischen Schaffens für uns auf dem Gebiet der angewandten Kunst liegen muß. Das ist eine Erkenntnis, die noch heute gift, und für die wir dem Jahr 1901 nicht dankbar genug sein können. Gewiß ist die Geschichte der Künstlerfolonie reich an Fehlschlägen und getäuschter Erwartung. Aber die Entschiedenheit, mit der sich damals Hessens Kunstpolitik auf die Seite der Wirtschaft schlug, wiegt schwerer als alle negative Kritik. Die Tradition wies ja doch auf einen anderen Weg: auf die Gründung einer Kunstakademie, vielleicht mit lauter jungen Kräften. Wir brauchen uns diese Möglichkeit nur gegenwärtig zu halten, fo empfinden wir, wie viel fruchtbare Kraft trotz aller Fehlschläge doch von dem Jahre 1901 ausgegangen ist. Dieser Glaube an den inneren Zusammenhang von Kunst und Wirtschaft ist es, der die Anfänge der Künstlerkolonie auch mit unseren heutigen Zielen verbindet.

Das zweite Motiv, mit dem das Jahr 1901 bis heute nach­wirft, war der Gedanke: Darmstadt als Ausstellungsstadt. Der Ruf seiner Ausstellungen sollte Darmstadt einen Platz schaffen in der künstlerischen Welt. Und der erste Erfolg schien zu be= weisen, daß das möglich war. Bis zum heutigen Tage ist der Nimbus nicht erloschen, den das Darmstädter Gewerbe jener Ausstellung verdankt. Es ist begreiflich, wenn in den beteiligten Kreisen die Wiederholung ähnlicher Erfolge als eine wesentlichste Aufgabe einer guten Regie erscheint. Aber wir kommen nicht

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Gießener Zeitung.

Die Ausschüsse beschäftigen sich sodann mit dem Entwurf eines Spiritusmonopolgejeges. Der Vorlage wurde im allge­meinen zugestimmt nach Maßgabe des vom vorläufigen Reichs­wirtschaftsrat erstatteten Gutachtens und mit dem Vorbehalt, daß die vorgesehene Beschränkung des Brennrechts der Abfindungs­brennereien und der Stoffbefizer nicht ausschließlich auf Kosten der Kleinbrennereien geschieht.

Ein Bericht über die Frage der Mobilisierung von Aufwer­tungs- Lebensversicherungen wurde zur Kenntnis genommen. Die Ausschüsse stellten sich auf den Standpunkt, daß das Handwerk sich den im Einzelhandel bestehenden Bestrebungen auf Abschluß von Empfehlungsverträgen mit Gesellschaften die Kapitalver­sicherungen betreiben, nicht anschließen tann, da hierfür eigene berufsständische Einrichtungen bestehen. Soweit auf dem Gebiete der Sachversicherungen solche Einrichtungen nicht bestehen, soll einer bezirklichen Regelung nicht durch zentrale Abmachungen vorgegriffen werden.

Die Ausschüsse befaßten sich ferner mit einem dem Reichs­justizminister zugegangenen Antrag auf Einführung der gesetz­lichen Buchführungspflicht für Minderkaufleute. Die Notwendig­feit einer geordneten Buchführung im Handwert wurde allgemein anerkannt. Die gejegliche Einführung der Buchführungspflicht wurde als erwünscht bezeichnet. Die Ausschüsse sprachen die Er­wartung aus, daß zur näheren geseglichen Regelung dieser Frage der Reichsverband ausschlaggebend hinzugezogen wird.

Die neuen Einheitswertbescheide.

Auf Grund des Reichsbewertungsgesetzes erhalten jetzt die Steuerpflichtigen die ,, Einheitswertbescheide", in denen Einheits­werte für die einzelnen Vermögensarten( 1. landwirtschaftliches, forstwirtschaftliches und gärtnerisches Vermögen, 2. Betriebsver mögen, 3. Grundvermögen und 4. sonstiges Vermögen) sowie für das Gesamtvermögen festgestellt werden. Der Begriff Einheits­wert bedeutet, daß sowohl für die Reichsvermögensteuer als auch für alle nach dem Wert erhobenen Steuern der Länder und Ge­meinden für ein und denselben Gegenstand" ein einziger Wert" nach den Vorschriften obengenannten Gesetzes ermittelt wird. Die Abgrenzung der einzelnen Vermögensarten von einander ist für den Steuerpflichtigen von weittragender Bedeutung. So hat beispielsweise die Umgrenzung des Begriffs ,, Betriebsvermögen" entscheidenden Einfluß auf die Höhe der Industriebelastung bezw. der Aufbringungslast. Ferner ist die Einordnung eines Ver­mögensgegenstandes in eine der unter 1-4 genannten Ver­mögensarten grundsätzlich entscheidend dafür, ob der Gegenstand von den Ländern und Gemeinden der Grund- und Gebäudesteuer oder der Gewerbesteuer unterworfen wird. Aber auch die Höhe des Einheitswertes" kann durch diese Einordnung maßgeblich beeinflußt werden. Wenn beispielsweise ein Grundstüd teilweise zu Wohnzwecken vermietet ist, während der andere Teil zu ge­werblichen Zweden benutzt wird, so ist für jeden Grundstücksteil der Wert zu ermitteln, der gemäß seiner Benutzung auf ihn ent­fällt. Die Bewertungsgrundlage für das gesamte Grundstüc bildet der Wehrbeitragswert, der unter gewissen Voraussetzungen neu ermittelt werden kann, wenn dies nicht bereits bei der Ver­mögenssteuerveranlagung 1924 geschehen ist. Um den Einheits­wert zu ermitteln, wird zunächst eine Zerlegung nach dem Wert­verhältnis vorgenommen, in denen die einzelnen Grundstücksteile zueinander stehen. Ist dies geschehen, so wird der zu Wohnzwecken vermietete Teil mit einem Satz bis zu 45 Prozent, der gewerb­lichen Zwecken dienende Teil mit einem Sag bis zu 70 Prozent des Wehrbeitragswertes bewertet. Der vermietete Teil unter­liegt mit seinem Einheitswert" den Grund- und Gebäude­steuern, während der andere bedeutend höher bewertete Teil zu den höheren Sätzen der Gewerbesteuer versteuert wird. Hat der Einheitswertbescheid" Rechtskraft erlangt, so richten sich sämt­liche eingangs erwähnten Steuern und Abgaben nach den fest­gestellten Einheitswerten" und können nicht mehr durch ein gegen die Veranlagung dieser Steuern gerichtetes Rechtsmittel angefochten werden. Infolgedessen müssen die Bewertungsbe­scheide" nach Erhalt darauf geprüft werden, ob sie anerkannt werden können oder nicht. Fühlt sich der Steuerpflichtige also irgendwie benachteiligt, so darf er nicht warten, bis eine Ver­anlagung auf Grund der Einheitswerte vorgenommen wird, son­

vom Fleck, ohne uns in dieser Frage ehrlich Rechenschaft zu geben. Der Erfolg der Ausstellung von 1901 ging weit über unsere Berhältnisse hinaus. Er war auch nur möglich durch das Zusammentreffen besonderer Umstände, durch die Spannung, mit der damals nach mehrjähriger Krisis im deutschen Kunst­gewerbe eine entscheidende Lösung überall erwartet wurde.

Ohne solche besonderen Umstände, die sich nicht wiederholen, ist aber Darmstadt schon aus äußerlichen Gründen gar nicht in der Lage, als Ausstellungsstadt neben München, Dresden und Düsseldorf, oder auch nur neben Karlsruhe und Stuttgart Figur zu machen. Wer unbefangen auch nur die vorhandenen Aus­stellungsgelände und Räumlichkeiten vergleicht, wer sich gegen­wärtig hält, mit welchen Ansprüchen an sachliche Mittel und persönliche Kräfte heute jede große Ausstellung rechnen muß, der kann sich über diese Tatsache unmöglich täuschen. Ein über­spannter Ehrgeiz im Ausstellungswesen bedeutet aber für uns eine offene Gefahr. Jede Ausstellung richtet sich auf äußeren Erfolg: Hebung des Verkehrs, Stärkung des Renommees, das sind für den wirtschaftlichen Veranstalter ihre Ziele. Es liegt mir fern, sie herabzusetzen. Sie haben ihren realen Wert. Aber mit Kunst haben sie wenig zu tun und noch weniger mit den Auf­gaben künstlerischer Erziehung. Letztes Ziel staatlicher Kunsts politit muß es sein, die Menschen tüchtiger zu machen in ihrer Arbeit. Wird diese Aufgabe aus ihrer zentralen Bedeutung verrückt, wird sie durch andere Zwede verdunkelt, so wird sich das zu allen Zeiten rächen. Unter den heutigen Verhältnissen aber mit ihrer Bedrängtheit und Not müssen wir die Gedanken an Ehrgeiz und äußeren Erfolg aus unserem Denten ausschalten und mit der Arbeit nicht von oben anfangen, sondern von unten. Um ein Beispiel zu nennen: ich möchte glauben, daß eine sach­gemäße Umgestaltung des Schreibunterrichts an allen unferen Schulen künstlerisch wichtiger und folgenreicher sein müßte, als die schönste Ausstellung. Schreiben ist die einzige Volkskunst, die wir besitzen, d. h. die Kunst, die von allem Volfe geübt wird. Die Uebung der Schrift ist aber ein Umgang mit den Elementen fünstlerischer Gestaltung. Wer sich etwas mit diesen Dingen be­

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dern muß sofort den gegebenen Rechtsmittelweg beschreiten, um eine Aenderung der Wertfestsehung herbeizuführen.

Felix Graeß, Steuerbevollmächtigter, vom Landesfinanzamt Darmstadt zugelassen. Darmstadt, Georgenstraße 9, Tel. 2895.

Umbau der Landstraßen.

Sonnabend, ben 16. D

Vom heffifchen Re In den Tagen, an denen Homberg stattfand, durch die S bis 22. Oktober begeht dort d Hessen- Kassel das Gedächtnis if voller Feier will sie sich dabei Sinne darstellen. Schon die A bezeugte diesen Sinn der Ver Heerschau von seltener Vollstän lichen und staatlichen Behörde aus den versteckten Tälern des sich das evangelische Kirchenvol fehlen nicht die Landesunivers dere Vertreter der Wissenschaft

Die Tagung der Studiengesellschaft für Automobilstraßen­bau in Wiesbaden hat in der Oeffentlichkeit, in vielfach miẞ­verstandener Weise, die Vorstellung gewedt, als ob es darauf antame, schleunigst ein Nez großer Automobil- Fernstraßen für ganz Deutschland zu schaffen, insbesondere aber einige durchlau­fende Strecken von internationaler Bedeutung. Dieses lettere

hat die Studiengesellschaft ausdrüdlich als völlig überflüssig er­klärt, weil alsdann für die Erhaltung und Verbesserung des bestehenden Reges nichts übrig bliebe. So ist auch das Pro­jekt einer Automobilstraße von Hamburg über Frankfurt a. M. nach Nailand als eine Utopie anzusehen. Daß die von der Route berührten Städte die Angelegenheit mit Interesse verfolgen, ist freilich verständlich.

Auch folgende Punkte, die von der Studiengesellschaft aufge­stellt worden sind, wird man unterschreiben können: Es gibt in Deutschland noch feinen Durchgangs- Maffenverkehr. Eine gleich mäßig widerstandsfähige Befestigung tommt infolgedessen nicht für die ganze Ausdehnung langer Straßenzüge in Betracht. Biel­mehr müssen die ungeheuren Kapitalien, die in die Straßen­deden zu investieren sind, für jeden einzelnen Kilometer genau nach der Stärke des Verkehrs verwandt werden. Die Zählungen weisen deutlich nach, daß der Verkehr sich heute nur an einzelnen Stellen konzentriert, und zwar auf dem ganzen Wegenetze am Knotenpunkte, daß also der Verkehr feineswegs in gleichmäßiger Stärke über lange Straßenzüge läuft. Bei der komplizierten Verteilung der Straßenunterhaltungslast in Deutschland, die ihre guten Gründe hat, ist es nicht möglich oder nötig, Aenderun gen einzuführen; vielmehr kann die örtliche Straßenunterhaltung getrost beim jetzigen Träger verbleiben, wenn nur planmäßig das Straßennek verbessert wird. Dies ist durch Vereinbarungen der Wegeunterhaltungspflichtigen untereinander durchaus mög­lich und seit der letzten Novelle zum Kraftfahrzeugsteuergeset auch schon in Angriff genommen worden. Die Landkreise Preu zens arbeiten bereits an der schleunigen Aufstellung eines Stra genbauprogrammes das jeden einzelnen Kilometer ihres Kreis­straßennetzes in Betracht zieht, nach dem Grundsatze: Wie können die Straßen auf die wirtschaftlichste und billigste Weise dem modernen Verkehr angepaßt werden? Bei der Zunahme der Kleinautos, auch des Kleineren Lastkraftwagens, können sich die Straßen befestigungen nur nach der wirklichen sich allmählich ver breiternden Verkehrsbelastung der Wege richten. Das ist gerade das, was die Wirtschaft braucht!

wesens. Aber auch wirtschaftlic zur Stelle.

Mit einem Kirchenkonzert u lehrers Gg. Heinrichs wird am gegeben. Es bietet mit gut b Reformationstantate ,, Gott der wie an Hand von Beispielen aus durch die Geschichte der Evangel derer Berüdsichtigung der hessisch tag, den 21., läuten morgens zu lung der historischen Synode di darunter die Hessische Reformatio zen Landes. Die vereinigten S unter Leitung Lehrer Sieberts a gen. Der feierliche Zug der Gäst mationstirche geleitet, wo um 1 ginnt. An ihn schließt sich auf d neten Marktplag der Festakt an Gefang und feierlicher Handlung. in der Kirche Prof. D. Dr. Hern Homberger Synode von 1526 un stadt spricht von ihrer Bedeutung um 48 Uhr wird das von Pfar spiel Dem Evangelium Bahn" Morgen ist um 10 Uhr ein festli fich ein Konzert der Vereinigten schließt. Dieser zweite Tag biete fichtigung der mancherlei wertvo bergs, die einen Eindruck von Heimat geben mögen. Die idyll stadt, die zu den schönsten Pläzen die Einrichtung zahlreicher Bahn den Gästen, sofern sie nicht am schen, eine bequeme Heimfahrt an den. Freilich ist eine möglichst Postkarte an den Festausschuß Ho mit schon vor Eintreffen alles ge die Veranstaltung, ohne den Cha fefte nachzuahmen, eine imposan Evangelischen Kirche und ihrer G Sinne zu werden.

Der einzige Punkt, in dem der Studiengesellschaft vom Standpunkte der Allgemeinheit und der Steuerzahler nicht zu­gestimmt werden kann, ist der, daß von der Gesellschaft selbst eine Klassifizierung der Straßen vorgenommen wird. Diese ist völlig nuglos, da wie die Gesellschaft selbst annimmt im allgemeinen nicht der durchgehende Verkehr entscheidend ist, son dern die tatsächliche Verkehrsbelastung der einzelnen Strecken­teile. Der technische Plan richtet sich außerdem nach den Mit­teln, die dem einzelnen Wegeunterhaltungspflichtigen zur Ver fügung stehen, insbesondere danach, ob er Anleihen erhält oder nicht. Dies ist ausschlaggebend für die Wahl der Straßendede, die wieder von der anzunehmenden Lebensdauer abhängt. Die Straßenbauprogramme, die übrigens schon in allernächster Zeit durch Aenderungen des Verkehrs und seiner Richtungen über­holt sein können, lassen sich also nur durch die Wegeunterhal. tungspflichtigen selbst erledigen. Die bedingte Geltung solcher Programme ist übrigens weiterhin ein Beweis für die Ueber­flüssigkeit einer Klassifizierung der Straßen nach ihrem theore tischen, 3wed". Man wird also zu den Wegeunterhaltungs­pflichtigen, die untereinander natürlich in Fühlung stehen, das Vertrauen haben können, daß sie die große in Rede stehende Auf­gabe richtig lösen werden. Dies kann nur gelingen, wenn sie die Mittel strengstens einteilen, die ihnen aus Steuern zur Ver­fügung gestellt werden.

schäftigt, für den ist es keine Redensart, daß auf diesem Gebiet wirklich aufbauende Arbeit geleistet werden kann. Die geeig­neten Kräfte dafür haben wir ja in Hessen wie in feinem anderen Land. Also die Aufgaben sind bescheidener, aber sie sind gefun der. An Stelle des Ausstellungswesens tritt in den Vorder­grund die künstlerische Erziehung, und in den Mittelpunkt rüdt die Kunstgewerbeschule mit ihrer Arbeit und mit den Anregun gen, die von ihr ausgehen können.

Der dritte Gesichtspunkt, der die Kunstpolitit von 1901 be stimmte, war die Belebung einheimischen Schaffens durch die Be­rufung auswärtiger Kräfte. Heute wissen wir alle, daß die Abstuyt des Großherzogs sich in dieser Form als undurchführbar erwiesen hat. Nur wenige von den Kolonisten fonnten sich hal­ten. Die meisten fanden keine Betätigung, die dem Zwed ihrer Berufung entsprach. Aber dieser Mißerfolg darf uns nicht darüber täuschen, daß der Gedante im wesentlichen richtig war und noch heute gültig ist. Wir brauchen solche Blutzufuhr, nicht weil Hessen zu flein wäre oder fünstlerisch unfruchtbar, sondern weil die Größe der Aufgabe die besten Männer verlangt. Wenn Wien den Hamburger Peter Behrens berief, Berlin Bruno Paul, Köln den Münchener Riemerschmid, wenn München seinen Sim pliziffimus nicht machen fonnte ohne den Sachsen Th. Th. Heine, so tann auch für Hessen die Heranziehung fremder Kräfte fein Armutszeugnis sein. Der Wille, der fie beruft, der sie an den rechten Plak stellt, und ihnen die Möglichkeit zur Arbeit gibt, wird hessisch sein, und auf den kommt es an. Also ohne fremde Kräfte tommen wir nicht aus. Nur muß man ihnen eine Gtel lung geben, die ihnen ermöglicht zu arbeiten und zu leben; b. h. wir brauchen diese führenden Kräfte nicht als Kolonisten, sondern als Lehrer an unseren Kunstgewerbeschulen. Auch hier über nimmt die Kunstgewerbeschule die Aufgaben, die man 1901 der Rünlertolonie stellte.

Die wirtschaftliche Bedeutung der fünstlerisch gewerblichen Fachausbildung läßt sich heute nicht in Zahlen berechnen. Gie beruht auf dem Einfluß, den die Gewerbeschule auf die Ent widlungen der Zukunft gewinnen fann. Wir stehen heute in

Lote Sonntags

In einem goldenen Buche st und gute Tage sehen, der schwe

Böses rede, und seine Lippen, den Frieden und jage ihm nach.

Wie wäre es um uns Mer Tag, jede Stunde dies Mahnwo Ratsstuben der Völker in leuchte stünden, wenn auf den Pilgerm diese Stimme gleich einem Wed

Wir schauen so viel auf tos Gold; wer reich ist, will sich re then es nach. Wenn nur für d auch solcher Eifer wäre, für d Mode unterworfen ist, das den

der Krifis von Schulwesen und unferer Gymnasien mit seiner mit den Anforderungen der W Lebens stehen im Widerspruch die Bildung sagt und Berechti weit, daß die technischen Lehrer richt erteilen sollen, für sich da Zeichenlehrerinnen abgeschloss

wird. Das bedeutet nicht nur dern es bedeutet, daß gerade Reise Arbeitskraft und Fähig sprucht und entwickelt werden, jinnlich begründeten Bildung Daß diese Einstellung schief u ift und verhängnisvoll werden brauchen einen Gegenpol und gewerbeschule für die fünftige mejens von Bedeutung sein.

der Kunstgewerbeschule kann dem höchsten Sinn des Human Werte zu erkennen und ihne Dieses Ziel mit anderen Mit des Gymnajiums. Wenn irge gewerbeschule heute berufen

ju vermitteln. Sie fann die bungsideals ergänzen. Sie treise jenen geistigen Rüdhalt herrschaft des Gymnasiums ve auf die höheren Schulen hinü für eine finnlicher begründete spielt ja die Rücksicht auf fünft Aber von allen, die mit wird es empfunden, daß man etwas zu philologisch betracht lerischen Fragen ist eben eine historisch- philologich orientier