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Teue Bücher.

Nr. 41.

Ein Lebensbild von Dr. Hanns Mar­

nt der Dichtung Schiller und Goethe als

o in der Politik Stein und Bismard.

i, der uns innen- und außenpolitiſch in zur wahren sittlich begründeten deut Großdeutschland. Seine Erinnerungen,

Form einer Biographie sind das wert che Buch, das die Deutschen haben tön­Wert ist bei der Deutschen Buch- Gemein

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39. Jahrg.

Samstag, den 16. Oktober 1926.

Nr. 42.

Gießener Zeitung

Erscheint: Samstags.

( Bleueste Nachrichten)

Bezugspreis 40 Big. monatlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rüd. lenbung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

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Ans dem hessischen Landtag.

Die Waffenfunde auf dem Schiffenberg. Eine Anfrage Stord( So.) und Fraktion über die Waffen­funde auf dem Schiffenberg bei Gießen, verlangte Auskunft. Die Antwort des Ministers des Innern lautet:

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Das Polizeiamt Gießen berichtete der Regierung under­züglich über die Funde auf dem Schiffenberg und ergriff auch sofort die erforderlichen Maßnahmen zur Aufklärung der Sache und zur Sicherstellung und weiteren vorschriftsmäßigen Behandlung der Funde. Die Regierung billigte das Ver­halten des Polizeiamts und ist mit seinen Maßregeln, die sie auch selbst unterstüßte, einverstanden.

Nach dem Untersuchungsergebnis ist die Annahme unbe­gründet, daß die auf dem Schiffenberg gefundenen Gegenstände Rechtsverbänden zu verfassungwidriger Betätigung hätten dienen sollen. Die Regierung wird selbstverständlich alles tun, um etwa vorhandenen unerlaubten Waffenbesitz aufzudecken. Etwaige Funde werden sofort beschlagnahmt, sichergestellt und der zur Zerstörung zuständigen Stelle übermittelt.

Das Boltsbegehren auf Auflösung des Landtags. Der Don dem Landesabstimmungsleiter, Ministerialrat Bornemann, ausgearbeitete Bericht über das Volksbegehren auf Auflösung des Hessischen Landtags liegt nunmehr im Drud vor. Er umfaßt die Darlegung der Vorprüfung, das geübte Ver­fahren bei der Listenrüdgabe zur Mängelbeseitigung und enthält Ausführungen über die Zusammensetzung des Landesabstim­mungsausschusses. Nach Darlegung über den Gang der Prüfungs­arbeit werden dann die bekannten Feststellungsbeschlüsse wieder­gegeben. In der Anlage zum Bericht sind die juristischen Gut­achten wiedergegeben.

Darmstadt, 15. Oftober. Der Gesetzgebungsausschuß des Landtags nahm in seiner letzten Sigung einen Antrag an, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für das Volksbegehren vorliegen.

Die Verhandlung gegen den Germersheimer Täter.

Paris. Der Untersuchungsrichter in der Angelegenheit des Leutnants Rouzier, Hauptmann Trope, hat sich nach Landau be= geben. Die Verhandlungen der Germersheimer Zwischenfälle vor dem Kriegsgericht in Landau soll am 15. November statt­finden.

Politische Versammlungen und Umzüge im besetzten Gebiet.

Drud, Verlag und Expedition: Gießen, Südanlage 21 Fernsprecher Nr. 1362 Postschedkonto Nr. 8437 Amt Frankfurt a. M.

Deutsches, allzu Deutsches.

Nicht nur im Inland gibt es zahlreiche aufmerksame Beob achter der deutschen Psyche, die oft verzweifelt das Verhalten mancher Deutscher in wichtigen deutschen Lebensfragen unbegreif­lich finden und über deren Einstellung gegenüber den anderen Nationen die Hände ringen. Auch das Ausland selbst schüttelt zuweilen den Kopf über dieses an ich tüchtige und fleißige Volk zwischen Rhein und Werchie!, das immer noch zerrissen in seinen Gliedern seine eigenen Belange so schlecht zu wahren weiß. Go­lange Männer vom Schlage Crispiens, der bekanntlich kein deut­sches Vaterland fennt, noch Sig und Stimme als Voltsführer haben und auf eine zahlreiche Anhängerschaft bliden, solange Deutsche bereit sind, die Gerechtsame ihres eigenen Volkes zu­gunsten irgendeines sinnlosen internationalen Gedankens zu opfern, werden wir nicht vorantommen in der Welt.

Aus der bunten Plunderkiste der deutschen Torheiten wollen wir nachstehend ein kleines Beispiel herausgreifen, das, so unbe­deutend es an sich im Getriebe des großen Ganzen sein möge, doch grell unsere Denkungsart und die Rückständigkeit unserer Auffassung beleuchten.

In den Garnisonstädten des besetzten Gebietes müssen nach den neuesten Verfügungen politische Versammlungen und Umzüge in Zukunft 48 Stunden vor dem Zeitpunkt, an dem sie stattfinden sollen, bei dem betreffenden Platzkommandanten angemeldet wer= den. Die Anmeldung muß den Gegenstand der Versammlung und eine Liste der Einberufer enthalten. Wenn der Plattom­mandant der Ansicht ist, daß die geplante Versammlung oder der Umzug die Sicherheit der Besatzungstruppen oder die öffentliche Ordnung gefährden kann, hat er sofort die Rheinland kommission hiervon zu verständigen, die dann entscheidet, ob die Versamm­lung oder der Umzug stattfinden kann oder zu verbieten ist.

Ein Ausreiseverbot.

( Gießener Tageblatt)

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Vom Reichsverband

des deutschen Handwerks.

Der Reichsverband des deutschen Handwerks hatte zu Don­nerstag, den 7. Ottober mehrere seiner Ausschüsse nach Düssel= dorf einberufen. Unter starter Beteiligung aus dem ganzen Reich traten zunächst unter dem Vorsitz des Herrn Präsidenten Welter von der Handwerkskammer Köln, Mitglied des Reichswirt­schaftsrats, der Ausschuß für Sozialpolitik und der Berufs­standsausschuß zusammen. Für das Reichswirtschaftsministerium war der Reichskommissar für das Handwerk und Kleingewerbe, Ministerialrat Dr. Hoppe, Berlin erschienen, für das preußische Handelsministerium Ministerialrat Dr. v. Hoffmann.

Der Reichsbund der Kriegsbeschädigten hat eine Wohlfahrts­lotterie ausgeschrieben! Es ist begreiflich, daß man die Preise in dieser Lotterie, und besonders den ersten Gewinn, verlodend auszugestalten sich bemüht hat, um, was nun einmal bei einer Lotterie notwendig ist, möglichst viel Bemittelten das Geld in der Tasche zu lodern. So beschloß man, als ersten Preis ein Automobil zu stiften. Da sich kein Gönner fand, der den Wagen umsonst zur Verfügung stellte, wie das zuweilen bei den Preisen der Wohlfahrtslotterien der Fall ist, so kaufte man ein Auto, und zwar, so schreiben die Leipziger Neueste Nachrichten" am 13. Oktober 1926 in ihrer Nr. 283, zu einem Preise von mehr als 7000 Mart. Man nimmt nun selbstverständlich an, daß irgendeiner deutschen Firma diese Summe zugute tomme, um aus ihr deutsche Arbeiter zu ernähren und unserer daniederliegenden Auto Industrie einen kleinen Gewinn zu verschaffen. Da wir aber in Deutschland leben, so wird es nicht wundernehmen, daß man einen amerikanischen Ajag- Wagen taufte, also die nicht un­erhebliche Summe der amerikanischen Industrie zuleitete, dem Lande, unter dessen Geschossen gewiß auch ein Teil unserer deutschen Kriegsbeschädigten bluten mußte. Der Ajax- Wagen, der erste Preis der Wohlfahrtslotterie des Reichsbundes der Kriegsbeschädigten, ist in Hamburg in einer Filiale von Ford ausgestellt und zu besichtigen. Man fragt sich, ob in irgendeinem anderen Lande der Welt eine solche Torheit möglich ist! Dies zeigt, wie gedankenlos bei uns nicht nur unsere politischen, son­dern auch wirtschaftlichen Gerechtsame von vielen Volksgenossen verwaltet werden.

Dem Landesbischof der evangelischen Kirche Rußlands, Bischof Malmgren in Petersburg, ist von der Moskauer Regie­rung die Erlaubnis zur Ausreise nach Deutschland zur Teil­nahme an der diesjährigen Tagung des Gustav- Adolf- Vereins ohne Angabe von Gründen verweigert worden.

Völkerbundsrats- Tagung in Berlin?

Paris, 15. Oftober. Der Petit Parisien" glaubt zu wissen, daß im Laufe der Dezembertagung des Völkerbundes in Genf der Vorschlag gemacht und wahrscheinlich auch angenommen wer= den wird, die Märztagung des Völkerbundes im Jahre 1927 in Berlin abzuhalten.

Die deutschen Spareinlagen.

Trotz der Arbeitslosigkeit nehmen die Spareinlagen bei den deutschen Sparkassen allmonatlich zu, und zwar wachsen sie in den letzten Monat. durchschnittlich um 100 Millionen Mart im Reich. Die Gesamtsumme der Spargelder hat heute bereits Milliarden Mark überschritten. Allerdings betrug beispiels­weise im Januar der Ueberschuß der Einlagen noch 166 Millionen im Monat, er fiel dann im Februar auf 138 Millionen, im März auf 107 Millionen, um von da an konstant zu bleiben.

*

Halb Berlin zahlt teine Miete mehr!

Wie ein guter Deutscher handelt.

Das Seidenhaus Eduard Volz in Darmstadt schrieb seinem Lyoner Fabrilanten folgenden Brief:

So berichtete eine Mittagszeitung. Es mag das übertrie ben sein, immerhin ist es Tatsache, daß in Berliner Hausbe­sizzerkreisen außerordentlich geklagt wird über den ungeheuren Ausfall an Mieten. Schon seit Jahren ist das so, wurde seit Oktober aber immer schlimmer. Jetzt hat jeder sechste Berliner feine Arbeit mehr und mit der Unterstützung, die er bekommt, muß er erst dürftig sein Leben fristen. Viele Zehntausende blei­ben mit der Miete im Rückstand, weil sie wissen, daß sie nicht aus der Wohnung hinausgeworfen werden können, solange sie fein anderes Unterkommen haben.

Die Ausschüsse beschäftigten sich zunächst mit der Frage der Tariffähigkeit der Zwangsinnungen. Die Erörterung über die. sen Fragenkomplex wurde angeregt durch zwei Reichsgerichts­urteile, von denen das eine die Außerkraftsetzung von§ 152 Reichsgewerbeordnung durch Artikel 159 der Reichsverfassung ausspricht, das andere zwar den Jnnungen die Tariffähigkeit zu­gesteht, die Ordnungsgewalt der Junungen bezgl. tarifvertrag licher Betätigung aber eine Grenze in der. im Art. 159 ber Reichsverfassung zugestandenen Vereinigungsfreiheit finden läßt Die sich an diese Urteile anschließende Literatur ist sogar bemüht, den Innungen überhaupt die Tariffähigkeit abzusprechen. Im Einklang mit einem Gutachten von Geh. Justizrat Prof. Dr. Dertmann steht das Handwert auf dem Standpunkt, daß die Tariffähigkeit den freien als auch den Zwangsinnungen auf Grund des§ 81a Ziffer 2 und des§ 81b Reichsgewerbeordnung in Verbindung mit§ 100c Reichsgewerbeordnung zusteht. Auch die oberen Landesbehörden und der Reichsarbeitsminister hatten bislang den Innungen die Tariffähigkeit zuerkannt.

Ich lege Ihnen einen Zeitungsbericht( ,, Karlsruher Tage­blatt") bei, der einen Vorfall bespricht, welcher sich in Germers heim zugetragen hat und bitte Sie, diese Nachricht einmal un­parteiisch zu lesen. Sie müssen, wenn Sie neutral und ehr. darüber urteilen wollen, zugeben, daß das Benehmen des fran­zösischen Militärs und namentlich der Offiziere geradezu stan­dalös gewesen ist. Ein anständiger Soldat benimmt sich nicht so, wie sich diese Herren auf deutschem Boden benommen haben, und wenn die höhere militärische Behörde mit derartigen Vor­tommnissen einverstanden ist, so ist das tief zu bedauern.

Ich muß annehmen, daß die obere Militärbehörde von die­sem unerhörten Vorfall Kenntnis bekommt. Man erwartet in Deutschland, daß diese ganz energisch gegen die Schuldigen ein­schreiten wird.

3wed meines heutigen Briefes ist der, Ihnen zu sagen, daß ich solange nicht mehr französische Seidenstoffe und Spigen ein­faufen werde, bis ich die Nachricht erhalten habe, daß dieses unerhörte Vorfammnis in der richtigen Weise gefühnt wurde und die französische Militärbehörde die Schuldigen zur Rechen­schaft gezogen haben wird.

Nach lebhafter Aussprache faßten die Ausschüsse ihre Stel­lungnahme wie folgt zusammen:

Ich bedauere sehr, Ihnen dies mitteilen zu müssen, und ich werde nicht verfehlen, meinen Verband entsprechend zu benach­richtigen. Die französischen Firmen geben sich die größte Mühe, Waren nach Deutschland zu verkaufen, und zwar mit gutem Er­folg, da müssen wir in Deutschland auf der anderen Seite der­langen, daß die deutschen Bürger vom französischen Militär anständig und menschenwürdig behandelt werden. Der Krieg ist zu Ende, und zwar schon jahrelang, man sollte es jedoch nicht glauben, wenn man derartige Nachrichten lieft. Die fran­zösische Nation nennt sich ,, Grande Nation" wie ist das mit jolchen Schitanen gegenüber harmlosen deutschen Bürgern, die ihre Toten durch einen Kranz ehren wollen, zu vereinbaren?

Die vereinigten Ausschüsse für Sozialpolitik und Berufs­standspolitik im Reichsverband des deutschen Handwerk geben ihrer Besorgnis Ausdrud gegenüber der Entwidlung in Rechts­sprechung und Schrifttum, die eine Minderung der tarifvertrag. lichen Rechte der beruflichen Organisation herbeiführen will. In grundsätzlicher Aufrechterhaltung der durch die Reichsge­werbeordnung der beruflichen Organisation des Handwerks übertragenen Rechte verlangen die Ausschüsse, daß in der be= vorstehenden Novelle zur Reichsgewerbeordnung die Tarif­fähigkeit der Innungen und Innungsverbände einwandfrei ge­setzlich festgelegt wird.

Die Verhandlungen der Ausschüsse wandten sich sodann der Frage der Alters- und Invalidenversicherung für das selbständige Handwerk zu. Die Berichterstatter wiesen darauf hin, daß schon vor dem Kriege eine zwangsweise Alters- und Pensionsversiche rung vom Deutschen Handwerks- und Gewerbekammertag abge­lehnt wurde. Zur Durchführung einer Zwangspensionskasse von seiten der Handwerkskammern wäre im übrigen eine Gesetzes= ergänzung notwendig, da nach Analogieschluß aus§ 100n Reichs­gewerbeordnung die Handwerkskammern nach geltendem Recht zur Einrichtung einer solchen Kasse nicht befugt sind. Abgesehen von rechtlichen Bedenken sind aber auch noch weitere Gesichts­punkte für die Ablehnung einer Zwangsversicherung ausschlag­gebend: 1. Die Gefahr der Einbeziehung einer Zwangskasse in die allgemeine soziale Versicherung, 2. verträgt sich eine zwangs weise Alters- und Pensionsversicherung nicht mit dem Charakter des Handwerks als eines selbständigen Berufsstandes. Ferner bedeutet eine solche Zwangseinrichtung eine zuweitgehende Ein­schränkung der persönlichen Bewegungsfreiheit. Für die Kam­mern würde im übrigen die Einziehung der immerhin erheblichen Beträge nicht ohne unangenehme Rüdwirtungen bleiben. Für die Bestrebungen, die Altersversicherung einheitlich für das ganze Handwerk zu gestalten, ist der Zeitpuntt noch nicht gekommen. Es wird sich empfehlen, abzuwarten, ob die Erfahrungen mit den jetzt bestehenden Einrichtungen dazu Anlaß bieten.

Sie würden mir und vielen französischen Exportfirmen einen Gefallen erweisen, wenn Sie diesen Brief im Original entweder der obersten Militärbehörde oder der obersten Handels­tammer in Paris zur Kenntnis einsenden wollten.

Meine Einkäufe in Frankreich) werden also so lange ruhen, bis den schändlich beleidigten deutschen Bürgern Genugtuung verschafft ist."

Bravo! Nachmachen!

Die Stellungnahme der Ausschüsse gibt nachstehende ein­stimmig angenommene Entschließung wieder:

,, Der gemeinsam tagende berufsständige und sozialpolitische Ausschuß lehnt eine zwangsweise Alters- und Pensionsver sicherung des selbständigen Handwerks ab, da solche Einrichtun gen sich nicht mit der Selbständigkeit des Sandwerks vertragen und auch rechtliche und technische Bedenken auslösen müssen. Soweit ein Bedürfnis zu solcher Versicherung besteht, wird dieses durch die schon bestehenden fachlichen oder berufsständi­gen Einrichtungen befriedigt. Diese tönnen aber nur empfoh­len werden, als sie den versicherungstechnischen Vorbebingun gen entsprechen."

Auch die Frage der Erwerbslosenfürsorge für das selbständige Handwerk wurde behandelt. Angesichts der vorliegend starten versicherungstechnischen Bedenten und der Unvereinbarkeit einer Erwerbslosenfürsorge mit dem Charakter des selbständigen Hand­werts bekannten sich die Ausschüsse zu folgender Auffassung: ,, Die Erwerbslosenversicherung für das selbständige Handwerk muß aus den gleichen Gründen abgelehnt werden. Erwerbs= losenversicherung verträgt sich nicht mit einem selbständigen Mei­ftertum."

Ein weiteres Referat beschäftigte sich mit der Arbeitslosen­versicherung. Die Notwendigkeit der Ueberführung der bestehen­den Erwerbslojenfürsorge in eine Arbeitslosenversicherung wurde anerkannt. Die Ausschüsse betonten die Bereitwilligkeit des