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39. Jahrg.
Samstag, den 12. Juni 1926.
Nr. 24.
Gießener Zeitung
Erscheint: Samstags.
( Neueste Nachrichten)
Bezugspreis 40 Pig. monatlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder RüdJenbung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.
Zur Sondergebäudesteuer.
Das Presseamt des Staatsministeriums schreibt uns am
5. Juni:
In Ergänzung der bereits früher getroffenen Bestimmun gen über Erleichterungen bei der Sondergebäudesteuer hat der Finanzminister die nachstehenden weiteren Erleichterungen ange
orbnet:
1. Verzugszuschläge werden erst erhoben, wenn Zahlung nach dem 1. September Ifd. Js. erfolgt.
Die Zwangsbeitreibung beginnt für die ersten zwei Steuerziele erst am 1. August 1926.
Drud, Verlag und Expedition: Gießen, Südanlage 21 Fernsprecher Nr. 1362 Postschecktonto Nr. 8437 Ami Frankfurt a. M.
mich umschaffend, reinigend in dies hineinwirken. Ich tann hier nur an einigen Puntten kurz andeuten, wie das geschehen kann, welche Aufgabe sich uns damit stellen tönnte.
Das Stück des deutschen Voltes, das jedem von uns ganz persönlich anvertraut ist, ist unser eigenes leibliches Leben. Leib und Seele, förperliches und geistiges Leben uns unter der Zucht des Geistes Gottes frei und start machen lassen, das ist das Größte, was wir unserem Vaterlande schenken können, denn damit schenken wir ihm ganze Männer und ganze Frauen, gerade das, was
3. Die Einspruchsfrist wird allgemein bis zum 15. Juli lfd. Js. ihm am meisten fehlt und an dessen Mangel es heute
erftredt.
4. Steuerermäßigung tritt auf Antrag des Steuerpflichtigen
auch ein
a) wenn die Bruttorente mehr als 4 Prozent, aber weniger als 5 Prozent des Steuerwertes beträgt,
b) für gewerblich genutzte Gebäude oder Gebäudeteile,
beren Räume durch Betriebseinschränkungen oder ungünstigen Geschäftsgang gegenüber der Vorkriegszeit erheblich geringer ausgenutzt werden. Voraussetzung dabei ist stets, daß eine geringere Ausnutzung der vor dem 1. Juli 1918 hergestellten gewerblichen Räume stattfindet. Falls ein Betrieb in der Inflationszeit Neubauten vorgenommen hat, die jetzt wieder stillgelegt sind, so genüge dies für einen Erlaß der Steuer nicht.
5. Auf Antrag des Steuerpflichtigen ist die Steuerschuld in Höhe der auf die vermieteten Räume entfallenden Steuern zu erlassen, wenn die Einziehung der Forderung an Miete gegen den Besitzer der Räume dem Eigentümer nach Lage der Sache nicht möglich ist und die Unmöglichkeit glaubhaft gemacht wird.
Diese Erleichterungen wurden mit einer von dem Verband der Hausbesitzer entsandten Kommission besprochen und von dicfer gutgeheißen.
Die Mitglieder der Kommission erklärten sich bereit, in den Hausbesitzervereinen darauf hinzuwirken, daß die Hausbesitzer die start überlasteten Finanzämter nicht mit unerfüllbaren Forderungen in Anspruch nehmen, sondern ihre etwaigen Gesuche im Rahmen der oben erwähnten und der bereits früher zugestandenen Erleichterungen halten.
Bei dieser Gelegenheit wird erwähnt, daß Erleichterungen, wie sie unter Ziffer 4a vorgesehen sind, auch für die nach 1918 erbauten Siedlungshäuser gelten. Sofern deren Bewertung ent= gegen den gesetzlichen Bestimmungen nach d tatsächlichen Getehungskosten vorgenommen worden sein sollte, kann im Rechtsmittelverfahren Richtigstellung beantragt werden. Auch hier läuft die Rechtsmittelfrist bis 15. Juli 1926.
Noch mehr Feiertage!
Uns wird geschrieben: Im sozialdemokratischen Volksfreund, Recklinghausen, Nr. 119 vom 25. Mai, findet sich folgende intereffante Anzeige:
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Heute, Dienstag, den 25. Mai 1926: Große Nachfeier des Bezirksfestes des Verbandes ,, der Bergarbeiter Deutschlands" Jubel Trubel Stimmung Humor.
Die gewöhnlichen Feiertage reichen heute nicht mehr aus, die Vergnügungssucht eines klassen bewußten Proletariers zu befriedigen. Nach zwei Pfingstfeiertagen, die sicher schon allerhand Geld gekostet haben, große Nachfeier. Erfahrungsgemäß hat dann noch mancher Teilnehmer einen vierten Feiertag nötig, um sich wieder einigermaßen arbeitsfähig zu machen. Welche Zumutungen heute von den sozialistischen Gewerkschaftsführern an den Geldbeutel der Bergarbeiter gestellt werden, erficht man auch aus einen seoben veröffentlichten Aufruf der freien Gewerkschaften, in dem die deutschen Arbeiter mit flam menden Worten aufgefordert werden, sich in die für die Untertügung der streikenden britischen Bergarbeiter ausgelegten Sammellisten einzutragen. Da zwischen den Kommunisten, die für die Internationale Arbeiterhilfe" eine besondere Liste ausgelegt haben, u. den Altverbändlern im Ruhrbergbau ein hef tiger Konkurrenzkampf entbrannt ist und beide Parteien bemüht sind, den höchsten Beitrag abzuführen, dürfte wieder eine hübsche Summe in das Ausland wandern, in ein Land, welches über ungleich höhere Nationalvermögen und Einkommensreserven verfügt, als das deutsche Volt. Alles das paẞt schlecht zu den ständigen Klagen über angeblich unzureichende Löhne und Elend in den Arbeiterfamilien.
zu Grunde geht. Uns frei machen lassen, von jeder Gebundenheit an Sünde und Laster, kämpfen bis aufs Blut, daß an unserm Teil die Ketten brechen, mit denen die Mächte der Finsternis unser Volk heute ganz anders Inechten und entnerven, als alle menschlichen Gegner mit denen von Versailles es vermögen. Heuchelei und Lüge ist jede nationale Gesinnungsäußerung, wenn hier in der heiligsten nationalen Pflicht nicht ein ganzer Wille einsetzt und um Gottes Hilfe gerungen wird.- Und uns start machen lassen an Körper und Geist in förperlicher Uebung, Sport und Spiel; zum mindesten eine gewissen hafte 3immergymnastik erlauben uns die Verhältnisse wohl stets, wo nur der Wille da ist, die Trägheit zu überwinden, meist aber mehr; und in straffer geistiger Arbeit, im Ringen nach Klarheit im Tiefen, auch wenn es sehr schmerzhaft wird, und nach Treue im Kleinen, auch wenn es sehr langweilig wird.
Dieses Stück des deutschen Volkes, unser Jch, ist nun mit dem Ganzen durch mannigfache Ordnung und Gebilde hindurch zu einem lebendigen Organismus verbunden; durch kleine und große Gemeinschaften hindurch sind wir Glieder der Volksgemeinschaft. Allen diesen sozialen Gebilden gegenüber haben wir eine gemeinsame Pflicht. Hineintragen sollen wir in sie ein Leben in unbedingter Ehrlichkeit und unbedingter Dienstbereitschaft wie steter Bereitwilligkeit zum Vergeben bei aller Wahrung des eigenen Lebensrechts. Diese drei Dinge sind der Kitt Fehlens ganzer Männer und Frauen, hat unser Bolk aller Gemeinschaft, und ihr Fehlen, eben die Frucht des zerstört.
Der Körper des Voltslebens, in dem wir zunächst stehen als Kinder, als Geschwister und Hausgenossen und später als Eltern, ist die Familie. Sie ist die Keimzelle soziale und sittliche Zerstörung oder Gesundung. Unsere des Volkes, der entscheidende Anjagpunkt für seine Stellung zu Vater und Mutter sowie den übrigen Familien- und Hausgenossen ist der Prüfstein für unsere soziale Gesinnung wie die zum eigenen Körper und Geist der jür die nationale und wie beide für unseren Gehorsam gegen Gott, Ehrfurcht, Dienſt bis zum letzten ist unsere Pflicht und dem jüngeren Geschlecht gegenüber wohl vor allem, daß wir ihm keinen Anstoß geben. Und doch kann uns der Gehorsam gegen Jesus von den Nächsten scheiden, und unsere schwerste Aufgabe, die uns Christen das Familienleben stellt, ist es, daß ein Nein, das wir um Gottes Willen zu verkehrten Wegen sagen müssen, die die Familiengenossen gehen, nicht zu einem Nein zu diesen selbst wird, nicht die Ehrfurcht gegen Eltern und die Liebe zu Geschwistern zerstört. Hier brauchen wir viel Vergebung und oft auch viel Hoffnung. P. Gerh. Noske.
Man spart wieder.
Trotz der Ungunst der Zeiten steigen die Einlagen bei den Sparkassen von Monat zu Monat weiter. So betrug bei der Berliner städtischen Sparkasse der Gesamtbestand der Spareinlagen Ende April wieder 3 916 000 Reichsmart mehr als am Ende des Vormonats und belief sich auf rund 86 500 000 Mark. Auch die Zahl der Sparkonten ist um 7255 auf 207 200 Stüd anMan soll demnach nicht nur grau in grau gewachsen. malen; auch die Hoffnungszeichen sind da.
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Handwerk und Industrie.
Von Oberregierungsrat 3. D. Dr. von Köble. Eine der wichtigsten Fragen, die das deutsche Handwerk gegenwärtig bewegen und deren volle Tragweite für die Fortentwidlung des letzteren bei den Verhandlungen über den Entwurf einer Reichshandwerksordnung erneut erkannt wurde, ist
Unsere persönliche Aufgabe im Volksdienste. die Frage der Abgrenzung zwischen Handwerk und Industrie.
An jedem der vielen Punkte, an denen mein Leben
mit dem des Volkes in Berührung steht, will Gott durch
Das Mittelalter war hier glüdlicher als die Gegenwart. Das gesamte Gewerbe war in den Zünften zusammengeschlossen;
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( Gießener Tageblatt)
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eine Industrie gab es nicht. Aber schon bald nach Beseitigung des Zunftzwanges durch die Stein- Hardenbergische Gesetzgebung traten mit dem Emporwachsen der Industrie Gegensätze zwischen ihr und dem Handwerk auf; insbesondere begannen die Klagen der Handwerker über die Konkurrenz der Industrie. Das Jahr 1848 löfte auch im Handwerk eine äußerst starke Bewegung aus: das sog. deutsche Handwerkerparlament trat in Frankfurt zu= sammen und erhob die Forderung nach Wiedereinführung des Befähigungsnachweises. Alle diese Bestrebungen hatten jedoch faum einen praktischen Erfolg; mit der Gewerbeordnung für den norddeutschen Bund, deren Ausdehnung auf Süddeutschland 1871 erfolgte, gelangte vielmehr der Grundsatz der Gewerbefreiheit fast uneingeschränkt zur vollen Herrschaft. Zwar wurden dem Handwerk die Innungen belassen; auch war die Bildung neuer Innungen erlaubt, eine Rechtspflicht für den Handwerker, einer Innung anzugehören, bestand jedoch nicht. Der Rückschlag blieb naturgemäß nicht aus; langsam, aber sicher begann der Wiederausbau der handwerkerlichen Organisation. Als Abschluß dieser Organisationsbewegung in der Vorkriegszeit kann die Hand werfernovelle von 1897 bezeichnet werden; sie brachte dem Hand werk die Handwerkskammern und die Möglichkeit der Bildung von Zwangsinnungen. Mit dem Erstarken der handwerkerlichen anisation nahmen die Auseinandersetzungen zwischen Induir und Handwerk über ihre beiderseitige Abgrenzung natur gemäß zu. Diese Auseinandersetzungen mußten umso häufiger werden, je mehr sich, insbesondere nach dem Kriege, allüberall im Handwerk Zwangsinnungen bildeten und das berechtigte Selbstgefühl der Handwerker, das Vertrauen auf ihre eigene Kraft wieder gewachsen war. Das Handwerk konnte sich nicht damit zufrieden geben, daß Handwerksbetriebe, die emporgeblüht waren, zur Industrie gerechnet wurden und somit dem Handwerk verlustig gingen. Dieses Ausscheiden mußte umso schmerzlicher empfunden werden, als hiermit für die handwerkerlichen Orga nisationen schwerste Einbußen an steuerlicher Leistungsfähigkeit verbunden waren. Weiterhin erwies sich noch als äußerst schä digend für das Handwerk der Umstand, daß eine Reihe größerer handwerkerlicher Betriebe sich im steigenden Umfange- ins besondere während der Inflationszeit in G. m. b. H. oder ähnliche Rechtsformen umwandelte und die Rechtsprechung zunächst dahin ging, daß juristische Personen weder zu den Innungen noch auch zu den Handwerkskammern- hier bestrittener beitragspflichtig seien.
Nun sind fast zahllose Versuche gemacht worden, möglichst feste Merkmale zur Abgrenzung zwischen Industrie und Handwerk festzusetzen; so hatte auch der deutsche Handwerks- und Gewerbejedoch nach langwierigen Beratungen zu dem Ergebnis kam: mission zur Prüfung über die Abgrenzungsfrage eingesetzt, die kammertag in den ersten Jahren dieses Jahrhundert eine Kom„ Eine Bestimmung der Begriffe Fabrik und Handwerk in der Kürze und Schärfe, wie sie die Gesetzgebung erfordert, ist unmöglich." In der Praxis begnügte man sich im wesentlichen mit aufgestellt wurden. Nach dem bekannten Landwannschen KomBegriffsbestimmungen, wie sie in Rechtsprechung und Literatur mentar zur G. O.( 7. Auflage, Anm. 3 zu§ 100 G.D.) versteht man unter Handwerk im Sinne der G. D. ,, die nicht fabritmagig unter Beteiligung des Betriebsinhabers oder seines Stellver= treters am technischen Hergang der Warenerzeugung betriebenen Gewerbe der Be- und Verarbeitung von Rohstoffen und Halbfabritater, ferner der Reparatur und Reinigung von Gegenständen und noch einige andere Gewerbe, die in der Verrichtung persönlicher Dienste bestehen( Barbiere und Friseure insbeson dere), vorausgesetzt, daß in diesen Gewerben eine handwerksmäßige Lehrlingsausbildung stattfinder.
Ebensowenig wie es eine gesetzliche Begriffsbestimmung des Handwerks in der G. D. gibt, ebensowenig gibt es eine solche für den gegensätzlichen degriff der Fabrik. Auch hier begnügt man sich§ 538 R. V. O. tommt für die G. O. nicht in Betracht mit den Merkmalen, wie sie gleichfalls von Literatur und Rechtsprechung aufgestellt worden sind. Auch hier darf auf den Landmannschen Kommentar( Anm. 3d zu§ 100 G. D.) Bezug nehmen, nach dem gewöhn..h bei einer Fabrit folgende Mertmale vereinigt zu sein pflegen: 1. Arbeitsteilung zwischen her vorwiegend leitenden und kaufmännischen Tätigkeit des Unternehmers und der technischen Tätigkeit der Gehilfen, 2. Arbetsteilung unter den Gehilfen, 3. erhebliche Arbeiterzahl, 4. Konzentration der Arbeit in der gewerblichen Anlage des Unternehmers, 5. verhältnismäßig große Ausdehnung der Betriebsräume und anderen stehenden Betriebseinrichtungen, 6. umjangreiche Jerwendung von Kraft- und Arbeitsmaschinen, 7. endlich großer Umfang der Produktion bezw. Arbeitsleistung. ,, Es ist zwar nicht notwendig, daß immer diese sämtlichen Mertmale bei einem als Fabrik zu behandelnden Betriebe vereinigt sind, doch dürfen die unter Ziffer 1, 2, 4 und 7 aufgeführten Merkmale nicht fehlen; sie sind die wesentlichen Merkmale, bei deren Vereinigung ein Betrieb als Fabrik anerkannt werden muß." Die aufgestellten Merkmale sind flüssig; dies entspringt den Bedürfnissen der Praxis. So richtig diese Tatsache auch ist.
1 Paket reicht für 2½- 3 Eimer Wasser!
Bitte beachten Sie diesen Punkt genau!
Es ist für ein tadelloses Waschergebnis unbedingt erforderlich, die
richtige Menge Tersil zu nehmen!


