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39. Jahrg.
Samstag, den 8. Mai 1926.
Nr. 19.
Gießener Zeitung
Erscheint: Samstags.
( Neueste Nachrichten)
Bezugspreis 40 Big. monatlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rüd sendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.
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Sonntagsgedanken.
Sonntagsmorgen im Maien.
Im Feierklange schallen die Gloden über Täler und Berge, über Dorf und Stadt. Auch sie haben ihren eigenen Ton zur Maienzeit. Sie läuten den Segen über die blühende Gotteswelt. Eine wedt die andere zum gemeinsamen Glodenchoral am Früh lingssonntag. Nicht hart und dumpf ist ihr Schall, weich und lodend und jubilierend. Die gleiche Glocke, die gestern noch hinter einem Trauerzuge einem Menschen auf seinem letzten Wege läutete, dumpf und schwer, sie jubelt heute am Maiensonntag morgen und fündet der Welt das Gegenteil von gestern Leben.
das
Und golden steigt die Sonne empor, und es ist, als würde sie reiner und heller strahlen als sonst am Morgen des Alltags. Lermen steigen jubilierend zum strahlenden Firmament, in den Gärten schmettert die Singdrossel ihr Liedchen vom Lenz und im Walde singt ein Massenchor.
Das große Wunder ist geschehen. Die Welt steht wieder in L... und Büten.
Niemand kann an diesem heiligen Werdegang vorübergehen, ohne ein tiefes Gefühl der Ergriffenheit vor diesem Schöpferwillen. Die Erde ist jetzt Braut und der blaue Himmel ihr Bräutigam. Wie mit den Augen der Liebe blidt er auf die geschmückte Erdenbraut.
Maiensonntag Hochzeitstag der Erde. Nun sollst du wieder einmal glücklich sein, du wunderschöne Welt!
Und alles wandert hinaus, nur Frau Sorge bleibt dahein in ihrer schwarzen Kammer. Sie traut sich nicht mit ihrem Gram und Jammer aus ihrer Hütte. Im hellen Sonnenschein würde sie erblinden, der Sang der Vögel würde sie taub machen. Frau Sorge, fannst ja ruhig sein,
Die Zeit wird schon noch kommen, Da du dein Reich führst ganz allein,
Es wird Dir nicht genommen!
Nur jetzt zu dieser Frühlingszeit Boll Sonnenschein und Blüten, Boll Menschenglück und Seligkeit Dein Kämmerlein magst hüten!
Waldfried.
Zur Stellungnahme
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britischen Bergarbeiterstreif.
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erhöhten Förderung eingelegten Ueberschichten sei sehr gering; fie tönnten nur in Frage lommen, gelegentlich einer gesteigerten Nachfrage nach bestimmten Kohlensorten, die zu befriedigen nicht nur im Interesse der Zechenliege, sondern auch in dem der Belegschaften. In solchen Fällen ohne weiteres neue Arbeitskräfte einzustellen, die nur vorübergehend beschäftigt werden könnten, sei unmöglich. Vom Bergbauverein sei seinerzeit auch festgestellt worden, daß beispielsweise im Ruhrgebiet mehr als drei Viertel aller Ueberschichten betriebsnotwendig waren. Obwohl die Richtigkeit dieser Angaben vom Alten Bergarbeiter- Verband nicht bestritten werden konnte, seien die unrichtigen Darstellungen über das Verfahren von Ueberschichten später mehrfach wiederholt worden.
In einem anläßlich des britischen Bergarbeiterausstandes erlassenen Aufruf des Alten Bergarbeiter- Verbandes werden die deutschen Bergarbeiter aufgefordert, den englischen Kameraden zu helfen, insbesondere durch Beseitigung der Ueberschichten, die gegenwärtig im Ruhrbergbau trotz der zahlreichen Feierschichten in erheblichem Umfange verfahren würden. In einer Zuschrift aus bergbaulichen Kreisen wird demgegenüber darauf hingewiesen, daß es sich hierbei um eine Wiederholung unzutreffender Darstellungen handelt, die schon vor Monaten in einer in zahl= reichen größeren Zeitungen erschienenen Erklärung des Bergbauvereins in Essen richtiggestellt worden seien. Es war behauptet worden, daß im dritten Vierteljahr 1925 in allen preußischen Bergbaugebieten rund 1837 000 Ueberschichten verfahren und daß durch diese Ueberschichten mehr als 23 000 Bergarbeiter brotlos gemacht worden seien. Der Bergbauverrein hat schon in der erwähnten Erklärung darauf hingewiesen, daß solchen Berechnungen eine völlige Verkennung des Begriffs Ueberschichten in den amtlichen Nachweisungen zu Grunde liege. In den Ueberschichtenzahlen seien auch sämtliche tariflich festgelegten betriebsnotwendigen Ueberschichten( Sonntagsschichten usw.) enthalten, die über Tage in den durchgehenden Betrieben( Kokereien usw.), unter Tage vom Maschinisten, Pumpenwärtern, Pferdeknechten usw. verfahren werden müssen. Die Zahl der zum Zwede einer
Es bedeute auch durchaus eine Verkennung der Interessen der Bergarbeiter, wenn sie die sich jetzt vielleicht bietende günstige Gelegenheit, wegen der Möglichkeit des Absatzes in das sonst von England mit Kohlen versorgte Ausland durch Ueberschichten den ihnen in der letzten Zeit durch Feierschichten wegen Absatzmangels entstandenen Lohnausfall wieder einzuholen nicht wahrnehmen würden.
Annahme der Notstandsgesetze.
London, 7. Mai. In der gestrigen Unterhaussitzung wurden die Notstandsgesetze. welche dem Minister des Innern erweiterte Vollmachten geben, angenommen. 337 Stimmen waren für und 96 gegen die Annahme.
Ernste Zwischenfälle.
London, 7. Mai. Nach den letzten Meldungen ist es im Verlauf des gestrigen Tages in mehreren englischen Städten zu ernsten Zwischenfällen gekommen. In Hull verhinderten Streifende den Verkehr mit Privatautos. In Aberdeen( Schottland) hielten Streikende die elektrische Straßenbahn an. Jn Cardiff weigerten sich die streitenden Straßenbahnangestellten, einer Aufforderung der Stadtverwaltung zur Wiederaufnahme des Dienstes oder zur Abgabe ihrer Uniform Folge zu leisten. In London ist am heutigen vierten Streiftage im allgemeinen die Verkehrslage besser.
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Russische Beurteilung.
Berlin, 7. Mai. Das Exekutivkomitee der kommunistischen Internationale in Moskau hat einen Aufruf zum Kampf der englischen Gewerkschaften erlassen. Der Aufruf beweist in seiner ganzen Tendenz, daß die russische tommunistische Leitung mit einen Zusammenbruch des englischen Streits rechnet. Es wird nämlich bereits schon erklärt, daß der Streit von den Führern ,, Derrraten" werden wird.
Internationale in Moskau hat einen
Wieder steigende Arbeitslosigkeit.
( Gießener Tageblatt)
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Die Unsicherheit auf dem Berliner Arbeitsmarkt ist auch in der letzten Woche vorherrschend geblieben. Die Zunnahme der Arbeitssuchenden beläuft sich in der Berichtswoche auf rund 700 Personen. Es waren 245 507 bei den Arbeitsnachweisen eingetragen gegen 244 883 der Vorwoche. Unterstützung bezogen 190 612 Personen.
Kein Wohnungsmangel für die Breslauer Wanderausstellung.
Die Landessteuern.
In der letzten Zeit ergingen die neuen Steuerbescheide über die Landessteuern. Auf dem Steuerbescheid sind zusammengefaßt die staatliche Grundsteuer, die Gewerbesteuer und die Sondergebäudesteuer. Die Zusammenfassung auf einem Zettel ent spricht einem alten Wunsch der Gewerbetreibenden, die es außer ordentlich lästig empfanden, sich alle Tage den Kopf darüber zerbrechen zu müssen, ob nicht wieder ein Steuertermin da sei, dessen Versäumnis Strafe fostet. Aus dem nunmehr ausge gebenen zusammengefaßten Staatssteuerbescheid sind die Ziffern der laufend zu zahlenden Staatssteuer und die Zahlungstermine angegeben; ein gleicher Zettel für die Gemeindeabgaben wird in Kürze folgen. Die Zusammenfassung der Staatssteuern in einen Zielbetrag zeigt mit erschreckender Deutlichkeit, wie hoch der Tribut ist, den man nun alle zwei Monate an den Staat zahlen muß. Und wenn der Handwerker nun auch noch den Gemeindesteuerzettel in der Hand hat, dann mag er mit Grausen berechnen, wie viel er umsetzen muß und wie lange er daran zu arbeiten hat, bis er die Beträge im Geschäft hereinbekommt.
Wie uns mitgeteilt wird, sind die Gerüchte, daß in Breslau für die Zeit der großen Landwirtschaftlichen Ausstellung vom 31. Mai bis 6. Juni ds. Js. bereits sämtliche Hotel- und Pensionszimmer belegt sind, ganz unzutreffend. Dem Verkehrsverein Breslau, Am Hauptbahnhof 1, stehen vielmehr noch tausende von Zimmern in jeder Preislage und Einrichtung zur Verfügung, die Interessenten gern durch genannte Stelle vermittelt werden.
Lageplan der
Wanderausstellung Breslau 1926.
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vom 31. Mai bis 6. Juni ds. Js. der deutschen Landwirtschafts- Gesellschaft.
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Bei dieser Sachlage ist eins von Nöten, nämlich Klarheit über die gesetzlichen Bestimmungen, damit nicht zur Wehmut über den tiefen Griff des Steuerfiskus in die ohnehin so schmale Kasse die unerträgliche Unsicherheit darüber kommt, ob denn überhaupt die Anforderung im Einzelfall zu Recht besteht, und ob es nicht eine Möglichkeit zur Milderung gibt. Die drei laufenden Landessteuern seien daher in folgendem einzeln beschrieben:
1. Die Gebäudesondersteuer.
Sie gründet sich auf die 3. Steuernotverordnung, in der die Länder und Gemeinden angewiesen wurden, zur Deckung ihres Finanzbedarfs und auch zur( leider sehr spärlich erfolgten) För derung des Wohnungsbaues eine Steuer auf die Gebäude zu legen, die einen Ausgleich zu Gunsten der Allgemeinheit herbeiführen soll für die infolge der Aufwertungsregelung eingetretene Schuldenminderung. Auf Grund dieser Ermächtigung erging in Hessen ohne Mitwirkung des Landtags die Verordnung, betr. die Erhebung einer Sondersteuer vom bebauten Grund besig vom 24. März 1924 und neuerdings abermals ohne Mitwirkung des Landtags die Verordnung, die Sondergebäudesteuer für das Rechnungsjahr 1926 betreffend, vom 10. März 1926. Mittlererweile hatten die grundlegenden reichsrechtlichen Be stimmungen in der 3. Steuernotverordnung eine Ergänzung erfahren durch das Gesetz über die Aenderung des Finanzaus gleichs zwischen Reich, Ländern und Gemeinden vom 10. August 1925. Auf Grund dieser Vorschriften ergibt sich folgendes Gesamtbild:
Vom bebauten Grundbesitz wird eine Sondersteuer erhoben, die in die gesetzliche Miete einbegriffen wird. Zum bebauten Grundbesitz gehören die Gebäude nebst dem Zubehör, der zugehörige Hofreitegrund und die mit diesem zusammenhängenden Grab- und Grasgärten.
Der Sondergebäudesteuer unterliegen nicht die zu rein lundwirtschaftlichen Zweden dienenden Gebäude und Gebäudeteile. ( Stallungen, Scheunen, Speicher, Fruchtböden, Schuppen usw.) Werden solche mitherangezogen, so ist alsbald Antrag auf Befreiung zu stellen.
Ferner unterliegen der Steuer nicht Neubauten, oder durch Umbau oder Einbau geschaffene Gebäudeteile, wenn der Bau erst nach dem 1. Juli 1918 bezugsfertig geworden ist und hierzu nicht Beihilfen aus öffentlichen Mitteln gewährt worden sind. ( Als Beihilfen aus öffentlichen Mitteln gelten nicht Baudarlehen, über die der Eigentümer erst nach dem 13. Februar 1924 verfügen konnte.)
Die Sondergebäudesteuer beträgt für den Staat 127,5 R.- Pfg. und für die Gemeinden höchstens 68,7 R.- Pfg. für je 100 M des jenigen Gebäudewertes, der der Vermögenssteuer im Jahre 1914 unterlegen hat. Zusammen also nahezu 2 Prozent des Friedenswerts. Da die Steueranteile der Mieter in Prozenten der Friedensmiete berechnet werden, ist es nachteilig, daß als Steuergrundlage der Gebäudewert gewählt wurde und nicht etwa die Friedensmiete selbst.
Wenn man annimmt, daß das besteuerte Gebäude im Frieden mit 5 Prozent rentierte, so beträgt die Staats- und Gemeindesondersteuer zusammen 40 Prozent der Friedensmiete. Den Berechnungen ist auch eine 5prozentige Verzinsung des Gebäudewerts zu Grunde gelegt. Betrugen die Friedensmieten daher nicht 5 Prozent des Friedenswerts, so fann Antrag auf entsprechende Ermäßigung bei dem Finanzamt gestellt werden, dem Rechnung getragen werden muß.
Steuerermäßigungen tommen ferner in folgenden Fällen
in Frage:
Wenn das Grundstüd am 31. Dezember 1918 unbelastet oder nur bis zu 20 Prozent des Friedenswerts belastet war, so wird die Staats- und Gemeindesteuer auf zusammen 18 Prozent des Friedenswertes ermäßigt. Bei einer Belastung bis zu 30 Prozent des Friedenswertes erfolgt Ermäßigung auf zusammen 1,75 Prozent des Friedenswertes. Diese Ermäßigungen erfolgen jedoch nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag des aus: eigentümers. Auch bei Steuerermäßigungen darf der Hausbefizer die volle Miete erheben.
Einfamilienhäuser, die vor dem 1. Juli 1918 bezugsfertig hergestellt und zu diesem Zeitpunkt nicht mehr als mit 20 Prozent des Friedenswertes belastet waren, werden auf Antrag von der Steuer frei gestellt, sofern sie ausschließlich vom Eigentümer und jeiner Familie bewohnt werden und die Wohnfläche nicht mehr
cher 1362 und 1145.


