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39. Jahrg.
Samstag, den 6. November 1926.
Nr. 45.
Gießener Zeitung
Erscheint: Samstags.
( Neueste Nachrichten)
Bezugspreis 40 Big. monatlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rüd lendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.
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Zum Volksbegehren für die Auflösung
des hessischen Landtages.
Bon einem Katholiken.
Die Rechtsparteien des hessischen Landtags haben ein Volksbegehren zur Auflösung des hessischen Landtags in die Wege geleitet. Und diesmal mit Recht.
Wenn ich die feit Bestehen des heutigen hessischen Landtags betriebene Politik insbesondere die Personal- und Finanzpolitit einer genauen, objektiven Betrachtung unterziehe, so muß ich leider feststellen, daß schändlichere, volksfeindlichere Gesetze selbst im roten Sachsen nicht fabriziert worden find. Was die Parteis, nicht die allgemeine Tüchtigkeit bei der Beamtenstellenbelegung anlangt, so waren geradezu haarsträubende Fälle zu verzeichnen.
So ernannte man einen Herrn zum Ministerialdirektor, der einige Jahre die Realschule besuchte, dann Schlosser lernen wollte und hierauf führendes Mitglied der sozialistischen Partei wurde. Diese Vorbildung genügte, um heute monatlich 1200 Man Gehalt zu beziehen. Vor dem Kriege waren im hessischen Ministerium 3 Oberschulräte tätig. Heute sind es derer 6. Die neu Hinzugekommenen sind ehemalige sozialdemo tratische und Zentrums- Volksschullehrer, der jüngste zählt 32 Jahre. Sie rangieren in Gehaltsgruppe 13 und kosten dem Hessischen Volke monatlich je 1100 M.
Golche planlose Personalpolitik tostet selbstverständlich Geld. Und dieses Geld muß das hessische Volk, die hessische Wirtschaft, an Steuern aufbringen, trotzdem heute das hessische Bolt verarmt ist.
Daß aber diese Mißwirtschaft eintreten konnte, verdankt das hessische Volf nicht zuletzt dem Zentrum. Dasselbe Zentrum, das in den Kirchen, in Versammlungen und sonst überall seinen Gläubigen vor den Religionsfeinden, den Sozialdemokraten, bange zu machen versucht, pattiert im hessischen Ministerium mit den gleichen Religionsfeinden! Es verträgt sich ausge zeichnet mit diesen Herrn und verschmäht es auch nicht, recht viele seiner politischen Freunde" Tüchtigkeit ist Nebensache in bestbezahlte Stellen zu bringen. Das dumme Volk bezahlt ja! Das Zentrum gibt sich als die Hüterin der katholischen Religion" aus. Dann ist es aber ganz unmöglich, daß es diejenigen, die systematisch auf Ausrottung der Religion ausgehen und die Religion überhaupt als„ Humbug" bezeichnen, unterstüzt.
Das Zentrum ist leicht vergeßlich. Ich will ihm daher aus meiner Sammelmappe einige sozialistische Stilblüten aus der Vor- und Nachkriegszeit ins Gedächtnis zurückrufen, die, wenn es noch einen Funken von Ehrgefühl aufzubringen vermag, es veranlassen müßten, sofort die Freundschaft mit den roten Brüdern aufzugeben.
Erinnern sich die Zentrumsführer und die Katholiken nicht mehr der sozialistischen Kraftausbrüde wie„ Diese Volksverdummer", diese Pfäfflein mit den müden Bäuchlein" oder ,, Sie lügen wie die Teufel und schwindeln nach Prinzip"?
Ein Katholit, der es ehrlich mit seiner Religion meint, kann und darf daher unter feinen Umständen solche Vertreter wählen und unterstützen, die Freunde der Verhöhner der katholischen Religion und deren Bräuche sind.
Da die hessischen Zentrumsführer und Abgeordneten sich im heutigen hessischen Landtag und im Ministerium ins Schlepptau der Sozialisten nehmen ließen und nach deren Pfeife tanzten, haben sie unehrliche Politik getrieben, die von einer sozialistischen Politit nicht mehr zu unterscheiden ist.
Die Rechtsparteien haben in Konsequenz ihrer Einstellung als bürgerliche Parteien stets für die Erhaltung des Christentums gefämpft und einen diden Strich zwischen Religions= seinden und Christen gezogen. Sie sind ihrem Grundsage treu geblieben. Und deshalb müssen Katholiken das Boltsbegehren zur Auflösung des hessischen Schlendrians ehrlicherweise unterstügen.
Das Urteil im Landsberger Feme- Prozeß.
Drud, Verlag und Expedition: Gießen, Südanlage 21 Fernsprecher Nr. 1362 Bostichedtonto Nr. 8437 Amt Frankfurt a. M.
Die Deutsche Bau- und Siedlungsgenossenschaft e. 6. m. b. H., Darmstadt. Der hessische Minister für Arbeit und Wirtschaft schreibt
uns:
Amtliche Berichte von Lokalbehörden, Zeitungsnachrichten, Mitteilungen und die an mich in letzter Zeit aus den Kreisen der Bevölkerung zugegangenen zahlreichen Anfragen über die Werbetätigkeit der Deutschen Bau- und Siedlungsgemeinschaft e. G. m. b. 5. zu Darmstadt veranlassen mich, meine Stellung nahme gegenüber dieser Genossenschaft hiermit öffentlich befannt zu geben.
Die Deutsche Bau- und Siedlungsgemeinschaft e. G. m. b. H. zu Darmstadt hat die gesetzlichen Voraussetzungen in formalrechtlicher Hinsicht erfüllt, da sie im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Darmstadt eingetragen wurde und zur Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Revisionen dem Verband der landwirtschaftlichen Genossenschaften in Darmstadt beigetreten ist. Als gemeinnützig ist sie von mir nicht anerkannt. Ihr Hauptzwed ist es, den Wohnungsbau mit zinslosem Geld zu fördern. Sie versucht durch eine rege Werbetätigkeit in öffentlichen Versammlungen und durch ein monatlich zweimal erscheinendes Nachrichtenblatt die weitesten Kreise der Bevölkerung über ihre Ziele und ihre Tätigkeit aufzuklären. Dabei sind bisweilen, namentlich in den Versammlungen, Aeußerungen und Andeutungen verbreitet worden, die bei den Zuhörern den Anschein erweden fönnen, als stehe die Genossenschaft unter Staatsaufsicht und sei für sich und ihre Mitglieder gegen finanzielle und materielle Schäden gesichert. Derartige Behauptungen sind durchaus unrichtig, worauf ich besonders aufmerksam machen muß, weil daraus gefolgert werden könnte, daß die Regierung bei entstehenden Schwierigkeiten, die eine Schädigung der Mitglieder zur Folge haben lönnten, zu Silfsmaßnahmen verpflich= tet sei.
In den späten Abendstunden am Mittwoch wurde gegen Oberleutnant Schulz, Klapproth und Genossen das Urteil ge= fällt. Die Angeklagten Oberleutnant Schulz, Willi Klapproth, Rehm und Vogel werden freigesprochen. Raphael wird wegen Körperverletzung mittels gefährlichen Werkzeuges in Tateinheit mit Nötigung, Meineids und Beihilfe zum Mord zu acht Jahren Zuchthaus und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf fünf Jahre verurteilt, Glaser wegen Beihilfe zum Mord zu drei Jahren Zuchthaus, Ehrich Klapproth wegen Beihilfe zum Morde zu 15 Jahren Zuchthaus und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf 10 Jahre. Wegen Körperverlegung mittels gefährlichen Werkzeuges erhalten Schiburr ein Jahr, Gräz vier Monate und Fride acht Monate Gefängnis. Beder wird wegen Anstiftung zur gefährlichen Körperverlegung in Tateinheit mit Nötigung zu neun Monaten Gefängnis verurteilt.
Das Urteil über Leiferde. Hildesheim, 4. Nov. Jm Leiferder Attentatsprozeß wurden die Angeklagten Schlesinger und Willy Weber wegen fortgesetzter vorsätzlicher Eisenbahntransportgefährdung in Tateinheit mit Mord zum Tode und dauernden Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte verurteilt. Walter Weber erhielt zwei Jahre Gefängnis.
Es sind mir auch Klagen darüber zugegangen, daß die Deutsche Bau- und Siedlungsgemeinschaft es bei ihrer Propagandatätigkeit an der nötigen Aufklärung ihrer Zuhörer und Mitglieder hinsichtlich des Zeitpunktes, zu dem die Hausanwärter in den Besig eines Hauses gelangen tönnen, fehlen lasse. Diese Beschwerden werde ich auf ihre Richtigkeit hin prüfen und gegebenenfalls durch entsprechende Anordnungen abstellen.
In dem Nachrichtenblatt ,, Deutscher Aufbau, Arbeit, Wohnung und Brot für Alle" vom 5. Oktober ds. Js. hat der Vorstand der Deutschen Bau- und Siedlungsgemeinschaft in auffallend propagandistischer Form den Inhalt einer am 24. September ds. Js. stattgefundenen Besprechung in einer knappen Fassung wiederzugeben versucht, die nicht in allen Teilen dem Sinne meiner Worte entspricht. Insbesondere ist dabei mangels jeglicher Ermächtigung teine Erklärung namens der Regierung von mir abgegeben worden. Von einer Berichtigung dieser Veröffentlichung glaube ich unter Hinweis auf diese öffentliche Verlautbarung abschen zu können. Ob der Deutschen Bau- und Siedlungsgemeinschaft demnächst im Interesse ihrer Mitglieder seitens der Regierung Auflagen zu machen sein werden, wird sich nach eingehender Prüfung noch ergeben.
( Gießener Tageblatt)
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Nach meiner persönlichen Meinung bestehen große Bedenken darüber, ob die Deutsche Bau- und Siedlungsgemeinschaft e. G. m. b. 5. zu Darmstadt die Hoffnungen ihrer Mitglieder zu erfüllen imftande sein wird, so daß schwere Enttäuschungen vieler Mitglieder, insbesondere der Hausanwärter, unter Umständen nicht ausbleiben werden. Ich muß es daher jedem Einzelnen überlassen, selbst zu prüfen, ob die Beteiligung an dieser Genossenschaft ratsam erscheint.
Eine schauerlich- gemeine Wohnungslüge.
Abbau der Zwangswirtschaft in Hessen?
Große Ereignisse werfen bekanntlich ihre Schatten voraus. Denn man kann es nicht ohne weiteres als reinen Zufall bezeichnen, wenn in einer Woche nicht weniger als drei Parteien durch Anträge im Landtag den Abbau der Wohnungszwangs wirtschaft fordern. Wir haben in den letzten Nummern den Briefwechsel Dr. Büchner- Ziegler zum Abdruck gebracht. Die darin beanstandete Untätigkeit der politischen Parteien in Hessen, dann auch der Anstoß, der durch einen gleichartigen Eintrag im Wohnungsausschuß des Preußischen Landtags gegeben wurde, ist nicht ohne Wirkung geblieben. Wir setzen Ionaler Weise voraus, daß die gestellten Anträge innerster Ueberzeugung entsprungen sind und daß deren Einbringung durch den auf den 5. Dezember anberaumten Volksentscheid nur beschleu nigt, nicht veranlaßt worden ist.
Eine schauerliche Wohnungsgeschichte entnimmt die sozialistische Presse im Reiche der thüringischen Schwesterblättern, die in letzter Zeit eine erstaunliche Phantasie in Erfinden solcher ,, Stimmungsbilder aus dem Ordnungsthüringen" entwidelt haben. In dem Dorfe Wallrabs bei Hildburghausen ist einem Arbeiter, so wird berichtet, der mit Familie aus seiner Wohnung herausgesetzt worden ist, von den Verwaltungsbehörden" die Leichenhalle des Ortes als Wohnraum angewiesen worden, und es versteht sich, daß diese empörende Tatsache Veranlassung dazu bietet, das Ordnungsthüringen, in dem der Mieterschutz so ,, rüdfichtslos abgebaut" worden ist und in dem„ Dugende von Fürstenschlössern unbewohnt" find, entsprechend an den Pranger der berühmten öffentlichen Meinung zu stellen.
Von Bedeutung, die wir nicht unterschätzen wollen, ist immerhin die Tatsache, daß unter den Antragstellern sich zwei Parteien befinden, die zur jegigen Regierungsmehrheit ge hören. Selbst wenn, wie uns eingewandt wird, die antrag stellenden Parteien damit gerechnet haben sollten, daß der Landtag aufgelöst wird und die Anträge damit unter den Tisch fallen, so können wir uns nicht gut denken, daß die betreffen den Parteien ihre in den Anträgen befundete Ueberzeugung bei einer späteren Verhandlung verleugnen werden.
Der Erfinder dieser für die Wahlpropaganda und für übrige Parteizwede sicherlich brauchbaren Geschichte hat aber Pech gehabt, als er ausgerechnet Wall tabs zum Mittelpunkt des empörenden Geschehens machte, denn in diesem Dörfchen ist seit der Borkriegszeit fein Mieter egmittiert worden und dort gibt es auch gar keine Wohnungsnot, da die Einwohnerzahl von 730 ( 1914) auf 626( 1925) zuzüdgegangen ist. Dort ist der in der genzen deutschen Wohnungsgeschichte der letzten Jahre wohl unerhörte Fall zu verzeichnen, daß einige Familien ohne Tausch und ohne Schiebung von auswärts zuziehen konnten und ein wohnliches Unterkommen fanden! Die ,, Leichenhalle als Wohnraum" entpuppt sich also als hahnebüchener Echwindel der sozialistischen Bresse Thüringens. Auf die Sauberkeit der Kampfesweise der Sozialdemokratie läßt dieses Beispiel allerhand Schlüsse zu.
Daß der schrittweise Abbau der nunmehr zehnjährigen Zwangswirtschaft durchaus keine wirtschaftlichen Umwälzungen und insbesondere keine Uebervorteilung der Mieter mit sich bringt, wie das auf der Gegenseite immer behauptet wird, be weisen die Verhältnisse in den Nachbarländern. Die„ ,, teueren" Wohnungen sind keineswegs so begehrt, daß etwa zu befürch ten wäre, nach Herausnahme derselben aus der Zwangswirt schaft werde ein Sturm auf diese Wohnungen einsetzen. Die wirtschaftlichen Verhältnisse treiben gerade ins Gegenteil und taum ein Hausbesitzer wird sich mutwilligerweise der Gefahr aussetzen, daß ihm eine große Wohnung längere Zeit leer steht. denn er kann heute einen Mietausfall viel weniger vertragen als ehedem. Dasselbe gilt für die Geschäftsräume. Hier sind die Verhältnisse in Berlin interessant. Von dort wird uns mitgeteilt, daß das Angebot an Gewerberäumen derart groß geworden ist, daß selten ein Vermieter zur Kündigung schreitet, da er mit Sicherheit mit einem längeren Leerstehen rechnen muß und eine Neuvermietung meist unter dem Friedensmietpreis möglich ist. An gewerblichen Räumen ist, wie im volksparteilichen Antrag ganz richtig ausgeführt ist, schon längst kein Mangel mehr.
Wir sind der Ueberzeugung, daß die Verhältnisse auf dem Wahnungsmarkt sich sehr viel friedlicher und reibungsloser ge= stalten, wenn wieder zu dem alten bewährten System des direk ten Verhandelns zwischen Vermieter und Mieter übergegangen wird. Der Wille zum gegenseitigen Sichverstehenwollen wird erst einkehren, wenn beiden Teilen volle Handlungsfreiheit gesichert ist. Der hessische Hausbesig ist so vernünftig und ein sichtsvoll, daß er feine übertriebenen Forderungen stellt, denn er weiß, daß die Miete für den Mieter wirtschaftlich tragbar sein muß. Mögen die Beschlüsse der Mieteinigungs- und sonstigen Aemter noch so objektiv und gerecht gewesen sein was sie ja nicht immer waren so blieb seither bei einer Partei, oftmals bei beiden, ein Gefühl der Unzufriedenheit zurück, eben aus dem Grunde, weil man sich einem behördlichen Spruch beugen mußte. Zur Reinigung der Atmosphäre auf dem Wohnungsmarkt trägt ein Verhandeln von Mieter zu Vermieter ganz wesentlich bei und es ist höchste Zeit, daß der Zankapsel Zwangswirtschaft aus unserem Bolf verschwindet.
Jeder vernünftige Mieter weiß heute auch, wer der eigentliche Nugnieser an den Häusern ist, daß das nicht der Hausbesitzer ist, sondern Staat und Gemeinden. Sie sind diejenigen, die sich an die Stelle derjenigen gesetzt haben, denen von Rechtswegen die Miete zuzukommen hätte. Daß die Mieter unter der Zwangswirtschaft ideell genau so leiden wie die Vermieter, haben wir zu wiederholten Malen ausgeführt. Man vergegenwärtige sich nur die Schwierigkeiten, die erwachsen bei einem Wechsel des Arbeitsortes für diejenigen, die nicht das Glüd haben, Beamte zu sein, denn für die Beamten sorgt doch immer bis zu einem gewissen Grade die Behörde auf Grund ihrer Reservatrechte.
Wir erwarten, daß die hessische Regierung die Verhandlungen im Landtag nicht abwartet, sondern von sich aus uns verzüglich den Abbau der Zwangswirtschaft in die Wege leitet. Wie wir hören, liegen entsprechende Anträge vor.
Die von den drei Parteien: Deutsche Volkspartei, Demotratische Partei und Zentrumspartei im Landtag eingebrachten Anträge haben folgenden Wortlaut:
1. Antrag der Deutschen Vollspartei: Wir beantragen:
Der Landtag wolle beschließen, die Regierung zu ersuchen, unverzüglich Maßnahmen zum systematischen Abbau der Wohnungszwangswirtschaft zu treffen und zwar dahingehend, daß 1. in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl nach der Volkszäh lung vom 16. Juni 1925 von
a) über 20 000 Einwohnern alle Wohnungen mit einem Jahresmietpreis von 1000 Mart ab,
b) über 10 000 Einwohnern alle Wohnungen mit einem Jahresmietpreis von 800 Mazt ab,


