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Schuldscheinen( Chemnitz, Mühlhausen, Zwickau), Depots( Kö­nigsberg i. Pr.), Sichtwechsel mit zwei Bürgen( Liegnitz), Miet­zinsverpfändung( Mannheim, München). Einige Städte wie Glogau, Neuß, Selb verlangen an Stelle dinglicher Sicherung nur Bürgschaftsleistung, andere ziehen nur die gesetzlichen In­standsetzungszuschläge ein( Görlitz, Remscheid) oder lassen sich die Mieten abtreten( Wetlar).

VI. Erfahrungen.

Fast überall ist eine starke Inanspruchnahme des Kredits durch die Hausbesitzer zu verzeichnen, so daß vielfach die bereit­gestellten Mittel nicht ausreichen. Die Städte berichten, daß sich das Verfahren sehr gut bewährt und in den beteiligten Kreisen größte Anerkennung gefunden habe. Man hofft auch, daß mit fortschreitender Besserung des Zustandes der Woh­nungen auch die Streitigkeiten zwischen Hausbesitzern und Mie­tern nachlassen werden.

disfres III. Darlehen von der Sparkassel

Gleiwiz, Heidelberg, Stolp, Aschersleben, Speyer, Passau, Dessau, Zerbst und München. 1d) oracion comodromo] o IV. Maßnahmen beabsichtigt.id Essen, Duisburg, Herne, Trier, Guben, Greifswald, Heidel­berg, Iserlohn, Minden. muo

B. Erläuterungen zur Allgem. Uebersicht( A). 1. Höhe der bereitgestellten Beträge. Die aufgeführten Beträge sind in der Regel im Etatsjahr 1924 bereitgestellt worden.

Auf das Jahr 1923 reicht die Bewilligung zurück in Bres­lau, Chemnitz und Mannheim. In Freiburg und Waldenburg stand die Genehmigung der Gemeindevertretungen noch aus, ebenso in Mannheim für 100 000 M und in Halle für 50 000 M II. Verzinsung.

In Breslau und Halle ist für Häuser, die nach dem 1. Ja­nuar 1920 erworben sind, ein höherer Zinssatz festgesetzt, in Halle 20 Prozent statt 10 Prozent. In Breslau kann in be­sonderen Fällen von einer Verzinsung abgesehen werden. In Gleiwitz werden% der Zinsen, welche die Sparkasse berechnet, auf Antrag des Hausbesitzers zurückerstattet.

III. Tilgung.

Es wird überall auf eine möglichst schnelle Rückzahlung der Darlehen gesehen, damit die Mittel für neue Arbeiten wieder zur Verfügung stehen. Die angegebenen Tilgungsfristen sind meist Höchstgrenzen. Es sind folgende Tilgungsarten zu unter­scheiden:

1. Tilgung innerhalb einer bestimmten Frist, z. B. 1.J. 1 Jahr.

-

2. Tilgung nach einer bestimmten Tilgungsquote, z. B. 3% = 3% des gewährten Darlehns zugänglich der ersparten Zinsen.

3. Tilgung entsprechend dem gesetzlich festgesetzten Zuschlage für Instandsetzungsarbeiten= 3.

4. Tilgung innerhalb des Zeitraumes der Haltbarkeit der ausgeführten Reparatur= H.

Cassel gewährt etwa% der Beihilfe als verlorenen Zuschuß. In Breslau kann in besonderen Ausnahmefällen von der Til­gung des ganzen Betrages oder eines Teiles abgesehen werden. Neumünster gewährt neben den Darlehen noch verlorene Zu­schüsse. Viersen hat nur kleine Zuschüsse gewährt in 12 Fällen. C. Durchführung der Kredithilfe.

I. Vergebungsverfahren.

Die Anträge auf Bewilligung von Darlehen sind in den meisten Städten direkt an die Stadtverwaltung zu richten. Nur in München erfolgt die ganze Hilfsaktion durch Vermittlung der Hausbesitzerorganisationen( Grund- und Hausbesitzerver­ein und Bank für Haus- und Grundbesitz). Diese ist der Stadt München gegenüber Darlehnsnehmerin und verfügt selbständig im einzelnen über die Darlehnsmittel. In Leipzig wird ein Teil der Darlehen durch Vermittlung der Hausbesitzerorgani­sationen vergeben. Die Hausbesitzerorganisationen erheben einen Verwaltungskostenbeitrag in München in Höhe von 3%

des Darlehens. Sonst berichtet nur Breslau, daß Verwal­tungsgebühren( 1%) abgezogen werden können.

In der Regel wird die Kreditaktion von den Wohnungs­ämtern durchgeführt, die sich der Mitwirkung der Baubehörden bedienen, in Halberstadt vom Finanzbüro, in Marburg vom Stadtbauamt. Ueber die Anträge scheinen meist die Wohnungs­deputationen oder deren Unterausschüsse zu entscheiden, in Lieg­nig die Schlichtungsstelle. Jn Breslau erfolgt die Bewilligung unter Hinzuziehung je eines Vertreters der Vermieter- und Mietervereinigungen. In Magdeburg entscheidet eine Unter­kommission der Kleinwohnungskommission, der je ein Haus­besizer und Mietervertreter angehören, in Karlsruhe der Stadtrat, in Halberstadt und Waldenburg der Magistrat, in Neuß die Baukommission.

Das Bauhandwerk, ein Schlüsselgewerbe.

,, Das Bauhandwerk ist ein Schlüsselgewerbe" hat kürzlich Herr Landtagsabgeordneter Haury- Darmstadt in seinem hoch= interessanten Vortrag über das Wohnungswesen im Frank­furter Hof" zu Mainz geäußert. Wie wahr und klar dieses Wort ist undwie letzten Endes gerade das Bauhandwerk einer Besserung der derzeitigen Verhältnisse die Tür zu erschließen vermag, möge nachstehende nur andeutungsweise kurz erläutert sein. Sehen wir den mit Steinen, Schutt und Unrat bedeckien häßlichen Bauplay. Schon der allererste Arbeitstag für den zu errichtenden Neubau bringt hier Leben, Aenderung! Die Erdausschachtungen schaffen zahlreichen Arbeitern, die gestern noch erwerbslos, gestern noch brütend und sorgend ums Schick­sal für Weib und Kind bangten, heute schon Verdienst, Brot und neuen Lebensmut. Andere werftätige Männer, die Mau­rer, sind beschäftigt, deren aufbauende Tätigkeit auch in den Büros der Techniker und Zeichner neues Aufleben zur Vor­bedingung hatte. Zimmerleute, Schreiner, Glaser, Tünder, Maler, Schlosser, Installateure, Dachdecker und all die vielen Werkmänner folgen nach, alle durch den Neubau betätigt, auf­gerüttelt aus niederdrückender Erwerbslosigkeit, gerettet aus verstimmender Kurzarbeit. Ausführende Gesellen am Neubau, denkende, rechnende, prüfende Meister in Büro und Werkstatt sind angeregt durch das zu errichtende Werk, arbeiten Hand in Hand am gemeinsamen lebensbejahenden Ziele.

Bäckereien, Mezgereien, die ganze Nahrungsmittel- und Bekleidungsbranche werden neu belebt durch die vom Neubau ausströmenden Verdienstmöglichkeiten. Der Blutkreislauf des Geldes" pulst, den allgemeinen Geschäftsgang neu belcherd, durch unzählige Adern und Aederchen des wirtschaftlichen Lagos, nismus. Steuerkraft und Steuerfreudigkeit werden geh ben, staatsbejahende Gesinnung gemehrt, der Staat in seinem Be= stande gesichert und gefestigt. Den Kulturaufgaben jeglicher Art fließen wieder Mittel zu.

Der vollendete Neubau endlich schafft jungen Paaren ein eigenes Heim, das zu Aergernissen und gegenseitiger Lebens­verbitterung führende Zusammengepferchtsein mit Eltern und Geschwistern oder gar mit fremden Menschen hört auf, für Kranke ist freier, luftiger Raum geschaffen, für Langverlobte die Zeit der Vereinigung gekommen. Besuche und freundnach­barliche Beziehungen werden jetzt im eigenen, wenn auch kleinen Heim gepflegt, die absichtliche Geburtenbeschränkung unterbleibt zum Glück und Segen des ganzen Volkes. Die Bedürfnisse der neugegründeten, in eignen Wohnungen aufblühenden Familien stellen neue Ansprüche an Feingewerbe, Kunst und berechtigter Lurus. Eine planmäßige, zielbewußte, breitausholende Hebung und Förderung des Baugewerbes also beseitigt nicht nur das

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