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Von Fall zu Fall werden Darlehen gegeben in weiteren 15 Städten. Jn 9 Städten tritt die Sparkasse als Geldgeberin auf. Weitere 9 Städte berichten, daß die Gewährung von Darlehen beabsichtigt sei oder in Erwägung gezogen werde.

A. Allgemeine Uebersicht.

1. Bereitstellung besonderer Mittel.

Stadt

0

Einwoh Bereit- Binsfuß in Tilgungs. Er­gestellte Reichs- läuterungen nerzahl Mittel in in 1000 1000-M bankdiskont

-

unter B III

a) Städte mit mehr als 100000 Einwohnern

1 J

§; H

München

600

1.000

12

Leipzig

590

1000

Breslau

563

650

R

Frankfurt/ M..

475

500

Chemnitz

323

900

Magdeburg

300

Königsberg

272

100

8

Mannheim

230

205

6

Halle

195

148

10

Caffel

167

20

Karlsruhe

135

100

8

2-3; 3 3; 3

b) Städte mit 50-100 000 Einwohnern

23K

8008

c) Städte mit weniger als 50 000 Einwohnern

552

Würzburg

88

50

Freiburg

87

70

6

3

Görlitz.

83

100

100 10

Remscheid

76

10

15.

# 3 3

Zwickau

69

25

10

Flensburg

61

35

Ulm..

56

50

6-12

1 300-600 M. jährlich 2-3

Halberstadt

48

40

R

Neuß

42

10

4

2% 6%

Waldenburg

41

50

12

Jena.

38

200

12

2 J

Lehe

38

20

Sp*)

1 I

Greiz

37

10

10

5%

Mühlhausen

i. Th.

35

11,5

Zittau

34

43,5

Bautzen

34

30

Freiberg

32

25

Höchst a. M

28

50

Glogau

27

50

Crimmitschau

25

7,7

Marburg

100

Döbeln

18

15

Wetzlar

13

22

Selb

12

10

12

1985** 232

SEGON SENSE SUNSEE

36.96

8

1°

10 J

1 J

2% ab 1930

5-6

0 0

1

564

C

; 14% 100 M. jährl.

2 J

II. Bewilligung von Fall zu Fall.

10% BisEnde1933 12%

Wiesbaden

110

R+ 2

Liegnitz

73

R+ 2

Hindenburg

70

Harburg.

65

8

Allenstein

39

6-10

Neumünster.

36

:

Bayreuth

Lüdenscheid.

30

2

J

nach ½ Jahr

Viersen

30

Merseburg

26

5

1

Ludwigsburg

23

R

Ansbach

20

3

Aue

18

Vohwinkel Wülfrath

15

10

·

100%|

II. Voraussetzungen

für die Darlehnsgewährung.

Voraussetzung ist, daß der Hausbesizer nicht in der Lage ist, aus eigenen Mitteln oder mit den einkommenden Mieten die Reparatur ausführen zu lassen. So wird in Mannheim der Nachweis verlangt, daß eine Deckung nach Maßgabe des§ 7 des Reichsmietengesezes durch allgemeine oder besondere Zu­schläge unmöglich ist und daß durch Unterlassung der Herstellung der Bestand des Hauses oder die Benutzbarkeit gefährdet oder die Benutzbarkeit erheblich beeinträchtigt würde. In Königs­berg wird vorausgesetzt, daß in verhältnismäßig furzer Zeit die Sperrung der Wohnung durch die Baupolizei zu erwarten ist. Die Notwendigkeit der Reparatur unterliegt allgemein der Begutachtung durch die Hochbauämter oder der Baupolizei­behörde. Die Vermögensverhältnisse des Hausbesitzers werden unter Umständen gleichfalls nachgeprüft, gegebenenfalls durch Anfragen bei den Steuerbehörden.

Die Instandsetzungsmittel werden auch für die Fälle ver­wandt, in denen zwangsweise Reparaturen haben angeordnet werden müssen, so z. B. in Breslau, Remscheid.

In Karlsruhe musin

muß das Haus vor 1922 erworben sein.

III. Höhe der Darlehen.

Bestimmte Grenzen für die Höhe der Darlehen scheinen in den meisten Städten nicht gezogen zu sein. Ueber Höchstbeträge liegen Mitteilungen vor aus Wiesbaden 3000 M, Höchst 2000 M, Döbeln 1300 M, Jena, Marburg und Selb 1000 M, Merseburg 800 M, Neuß 500 M.

Frankfurt a. M. gibt im Durchschnitt 5000 M, Chemnih hat Darlehen bis zu 10 000 M gewährt, Liegnig von 200-1200 M, Harburg in der Regel 600 M.

IV. Sicherung der Durchführung.

Um eine Gewähr dafür zu haben, daß die Mittel auch tat­sächlich für den angegebenen Zwed Verwendung finden, werden in einigen Städten die Rechnungen g. F. direkt von der Stadt­verwaltung bezahlt, so z. B. in Allenstein, Döbeln, Görlig, Liegnitz, Neuß, 3widau.ontoh of

In anderen Städten erfolgt die Auszahlung des Darlehns erst nach Beendigung der Instandsetzungsarbeiten, wobei aller­dings ratenweise, entsprechend den Fortschritten der Arbeiten, Vorschüsse gezahlt werden können: Breslau, Halle, Karlsruhe, Liegnig, Magdeburg, Mühlhausen i. Th., Zwickau.

Auch muß oft der Hausbesitzer die Verpflichtung über­nehmen, das Darlehen im vollen Betrage zurückzuzahlen, falls bis zu einer bestimmten Zeit die Reparatur nicht ausgeführt worden ist: Breslau, Frankfurt a. M., Höchst, Zittau, Zwickau. In Freiburg erfolgt die Ueberweisung des Betrages auf ein Sperrkonto.

Außerdem sichern sich die Stadtverwaltungen dadurch, daß sie das Fortschreiten der Arbeiten durch die Baubehörden über­wachen lassen, z. B. Königsberg i. Pr.

V. Sicherheiten für das Darlehen.

In der Regel wird hypothekarische Sicherung verlangt, meist in Form von Sicherungshypotheken, in Magdeburg außerdem Vorkaufsrecht. Mannheim läßt nur eine Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer Sicherungs­hypothek eintragen.

Bei fleineren Beträgen wird vielfach von einer dinglichen Sicherung Abstand genommen, so in München bei Beträgen unter 1000 M, ebenso in Chemnik, Liegnitz, Wiesbaden und Zwickau, in Königsberg i. Pr. bei Beträgen unter 500 M, in Harburg unter 600 M, in Döbeln unter 400 M, in Flensburg unter 200 M, ferner in Halberstadt, Mannheim und Mühlhausen bei kleineren Beträgen. Man begnügt sich dann mit einfachen

Die Darlehen werden in der Regel nur im Interesse der Scblank sein, beiszt jung sein!

Erhaltung des Wohnraumes für unbedingt notwendige große Instandsetzungsarbeiten im Sinne des Reichsmietengesetzes ge­

geben.

Die Fettleibigkeit!

ihre Gefahren und Beseitigung. Ausführliche Druckschrift Nr. 2 kostenfrei. Dr. Hugo Caro G. m. b. H., Berlin W 30.

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alt und vermindert das Wohlbefinden. Wir raten ihnen, in der Apotheke echte Tobula- Kerne, 30 oder 60 Gramm, zu kaufen und damit gerade jetzt im Winter, wo der Körper von Natur aus besondere Neigung zum Ansatz zeigt, eine Kur vorzunehmen. Tobula enthält übrigens keine Stoffe, die das Herz angreifen. Sofern in anderen Apotheken nicht erhältlich, sicher in der Uni­versitätsapotheke 3um goldenen Engel".

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