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gemeine Preisniveau nur noch geringfügige Bedeutung. Die ursprünglich vorgesehenen Bauzuschüsse wurden in Anbetracht der inzwischen erfolgten Besserung auf dem Wohnungsmarkte nachträglich wieder eingeschränkt.
England verbot zunächst 1915 Steigerungen unter gleichzeitiger Beschränkung der Hypothekenzinsen. Nach Zubilligung weiterer Mietssteigerungen fanden 1922 Verhandlungen über die Wiedereinführung der freien Wirtschaft statt, die dann stufenweise in den folgenden Jahren bis 1925 erfolgen sollte. Endgültige Entschlüsse wurden jedoch nicht gefaßt, im Gegenteil wurden Juli 1923 eine Verlängerung der bisherigen Regelung bis Mitte 1925 vorgesehen, wobei allerdings dem Eigentümer verschiedene Erleichterungen gewährt wurden. Zwangsmaßnahmen zur Erfassung übergroßer Wohnungen hat es in England niemals gegeben. Die Förderung des Wohnungsbaues erfolgte 1919 bis 1922 durch Gewährung von Mietszuschüssen und billigen Hypotheken, wurde dann aber eingestellt und sollten durch das bekannte Macdonaldsche Wohnungsbauprogramm wieder aufgenommen werden. Wie weit dies unter der jetzigen Regierung erfolgen wird, ist noch ungewiß.
Dänemark hat im Gegensatz zu anderen skandinavischen Ländern bereits während des Krieges einen umfassenden Mieterschutz eingeführt. Durch die Verordnung von 1921 wurde das Kündigungsrecht eingeschränkt, die Miete festgesetzt und örtliche Wohnungskomitees bestellt. Nach der Regelung von 1923 hat aber bereits der Abbau begonnen. Seit dem 1. 4. 1923 find Gemeinden ohne Kontrollausschüsse frei, für die übrigen sind Uebergangsbestimmungen vorgesehen, die eine allmähliche Lockerung beabsichtigen. Jede Art der Wohnungskontrolle wird am 1. 5. 1925, in Groß- Kopenhagen am 1. 5. 1926, aufhören. Lediglich die Bestimmungen gegen den Mietswucher bleiben bis 1930 bestehen. Auch die Bestimmungen, welche eine weitere Ausnutzung des vorhandenen Wohnraumes erzwingen sollten, bezw. Abbruch von Wohnhäusern verboten, sind nach Einschränkung, nur noch bis zum Mai 1925 bezw. Mai 1926 in Kraft. Die Förderung der Bautätigkeit erfolgte durch Mietszuschüsse und Gewährung von Darlehen, ist jedoch seit 1920 fast gänzlich eingestellt worden.
Schweden, in dem eine Wohnungsnot nur in geringem Umfange bestand, führte einen Mieterschutz lediglich für 146 Gemeinden durch. Ende 1923 haben jedoch die vorgesehenen Ausschüsse ihre Tätigkeit eingestellt und es besteht nur noch eine bis 1926 gültige Verordnung gegen den Mietzinswucher. Die Maßnahmen zur Ausnutzung des Wohnraumes sind bereits Ende 1923 außer Kraft getreten. Eine Förderung des Wohnungsbaues erfolgte durch Zuschüsse, die jedoch in der Hauptsache nur in den ersten Jahren nach dem Kriege gegeben wurden.
Norwegen führte eine Mieterschutzgesetzgebung auch nur mittels 1921 eingesetzter Wohnungsausschüsse in 151 Gemeinden durch. Bis Ende 1923 erfolgte in zahlreichen Gemeinden bereits eine Aufhebung der Bestimmungen. Auch für die größten Städte des Landes ist die gänzliche Beseitigung des Mieterschutzes Ende 1924, Anfang 1925 vorgesehen. Die Regelung über die Zwangsvermietung überzähliger Wohnungen wurde bereits 1922 zurückgezogen. Die Förderung der Neubautätigkeit erfolgte auch hier durch Zuschüsse, die jedoch seit 1922 nicht mehr gewährt werden.
Finnland beschränkte 1917 nur in den größeren Ortschaften die Mietsfreiheit. Das Gesetz wurde Mitte 1922 wieder aufgeheben, mit einer Uebergangszeit von zwei Jahren. Die Freigabe des Kündigungsrechtes führte allerdings 1922 zu einigen Schwierigkeiten. Durch zunächst zinslose und frühestens nach 10 Jahren zurückzahlbare Darlehen wurde unter besonderer Berücksichtigung der ländlichen Arbeiterwohnungen auf die Belebung der Bautätigkeit eingewirkt.
Wir sehen somit einen erheblichen Abbau der Wohnungszwangswirtschaft vor allem in den neutralen Staaten, deren Wohnungswesen allerdings auch nicht durch den Krieg ungünstig beeinflußt worden war. Aber auch die übrigen Staaten haben bereits beachtliche Schritte zur Rückkehr der freien Wohnungswirtschaft getan. Dies gilt insbesondere für Italien, das wenig
stens offiziell den Mieterschutz aufgehoben hat. Im einzelnen ergibt sich folgende Zusammenstellung: Zwangsmaßnahmen zu Erfassung von Wohnräumen gab es überhaupt nicht in Frantreich, Holland und England, in anderen Ländern sind sie bereits gänzlich wieder aufgehoben bezw. steht die Beseitigung bevor.. Nur Desterreich macht eine Ausnahme. Die Belebung des Wohnungsbaues haben sich alle Staaten durch finanzielle Unterstützung, Steuererleichterung und dergleichen angedeihen lassen. Dieselben wurden jedoch wieder eingestellt in der Tschechoslowakei, Belgien, Holland, Dänemark und Norwegen, vermutlich auch in Ungarn, der Schweiz und Finnland. In den übrigen Ländern besteht die geldliche Unterstützung in mehr oder weniger großem Umfange noch fort. Die Verordnungen über die Kündigungs- und Mietsteigerungsbeschränkungen sind bereits in Schweden, Norwegen und Finnland außer Kraft gesetzt worden. Auch Jialien ist, mit Einschränkung, hier aufzu= zählen. In den übrigen Ländern hat der Abbau des Mieterschutzes mehr oder weniger große Fortschritte gemacht. Seine gänzliche Beseitigung ist nur eine Frage der Zeit. In Desterreich, Tschechoslowakei, Holland, Frankreich und England bestehen Beschränkung der Kündigung und der Mietpreisfestsetzung, wenn auch meistenteils stark abgeschwächt, noch fort.
Im allgemeinen aber ist das Bestreben des Auslandes, die Wohnungszwangswirtschaft, soweit sie nicht schon wieder be= seitigt wurde, baldmöglichst abzubauen, unverkennbar. Allerdings ist man dort auch wohl selten mit dem Ausbau des Mieterschutzes soweit gegangen wie bei uns in Deutschland. Da= für hat das Ausland dann auch nicht die traurigen Erfahrungen sammeln brauchen, die uns beschert waren und die zu dem Ruin eines so beachtlichen Teiles der deutschen Volkswirtschaft, wie es der Hausbesig ist, führten.
Johann von Werths Jugendliebe.
Von Franz Herwig
neue
Ein ,, Teufelsker!", aber wahrer Volksheld ist Johann von Werth. Dementsprechend hat ihm auch der deutsche Barde Franz Herwig ein derb- massives Denkmal gesetzt in der achten Nummer der bei Herder, Freiburg i. Br., erscheinende Heldenlegende( einzeln brosch. G. Mt.-, 60). Die nachstehende Leseprobe zeige, wie Herwig dem volkstümlichen Haudegen gerecht wird. Eines Tages tauchte Jan Werth in Köln auf, abgerissen und halbverhungert Gewiß, diese mächtige Stadt mit ihren Türmen, Straßen und Menschen erstaunte ihn, aber doch nicht so sehr, als er sich eigentlich gedacht hatte. Vielleicht war er sogar von dieser Stadt ein wenig enttäuscht. Er hatte sich ganz ernsthaft vorgestellt, daß man ihn am Tor oder mindestens vor dem Rathaus erwarten würde mit der Anrede:„ Jan Werth, da bist du ja! Was willst du werden: Bischof oder General, Kaufmann oder Heiliger?" Und dann hätte er sicher geantwortet:„ General!" und dann wäre er einstweilen wenigstens gleich Hauptmann geworden. Statt dessen mußte er Klostersuppen essen und Gott vergelt's" dafür sagen, in irgend einem Winkel nächtigen, und froh sein, wenn ihn nicht ein städtischer Büttel erwischte. Aber das Herumlungern hielt er nicht lange aus. Er sah sich nach Arbeit um, und man lachte ihn aus, weil man ihn für schwächlich hielt. Unten am Rhein hatten ihn die groben Ladeknechte beinahe ins Wasser geworfen, weil er ihnen immer zwischen den Beinen herumstand.
Einmal, in der Frühe, sah er in einer vom Rheinbollwerk aufwärts führende Gasse einen Karren voll Gemüse und Obst vor sich, den irgend ein weibliches Wesen mühsam zog. Da griff er zu und schob nach, so nachdrücklich, daß das Weib bis auf den Markt Trab laufen mußte. Als sie sich erhitzt und lachend umdrehte, sah Jan ein appetitliches junges Ding, lachte nun auch und nahm die Nepfel, die ihm fröhlich gereicht wurden, wohlgefällig an. Von nun an wartete er jeden morgen auf den
Hämorrhoiden!
Aerztliche Broschüre Nr. 1 kostenfrei. Dr Hugo Caro G. m b. H, Berlin W. 30.


