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Beiträgen an Gemeinde, Gesellschaft und Staat ein und muß diese Lasten in Form des Mietzinses auf seine Abnehmer übertragen. Er hat die Anlagen zu beaufsichtigen, zu beobachten und instandzuhalten und die verschiedensten technischen Gewerbe für die Instandhaltung heranzuziehen, soweit er nicht selbst handwerktechnische Arbeit leistet. Er hat in normalen Zeiten die Abnehmer seiner Wohnungen, nämlich die Mieter, zu suchen, mit ihnen Verträge abzuschließen, zu ändern, Beschwerden und Streitigkeiten zu verhandeln, für Ruhe und Ordnung im Hause zu sorgen. Er trägt die Gefahr eines Unternehmers gegenüber ,, Naturereignissen, Unfällen, Steueränderungen, politischen Verhältnissen, Krieg, Ueberangebot, fallender Konjunktur und allgemeiner wirtschaftlicher Not." Die Behauptung eines arbeitslosen Einkommens ist daher völlig verfehlt.
Trotzdem ist das bürgerliche und insbesondere das öffentliche Recht dem Stand und Beruf des städtischen Hausbefizes in feiner Weise gerecht geworden. Sie wurzeln noch ganz in der Anschauung vergangener Zeit, in welcher die städtische Bevölkerung vor der ländlichen weit zurücktrat, und in welcher die Vermietung von Geschäfts- und Wohnräumen in viel beschränkterem Umfange stattfand. Demgemäß ist auch keine öffentliche Interessenvertretung für ihn angeordnet. Während Landwirtschaft, Handel und Industrie und Handwerk in den Landwirtschafts-, Handels- und Handwerkskammern ihre gesetzlichen Berufsvertretungen haben, fehlt eine solche für den Hausbesitz, ein Umstand, der gerade in dieser Zeit zum größten Nachteil des Hausbesizes wirkt.
Und nun noch ein letztes. Wie ein roter Faden zieht sich durch unsere ganze Wirtschaft, Nationalwirtschaft und Einzelwirtschaft der Begriff des Eigentums hindurch. Eigentum, so steht in der Verfassung des neuen Deutschen Reiches, verpflichtet zum gemeinen Besten. Wäre dieser Grundsah, bei dem die Verpflichtung aus dem Eigentum die Erhaltung des Eigentums selbst voraussetzt, in seiner ganzen Tragweite gewürdigt worden, dann hätte vor allem der Gesetzgeber der Nachkriegszeit danach handeln müssen. Dann bestand für ihn die oberste Pflicht darin, es zu erhalten und seinen Wert zu vermehren.
Wir wissen es, was die Erhaltung des Eigentums bedeutet. Eigentum ist die Grundlage der Kultur überhaupt. Seine Zerstörung bedeutet also Zerstörung der Kultur. Der Eigentumsbegriff fließt aber zu innerst aus der Natur selbst. Er hat seine Wurzel im natürlichen Recht und im natürlichen Streben. Schafft man es als Privateigentum ab, dann bleibt es als Staatseigentum, aber es bleibt. Es fragt sich nur, ob in der staatssozialistischen Wirtschaft es in gleichem Maße geachtet und behütet würde, wie es in der individualistisch eingestellten Einzelwirtschaft geschieht. Es ist nun einmal so, daß Dinge, die den eigenen Geldbeutel nicht berühren, mit viel weniger Sorgsamkeit behandelt werden. Wenn alle Parlamentarier Hausbesitzer wären, hätte es zum mindesten die falsche Wohnungspolitik nicht gegeben. Sie hätten den Eigentumsbegriff gepflegt und wären mit dem kostbaren Eigentum sorgsamer umgegangen zum eigenen Wohl und dem der Allgemeinheit.
Gerade hier im Eigentum liegt aber auch die Kraft für die zähen Kämpfe der deutschen Hausbesizerorganisationen. Es ist der Kampf um einen Lebenszweck, um ein Lebensideal. Darin liegt auch die scharfe Ablehnung begründet gegen Sozialismus und Kommunismus und da möchte ich eines allem voranstellen: Nicht das Eigentum als solches schafft den Kampf der revolutionären Massen, sondern die Tatsache, daß die Massen eben ohne Eigentum sind. Deshalb wird auch dann erst der Kampf um die Gegensätzlichkeit der Auffassungen zum Verschwinden gebracht werden, wenn wir dem Eigentumsbegriff in der Oeffentlichkeit wieder Geltung verschaffen, d. h. beim Hausbesiz, ihm die Verfügungsfreiheit zunächst im Rahmen des tatsächlich Möglichen und dann wieder ganz verschaffen und ferner, wenn der Gesetzgeber dahinstrebt, das Eigentum zu erhalten und die kleinen Eigentümer zu vermehren. Von die= sem Gesichtspunkt aus betrachtet erscheint mir das Vorgehen der Plutokratie, die kleinen Hausbesitzer aufzusaugen, mehr als verhängnisvoll, weil die Gefahrenmomente gegen das konzentrierte Eigentum, den konzentrierten Besitz, dadurch immer mehr wachsen. Hätte Rußland anstatt der wenigen Großgrundbesizer
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eine große Anzahl kleiner Bauern gehabt, hätte die bolschewistische Idee den Nährboden nicht finden können, den sie gefunden hat. Eigentum vieler Kleinen ist die einzige Deckung gegen den Neid auf die Großen, sagt ein bekannter Volkswirtschaftler. Alle private, alle staatliche Wohnungsfürsorge be= deutet nichts gegen die Möglichkeit, für sich selbst ein Häuschen zu besitzen. Im Schuß des Eigentums liegt der Schuß der Gesamtheit und die Garantie einer stetigen, tonservativ- fortschrittlichen, staatserhaltenden Entwicklung. Erkennt man erst diese tiefere Bedeutung des Eigentums für den Einzelnen wie für die Gesamtheit, so zeigt sich die auf Eigentumsvernichtung und Expropriation gerichtete Wohnungspolitik der letzten Jahre erst in ihrer ganzen Kurzsichtigkeit.
Dem städtischen Hausbesig wird so oft der Vorwurf ge= macht, und vor allen Dingen seinen Organisationen, daß er sich sozialpolitischen Erwägungen verschließe. Soweit es sich um gesunde sozialpolitische Erwägungen handelt, ist diese Meinung sicherlich falsch. Der Hausbesiz sieht in der sogenannten Miets= faserne sicherlich nicht das Jdeal der Befriedigung des Wohnbedürfnisses. Wenn es sich aber um die billigste Deckung des Wohnbedarfs handelt, ist das hohe Etagenhaus nicht zu umgehen; dies um so weniger in einer Zeit wie der heutigen, wo wir versuchen müssen, die billigsten Neubauanlagen zu schaffen. Auch für die Ausbildung des Heimstättenrechtes hat sich der organisierte Hausbesiz schon in früheren Jahren eingesetzt und auf deutschen wie internationalen Kongressen hierzu Stellung genommen. Auch für eine Verbesserung des Wohnungswesens im Wege vernünftiger Wohnungsaufsicht, in der er als Fachmann entscheidenden Einfluß hat, ist der Hausbesitz zu haben, wenn sie sich freihält von jeder bürokratischen Einstellung und sich vornehmlich beschränkt auf die Wohnverhältnisse derjenigen Schichten der Bevölkerung, die für eine gesunde Wohnungskultur kein Verständnis haben. Diesen gesunden Forderungen sozialpolitischer Art wird der Hausbesitz keinen Widerstand entgegensetzen.
Ebensowenig schwimmt er im Fahrwasser des ungehemmten wirtschaftlichen Liberalismus. Auch im Frieden war es nicht rücksichtsloser Erwerbsegoismus, der sein Tun bestimmte, sondern Erhaltungsegoismus, der sehr wohl den Pflichtkreis gegen sich selbst und andere kennt. Nichts anderes als diesen Solidarismus wollen wir auch heute, und es ist unser Organisationsprinzip Zusammenschluß des deutschen Hausbesizes nicht um erwerbsegoistischer Ziele willen, sondern um gemeinsam die Zwecke der Gesamtheit zu erreichen. In der gemeinsamen Ordnung der Bürger will der Hausbesitzer gestützt auf seine eminente Bedeutung für Staat, Volkswirtschaft und Einzelwirtschaft, seine wirtschaftliche Selbständigkeit und Selbstverantwortlichkeit und seine rechtmäßige Freiheit wiedergewinnen; anerkennend die Gleichberechtigungund Gleichbewertung jeder notwendigen, nützlichen und sittlich erlaubten Arbeit und Tä= tigkeit. Deshalb hat er ein Recht, auch für sich den Schuh vom Staate in gesetzgeberischer und verwaltungsrechtlicher Hinsicht zu fördern, den man bisher einseitig der Mieterschaft zuge= dacht hat. In diesem Appell an die bessere Einsicht liegt zugleich die starke, frohe Hoffnung, daß auch für den deutschen Hausbesitz sich der berühmte weiße Silberstreifen am Firmament zeigt, der ihm den Beginn einer besseren Zeit verkündet.
Gesundheitspflege,
ein Hauptbedürfnis für das deutsche Volk.
Aus verschiedenen Nachrichten ist schon bekannt geworden, mit welcher Energie die berufene Regierungsstellen und städtischen Behörden für die Hebung der durch den Krieg und die Nachkriegszeit stark gelittenen Volksgesundheit tätig sind. Vor kurzem wurde von der Eröffnung eines Gesundheitshauses in Berlin berichtet, dessen wichtigste Aufgabe für die Propaganda für die vorbeugende Fürsorge sein soll. In Düsseldorf wird im Sommer 1926 ein Ausstellung für Gesundheitspflege, soziale Fürsorge und Leibesübung stattfinden. Was alles bisher auf diesem Gebiete zum Wohle des Volkes geleistet worden ist, wird erst im vollen Ausmaße zu erkennen sein, wenn die Ergebnisse dieser Arbeit durch den zahlenmäßigen Nachweiß des Rückganges


