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Frieden rund 10 Prozent der Friedensmiete, die 1914 etwa 6 Milliarden Mark im Reich betrug, für Reparaturen aufge= wandt worden sind, so ergab das die große Summe von 600 Millionen Mark. Heute sind in dem Aprilsah in Preußen ( 76 Prozent der Friedensmiete einschl. Schönheitsreparaturen) 18 Prozent für die Instandsetzung enthalten, d. h. bei der ver­Kleinerten Reichsfriedensmiete von 5 Milliarden Mark sind heute 900 Millionen das Kapital, das dem Handwerk und Ge­werbe Beschäftigung verschafft. Dabei ist nicht zu vergessen, daß die Reparatursäge zur ordnungsmäßigen Instandsetzung und In­standhaltung von Haus und Wohnungen unzureichend sind.

Hinzu tritt, daß im Frieden 220 000 neue Wohnungen gebaut werden mußten, um das Wohnbedürfnis zu befrie­digen. Hieran war der städtische Hausbesitz und das private Unternehmertum mit vier Fünfteln beteiligt. Wollen wir heute zur Beseitigung der absoluten Wohnungsnot und zur Be­friedigung des laufenden Wohnbedürfnisses gelangen, so müssen auch hier aus der Wirtschaft die notwendigen Summen wieder zur Verfügung gestellt werden. Schon in diesen Hin­weisen ist die gewichtige Bedeutung des städtischen Hausbesizes und sein Zusammenhang mit Handwerk, Handel und Gewerbe gekennzeichnet. Seit Jahren aber liegen die Dinge so," schreibt Seibt ,,, daß immer größer die Zahl der Handwerker geworden ist, die unselbständig wurden und als Angestellte und Arbeiter Beschäftigung suchen mußten, sie, die früher selbst in der Lage waren, zahlreichen unselbständigen Personen Arbeit und Ver­dienst zu geben, Handwerker, die früher zehn und mehr Ge­hilfen hatten, fanden in den letzten Jahren kaum Aufträge zur Beschäftigung ihrer eigenen Person. Sie sind als Meister mit den Gehilfen erwerbslos geworden und fallen den öffentlichen Kassen zur Last." Daß der Verdienstausfall Steuerausfall für Handwerker wie Gehilfen bedeutet, liegt auf der Hand. Hinzu tritt die weitere sehr betrübliche Tatsache, daß mangels Auf­trägen im Baugewerbe die Baufacharbeiter, an denen schon früher fein Ueberfluß war, in andere Berufe übergingen und es nicht leicht hält, sie ihrem ursprünglichen Tätigkeitsbereich wie­der zuzuführen. Nicht minder wie die handwerksmäßigen Ge­werbe der Maurer, Zimmerer, Steinmetzen, Bautischler, Dach­decker usw. litten und leiden die zum Baugewerbe gehörenden Berufe mit technischer und wissenschaftlicher Vorbildung( Bau­leiter, Baumeister und Architekten), sowie die mit der Herstel­lung von Baumaterialien und deren Vertrieb( Baustoffhandel) befaßten Gewerbe. Und doch kommt dem Baugewerbe, als ge­wissermaßen dem Rückgrat unserer Volkswirtschaft überhaupt, in dem Wiederaufbau- und Gesundungsprozeß eine hervor­ragende Bedeutung zu. Nicht mit Unrecht wird das Baugewerbe als Schlüsselgewerbe bezeichnet. Vor dem Kriege waren nicht weniger als rund Millionen Menschen mit ihren Angehöri­gen etwa 10 Prozent der gesamten Bevölkerung im Baugewerbe beschäftigt. Während nach einer Berufszählung vom 14. Juni 1895 nach amtlichen Berichten im gesamten Baugewerbe 13 ver­schiedenen Berufs- und Gewerbeklassen gezählt worden sind, um­faßt das Handwerk heute allein rund 25 Klassen. Dazu kom. men die dem Baugewerbe verwandten Tochter- und Schwester­unternehmungen, vor allem die Industrie mit ihrer in Millio­nen gehenden Arbeiterschaft( Steinindustrie, Holzindustrie Holzbearbeitungsindustrie, Zement- und Kalkindustrie, Metallindustrie, Chemische Industrie, Glasindustrie). Man hat ausgerechnet, daß rund 30 Prozent unserer industriellen Unter­nehmungen vor dem Kriege für Bauzwecke tätig gewesen sind. Die genannten Industrien sind im ganzen Reich zerstreut. Ihre Beschäftigung bedeutet somit Beseitigung der Arbeitslosigkeit und aufblühendes Leben in den verschiedensten Reichsgebieten. Man muß es geradezu als den Gipfel der Hilfslosigkeit bezeich nen, wenn festgestellt werden muß, daß auf der einen Seite, wie regierungsseitig behaupet wird, Hunderttausenden von Men­schen der nötige Wohnraum fehlt, andererseits Hunderttausende der ihn schaffenden Arbeiter und Angestellten beschäftigungslos sind, während wiederum der Staat ungezählte Geldmittel auf­bringen muß, um die Existenzlosen am Leben zu erhalten.

Die Gesundmachung unserer Hauswirtschaft und die Wieder­belebung der Bautätigkeit ist aber gerade im gegenwärtigen Augenblick um so dringenderes Erfordernis, als unsere Ausfuhr­

industrie mit ihren verwandten Zweigen allenthalben durch die Ueberschreitung des Weltmarktpreises von den ausländischen Märkten abgeschnitten ist. Das Baugewerbe ist dagegen eines der wenigen Gewerbe, das dessen ungeachtet Millionen Men­schen Beschäftigung und Verdienst geben kann, da wir sämtliche Materialien im Lande selbst haben, bezw. herstellen können und somit auf eine ungünstig wirkende Einfuhr nicht angewiesen sind. Es ist daher oberste Pflicht einer von gesunder wirts schaftspolitischer Denkungsart eingestellten Regierung, auf diese mögliche Weise Arbeit zu schaffen, anstatt ungezählte Erwerbs­losengelder in unproduktiver Weise auszugeben. Wird hier nicht dringend Abhilfe geleistet, so führt das jezige Stadium der Unterstützung der Erwerbslosen selbst zum völligen Banke: rott, da infolge der geschwächten Steuerkraft der erwerbstätigen Stände die notwendigen Mittel für die Erwerbslosenunter­stügung nicht mehr fließen.

Man blättere doch zurück in die Geschichte und lerne aus ihr, daß die Blütezeit des Baugewerbes stets eine Blütezeit für das ganze Volk war. Die uns überkommenen Baudenkmäler in Aegypten, Griechenland, Italien, dem Deutschland des Mit­telalters und der Renaissance, vor denen wir heute mit Ehr­furcht staunend und bewundernd stehen, sind lebendige Zeugen von Zeiten fruchtbarer segensvoller Entfaltung und Entwick­lung. Deshalb liegt die Hebung der Bautätigkeit nicht nur im fiskalischen Interesse des Staates, sondern sie stellt die vitalste Forderung der gesamten Wirtschaft dar. Erkenne man daher die große Bedeutung des städtischen Hausbesizes auch als Ar­beitgeber.

Leider hat die Vergangenheit gezeigt, daß man die Bedeu­tung des Hausbesizes als Träger der Wohnungswirtschaft, als Träger der Steuerwirtschaft und als Arbeitgeber verkannt hat oder nicht begriffen hat, daß unsere Gesamtwirtschaft ein leben­diger Organismus ist, in den man nicht ungestraft durch Iso­lierung eines Teiles, durch Stellung unter ein den wirtschaft­lichen Gesetzen widersprechendes Ausnahmerecht, eingreift.

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Schließlich gilt es noch, die Stellung des Privathausbesizes Hausbesitz ist eng ver­in der Einzelwirtschaft zu würdigen. fnüpft mit Hauswirtschaft. Wirtschaften heißt, mit den gering­sten Mitteln die größtmöglichsten Erfolge zu erzielen. Wirt­schaftshistorisch hat der Mensch das Wirtschaften überhaupt erst durch seine Betätigung in der Hauswirtschaft gelernt. Aber von dieser begründeten Anschauung findet man in der Einstel= lung weiter Kreise der Bevölkerung gegenüber dem Hausbesit fast nichts mehr. Heute wird weit und breit die Auffassung vertreten, die Hauswirtschaft sei eine bequeme und rentable Berwaltung eigenen und fremden Kapitals. Eine tendenziöse Aufklärungsarbeit interessierter Schichten sorgte bereits vor dem Kriege dafür, daß an die Stelle des Begriffs Hauswirt" der Begriff Hausbesitzer" trat. So unscheinbar wie dieser Unter­schied sein mag, so bedeutungsvoll ist er für die Denkweise bei Regierung, Parlament und Volk. Man sieht eben in dem Hausbesitzer ausschließlich den Wertebesitzer und Rentenbe­zieher, während er doch in Wirklichkeit Kapital wagt an eine ertragswirtschaftliche Unternehmungsform, die genau so durch Wirtschaftsteilung entstanden ist, wie die landwirtschaftliche, handwerkerliche, industrielle. Der Hausbesitzer ist kein arbeits­loser Rentner, auch soweit er nur Hausbesizer ist; denn unter einem Rentner versteht man den, der auf Grund der Hingabe von Kapital daraus mühelos und zwangsläufig seinen Zins und seine Rente bezieht. Die Hauswirtschaft trägt dagegen, wie einmal der Bürgermeister einer Großstadt erklärt hat, alle Merkmale eines wirtschaftlichen Unternehmens oder eines echten Betriebes an sich, denn er empfängt eine Anzahl wirtschaftlicher Leistungen der Gemeinde, der Gesellschaften und verschiedener Geschäftsbetriebe und fast diese zusammen zur Darbietung von Leistungen an seine Abnehmer, die Mieter. Alle wirtschaftlichen Aufgaben und Verpflichtungen, die dem Unternehmer eines Be­triebes obliegen, fallen auch ihm zur Last. Er hat zunächst für die Bereitstellung des Kapitals für sein Unternehmen zu sorgen und zieht hierzu andere Teilhaber in Form von Hypotheken heran, oft unter großen Sorgen und Bedrängnissen. Er steht für die richtige Leistung von Abgaben, Lasten, Gebühren und

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