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Die heutigen Baukosten werden zutreffend mit dem rund 1,6fachen der Friedensbaukosten angenommen, Bezüglich des Hypothekenzinsfußes ist der Verfasser der Meinung, daß es sehr wahrscheinlich wäre, daß Deutschland innerhalb der nächsten Jahre einen Hypothekenzinsfuß haben werde, der nicht unter dem Doppelten des Friedenszinsfußes läge. Hinsichtlich des Real­kredits vertritt Verfasser den merkwürdigen Standpunkt, daß, solange die Industrie aufnahmefähig sei, alles Geld der Industrie| zugeführt werden müsse. Es wäre volkswirtschaftlich geradezu schädlich(!) Kredite in dauernden Anlagen festzulegen. Es sei auch volkswirtschaftlich unmöglich Realkredit zu beschafffen, so­lange auch der dringendste Kreditbedarf der Industrie noch un­gedeckt sei, denn die Industrie vermöge stets höhere Zinssäge an­zulegen, als sie bei der Hypothekenaufnahme auf Wohngrund­stücke tragbar sein würden.

Das deutsche Volk soll also mit seinem Spargeld für eine gut verdienende Industrie sorgen, auch wenn es dabei woh­nungslos wird. Weil die Industrie infolge der billigen Miete niedrigere Löhne zu zahlen braucht, kann sie auf der anderen Seite höhere Zinsen bezahlen als der Hausbesiz.

Der Verfasser kommt zu dem Resultat, daß bei einem Woh­nungsneubau mindestens die 1,5fache Bausumme mit dem drei­fachen Zinsfuß zu verzinsen sei. Dazu brauche man die fache Friedensmiete. Eine Wohnung mit 70 Quadratmeter Wohn­fläche erfordere heute eine Miete von mindestens 1260 Mark im Jahr. Angesichts dieser Zahlen ruft er dann triumphierend aus: Was bedeuten demnach die vom Schuhverband für deut­schen Grundbesitz erhobenen Forderungen?( die Mieten durch Aufhebung des Reichsmietengesetzes soweit zu erhöhen, daß zwischen den Mietpreisen der alten und neuerbauten Häuser fein wesentlicher Unterschied mehr bestehe.) Allerdings, wer nicht anders zu denken und wie der Verfasser, Probleme nur nach seiner Art zu lösen vermag, kann sich eben keine Vorstel= lung davon machen, wie die freie Wirtschaft Probleme, vor denen die Bürokratie ratlos steht, oft auf die einfachste Art zu lösen imstande ist. Der Vergleich liegt doch so nahe. Man denke nur ganz kurze Zeit zurück, wo man unter der amtlichen Bewirtschaftung von Brot, Butter, Zucker, Milch, Fleisch usw. das Volk fast verhungern ließ mit derselben Begründung, mit der man alljährlich Tausende und Abertausende von Familien wohnungslos macht. Es sind dieselben Leute, die auch heute dem Volk die wirtschaftliche Freiheit nicht geben wollen, weil sie die Mitwelt glauben machen wollen, Deutschland würde untergehen, wenn die Wohnungsfrage nicht nach ihrem Rezept gelöst würde.

Fast in jeder Zeitung oder Fachzeitschrift, die man zur Hand nimmt, findet man Abhandlungen von Bautechnikern bis zu Ministerialräten, die sich berufen fühlen, die Leserschaft von der Vortrefflichkeit ihrer Jdeen zu überzeugen. Das deutsche Volk, scweit es wirtschaftlich zu denken vermag, ist indes durch die Erfahrungen der Kriegs- und Nachkriegszeit derart gewißigt worden, daß diese Propheten des neuen Deutschland wenigstens bei diesem Teil der Bevölkerung keinen allzu großen Schaden anzurichten vermögen. Eine nicht zu unterschäzende Gefahr besteht indes darin, daß durch den steten Verkehr mit den maß­gebenden Behörden und bei der dort herrschenden Abneigung gegen jeglichen Besitz, soweit er sich nicht in den eigenen Hän­den befindet, diese allzu leicht bereit finden lassen, die aus allen möglichen Amtsstuben zugeworfenen Bälle aufzufangen.

Der Barmatsfandal und nicht zuletzt der Frankfurter Woh­nungsamtsskandal haben mit aller Deutlichkeit gezeigt, aus wel­chen Gründen manche Beamte unentwegte Anhänger der Zwangs­wirtschaft sind. Die Wohnungen werden dank der Zwangswirt­schaft von den Wohnungsämtern wahllos verschoben Bevor­zugt werden nicht diejenigen, die am dringendsten eine Woh­nung benötigen, sondern diejenigen, die das meiste Geld geben. Wenn all das ans Tageslicht täme, was auf dem Wohnungs­markt in den Jahren der Zwangswirtschaft geschoben worden ist nicht nur in Frankfurt, würden unsere Gerichte nicht ausreichen

Nach dieser kurzen Abschweifung zur Sache. Der Verfasser stellt die Behauptung auf, der großstädtische Hausbesitz sei

durchschnittlich über 90 Prozent verschuldet gewesen, viele groß­städtische Hausbesizer hätten noch nicht 5 Prozent des Wertes ihrer Häuser besessen. Diese Schulden seien entweder mit Pfennigbeträgen abgetragen oder durch die 3. Steuernotverord­nung auf 15 Prozent abgewertet. Wenn die Behauptung, der großstädtische Hausbesiz sei durchschnittlich mit 90 Prozent und teilweise sogar mit nahezu 100 Prozent verschuldet gewesen, nicht wider besseres Wissen aufgestellt ist, so ist sie mindestens grob fahrlässig aufgestellt nach dem Grundsatz: Der Zweck heiligt die Mittel". Wenn ich die tendenziöse Behauptung wider­lege, so bediene ich mich einer Quelle, die sicherlich mehr An­spruch auf Glaubwürdigkeit erheben kann als der Verfasser. Nach der Denkschrift, die vor wenigen Tagen die Reichsregierung dem Reichstag über die Aufwertungsfrage hat zugehen lassen, betrug die hypothekarische Belastung des deutschen Haus- und Grundbesizes im Jahre 1913 rund 66,7 Milliarden Mart. Da das deutsche Grundvermögen vor dem Kriege auf etwa 100 Milliar­den Mark geschätzt war, ergibt sich eine durchschnittliche hypo­thekarische Belastung mit etwa 66,7 Prozent. Es soll nicht etwa bestritten werden, daß in den Großstädten einzelne Haus­besitzer mit vielleicht 90 Prozent belastet waren. Hier handelte es sich aber um Ausnahmen und keineswegs um die Regel. Dieselbe Denkschrift enthält auch Angaben, inwieweit eine Ab­tragung der Hypotheken während der vergangenen Jahre er­folgt ist. Nach den durch die Hypothekenbanken gemachten Fest­stellungen sind im Jahre 1921 nur wenige, im Jahre 1922 etwa 16 Prozent und im Jahre 1923 36 Prozent der Hypotheken zur Rückzahlung gelangt. Demnach sind etwa 52 Prozent der Hypotheken abgetragen, denn es ist anzunehmen, daß die Ab­tragung bei den übrigen Gläubigern in etwa demselben Um­fang erfolgt ist. Wenn man berücksichtigt, daß mindestens von den 1923 abgetragenen Hypotheken ein großer Prozentsatz mit Vorbehalt angenommen worden sind, so kommt man zu dem Er­gebnis, daß die Zahl der aufzuwertenden Hypotheken eine wesentlich größere ist, als seither allgemein angenommen wurde.

An die die freie Wirtschaft befürwortenden Handelskam­mern richtet der Verfasser die Frage, ob die von ihnen ver­tretene Industrie bereit und in der Lage sei, ihren Arbeitern und Angestellten solche Löhne zu bewilligen, daß sie die drei­fache Friedensmiete zahlen können. Diese zweifellos nicht ohne Absicht gestellte Frage zu beantworten, kann man ruhig den Handelskammern und der von ihr vertretenen Industrie über­lassen. Mir persönlich ist das Urteil einer Handelskammer in Wirtschaftsfragen mehr wert, als die Urteile aller Wohnungs­referenten in ganz Deutschland zusammengenommen. Man braucht ja nur die der Sorge der Handelskammern anvertraute. im Aufbau begriffene Industrie der unter der Herrschaft der Wohnungsreferenten zu Grunde gerichteten Wohnungswirtschaft gegenüber zu stellen. Das Urteil kann sich dann jeder selber bilden. Die ,, Erfolge" ihrer bisherigen praktischen Arbeit sollte den Zeitungsschreibern im Nebenamt Veranlassung geben, ein für allemal das Publikum mit ihrer Weisheit zu verschonen. Sie haben nachgerade genug Schaden angerichtet.

Die Höchstgrenze der fünftigen wirtschaftlich tragbaren Miete gibt der Verfasser mit 140-150 Prozent der Friedens­miete an und meint dann, daß die deutschen Mieten hinter dieser Grenze erheblich zurückbleiben müßten, um die Wett­bewerbsfähigkeit Deutschlands zu erhalten. Die Kosten der Lebenshaltung erreichen oder übersteigen größtenteils den Welt-­marktstand. Von wenigen anderen Teilen des Lebensbedarfs abgesehen, sei es nur noch die Miete, die hinter den Friedens­fosten wesentlich zurückbleibe. Der Verfasser bezeichnet die niedrige Miete als annähernd die letzte Stütze unserer Wett­bewerbsfähigkeit auf dem Auslandsmarkte. Er argumentiert dann weiter, daß die Höhe der Mieten sehr sorgfältig der all­Nach gemeinen Wirtschaftslage angepaßt werden müßten. seiner Ueberzeugung müsse das dazu führen, daß die Friedens­miete auf Jahre hinaus die obere Grenze der Mieterhöhung bilden müsse. Damit sei auf Jahre hinaus die freie Mietpreis­bildung ausgeschlossen und eine Neubautätigkeit in freier Wirt­schaft undenkbar.

Fortsetzung folgt.