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jahr 1924/25 nach dem Voranschlag sein und wie hoch war es tatsächlich?

2. Welcher Betrag sollte nach dem Voranschlag für Neubau­zwecke verwandt werden und welcher Betrag ist tatsächlich hierfür verwandt worden?

3. Was ist mit dem übrigen Teil des Mehraufkommens ge= it dem schehen?

4. Würde der Mehrertrag an Steuern gegenüber dem Vor­anschlag 1924/25, wenn er zum Bauen Verwendung finden würde, nicht die neue Steuererhöhung unnötig machen? Wie hoch wird das Mehraufkommen durch die Erhöhung veranschlagt?

5. Welchem Zweck soll die Erhöhung der Sondersteuer dienen? 6. Bis zu welchem Zeitpunkt wird der bereits im September 1924 zugesagte Betrag für Darlehnszwecke zur Erhaltung von Althäusern zur Verfügung gestellt, in welcher Höhe und zu welchen Bedingungen?

7. Erachtet die Regierung die neue Belastung durch die er­höhte Sondersteuer für tragbar?

8. Ist der Regierung bekannt, daß auch die Gemeinden sowohl

und zu festigen, die Herzen zu erheben und den kraftbewußten Willen zu stählen unter der Losung: Das Reich muß uns doch bleiben." Könnte es für diese Feier eine würdigere Stelle geben. als die Stätte, wo sich das mächtige Völkerschlachtdenkmal in die Lüfte reckt, wo vor mehr als 100 Jahren Tausende und Abertau­sende deutscher Männer und Jünglinge freudig ihr Blut zur Be­freiung des deutschen Vaterlandes dahingegeben haben?

Die Leitung der ganzen festlichen Veranstaltung liegt in den Händen des Sächsischen Militärvereinsbundes, insbesondere des Bezirks Leipzig. Sein Aufruf an die ehemaligen deutschen Krie­ger zur Teilnahme an dem Feste hat bereits in allen Teilen des deutschen Vaterlandes, namentlich in den Kreisen der Krieger­verbände, lebhaften Widerhall gefunden. Verbürgt doch in der Tat die Festordnung in hohem Maße eine eindrucksvolle Feier. Für Sonnabend, den 17. Oktober, sind außer den Empfängen der auswärtigen Teilnehmer vorgesehen: Die Ueberführung der Fah­nen nach der Wandelhalle des Neuen Rathauses, eine Aufführung des Festspieles, Heldenehrung" von Otto Riebice, sowie Deutsche Abende in verschiedenen Sälen und Hallen. Am Sonntag, den 18. Oktober, dem Gedenktage der Völkerschlacht, findet früh 6 Uhr Weckruf statt. Ihm folgen Festgottesdienste in allen Kir­

die Sonderſteuern erhöhen wollen und erachtet sie auch dielchen der Stadt, ein großer Festzug der Teilnehmer nach dem

Erhöhungen für tragbar?

9. Ist der Regierung bekannt, daß infolge einer Ueberteu­erung auf dem Baumarkt in Höhe von 110% die bis jetzt in der Miete festgesetzten 22% für Instandsetzungszuschläge zur Instandhaltung der Häuser und Wohnungen nicht mehr ausreichen? Ist sie gewillt der Notwendigkeit einer den wirklichen Verhältnissen angepaßten Erhöhung dieser Zuschläge Rechnung zu tragen und erachtet sie auch diese Erhöhung für tragbar?

Befreiung vom Besuch der Fortbildungsschule.

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Das hessische Landesamt für das Bildungswesen gibt folgendes über die Befreiung vom Besuch des Fort­bildungsschulunterrichts infolge des Besuches einer Ge­werbeschule bekannt;

Betreffend: Befreiung vom Besuche der Fortbildungsschule.

Ergänzend zu den von uns zu Artikel 23 des Volksschulgesetzes erlassenen Ausführungsbestimmungen vom 9. März 1922 be­stimmen wir bis auf weiteres über den Besuch der Gewerbe­schulen( dreiklassige Tagesschulen) nachstehendes:

1. Die noch im fortbildungsschulpflichtigen Alter stehenden Lehrlinge können bereits im 1. Winterhalbjahr nach der Entlassung aus der Volksschule in die Gewerbeschule aufge= nommen werden und sind während des Besuches dieser Schu­len vom Fortbildungsschulunterricht befreit.

2. Bis zum Eintritt in die Gewerbeschulen sind diese Schüler zum Besuch der Fortbildungsschule verpflichtet.

3. Der Besuch der Gewerbeschule im Winterhalbjahr befreit nur während des darauffolgenden Sommerhalbjahres vom Besuch der Fortbildungsschule.

4. Die Leiter der Gewerbeschulen haben jeweils zu Beginn des Winterhalbjahres den zuständigen Kreis- und Stadtschul­ämtern ein Verzeichnis der noch im fortbildungsschulpflich­tigen Alter stehenden Besucher ihrer Anstalt vorzulegen, auch sind sie verpflichtet, denselben Austritte rechtzeitig anzu­melden. gez.: Prof. Urstadt.

Erfter allgemeiner deutscher Reichskriegertag in Leipzig.

Im Herbst dieses Jahres werden sich in Leipzig alle Deut­schen, die für ihr Vaterland Wehr und Waffen getragen haben, zusammenfinden zu einer würdigen Gedenkfeier für die Toten des Weltkrieges und zu feierlichem Gelöbnis, alle Kraft zum friedlichen Wiederaufbau des deutschen Vaterlandes einzusehen. Der 1. allgemeine deutsche Reichstriegertag soll eine Rundgebung werden, durch die die Vergangenheit mit der Gegenwart und Zu­funft verbunden wird. Sie soll dazu beitragen, dem Geist flein­mütiger Verzagtheit entgegenzuwirken, das Gefühl und das Ver­Verständnis für die deutsche Schicksalsgemeinschaft zu stärken

Völkerschlachtdenkmal, eine Gedächtnisfeier zu Ehren der Ge fallenen am Fuße dieses Denkmals, turnerische und gesangliche Darbietungen auf dem Ausstellungsgelände, eine Wiederholung der Aufführung des Festspieles Heldenehrung" und schließlich Abschiedsfeiern, die mit dem Zapfenstreich beschlossen werden sollen. Für Montag, den 19. Oktober, sind vorgesehen: Füh­rungen durch die Stadt, Wanderungen über die Schlachtfelder von 1813, Fahrten nach dem Kyffhäuser, der Rudelsburg und der Wartburg. An der Vorbereitung dieses ersten deutschen Reichskriegertages wird in Leipzig schon umsichtig gearbeitet. Ueber Einzelheiten erteilt nähere Auskunft die Geschäftsstelle des Ersten deutschen Reichskriegertages" in Leipzig.

Jedem das Seine!

Dieser schöner Grundsatz kann mitunter am grossen Familientisch nicht gut durchgeführt werden. Es ist daher sehr angenehm, wenn die Hausfrau von vornherein richtig einteilen kann. Mit

Obst- Törtchen

nach folgend. Oetker- Rezept können Sie dies leicht erreichen:

100 g Butter

100 g Zucker

500 g Mehl

2 Eier

Zutaten:

1 Tasse Milch

1 Päckchen Dr. Oetker's Backpulver ,, Backin"

Saft u. Schale einer Zitrone

Wie billig sich die Törtchen stellen, kann jede Haus­frau selbst sehr leicht berechnen.

Zubereitung; Die Butter rührt man zur Sahne, fügt Zucker, Eigelb das abgetriebene und den Saft einer Zitrone, zu­letzt das mit dem Backin gemischte und gesiebte Mehl u. die Milch hinzu. Man verarbeitet alles zu einem festen Teig, rollt denselben dünn aus, sticht mit einem Weinglase dün­ne Scheiben aus, formt aus dem Rest des Teiges dünne Teigröllchen und legt diese als Rand auf die kleinen Tor­tenböden Die Törtchen werden auf ein gefettetes Blech ge­setzt und hellgelb gebacken. Die fertigen Törtchen belegt man mit gekochtem Obst, wie Stachelbeeren, Erdbeeren, Kirschen, Zwetschen u. s. w. Den Obstsaft verdickt man mit Dr. Ontker's Gustin und gibt ihn noch warm über die Früchte. Die Obst- Törtchen halten sich in einer Blechdose aufbewahrt, längere Zeit frisch, man belegt sie jedoch erst am Tage des Gebrauchs mit Obst.

Verlangen Sie vollständige Rezeptbücher kostenlos in den Geschäften, oder, wenn vergriffen, umsonst und portofrei von

Dr. A. Oetker, Bielefeld.

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