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betreffende Gemeinde, als bis anderwärts eine bessere Existenz-| zeichnet worden, die nur möglich war durch das Ingenium unse= möglichkeit sich bietet. Der Hausbesitzer ist durch seinen Grund und Boden an den Ort viel stärker gebunden.
Und wenn gesagt wird, daß der Hausbesizer besondere Vorteile von den Gemeindeeinrichtungen habe, so ist das nicht richtig. Die Einrichtungen kultureller, sozialer und wirtschaftlicher Art stehen genau so der Gesamtheit der übrigen Bürger wie ihm zur Verfügung. Eher ist das Gegenteil richtig: Der Hausbesitzer bezahlt allein den größten Teil aller Herstellungs-, Erneuerungs- und Instandhaltungskosten für Bürgersteig, Straße, Wasserleitung, Entwässerung aus eigenen Mitteln, trotzdem auch alle übrigen Gemeindemitglieder genau so daran teilhaben und Vorteile ziehen. Dazu kommt, daß der heutige wirtschaftliche Niedergang der übrigen Gemeindeglieder einen viel stärkeren Einfluß, eine viel größere finanzielle Gefahr für den Hausbesitzer darstellt, angesichts seiner Verarmung und der Beseitigung der Grundstücksrente, als es früher war, wo er doch durch angesammelte Rentenbezüge in der Lage war, auch einmal eine stärkere Belastung auf seine Schultern zu nehmen, ohne Substanzverluste zu erleiden.
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Nicht minder wichtig als die Stellung zum Staat und im Staat ist die Bedeutung des Privathausbesizes für die Volks= wirtschaft. Hier tritt uns der Hausbesitzer vornehmlich entgegen als der Träger der Wohnungswirtschaft, als der Träger der Steuerwirtschaft und als der Arbeitgeber für bedeutende Wirtschaftsgruppen anderer Art.
Als Träger der Wirtschaft geht die hervorragende Bedeutung des Privathausbesizes schon allein daraus hervor, daß wir im Jahre 1910 etwa 8,42 Millionen Gebäude im Deutschen Reich hatten, von denen etwa 6,31 Millionen vorwiegend zu Wohnzwecken und 2,10 Millionen vorwiegend zu gewerblichen Zwecken benutzt wurden; daß wir zu Beginn des Krieges rund 15 Millionen Wohnungen mit etwa 2,5 Millionen städtischer Hausbesitzer hatten. Bedenkt man, daß die Berufszählung vom Jahre 1907 insgesamt an männlichen Personen zählte: 2 500 974 landwirtschaftliche Unternehmer,
1 977 112 gewerbliche Unternehmer,
1 012 192 Handels- und Verkehrs- Unternehmer,
1 738 560 Beamte und freie Berufsangehörige, und 3 404 983 ohne Beruf und Berufsangabe,
d. h. Erwerbstätige und Berufsselbständige, so ergibt sich ohne weiteres, daß neben den 2500 000 landwirtschaftlichen Unternehmern, 3 Millionen gewerblichen Unternehmern, 1,7 Millionen Beamten und freien Berufsangehörigen die
2 500 000 städtische Hausunternehmer
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sich sehr wohl als gleichwertige Wirtschaftsgruppe sehen lassen dürfen. Mögen nun diese 2,5 Millionen städtische Hausbesitzer nur im Nebenberuf und gewerbliche Unternehmer Hauptberuf sein, oder mögen sie Nur Hausbesizer sein, sie stellen wirtschaftlich, politisch und gesellschaftlich eine ebenso Einfluß beanspruchende Gruppe wie der Landwirtschaftsstand, der Gewerbe- und Handelsstand und der Beamtenstand dar und haben gar keine Veranlassung, zurückzustehen, wenn es sich darum handelt, ihre kommunalpolitischen, staatspolitischen und reichspolitischen Belange zu vertreten und zur Geltung zu bringen.
Und welchen Kapitalwert repräsentiert der Hausbesitzer im Frieden? Nach Helfferichschen Schäzungen ein Drittel des ge= samten deutschen Nationalvermögens, nämlich etwa 120 Millarden Goldmark, die dem Hausbesig zur Eigen- und Fremdbewirtschaftung in den Häusern anvertraut waren.
Diesen enormen Kapitalwert zu schaffen, zu erhalten und zu vermehren, war aber nur möglich, durch die im Individualismus und Liberalismus verankerten Triebkräfte. Die individuelle Entschlußkraft, die Bereitschaft zur Tragung des Risikos als privater Unternehmer, die Anpassungsfähigkeit der freiwirtschaftlichen Betriebsform war es, die diese Leistungen möglich machte; und so ist, eingedenk unserer enormen Städteentwicklung vor dem Kriege, bei der die Unterbringung der gewaltigen Menschenmassen vorzugsweise durch das private Bauunternehmertum geschah, diese als eine Kulturtat ersten Ranges be=
rer Unternehmerschaft.
Hierbei war der eigentliche und dauernde Kreditversorger für die Erhaltung und Belebung des Privathausbesizes das organisierte und unorganisierte private Kapital. Trotzdem hat man alles getan, um die Bedeutung der privatwirtschaftlichen Wohnungsvermietung und-erstellung herabzumindern. Daß nicht alles so ging, wie es wünschenswert gewesen wäre, lag sicher nicht am System, sondern an der Unstetigkeit und dem schnellen Wachstum unserer Städte. Will man hieraus dem privaten Unternehmertum den Vorwurf mangelnder Anpassungsfähigkeit machen, um daraus Bedenken gegen die freie Wirtschaft überhaupt herzuleiten, so müßte zunächst von den Anhängern des kommunalen und des gemeinnützigen Wohnungsbaues der Beweis erbracht werden, daß sie allen wirtschaftlichen Schwankungen und allen wirtschaftlichen Erfordernissen besser gewachsen seien. Bis heute ist dieser Beweis noch nirgends geführt, und wenn sich trotzdem die Woh= nungsproduktion in den letzten Jahren zugunsten der genossen= schaftlichen und gemeindlichen Wohnungserstellung verschoben hat, so ist dies nur zurückzuführen auf die bevorzugte Behand= lung, die man diesen Unternehmungsformen, insbesondere bei der Gewährung und Verteilung der Baukostenzuschüsse aus öffentlichen Mitteln gegenüber der Einstellung zum privaten Bauunternehmer an den Tag gelegt hat.( Trotzdem wird auch heute noch der Hauptkontingent vom Privathausbesitz gestellt.) Boltswirtschaftlich betrachtet, bedeutet das gegenwärtige Sy stem noch nichts anderes, als daß man Sozialpolitik treibt zugunsten gewisser Kreise auf Kosten der Allgemeinheit. Die ganze Dispens- und Kreditwirtschaft, wie sie durch die Wohnungsbauabgabe und die Mietzinssteuer geschaffen worden ist, ist letzten Endes nichts anderes, als eine fortgesetzte Defizitwirtschaft auf Kosten der Allgemeinheit und insbesondere auf Kosten des städtischen Hausbesitzes, der für die Steuerausfälle seiner Mieter mit seinem persönlichen Vermögen verhaftet ist. Mag man theoretisch streiten über die Frage der Notwendigkeit einer Zuschußwirtschaft zur Ueberwindung der Wohnungskriese, nicht leugnen läßt sich, daß mit ihr verbunden ist die weitgehendste Verwirklichung der Tendenz einer Kommunalisierung des Wohnungs- und Bauwesens. Mit um so größerem Nachdruck möchte ich daher an dieser Stelle auf die eindringliche Mahnung des verstorbenen Oberbürgermeisters Marx auf dem
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