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vom Jahre 1786 möglich gemacht. Mit seiner Hilfe wurden in der Zwangswirtschaft der Lebensmittel rollende Kartoffelwag­gons zum Nachteil der Verbraucherschaft beschlagnahmt, und mit seiner Hilfe wird in der heutigen Wohnungswirtschaft dem zahlungsunfähigen, dem zahlungsunwilligen und dem schika­nösen Mieter kostbarer Wohnraum kostenlos zum Nachteil der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt.

Man hat die Zwangswirtschaft der Lebensmittel nicht be­seitigt, als die sogenannte Notmarktlage vorbei war, sondern wegen ihres Mißerfolges in einer Zeit größter Anormalität auf dem Lebensmittelmarkt; und man baut heute die Wohnungs­ämter nicht ab, weil sie die gesezten Aufgaben nicht erfüllt haben, sondern hebt sie auf, trotzdem von Jahr zu Jahr die Zahl der unbefriedigten Wohnungslosen zugenommen hat. Und wenn sich heute Reichs- und Länderregierungen und politische Par­teien zu einer besseren Einsicht durchzudringen suchen, geschieht es wiederum in einem Zeitpunkt größter Anormalität auch auf dem Wohnungsmarkte.

Wahrhaftig, glänzender kann die Aufklärungsarbeit des organisierten deutschen Hausbesizes nicht gekrönt werden als durch diese Zugeständnisse politischer Ohnmacht.

Wie auf allen Gebieten der Wirtschaft, hat natürlich auch hier der bisherige Verlauf der Dinge seine Ursache. Sie liegt begründet in der mangelnden Kenntnis wirtschaftlicher Zusam­menhänge und dem Vorurteil gegen den städtischen Hausbesitz, in der Einstellung weiter Volkskreise, die auf eine geschickte, jahrelange Aufklärung von Pseudowissenschaftlern, Bodenrefor= mern, Sozialisten und der staatlichen Bürokratie zurückzuführen ist, die im Hausbesizer nur den Verwalter eigener Kapitalien sehen, der sich gewissermaßen durch eine ausgesprochene Tyrannis auf Kosten der Mieter bereichert, der in Verbindung mit einem üblen Spekulantentum durch höchstmöglichste Belastung seiner Werte die Preise für Grund und Boden, für Häuser und Woh­nungen während der ganzen Zeit vor dem Kriege fortgesetzt in die Höhe getrieben habe. Für alles wurde er verantwortlich gemacht, für die Mietskasernen, für die überlebte Wohnweise, für die Einkommensverminderung. Ohne nähere Prüfung wurden die auf dem Gebiete des Wohnungs- und Bauwesens vor dem Kriege sicherlich vorhandenen Auswüchse verallgemeinert und auf sein Konto gebucht. Man sah nicht, daß man Ursache und Wir­fung verwechsele, sah nicht, daß zwar das Haus im Gegensatz zum mobilen Vermögen sichtbarlich und zugriffsmölich war, aber mit der geringsten Verzinsung gegenüber anderen Wirtschaftsgrup­pen arbeitete, sah auch nicht, daß im Kriege durch enorme Miet­nachlässe auch der Hausbesitzer von allem anderen abgesehen -die schuldigen Opfer gebracht. Noch mehr aber übersah man die große Bedeutung, die gerade dem städtischen Hausbesitz in seinen Beziehungen zu Staat, Volkswirtschaft und Einzelwirt­schaft zukam.

Zunächst seine Stellung im Staate. Der Hausbesizerstand gehört zweifellos überwiegend zum Mittelstande. Die Mehrzahl der Hausbesizer setzt sich zusammen aus Gewerbetreibenden, Handwerkern, Kleinbauern, also dem Kern des sogenannten selbständigen Mittelstandes. Diese Leute müssen Hausbesizer sein, damit sie vom Großkapital nicht ausgemietet werden. Zu dieser Gruppe hinzu tritt dann die Schicht der früher selbständi­gen Existenzen, die nach der Jahrzehnte Mühen und Arbeit ihre Ersparnisse in einem Häuschen angelegt haben, ihre legten Tage in Ruhe darin fristen möchten, um zu zehren von dem tätig Er­worbenen, nach saurer, entsagungsvoller Lebensarbeit. Und schließlich die dritte Gruppe des sogenannten neuen Mittelstan­des, der sich aus freien Berufen, Privatangestellten und Beamten zusammensetzt und ebenfalls ein Haus sein Eigen nennt.

Gerade die hervorragenden Eigenschaften des Mittelstandes, seine Selbständigkeit, seine Seßhaftigkeit und die konservative Willenseinstellung, die gewissermaßen urtriebhaft mit dem Grund und Boden verwachsen ist, haben ihn stets als die stärkste Stütze des Staates, als das Bollwerk gegen Umsturz und Ver­neinung, und vor allem als das Fundament des National­staates erscheinen lassen. Es wäre sicherlich naiv, im Wandel der Zeiten die seit Jahren bewirkte internationale Orientierung in Politik und Wirtschaft in allen Ländern der Erde leugnen oder

gar bekämpfen zu wollen. Aber eben so sicher ist, daß wir aus unserem nationalen Grund und Boden die Kräfte ziehen und ziehen müssen, wenn wir unsere Aufgaben im innern und nach außen erfüllen wollen.

Und deshalb wird mit Recht gesagt: Ein lebensfähiger, er­werbender Mittelstand, zu dem der Privathausbesiz gehört, ist und bleibt die unentbehrliche Grundlage jedes gesunden, geregel­ten Staats- und Gemeindewesens. Eine starke Schicht selbstän= diger, wirtschaftlich sicherstehender, mit dem Privateigentum verbundener Einzelexistenzen in der Mitte eines Volkes ist die stete Quelle seiner Stärke und Kraft und dessen nie ver­sagende Stütze in guten wie in schlechten Tagen. Man verfolge zurück, welche wichtige Rolle das ansässige Bürgertum in der Geschichte des deutschen Volkes einnimmt, welche Bedeutung es für die Entwicklung der Kultur gewann, welche ungeheure Kraft und Leistungsfähigkeit es in den Tagen der Not ent­wickelte, eben weil es diese Kraft in ruhigen Zeiten sammeln konnte, und man wird die Verblendung der Führenden unserer Zeit nicht begreifen, die ihr sicherstes Fundament, ihre beste Stüße untergraben, die den Ast absägen, auf dem sie selbst sitzen."

Seine Stellung in der Gemeinde. Der Hausbesig in Stadt und Land ist ohne allen Zweifel die wichtigste Zelle innerhalb der Gemeinde. Den Grundstock des Gemeindewesens bildet er. Er ist der ruhende Pol in der Erscheinungen Flucht. Er ist an die Scholle gebunden, kann in Zeiten der Not seinen Besitz nicht, wie das mobile Kapital, in bessere Gegenden entführen. Auf Gedeih oder Verderb hängt er mit dem Gemeindeleben zusammen. So heißt es mit vollem Recht. Wer nun irgend einen leisen Zweifel hierin setzt, der sei verwiesen auf die Städteordnung des genialen Freiherrn von Stein, der, obwohl begeistertster Ver­fechter des Selbstverwaltungsrechtes, der bürgerlichen Selbstän­digkeit, Freiheit und Unabhängigkeit trotz dieser Einstellung, oder richtiger gesagt, gerade wegen dieser Einstellung mit bewußter Absicht vorschrieb, daß ein bestimmter Teil der Stadtverordneten und Gemeindevertreter aus Hausbesitzern bestehen müsse. Stein hatte eben die bedeutsame Stellung des Hausbesizes in Staat und Gemeinde richtig erkannt und in Würdigung dessen, sowie seiner staatserhaltenden Jdee hier einen mächtigen Wall gegen die staatlichen und wirtschaftlichen Zersetzungsbestrebungen auf­richten wollen. Der Fall dieser Stellung war gleichbedeutend mit dem Eindringen der destruktiven zerstörenden Elemente in die Gemeindeparlamente.

Es mag sein, daß vom Standpunkte des demokratischen Staatsideals sich der Steinsche Gedanke nicht mehr vertreten läßt. Aber letzten Endes gelten die Beweggründe für das Steinsche Prinzip heute noch genau so wie vor 100 Jahren. Mag sich der Hausbesiz tatsächlich in seiner Struktur geändert haben, daß aus dem rein eigen bewohnten Haus ein Miets­haus geworden ist: Niemand ist auch heute enger mit der Ge­meinde und den Gemeindeaufgaben, dem Wohl und Wehe der Gemeinde verbunden, wie der bodenständige, im Hausbesig ver­anferte Mittelstand. Niemand ist durch das Mietverhältnis, durch den wirtschaftlichen Zusammenhang mit Handwerk, Handel, Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft so unmittelbar verbun den, so abhängig und beeinflußt von allen diesen Schichten tref= fende wirtschaftlichen Konjunkturen, als der Hausbesiz. Darum ist die Forderung des organisierten Hausbesizzes berechtigt, wenn sie lautet: es entspricht der Gerechtigkeit, wenn der Hausbesig bei allen wichtigen Handlungen der Gemeinde, bei allen wich­tigen Fragen, die an dieselbe herantreten, ein entscheidendes Wort mitzusprechen hat, ihm mit der maßgebende Einfluß auf die Gemeinde gewahrt bleibt, denn er hat zuletzt die Verant­wortung zu tragen, hat dafür einzustehen und das sehen wir an den Gemeindeetats am deutlichsten wenn etwas fehl geht in der Gemeinde. Mit seinen Interessen sind die der gesamten selbständig erwerbenden Bürgerschaft verbunden, beide stehen und fallen miteinander.

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In seiner Seßhaftigkeit unterscheidet sich auch der Haus­besizer von der überwiegenden Mehrzahl der Mieter, bei denen ein viel stärkerer Wechsel auch zwischengemeindlich stattfindet. Ihr kommunalpolitisches Interesse besteht nur so lange für die

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