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Wenn man die Bestimmungen dieses Erlasses auf die Veranlagungspraxis einzelner Finanzämter anwendet, so werden die Mißgriffe namentlich bei der Veranlagung von Handwerkern zu erhöhten Abschlußzahlungen offenbar. Indessen sind die Steuerbescheide längst rechtskräftig und unanfechtbar geworden und die Reklamationen erledigt. Wo Beschwerden noch laufen sollten empfiehlt es sich unter Bezugnahme auf obigen Erlaß die Niederschlagung der Forderung erneut zu beantragen. Die Finanz­ämter sind verpflichtet worden, die noch schwebenden Fälle dem Landesfinanzamt vorzulegen. Wo entweder Einspruch nicht erhoben, oder das Reklamationsverfahren beendigt ist, könnte in besonderen Fällen eine Wiederaufnahme aus Billigkeitsgründen von dem Finanzamt zugelassen werden. Vom Landesfinanzamt ist allerdings mitgeteilt worden, daß mit der allgemeinen Wiederaufnahme rechts­kräftig gewordene Entscheide nicht zu rechnen ist.

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Kreis und Provinzialumlagen.

Seither waren die Gemeinden verpflichtet, den finan­ziellen Bedarf der Kreis- und Provinzialverwaltung auf­zubringen. Durch Gesetz vom 28. März ds. Js. ist eine anderweitige Regelung erfolgt, wonach nunmehr die Kreise und Provinzen im Bedarfsfalle direkte Steuern vom Grund­besitz und vom Gewerbebetrieb der Kreis- bezw. Provinz­insassen als Zuschläge zu den gleichartigen Gemeindesteuern erheben können. Die Höhe dieser Umlagen wird vom Kreis- bezw. Provinzialtag beschlossen. Sofern es sich um Kreiseinrichtungen handelt, die in besonders geringem oder in besonders hervorragendem Maße einzelnen Teilen des Kreises zugute kommen, kann der Kreistag für diese Teile des Kreises Sonderausschläge auf die Grund- und Gewerbe­steuer beschließen.

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Juni- Auktion.

Wie auch durch Annonce in dieser Zeitung bekanntgegeben, veranstaltet die Ostpreußische Holländer Herdbuch- Gesellschaft am 12. und 13. Juni d. J. in Königsberg eine Zuchtvieh- Auktion, die mit ca. 200 Bullen und ca. 200 weiblichen Tieren beschickt wird. Bei den Bullen sind in den Katalog 3 Generationen der Abstammung angegeben und bei den weiblichen Tieren sind die Leistungen mitveröffentlicht. Es kommen Tiere von Vorfahren mit hohen Leistungen zum Verkauf, die aus unseren bekannten Blutlinien stammen und eine konstante Vererbungsfähigkeit auf schwere, edle Körperformen und auf hohe Milchergiebigkeit be­

sitzen. Die Erträge der weiblichen Tiere können im Auktions­büro eingesehen werden.

* Milch wirkt bekanntlich blutbildend und es kann blut: armen Personen aus diesem Grunde nur geraten werden, mög­lichst viel Milch zu genießen. In Nestle's Kindermehl ist ein sehr

hoher Prozentsatz reinster Sahnenmilch von ferngesunden Gebirgs­fühen enthalten, dazu Weizenmehl, Rohrzucker, Maltose und Vi­tamine; es besteht also aus lauter hochwertigen Naturprodukten, die blut, fett und fnochenbildende Gigenschaften haben. Es ist wohlschmeckend, leicht verdaulich und billig, denn 1 Originaldose kostet in allen Apotheken, Drogerien und besseren Kolonialwaren­handlungen nur Mk. 1,50. Es leistet nicht nur als Säuglings­nahrung, sondern auch als Stärkungsmittel für blutarme Er­wachsene, Magen- und Darmkranke ganz vorzügliche Dienste. Blut­' arme und magenschwache Erwachsene sollten sich nicht an dem Namen Kindermehl" stoßen und vertrauensvoll einen Versuch mit dem vorzüglichen Nestle's Kindermehl wagen.

Haben Sie einen echten türkischen Kaffe- Kenner in Ihrem Bekanntenkreise oder in Ihrer Verwandtschaft? Den laden Sie einmal zur Kaffeeprobe ein und setzen Sie ihm 2 Tassen Kaffce vor, eine davon mit Pfeiffer& Dillers Kaffee- Essenz zubereitet, die andere ohne. Welche Tasse wird er wohl loben? Sie können gewiß sein, er trinkt nur die Tasse mit Pfeiffer& Dillers Kaffee­Essenz aus, denn diese Kaffee- Essenz verfeinert den Geschmack so außerordentlich und zudem macht sie das Kaffee- Getränk noch so erfreulich billig. Bitte machen auch Sie einmal einen Versuch.

Wem aus die Belafung im einzelnen nicht hoch Drucksachen aller Art

sein wird, so handelt es sich trotzdem wieder um eine ein­seitige Belastung des Gewerbes und des Grundbesitzes. Hieran kann die Tatsache nichts ändern, daß die Kreis­verwaltungen ebenfalls Ueberweisungen aus den Erträg­nissen der Einkommensteuer erhalten, da diese naturgemäß sehr geringfügig sein werden.

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