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Samstag, den 30. August 1924.
Die wirtschaftliche Lage des Handwerks.
Von H. Sames, Darmstadt.
Das Handwerk steht gleich allen übrigen Erwerbsständen völlig unter den Folgeerscheinungen der herrschenden Kapitalund Kreditnot und des geradezu unerhörten Steuerdrucks. Durch die völlig unerwartete Kreditbeschneidung seitens der Reichsbank seit 7. April 1924 steigerte sich die Kapitalnot von Woche zu Woche, sodaß eine intensivere Geschäftsbelebung ausgeschlossen war, während der Steuerdruck ungeheuer zunahm und Stundungen und Pfändungen seitens der Finanzämter bald die Regel bildeten.
Die Dr. Schachtsche Politit, die in dem Grundsatz gipfelte „ Erwerb ist alles, Besiz ist nichts" hat nichts zur Erhaltung der Substanz beigetragen. Nach diesem Grundsatze sollten die Handwerks- und Gewerbekreise zum Eingriff in ihre Warenbestände, ohne Rücksicht auf den Gestehungspreis gezwungen werden, damit ein wirtschaftlicher Reinigungsprozeß wie auch ein allgemeiner Preisabbau bis auf den Friedensstand erreicht werde. Es wurde keine Rücksicht darauf genommen, daß gegen= über den Vorfriegsjahren eine ungeheuere Steigerung der Steuern, Soziallasten, Frachten usw. und die steigende Tendenz der Arbeitslöhne bei verminderter Leistungsfähigkeit eingetreen war und daß im wirtschaftlichen Kampfe Handel und Ge= werbe die Leidtragenden sind. Diese Politik hat sich in den Reihen des Handwerks, das nach Artikel 164 der Reichsverfassung gegen Aufsauchung und Ueberlastung zu schützen ist, hat sich diese Politik, denn auch als direkte Expropriationspolitik ausgewirkt, indem die ohnehin fümmerlichen Substanzreste aus der Inflationszeit nun weiterhin verschleudert werden mußten, nur um den täglich laufenden Verpflichtungen nachkommen zu fönnen. Unverhältnismäßig wurde dieser Drud noch weiter verstärkt, durch die darnieder liegende Kaufkraft und Zurückhaltung des konsumierenden Publikums, das wieder eingedrungene Borgunwesen, sowie vor allem durch die ungeheueren Steuerforderungen seitens des Reiches, der Länder und vor allem der Gemeinden.
Den vereinigten Handwerkskammern ist es zwar gelungen, wenigstens eine einigermaßen erträgliche Staffelung der Einkommensteuersätze für das Handwerk zu erreichen, doch bedeutet die Vorauszahlungspflicht eine ungerechte Belastung, da infolge der absteigenden Konjunktur und des damit zusammenhängenden Rückgangs der Ertragspreise jeweils viel zu hohe Steuern im Voraus erlegt werden müssen, welche bei der ohne= hin herrschenden Kapitalnot einen unverantwortlichen Entzug von Betriebsmittel darstellt.
Besonders drückend ist die Hessische Gewerbesteuer, die sich in voller Stärke bei dem Staat, den Gemeinden und den Kreisen auswirkt. Vor dem Kriege hatten nur die Gemeinden das Recht Gewerbesteuer zu erheben, jetzt sehen auch die Länder das Handwerk, Handel und Industrie als steuerliches Ausbeutungsobjekt. Einige Gemeinden( Städte) versuchten auch noch zu der ungeheuren steuerlichen Belastung die sogenannte Lohn
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37. Jahrg.
summensteuer einzuführen, nur an dem Wiederſtand der be
troffenen Kreise ist diese Steuer zu Fall gebracht worden. Die Stillegung der Betriebe und die anschwellende Ziffer der Erwerbslosenunterstützung werden den Wahnsinn einer solchen Steuerpolitik dartun.
Was half hierbei auch eine weitere gewährte Stundung der Steuerschuld seitens der Finanzämter und der Gemeinden, wenn hierfür pro Monat ein Zuschlag von 10 Prozent erhoben wurde( nunmehr auf 4 Prozent herabgemindert). Der Staat sanktionierte hiermit selbst die wucherische Zins- und Provisionspolitik der Großbanken, welche für Kredite teilweise 50 bis 80 Prozent für Zinsen und Provision berechneten, um auf diese Weise die erlittenen Verluste der Inflationsperiode so rasch wie möglich wieder auszugleichen. Daß unter solchen Umständen durch die ungeheueren Steuern und Kreditkosten die Erwerbs= stände zum Erliegen kommen müssen, ist selbstverständlich.
Angesichts der geschilderten Kapitalnot bestand fast durchwegs geringe Nachfrage nach handwerklichen Erzeugnissen, zumal auch die Landwirtschaft selbst schwer zu kämpfen hat, während Industrie nach wie vor etwa anfallende handwerkliche Arbeiten in eigener Regie ausführt.
Gegenseitige Unterbietungen sind demgemäß im Handwerk an der Tagesordnung und zeitigen anläßlich der wenigen zur Vergebung kommenden Arbeiten oftmals Submissionsblüten. trasser Art. Infolge des Abbaues von Arbeitern und Beamten macht sich das Pfuschertum in zunehmenden Maße geltend und verschlechtert noch weiter die Lage des Handwerks. Auch die Zahl der im Tariflohn beschäftigten Arbeitern, die nach Schluß der achtstündigen Arbeitszeit noch recht umfangreiche Bau- und Reparationsarbeiten ausführen zum Schaden des selbständigen Handwerks, ist nicht gering.
Von allen Seiten laufen Klagen über das Ueberhandnehmen des Hausierhandels, der namentlich die ländliche Bevölkerung mit seinen Waren überhäuft, sodaß das ansässische Gewerbe mehr und mehr ausgeschaltet wird.
Im bayerischen Landtag( nicht etwa im Hessischen) hat der Ministerpräsident am 16. Juli 1924 mit einem erfreulichen Verständnis die Notlage der Landwirtschaft und des gewerblichen Mittelstandes geschildert, indem er erklärte:„ Beide sind die zwei großen Stüßen der Wirtschaft und wenn diese zusammenbrechen, dann ist es unmöglich, daß Industrie, Handel und die Lohnarbeiter ihr Auskommen finden werden. Diese beiden Schichten der Produktion und des Schaffens und der Kapitalbildung bilden auch das Bindeglied zwischen den Arbeitern und der Großindustrie und müssen wir bestrebt sein, sie unter allen Umständen über die jetzige Krise hinwegzubekommen..
Der Beföftigung Juwel"
Heißt's von Nestle's Kindermehl.


