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Amts- u. Vereinsnachrichten

Bezugsprets:

60 Goldpfennig monatlich frei Haus, bei obligatorisch. Bezug durch Vereine 30 Goldpf. Telephon Nr. 1362.

Nr. 48.

Expedition: Sudanlage 21.

Redaktion, Drud nnd Verlag: Albin Klein in Gießen. Verlagsdruckerei, vorm. Keller, gegr. 1783.

Anzeigenpreise:

30 mm breite Petitzeile, Auswärts 30 Goldpfg.

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Samstag, den 29. November 1924

Der Magistrat der Stadt Paderborn für den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft.

Der Magistrat der Stadt Paderborn hat einen beachtens­werten Schritt unternommen.

Auf Antrag der Bürgerlichen Vereinigung ist an die Reichs- und Landesregierung, den Reichs- und Landtag, Finanz­minister, die Fraktionen des Reichs- und Landtags, sowie an den Deutschen Städtetag und Reichsstädtebund eine Eingabe folgen­den Inhalts gerichtet worden:

Der Magistrat der Stadt Paderborn ersucht den sofortigen Abban der Wohnungszwangswirtschaft ernstlich in die Wege zu leiten, mit der Maßgabe, daß die Monatsmieten in der Weise eine Steigerung erfahren, daß mit dem 1. April 1925 die Zwangswirtschaft aufgehoben werden kann.

Begründung:

In Paderborn befinden sich eine Anzahl Häuser in einem derartig baufälligen Zustande, daß das Leben der Bewohner ernstlich gefährdet ist und eine polizeiliche Schließung erfolgen muß.

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Hinzu kommt, daß bei diesen Wohnungen auch die gesund­heitlichen Verhältnisse schlechtes Trinkwasser, mangelhafte Abortverhältnisse derartig im Argen liegen, daß sie einen Herd für ansteckende Krankheiten und damit eine Gefahr für die All­gemeinheit bilden.

Die uns zu Gebote stehenden Zwangsmaßnahmen sind er­schöpft, da die betreffenden Hausbesitzer erklären, daß sie bereit seien, das Haus abzubrechen bezw. auf die Mietsforderung frei­willig verzichten.

Rach ergangenen Gerichtsentscheidungen kann in Fällen sol­cher Art ein Hausbesizer nicht zur Instandsetzung bezw. Beseiti­gang der Uebelstände gezwungen werden.

Durch diese Art der Verhältnisse wird der Magistrat in die Zwangslage gedrängt, für eine Anzahl Familien im Augen­blid sind es etwa 25 andere Wohngelegenheiten zu beschaffen. Da sich die Zahl gleichartiger, baufälliger Häuser in der nächsten Zeit noch weiter steigern wird, so entstehen dadurch der Stadt Paderborn Aufwendungen in Höhe von mehreren hunderttausend Mark, die zu beschaffen ein Ding der Unmöglichkeit sind.

Die Beträge aus der Hauszinssteuer sind restlos vergeben. Zur Dedung der vorbezeichneten Aufwendungen stehen lebig­lich weitere Zuschläge zur Grundvermögenssteuer, Hauszinssteuer, und Gewerbesteuer zur Verfügung.

Diese Zuschläge werden aber bereits gegenwärtig in einer Höhe erhoben, daß eine weitere Anspannung bis zu der notwen­digen Dedung ausgeschlossen ist.

Abgesehen von der so bezeigten Unmöglichkeit, halten wir aber auch aus anderen Gründen die Ausführung von Notbauten auf städtische Kosten nicht gangbar.

Wie bereits in anderen Städten( Kassel, Strelitz usw.) festge­stellt, haben sich die Wohnraumansprüche gegenüber der Vor­triegszeit ganz wesentlich gehoben.

So sehr dieses Bestreben vom Standpunkte der Volksgesund­heit zu begrüßen ist, läßt sich dieser Zustand aus rein wirtschaft­

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lichen und finanziellen Gründen nicht rechtfertigen, zumal der kleine und beengt wohnende Bürger an dieser Wohnraumaus­dehnung nur sehr gering beteiligt ist.

Folgende Zahlen mögen für Paderborn die Verhältnisse be­Teuchten:

Paderborn hat zur Zeit 1097 Einwohner mehr als vor dem

Kriege.

Neu errichtet sind seit dieser Zeit 497 Wohnungen. Da schätzungsweise vor dem Kriege mindestens 100 Wohnungen leer standen, so sind hiernach für je zwei Neueinwohner eine neue Wohnung geschaffen.

Rechnet man je Wohnung im Durchschnitt fünf Personen, so müßten in den 497+100 also rund 600 Wohnungen 3000 Neueinwohner Unterkunft finden.

Hiernach besteht für Paderborn feine Wohnungsnot und auch tein Wohnungsmangel, wenn die Verteilung nach rein wirt­schaftlichen Grundsägen durchgeführt wird.

Wie die Zwangswirtschaft der letzten Jahre auf allen Ge­bieten klar erwiesen hat, fordert die normale Wirtschaft die Zu­billigung eines angemessenen Preises und der wird allein be­stimmt nach dem Grundsatze von Angebot und Nachfrage.

Die Zubilligung angemessener Mieten wird nicht nur in türzester Frist einen Ausgleich des verfügbaren Wohnraums her­beiführen, sondern auch manchen Mieter zum Bau eines Eigen­heims veranlassen, wenn er sicht, daß sich das Wohnen auf Kosten anderer Leute nicht mehr lohnt.

Es werden dadurch weiter die Mittel geschaffen, um die vorhandenen Wohnungen zu erhalten und dem Privatunter­nehmer ein Anreiz für Neubauten gegeben.

Der Eventualeinwand, daß die so gesteigerten Mieten für die Allgemeinheit nicht tragbar seien, erscheint uns nicht gerecht­fertigt. Wir können hier mit Beispielen dienen, wo selbst ein­fache Arbeiter, die in neuen Häusern wohnen, das Mehrfache an Miete zahlen, wie ihre Arbeitskollegen, die das Glück haben, in alten Häusern zu wohnen.

Diese offensichtliche Ungerechtigkeit führt zur Erbitterung weiter Volfsteile.

Zum Schlusse verweisen wir noch auf eine bereits heute er­sichtliche, später einmal sehr bedenklich werdende finanzielle Schädigung der Stadt.

Die unter Hergabe von öffentlichen Mitteln erbauten Häu­ser, woselbst die Stadt Besitzerin der letzten Hypothek ist, weisen eine derartig hohe Belastung auf, daß die Lasten für den Besitzer untragbar erscheinen.

Kommt die Aufhebung der Zwangswirtschaft verspätet, so ist die logische Folgerung der wirtschaftliche Zusammenbruch der

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