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stener oder Körperschaftssteuer für den Monat April 1924, bezw. die anderweit zu berechnende Abgabe im doppelten Betrage zu entrichten. In gleicher Weise ist am 10. Mai von den letztgenannten Gewerbetreibenden die Abgabe im doppeltem Betrage zu entrichten( am 10. Juni und 10. Juli 1924 mit 80 v. H.) Im übrigen hat die Zahlung im gleichen Zeitpunkte wie die Vorauszahlung auf die Reichseinkommensteuer, bezw. Körperschaftssteuer und mit dieser zu erfolgen, mithin für die Gewerbetreibenden, die vierteljährliche Vorauszahlungen auf die Einfommen- und Körperschaftssteuer zu leisten haben, zunächst je= veils am 10. April und 10. Juli 1924 mit je 80 v. H. der ent= sprechenden Beträge. Es steht auch diesen Gewerbetreibenden frei, monatliche Zahlungen auf die Einkommensteuer oder Körperschaftssteuer zu leisten. Der Steuerschuldner hat gleichzeitig mit der Einzahlung eine Erklärung über die Höhe der Abgabe abzugeben; diese Erklärung kann mit der Voranmeldung über die Einkommen- oder Körperschaftssteuervorauszahlungen verbunden werden. Eine besondere Erklärung ist dann abzugeben, wenn der Gewerbebetrieb von mehreren Mitunternehmern( Gesellschafter, Teilhaber) betrieben wird. Zu näherer Auskunftserteilung sind die Finanzämter bereit. Steuerbescheide werden nicht ausgefertigt. I'm Falle des Zahlungsverzugs muß die Beitreibung eingeleitet werden, außerdem sind Zuschläge in Höhe von 5 v. H. des Rückstandes für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen halben Monat zu entrichten."
Durch die Art und Weise wie die Gewerbesteuer nach obiger Bekanntmachung nunmehr erhoben wird, wird der Umsatz bis zum Januar zurück für die Gewerbesteuer nachversteuert und der Gewerbetreibende muß wiederum eine Vorlage machen, bie er bei seinen Kalkulationen nicht berücksichtigen konnte. Die Forderung von Zahlungen in doppelter Höhe bei monatlich Borauszahlungspflichtigen hat überdies keine gesetzliche Grundlage. Die hessische Handwerkskammer hat daher gegen diese Anordnung Einspruch erhoben und darauf hingewiesen, daß als erste Zahlungstermine für die Gewerbesteuer erst der 10. Mai, bezw. der 10. Juli in Frage kommen dürfte für die Umsätze im abgelaufenen Monat bezw. Vierteljahr, da das staatliche Rechnungsjahr im April beginnt. Wenn der Staat so dringend Geld braucht, daß Mittel aus der Gewerbesteuer bereits früher fließen müssen, so hätte eine andere Regelung als die obige zusammen mit den Interessenvertretungen gesucht werden sollen. Indessen hält dieser Einspruch die einstweilige Zahlungspflicht nicht auf.
Die Gemeinden sind berechtigt, Zuschläge zu der staatlichen Gewerbesteuer zu erheben. Die Stadt Darmstadt hat beschlossen, das Doppelte der staatlichen Gewerbesteuer anzufordern und erhebt jomit 160% der jeweiligen Einkommensteuervorauszahlungen.
4. Vermögensstener. Bis zum 31. April ist von allen Bersonen, die am 31. Dezember 1923 ein steuerpflichtiges Vermögen von mehr als 5000 Mr. besessen haben, eine Steuererklärung nach dem ihnen zugestellten, oder beim Finanzamt abgeholten Muster vorzulegen. Die Zusendung eines VermögensSteuererklärungs Formulars gilt als besondere Aufforderung zur Abgabe einer solchen und ist in jedem Falle zu befolgen:
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Gleichzeitig mit der Abgabe der Steuererklärung ist die Hälfte der aus dem beigegebenen Tarif zu errechnenden Steuer zu zahlen. Hierbei kommt in Anrechnung die am 28. Februar zu entrichten gewesene Vorauszahlung in Höhe des zweiten Teilbetrags der Brotversorgungsabgabe. Neberstieg diese Vorauszahlung die Hälfte des Steuerbetrags um mehr als 75 Goldmark, so ist der Unterschiedsbetrag dem Pflichtigen auf Antrag ohne Rücksicht auf den Abschluß der Veranlagung möglichst schleunig zu erstatten.
Eine Steuerpflicht besteht nicht, wenn das auf volle Hundert nach unten abgerundete steuerbare Vermögen 5.000 Goldmark nicht übersteigt.. Besteht das steuerbare Vermögen hauptsächlich aus Kapitalvermögen oder aus Wohngrundstücken oder aus diesen beiden Vermögensgattungen, so wird die Vermögenssteuer
a) bei Personen, die über 60 Jahre alt oder erwerbsunfähig, oder nicht nur vorübergehend behindert sind, ihren Lebensunterhalt durch eigenen Erwerb zu bestreiten, nicht erhoben, wenn das gesamte abgerundete steuerbare Vermögen den Betrag von 20000 Goldmark nicht übersteigt;
b) bei anderen natürlichen Personen um ein Viertel ermäßigt, wenn das gesamte abgerundete steuerbare Vermögen den Betrag von 10 000 Goldmark nicht übersteigt.
Dem Vermögenssteuererklärungsformular ist eine Anleitung zur Ausfüllung beigegeben, die die wesentlichen Bewertungsvorschriften enthält. Wir heben im folgenden dasjenige hervor, das dem Handwerker außer der genannten Anleitung bei der Ausfüllung seiner Erklärung zu wissen dienlich ist:
Versteuert wird der Besitz in der Verfassung, in der er sich am 31. Dezember 1923 befand. Das Betriebsvermögen scheidet sich in Anlagekapital und in Betriebstapital. Die Unterscheidung ist in der Anleitung genügend er= läutert. Für die Bewertung der Anlagewerte ist der Preis maßgebend, der Ende 1913 für diese Gegen= stände gegolten hat. Für die seit der Anschaffung erfolgte Abnutzung können je nach der Lebensdauer des Objekts von diesem Preis entsprechende Beträge abgesetzt werden. Andere Wertminderungen als Abnüßungen kommen nicht in Betracht. Lediglich bei einer infolge außergewöhnlicher Verhältnisse eingetretenen weitgehenden Entwertung eines Anlageobjekts( z. B. veraltete Maschinen infolge neuer Erfindung) kann statt der angegebenen Bewertung derjenige Preis angesetzt werden, der bei einer Veräußerung am 31. Dezember 1923 zu erzielen gewesen wäre. Erfolgt ein Gewerbebetrieb im eigenen Hause des Inhabers, so sind die dem Betrieb dienende Räume dann als z u den Anlage= werten des Betriebs gehörig zu betrachten, wenn das Verhältnis des dem Betrieb dienenden Gebäudeteils zu den, anderen Zwecken dienenden Teilen ein erhebliches ist. Wird etwa mehr als eines Gebäudes zu Betriebszwecken verwendet, so gilt für diesen Teil nicht die sonstige Gebäudebewertung, sondern die Bewertung als Anlagekapital, also der Preis, der Ende 1913 für die Errichtung gegolten hätte, abzüglich jährlicher Abnutzungen seit der Erbauung, die etwa bis zu 2%, bei Betriebsgrundstücken zulässig sind.
Gegenstände des Betriebskapitals außer Forderungen, Barmitteln und Wertpapieren sind einzusetzen mit dem Wert vom 31. Dezember 1923. Jst der Wert, den diese Gegenstände am 1. April 1924 gehabt haben, niedriger, so kann dieser Wert zu Grunde gelegt werden.
Bei der Bewertung der Häuser ist der Wehrbeitragswert zu Grunde zu legen. Es kann Antrag gestellt werden auf Berichtigung des Wehrbeitragswerts, die den Zweck hat, Ungleichmäßigkeiten in der Belastung zu beseitigen. Eine Berichtigung hat z. B. zu erfolgen, wenn das Haus bei der Veranlagung zum Wehrbeitrag nicht mit dem gewöhnlich ge= ringeren Ertragswert, sondern mit dem gemeinen Wert veranlagt war und der letztere den Ertragswert
Metgegen
Husten


