Hölleat,
Giessener Zeitung
sneck.
( neueste Nachrichten)
( Giessener Cageblatt)
Amts- u. Vereinsnachrichten
Bezugspreis:
60 Goldpfennig monatlich frei Haus, bei obligatorisch. Bezug durch Vereine 30 Goldpf. Telephon Nr. 1362.
Nr. 7/8.
Expedition: Südanlage 21. Anzeigenprets: 5 Goldpfennig
Redaktion, Truck und Verlag:
Albin Klein in Gießen, Berlagsdruckerei, vorm. Keller, gegr. 1783.
für 1 mm Höhe und 44 mm Brette; für Auswärts 10 Goldpfennig; Reklameanzeigen 90 mm breit 30 Goldpfg.
Samstag, den 23. Februar 1924
37. Jahrg.
Aus amtlichen Bekanntmachungen.
Abwehr verhaßter oder nicht zeitgemäßer Bestrebungen,
Reichs- und Landesbehörden. ig in der Liebe zur Heimat, zum engeren und
Hessisches Gesamtministerium, 12. 2. 24. Die sepa= ratistische Bewegung, die im Oktober vorigen Jahres losbrach, hat nunmehr ihr Ende gefunden, die rechtmäßigen Behörden sind wieder in sämtliche hessische Amtsgebäuden eingezogen. Tatsächliche Erfolge waren dieser Bewegung nicht beschieden. Mit stärkster Kraft trat ihr die Bevölkerung entgegen. Die Tatsache, daß nach Jahren schwersten Duldens und Ningens, nach den Monaten des passiven Widerstandes mit feinen fast übermenschlichen Anforderungen an jeden Einzelnen diese Widerstandskraft noch vorhanden war, zeigt, wie im innersten deutsch die Bevölkerung des besetzten Gebiets ist und wie feft der Gedanke der Zugehörigkeit zu Hessen und zum Reich in jedem einzelnen wurzelt. Verhaßt ist die separatistische Idee, die von außen in die Bevölkerung bereingetragen wurde, deutsch will das Land sein und bleiben.
Die Hessische Regierung und mit ihr das unbesetzte Gebiet haben mit Stolz und Bewunderung gesehen, wie die Bevölkerung des besetzten Gebiets unter der Führung pflichttreuer und verantwortungsfreudiger Männer den schweren Stampf gefämpft und bestanden hot. Dank und Anerkennung hierfür Allen! Die Bevölkerung des besetzten Gebiets soll die lleberzeugung haber, daß die Hessische Regierung auch weiterhin alles, was in ihren Kräften steht tun wird, um die Leiden des befeßten Gebiets zu lindern, wie sie es nach bester Ueberzeugung seither getan hat. Ste tft sich aber der z. 3t. unabänderlichen Tatsache bewußt, daß ihre Kraft beschränkt ist durch Umstände, die in den bekannten außenpolitischen und finanziellen Verhältnissen des Reichs wurzeln. Aber wenn wir einig sind im Kampfe um die deutsche Sache, etnig in der
nachveranlagung zur Einkommensteuer
Abschlusszahlung 1923.
Durch die zweite Steuernotverordnung werden die Finanzämter ermächtigt, die Abschlufzzahlungen auf Einkommen und Körperschaftsteuer bom 10. Januar 1924 ander weit festzusetzen, falls diese Abschlußzahlungen außer Verhältnis zur Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen stehen. Hierbei sollte zum erstenmal die neue Bestimmung Anwendung finden, doß auch der Verbrauch zu berücksichtigen ist. Zu dieser Vorschrift hat, wie uns vom Hausa Bund für Gewerbe, Handel und Induftrie geschrieben wird, der Reichsfinanzminister am 3. Jan. 1924 einen Erlaß herausgegeben, in dem er austrücklich darauf hinweist, daß diese Nachveranlagung nur in Ausnahmefällen vorgenommen werden soll und kei neswegs eine generelle Nachveranlagung damit gemeint
weiteren deutschen Vaterlande, für die schwerste Opfer zu bringen der Stolz jedes Deutschen sein muß, dann werden Hessen und das Reich einer guten Zukunft entgegengehen!
Postamt Gießen, 7. 2. 24. Nachdem durch- Bekanntmachung des Herrn Oberbürgermeisters die von der Stadt Gießen ausgegebenen Gutscheine aufgerufen worden sind, werden sie vom 11. Februar ab von den Postkassen nicht mehr in Zahlung genommen. Postamt Gießen, 15. 2. 24.„ Zur Belebung des Wirtschaftsganges werden gegenwärtig wiede: mehr Anpreisungen von der Geschäftswelt an ihre Stundenfreise versandt. Auch Behörden, Vereine usw. tommen oftmals in die Lage, der Post Massenbctessendungen zu übergeben. Deshalb set auf die erleichternde Neuerung hingewiesen, daß Massen von Briefen, Postfarten und Drucksachen( in Brief- und Kortenform oder unter geeignetem Kreuzband) ohne Aufkleben von marken gegen Zahlung der Freigebühr in bar oder ihre Deckung durch Rentenmackbankscheck oder Ueberweisung auf das Postsdeckkonto 4050 des Poftamts Gießen beim hiesigen Pofiamt 2 in der Schulstraße aufgeliefert werden können. Es werden auch von auswärts durch Vermittelung einer Postanstalt Massensendungen solcher Art, die den Ferngebührensäßen unterliegen, zur Freistemplung vom Postamt 2 übernommen, ohne daß hierfür Beförder= ungskosten entstehen. Zu diesem Versand muß die Verpackung, die Sache des Auflieferers ist, gut und fest sein, damit die Sendungen nicht sniffe erhalten, die das glatte Durchlaufen durch die Maschine berhindern."
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ist. Der Erlaß bestimmt ferner, daß Erhöhungen der Abschlußzahlungen nicht vorgenommen werden sollen, wo Buch- und Betriebsprüfungen 1922 stattgefunden haben und von den§§ 33a und 33b fein Gebrauch gemacht worden ist. Ferner sollen die freien Berufe Aerzte und Rechtsanwälte durchweg ausscheiden. Die Nachveranlagung soll höchstens bis zu 1,20 Goldmark für 1000 Mt. des Steuersolls von 1922 bezw. 1921/22 unter Berücksichtigung der bereits geleisteten Abschlußzahlung gehen.
Trotzdem gehen die Finanzämter dazu über, dem Steuerpflichtigen generell Bescheide zuzuschicken, wodurch die Abschlußzahlungen wesentlich erhöht werden, und zwar in der Regel bis auf den vom Reichsfinanzminifter festgesetzten Höchstbetrag von 120 Goldmark. Diefe Bescheide gehen nicht nur den Vertretern der freien Berufe zu, sondern insbesondere denjenigen Firmen,


