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größere Betriebswassermenge bis zu 30 Subikmeter pro Sekunde zu berarbeiten. Das alte Wehr bleibt zunächst unverändert bestehen. Pläne und Beschreib­ungen des neuen Unternehmens liegen 14 Tage lang auf dem Stadthaus zur Einsicht offen. Etwaige Ein wendungen find während der gleichen Frist schriftlich dort einzureichen und zu begründen.

In der Gemeinde Kirch- Göns( Kreis Friedberg) ift die Maul- und Klauenseuche erloschen.

Stadtverwaltung Gießen.

Der Oberbürgermeister, 13. 3. 1924. Nach Mit. teilung der Landgestütsdirektion find die Landgestüts­befchäler für die Decorte Berstadt, Buzbach, Lich und Grünberg von Darmstadt abgegangen. Gas- nad Wasserwerk, 18 3. 1924. Mit dem Ein­bauen der Gartenwaffermeffer wird in Kürze begonnen.

Steuerfreie Zuwendungen.

Nach einem Eclaß des Reichsfinanzministers find Zuwendungen, die unmittelbar dem Nugen der Allgemeinheit dienen, von der Erbanfall und Schent. ungssteuer befreit. Als fteuerbefreit gelten, so schreibt das preußische Wohlfahrtsministerium, in diesem Sinne Zuwendungen, die ausschließlich zwecken der Jugend. erziehung und Volke bildung dienen. Darunter fallen insbesondere Zuwendungen zur Linderung der wirt­schaftlichen Notlage von Lehrkörpern, Schülern und Studierenden, für Zwecke der Säuglings, Kinder- und Mutter fürsorge, für Zwecke der lörperlichen Ertüch tigung der Jugend( Turn- und Sportwesen). Das gleiche gilt für Anfälle an Gesellschaften, Anstalten oder Stiftungen, die die genannten Zwecke verfolgen.

Die notwendigkeit der Miets[ tener in Preufzen.

Wie die Expreßkorrespondenz zu der Frage der Ein führung der 25 prozentigen Mietssteuer in Preußen hört, hat die preußische Regierung beretts Verhandlungen mit den Koalitionsparteten des Landtages in dieser Frage aufgenommen. Sie legt Wert darauf, festzustellen, daß fie auf ein Kompromiß, das eine 10 prozentige Steige­rung bis zu 25 Prozent zuläßt, nicht eingehen fönne, und zwar aus dem Grunde, weil die erhebliche Min­derung des preußischen Anteiles an gewissen Reichs. steuern, die durch die Neuordnung auf Grund der dritten Steuernotberordnung eintritt, die Notwendigkeit der Erschließung neuer ausgiebiger Steuer quellen in fürze ster Frist mit sich bringe. Unter diesen Umständen müsse die Staatsregierung unter allen Umständen darauf dringen, das Gleichgewicht im Staatshaushalt zu schaf. fen und aufrecht zu erhalten, wozu die Mietsteuer als unbedingt notwendig bezeichnet wird.

Umtausch unbenützter Fahrkarten.

Seit der Inflationszeit wurden nubenükte Fahr. karten, die an der Sperre noch nicht gelocht waren, nur am Lösungstage zurückgenommen, während für jede andere Fahrkarte, die man etwa erst am nächsten Tage umtauschen wollte, ein Erstattungsantrag an das zu

Alfe Reserve

1846

Winkelhausen

Gartenbefizer und Pächter, decen Gäcter Wassecan. schluß haben, werden ersucht, die Anmeldung bis zum 1. April d. J. in unserem Verwaltungsgebäude, Zim­mer Nr. 3, vorzunehmen.

Stadtbauamt, 17. 3. 24. Beim Stadtbauamt liegen die Unterlagen für die Vergebung der Stellung des zweispännigen Pferdefuhrwerts offen. Berdingungs termin am Montag, dem 24. März, nachm. 4 Uhr.

Landgemeinde- Verwaltungen. Bürgermeisterei Treis a. d. Lda., 18. März 24. Montag, den 24. März. nachm. 4 Uhr wird ein gut genährter Simmentaler Bulie im Submissionsweg anf der Bürgermeisteret bergeben. Angebote find pro Zentner in Goldmart anzugeben. Bedingungen werden vor dem Termin bekanntgegeben.

ständige Verkehrsamt gerichtet werden mußte. Dieses zeitraubende Verfahren, das überdies die Verkehrsämter ungemein belastete, scheint nach der Stabilisierung der deutschen Währung nicht mehr zeitgemäß. Um den Net­senden unnötige Kosten und Schreibereien zu ersparen. und auch zur Entlastung der Verkehrsämter, hat sich die Reichsbahnverwaltung damit einverstanden erklärt, daß unbenußte und ungelochte Fahrkarten wie früher innerhalb ihrer Geltungsdauer( d. h. also vier Lage, einschließlich Lösungstag) ohne weiteres an den Fahr fartenschaltern und in den Reisebureaus, wo sie gekauft wurden, umgetauscht werden. Nach Ablauf der Gültig­feit muß der alte Weg des Erstattungsantrages beibe­halten werden, ebenso für Fahrkarten, die zwar nicht benutzt, aber bereits gelocht sind; auf diesen Karten muß der Aufsichtsbeamte des Bahnhofs die Nicht­benutzung bescheinigen, und die Fahrkarte ist mit einem furzen Erftattungsantrag, der die Gründe der Nicht­benußung angibt, an das zuständige Verkehrsamt einzu senden, das die Auszahlung unter Abzug von Verwalt­ungskosten durchführt. Da die Nichtbenuzung in manchen Fällen erst einwandfcet festgestellt und bei Auslands. fahrten auch die fremde Verwaltung in Anspruch ge nommen werden muß, dauert die Erledigung dieser Anträge zuweilen geraume Zeit.

Die Steuerlaften der Welt.

In einer schriftlichen Antwort auf eine Interpellation hat der englische Schazkanzler folgende Zusammen. stellung der. Steuerlaft pro Kopf der Bevölkerung in verschiedenen Ländern gegeben, die wir der Berliner Morgenzeitung" entnehmen. Danach werden gezahlt( auf Goldmark umgerechnet) in:

England Frankreich Amerika. Italien

Deutschland Kanada.. Neuseeland

285,-

125,-

120,--

60,-

73,-

144,-

220,-

Besonders auffällig ist hierbei die an= scheinend geringe Belastung Deutschlands. Es wäre wünschenswert, daß das Reichsfinanzministe rium hierzu Stellung nimmt und feststellt, ob diese sehr bedeutsame amtliche englische Information nicht auf falschen Quellen beruht.

Gültige Geldscheine.

Zur Aufklärung der Unsicherheit im Publikum. Die Sanierung unseres Geldwesens bringt natur­gemäß Aufrufe und Einziehungen von alten Geldzeichen mit sich, die überflüssig geworden sind oder die so flüchttg gedruckt sind, daß sie durch bessere ersetzt werden müssen. An und für sich ist die Einziehung von alten Geldzeichen gut und nüglich, weil der Kreis der gültigen Noten da­durch enger wird; aber im Augenblick beherrscht das Publikum infolge verschiedener Aufrufsmeldungen eine

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