init 8.
ung
am
Wir
thefe
chs etref= eln.
Stck.,
issere ngen
t.
$ 7.
g
ht,
en
te
ll
ko.
n
Swasthatswain) sad sih? cm 15
Giessener Zeitung
( Neueste Nachrichten)
mit
( Giessener Cageblatt)
Amts- u. Vereinsnachrichten
Bezugsprets:
60 Goldpfennig mona lich fret Haus, bei obligatorisch. Bezug durch Vereine 30 Goldpf. Telephon ytr. 1362.
Nr. 12.
Expedition: Südanlage 21. anzeigenpreis: 5 Goldpfennig
Redaktion, Druck und Verlag:
Albin icin in Gießen, Ferlagsbruderei, vorm. Keller, gegr. 1783.
für 1 mm Höhe und 44 mm Brefte; für Auswärts 10 Goldpfennig; Reklameanze gen 90 mm breit 30 Goldpfg.
Samstag, den 22. März 1924
37. Jahrg.
Aus amtlichen Bekanntmachungen.
Reichs- und Landesbehörden. Gestisches Ministerium des Innern, 10. 3. 1924. Auf Grund des§ 43 der Schor steinfegerordnung vom 4. März 1921 werden unter Aufbebung der Bekannt= machung bom 14 Nov mber 1923 die Gebühren für die Schornsteinreinigungmit Wufung vom 10. März 1924 wie folgt geregelt:
1. Die Gebühren der Schornsteinfeger betragen: 1. Für die Reinigung von fteigbaren, sogenannten deutschen Schornsteinen, die
1 Stockwerk durchlaufen
2
"
"
3
"
39
4
11
"
5
"
"
6.
28
23
22
0
20 Goldpfg. 25
"
30
27
35
11
40
"
45 5.
17
usw. für jedes weitere Stodwerk
0
7. Bet Inanspruchnahme außerhalb der regelmäßigen Fegeperioden steht dem Schornsteinfegermeister eine Ganggebühr zu. Diese berechnet sich nach Stunden auf der Grundlage des abgeschlossenen Lohntarifs; außerdem find die tarifmäßigen Gebühren für die Scho nsteinreinigung zu entrichten.
8. Für das Reinigen der Schornsteine zur Nachtzeit, während Ueberstunden oder an Sonn- und Feiertagen sind außer den tarifmäßigen Stundenlöhnen die doppelten Gebühren für Schornsteinreinigung usw. zu entrichten. Als Nachtstunden und U berftunden gelten die im Lohntarif festgelegten Zeiten. 9. Für das Stellen geeigneten Materials für das Ausbrennen der Schornsteine tonn der Schornfteinfeger eine Vergütung von 20 Goldpfennigen für den Schornstein berlangen.
II. Ais Goldmark gilt der Gegenwert von 10/42 nord. armerikanischen Dollars. Für die Umrechnung der
2. Für die Reinigung von engen, sogen. russischen Goldmarkbeträge in Reichewährung ist der amt
Schornsteinen, die
1 Stockweit durch laufen
H
"
" 1
99
"
" 1
5
"
123456
usw. für jedes weitere Stockwerk
15 Goldpfg.
20
"
25
"
30.
35
11
40
"
5
"
3. Für das Reinigen eines Schornsteinauffages bis zu 2 Meter Höhe
"
10
5 Goldpfg.
10
1
über 2 4. Für das einmalige Reinigen eines engen russischen, in das Gebäude eingebauten 3 ntralheizungs-, Wäscherei, Schreinerei, Meggeret, Schmiede, Hotelfüchen-, Gastwirtschafts Schornsteins, sowie etnes russischen Bäckerei oder ähnlichen aewerblichen Zwecken dienenden Schornsteins, ohne Rücksicht auf Die Stockhöhe, 40 Goldpfg.
5. Für die Reinigung von weiten, steigbaren, in das Gebäude eingebauten Zentralheizungsschornsteinen, oder von solchen Schornsteinen, die den in der vorgenannten 3 ff.4 genannten gewerblichen Zwicken dienen, sowie von Schornsteinen für größere Feue rungen zu gewerblichen und ähnlichen Zw.den, welche in threr Höhe panz oder teilweise fretstehen, für jeden laufenden Meter 12 Golepfg. Für die Reinigung von Schornsteinen für Dampff ffelfeuerungen und Ziegeleten berechnen sich die Gebühren Nach Stunden auf der Grundlage des abgeschlos senen Lohntarifs.
6. Für das Ausbrennen der sparnannten russischen Schornsteine, einschl. der nach§ 32 der Schornsteins fegerberoidnung damit zu derbindenden Fegung, find die doppelten Gebühren zu entrichten.
liche Berliner Dolarmittelfurs am Tage vor der Zahlung der Gebühren maßgebend.
III. Für die Vornahme der Schornsteinreinigungen außerhalb der Gemarkung des Sizes des Schornsteinfegermeisters ist ein Zuschlag auf die nach obigen 3 bührensägen zu errechnende Zahlung von 10 Prozent zu leisten.
IV. Die vorgenannten& bühren sind unter Einrechnung der Umsatzsteuer festgesetzt. Eine besondere Jnrechnungstellung der Umsatzsteuer ist daher nicht statthaft.
Amtsgericht Gießen.
Hell. Amtsgericht Gießen, 15. 3. 24 Jn unser Handelsregister Abt. A wurde eingetragen: Am 8 März 24 bezüglich der Firma Gebrüder Schwon in Gießen: Die Prokura des Jakob Bickhardt von Gießen ist erloschen. Dem Kaufmann Ludwig Zeder in Gießen ift Biotura erteilt. Am 11. März 1924 die Firma Lösch und Tränfner in Gießen. Gesellschafter find die Kaufleute Franz Lösch und Hans Tränkner, beide in Gießen. Die offene Handelsgesellschaft hat am 1. März 1924 begonnen. Bezüglich der Firma Heinrich Tichy zu Gießen: Die Firma ist erloschen.
Kreisamt Gießen.
17. 3. 1924 Die Stadt Gießen( Elektrizitätswerk) beabsichtigt, die vorhandene Labswafferk oft weiter auszubauen und für die Elektrizitätsversorgung nußbar zu machen. Es ist geplant, die bestehende Turbinenanlage des Elektrizitätswerfs zu beseitigen und an der Mündung des frgiaen Unterwassergrabens in die Bahn ein neues Krafthaus zu errichten, um eine


