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Oeffentlicher Sprechsaat.

* Gießen, 12. April 1924. Die hessische Regierungsverord­nung über die Aprilmiete ist so unklar gehalten, daß Meinungs­verschiedenheiten zwischen Mieter und Vermieter unausbleiblich erscheinen und bedarf somit einer Richtigstellung über die Betriebs­tosten. Unter anderem heißt es: Für Betriebskosten werden 12% der Friedensmiete festgesetzt. In diesem Prozentsatz sind bie Betriebskosten enthalten, die vor Einführung des Reichs­mietengesetzes ortsüblich waren und die der Hausbesitzer zu tragen hatte. So: Grundsteuer, Brandversicherung, Wassergeld, Straßenreinigung, Schornsteinfegergebühren, Haftpflichtversicher­ung, Treppen- und Flurbeleuchtung.

Ortsüblich hatte der Hausbesitzer vor dem Krieg ge­tragen: Grundsteuer, Brandversicherung, Kanalgebühren, Haft­pflichtversicherung, Schornsteinfegergebühren und zum Teil auch das Wassergeld.

Nicht ortsüblich war die Treppenbeleuchtung, die feit Menschengedenken in Gießen von dem Mieter zu besorgen war und somit auch weiterhin zu besorgen ist. Straßenreinigung und Müllabfuhr sind früher auf Kosten der Stadt besorgt worden und werden heute durch eine Erhebungsgebühr, die von den einzelnen Mietern zu tragen ist und von dem Hausbesitzer ein­gezogen wird, beglichen. Im Falle der Weigerung dieser Zahl­ung zieht die Stadt diese Gebühren von dem einzelnen Mieter selbst ein.

Es kann also feine Rede davon sein, daß diese Gebühren unter die Betriebskosten fallen und müssen demnach von dem einzelnen Wohnungsinhaber entrichtet werden. Wo Wassergeld nicht in dem Mietpreis inbegriffen war und ertra entrichtet werden mußte, muß dieses auch heute bezahlt werden. Weigern sich die betreffenden Mieter diese Kosten zu tragen, so muß ein Antrag auf Erhöhung der Friedensmiete bei dem Mieteinigungs­amt gestellt werden und zwar um soviel als der Durchschnitts­verbrauch des Wassers an Kosten verursacht.

Mit dieser Aufklärung ist zu erwarten, daß die Brandsakel zwischen Mieter und Vermieter nicht wieder von neuem auf­Podert und die Vernunft Platz findet, damit der vom Gießener Mieterverein angekündigten Kriegsführung, die sich anscheinend in Form von Prozessen abspielen soll, der erforderliche Boden entzogen wird.

Für den Hausbesigerverein Gießen: Launspach, 1. Vorsitzender.

Aufruf!

Ich bin beauftragt, die jetzige Adresse des am 24. November 1887 in Gießen geborenen Elektromonteurs ( oder Montageinspektors) Friedrich Gans zu ermitteln.

Gans war im April 1922 in Liegnig, Burgstr. 39 wohnhaft und loll sich von dort auf Reisen abgemeldet haben.

Im März 1910 hat er in Berlin, Calvinstc. 30 bei Schudtchen gewohnt.

Personen, welche über den Aufenthalt oder die Adresse des Fr. Gans in letzter Zeit Angaben machen können, bitte ich mir diese mitzuteilen. Auslagen werden erstattet. Justiz at Mandowski in Bandes but( Schlesien).

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