Giessener Zeitung
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Telephon Nr. 1362.
Nr. 16.
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Albin Klein in Gießen, Verlagsdruckerei, vorm. Keller, gegr. 1783.
für 1 mm Höhe, und 44 mm Breite; für Auswärts 10 Goldpfennig; Reklameanze gen 90 mm breit 30 Goldpfg.
Samstag, den 19. April 1924
37. Jahrg.
Das Volksbegehren des Bundes deutscher Mietervereine.
Von G. Ziegler, Darmstadt.
Das in den meiften Cageszeitungen nur unvollständig zum Abdruck gebrachte Volksbegehren verdient es, in den weifeften Kreisen bekannt zu werden. Es ist gerade zur rechten Beit gekommen, um die bausbesißer bei der bevorstehenden Reichstagswahl bei der Stimmabgabe doppelt porsichtig zu machen. Unter den 3 Kennworten:
1.
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6 egen die 6010miete"
2. Für den Wohnungsbau"
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3. Keine Aufmertung"
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hat der Mieterbund seine Forderungen aufgeftellt und man kann nicht behaupten, daß sie bescheiden sind.
Im grundlegenden§ 1 verlangt er, daß an Stelle des Befibrechtes die Verwaltungspflicht trefen soll.( Also, Hausbefiber, hier sieht man, welche sehr große Gefahr uns droht. Die Red.) Dem Bausbesiber soll die öffentlich- rechtliche Pflicht auferlegt werden, die Gebäude ordnungsmäßig zu verwalten und inftand zu halten. Der Hausbefiber würde damit zum Hausverwalter im Ehrenamt mit einer Menge von Laften und pflichten, jedoch ohne Rechte, eingefeßt werden.
Für die Verzinsung seines Kapitals und seiner Arbeit sollen ihm ganze 10% Don der Friedensmiete zufließen. Das macht bei einem baus Don 30 000 mk, Vorkriegswert etwa 150 mk. im Jahre aus.
Nach§ 3 soll die Belaffung eines Grundstücks mit Hypotheken und der Verkauf, auch der Verkauf im Weg der wangsvollstreckung, verboten oder an Auflagen und Bedingungen geknüpft werden.
Eine Belaftung soll nur stattfinden können, wenn sie zum ömecke der Grundftücksverbesserung oder zur Förderung des auf dem Grundstück bestehenden landwirtschaftlichen, gärtnerischen, forstwirtschaftlichen, industriellen oder gewerblichen Betriebes des Eigentümers vorgenommen wird.
Will 3, B. ein Bauunternehmer seine schuldenfreien Bäufer mit Hypotheken belaften, um mit dem Geld neue Häuser bauen zu können. so soll das nicht möglich sein. Für weitere Kreiſe interessant ift übrigens, daß auch landwirtschaftliche, induftrielle, gemerbliche ufm. Gebäude miteinbezogen sind, man will also reinen Cisch machen. Ouerft soll der Hausbesit ans Messer geliefert werden.
Das Volksbegehren des mieterbundes bedeutet ein Vorfloß gegen jeden Befit ganz nach kommunistischem Mufter. Die Grundstücksveräußerung soll unmöglich gemacht werden, denn nach§ 4 ift die Veräußerung zu versagen, wenn wichtige öffentliche Intereffen entgegenstehen, insbesondere wenn ein unangemessener Kaufpreis bereinbart ift oder wenn die begründete Vermutung befteht, daß das Grundstück einer dem Gemeinwohl nüßlichen Verwendung entzogen oder in einer dem Gemeinwohl schädlichen Weise verwertet werden soll. Die Genehmigung soll nicht versagt werden, wenn dadurch dem Deräußerer schwerer wirtschaftlicher Schaden zugefügt würde. Die Frage, mer die Entscheidungen treffen soll, ift offen gelassen.
Wer kann aber beftimmen, ob der Kaufpreis unangemessen hoch- ift? Etwa der Mieterrat? Aus welchem Grunde will man jemanden im Wege ftehen, wenn er 3. B. ein бeschäftshaus erwerben und den ihm angemessen erscheinenden Preis dafür bezahlen will? Ein solcher Kauf schädigt doch keinen Menschen. Der Mieterbund weiß aber was er damit will. Er baut vor, denn im§ 5 heißt es: Bei genehmigungspflichtigen Veräußerungen fteht der Gemeinde, in der das betreffende Grundstück liegt, ein gefeßliches Vorkaufsrecht zu. Das Uprkaufsrecht kann allgemein oder im einzelnen Falle an gemeinnüßige Vereinigungen abgetreten werden.
Nach diesem Vorspiel kann der Mieferbund nicht mehr anders, er muß jest Farbe bekennen und dabei kommt an den Cag, um was es sich beim Mieferbund eigentlich dreht.
Im§ 6 wird nämlich gefordert: Wenn der Vorkaufsberechtigte nicht von dem Vorkaufsrecht Gebrauch machen will, haf er auf Verlangen sein Vorkaufsrecht an die Raumnußer ( also die Mieter) in ihrer Gesamtheit oder einzeln abzufrefen. Damit hat der Mieterbund die Kaße aus dem Sack gelaffen. Er will seinen Leuten die Häuser in die bände spielen und hofft, weil man gegen die Hausbefiber in der Mehrheit
Nach Turies Arbeit, hart und rauh, erquickt am beften
Glau+1863
eut
Erfau
aus der
Qualitäts Likors & fau- likörfabrik
Berlin 027 Stammhaus gegr.1863
Wo noch nicht vertreten, handelsberechtigte, branchekundige und eingeführte VERTRETER
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BERLIN
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